Ausschlaggebend für die Einordnung der Verträge als Voll- oder Teilamortisationsvertrag ist das Kriterium, ob in der Laufzeit des Vertrags die Kosten des Leasinggebers durch die Leasingraten gedeckt sind. Bei einem Vollamortisationsvertrag entspricht die Summe der Leasingraten während der Grundmietzeit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts sowie sämtlichen Nebenkosten, z. B. Vertrieb, Verwaltung, Finanzierung und einem Gewinnzuschlag. Bei einem Teilamortisationsvertrag werden die Kosten nur teilweise amortisiert.[1] Diese Vertragsart sieht regelmäßig einen vertraglich vereinbarten Restwert vor, zu dem der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut nach Ablauf der Grundmietzeit übernehmen kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge