(1) Verträge sind Instrumente der antizipierten Streitschlichtung: je sorgfältiger sie ausgehandelt und formuliert sind, desto geringer ist das Risiko von Konflikten bei der Vertragserfüllung.
(2) Eine Präambel kann das Verständnis umfangreicher Verträge erleichtern, ihre Auslegung unterstützen und Parteien und Dritten den schnellen "Wiedereinstieg" in den Vertragsgegenstand sichern.
(3) Zu einem guten Vertrag gehört die Einigung über die primären Vertragspflichten, die Modalitäten der Leistungserbringung und die Störfallvorsorge für alle denkbaren und wahrscheinlichen Fälle der Leistungsstörung.
(4) Es gehört zur "Psychologie" von Vertragsverhandlungen, dass strittige Punkte mitunter "einvernehmlich ausgeklammert" werden, um das Ziel des Vertragsschlusses nicht zu gefährden. Richtig: Verschieben des strittigen Punktes auf der Tagesordnung nach unten; sind alle anderen Punkte geklärt, ist meist die Bereitschaft groß, auch in dem verbliebenen Punkt Einigung zu erzielen. Falsch: Gänzliches Ausklammern des "heißen Eisens" aus dem Vertrag; der Konflikt wird so nur in die Zukunft verlagert.
(5) Preis und Preisbestandteile, Zahlungsform, Zahlungsziele und Skonti eindeutig bestimmen und fixieren!
(6) Ein Rücktrittsvorbehalt schützt vor Übereilung und kann Vertragsverhandlungen vor dem sofortigen Scheitern retten.
(7) Vertrauen ist gut – Sicherheit ist besser. Auch ein ehrlicher Vertragspartner kann (unverschuldet) insolvent werden, bevor die Leistung erbracht ist! Bestehen Sie daher auf Sicherheiten wie z. B. einen Eigentumsvorbehalt oder eine Erfüllungsbürgschaft – vor allem wenn es um viel Geld geht. Sie helfen beim Scheitern des primären Leistungsaustausches.
(8) Leistungsfähige Dritte einbinden! Bürgschaften, Freistellungserklärungen und Garantien minimieren die Risiken bei der Vertragsabwicklung.
(9) Vertragsstrafen sind kein Akt der Feindseligkeit. Sie helfen der einen Seite, Termine einzuhalten und lindern den Schmerz der anderen, wenn dies gleichwohl nicht gelingt.
(10) Die günstigste Vertragsklausel ist wertlos, wenn sie wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht unwirksam ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen bedürfen daher der ständigen Kontrolle und Fortschreibung durch ein Profil. Besondere Vorsicht ist bei Verbraucherverträgen geboten.

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