Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

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§ 1 Entwicklung der Testame... / III. Sonstige Dienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Rz. 22 Nicht verkammerte Dienstleister, die sich der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung annehmen, unterliegen keinerlei Ausbildungs- und Fortbildungsnachweispflichten. Sie unterliegen auch keinem speziellen Werbeverbot. Nicht sachbezogene Werbung für die Dienstleistung der Testamentsvollstreckung ist damit erfahrungsgemäß möglich. Die geschäftsmäßige Testamentsvollstre...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VI. Bonität

Rz. 14 Einen Kontrapunkt zu der starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. Die Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers kann nicht nur in der Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung bestehen, sondern auch in einem Unterlassen, insbesondere einer Nichterfüllung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Für die Zuschlagsregelung muss daher zunächst der persönliche Anwendungsbereich der Vorschrift eröffnet sein. Rz. 11 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Dafür darf das Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung die in § 8 Abs. 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.6 Wehr- und Zivildienstzeiten (Abs. 4)

Rz. 84 Zeiten des gesetzlichen Wehr- und Zivildienstes vor 1992 erhalten für jeden vollen Kalendermonat 0,0625 (pro Jahr 0,75) Entgeltpunkte. Für Teilzeiträume ist wie in den Fällen des Abs. 3a nur der anteilige Wert zu berücksichtigen. Für Zeiten ab 1.1.1992 gilt § 70 Abs. 1 (vgl. auch GRA der DRV zu § 256a SGB VI, Stand: 9.4.2021, Anm. 9.1 sowie GRA der DRV zu § 70 SGB VI, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1)

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Für-Prinzip fest, d...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.4 Keine Zuschläge für bestimmte Personenkreise (Abs. 4)

Rz. 29 Beschäftigte, die versicherungsfrei sind (vgl. auch GRA der DRV zu § 76b SGB VI, Stand: 20.12.2018, Anm. 5), weil sie eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen – Nr. 1, beamtenrechtliche Versorgungsbezüge erhalten – Nr. 2, die Regelaltersgrenze erreicht haben – Nr. 3 oder sich Beiträge haben erstatten lassen – Nr. 4, haben keinen Anspruch auf zusät...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Zentrale Bezugsnorm im SGB IV sind zunächst die Regelungen über die geringfügige Beschäftigung; hier § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit und § 8a – Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten. Rz. 7 Zu § 76b existieren des Weiteren eine Reihe ergänzender Vorschriften. § 76b wird für geringfügige versicherungsfreie Beschäft...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1 Zuschläge an Entgeltpunkten (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 stellt den Grundsatz auf und ordnet an, dass für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt werden, wenn Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind, und wenn für deren Arbeitsentgelt der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen hat. Voraussetzungen für die Zuschlagsregelung sind: Eröffnung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.6 Beispiel

Rz. 27 Beispiele zur Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunkten: a) Altersrente beginnt am 1.10.2019 Sonstige geringfügige Beschäftigung vom 1.4. bis 30.9.2017 mit einem Arbeitsentgelt von mtl. 450,00 EUR = insgesamt 2.700,00 EUR, für das der Arbeitgeber 15 % an Rentenversicherungsbeiträgen gezahlt hat. 2.700,00 EUR : 37.077,00 EUR (Durchschnittsentgelt für 2017) = 0,0728 × 0,806...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1)

Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. von Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte i. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.3 Kinderpflegezeiten

Rz. 66 Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes i. S. v. Abs. 3a werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes berücksichtigt, sofern Leistungsansprüche wegen Pflegebedürftigkeit im Rahmen des SGB XI (vgl. § 14 SGB XI) oder anderer vorrangiger Regelungen (vgl. § 13 Abs. 1 SGB XI) festgestellt worden sind (z. B. Pflegezulagen nach § 35 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.2 Personenkreis der Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 4 § 47b Abs. 1 begrenzt den Personenkreis, der Krankengeld a) wegen einer Arbeitsunfähigkeit nach § 44 oder b) wegen der Pflege eines erkrankten Kindes nach § 45 (Kinderkrankengeld) in Höhe der zuletzt bezogenen SGB III-Leistung erhält, auf die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Versicherten. Die Krankenversicherungspflicht der Arbeitslosen (KVdA) nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 setzt grundsätzlic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.5 Hinterbliebenenbezüge – Versorgungsansprüche

Rz. 430 Diese ausführlich in den Verwaltungsrichtlinien dargestellte Problematik verdankt ihren Ausgangspunkt der gesetzlichen Formulierung in § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, wonach nur "vertragliche" Bezüge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall einen steuerpflichtigen Vermögensvorteil auslösen. In den meisten Beschäftigungsverhältnissen kommen die Hinterbliebenen in den Genuss nach...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 12 Zusammenfassung: Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, wendet er ihm einen geldwerten Vorteil zu. Dieser geldwerte Vorteil ist wie folgt als Arbeitslohn zu erfassen: Die Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Ar...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 4 Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, wendet er ihm einen geldwerten Vorteil zu. Dieser geldwerte Vorteil ist nach den gleichlautenden Erlassen des Bundesfinanzministeriums (BMF) und der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.1.2020 wie folgt als Arbeitslohn zu erfassen: Die Vorteile aus der Überlassung eines betriebli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.3 Versicherungsfrei Beschäftigte sowie von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte i. S. d. § 10a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 9 Von der Personengruppe sind u. a. rentenversicherungsfreie Kirchenbeamte und Geistliche in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen umfasst, ggf. auch Angehörige von Stiften, Klöstern und Orden sowie an nicht-öffentlichen Schulen beschäftigte Lehrer, die rentenversicherungsfrei sind.[1] Zuständige Stelle ist der die Versorgung gewährleistende Arbeitgeber der rentenve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / C. Nicht begünstigter Personenkreis

Nicht zum Kreis der zulageberechtigten Personen gehören:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) und Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG)

Rz. 2 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wer nach §§ 1 bis 4, 229, 229a und 230 SGB VI der Versicherungspflicht unterliegt. Hierzu gehört der in der Anlage 1 Abschnitt A aufgeführte Personenkreis. Allein die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur inländischen gesetzlichen Rentenversicherung ohne Vorliegen einer Vers...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG entsprechend (§ 8 Absatz 2 Satz 3 und 4 EStG, BMF-...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Empfänger von inländischer Besoldung und diesen gleichgestellte Personen (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG)

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG gehören: Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz – BBesG – oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 EStG), Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / b) OLG Schleswig

Rückgriff auf Rechtsprechung des OLG Brandenburg: Das OLG Schleswig greift die Rechtsprechung des OLG Brandenburg in einer jüngeren Entscheidung zur Steuerberaterhaftung auf. Danach habe der Steuerberater, der mit der Lohnbuchhaltung beauftragt ist und Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt, zu prüfen, ob ein Fall der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht vorliege....mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / 2. Antrag auf Entscheidung durch Clearingstelle

Gemäß § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV können die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Clearingstelle) eine Entscheidung beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt – es sei denn, die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger hatte im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststel...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / b) BGH v. 23.9.2004 – IX ZR 148/03

In der zweiten Entscheidung des Jahres 2004 führte der IX. Senat des BGH aus, der steuerliche Berater, der im Auftrag des Arbeitgebers die Lohnabrechnung besorgt, müsse grundsätzlich auch prüfen, ob für Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht komme, wenn Beiträge nicht abgeführt werden. Bei Unklarheiten oder sozialversicherungsrechtlichen Schwierig...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.4 Unmöglichkeit der rechtzeitigen Leistungsgewährung (Abs. 3 Satz 1 1. Alt.)

Rz. 39 Gemäß Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. besteht der Kostenerstattungsanspruch, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig, d. h. in der Zeit, in der sie medizinisch indiziert war (BSG, Urteil v. 16.12.1993, 4 RK 5/92 ), erbringen konnte. Unaufschiebbarkeit verlangt, dass die beantragte Leistung im Zeitpunkt ihrer Erbringung so dringlich ist, dass aus me...mehr

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zfs 05/2022, Voraussetzungen des Wiederauflebens einer privaten Krankenversicherung nach Beendigung der gesetzlichen Versicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit

VVG § 192; BGB § 305c § 307; AVB-AWG § 4; SGB V § 5 Abs. 2 Nr. 2 § 188 Abs. 4 Leitsatz 1. Verspricht eine Anwartschaftsversicherung für die Dauer einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit das Wiederaufleben der Vollversicherung bei Beendigung dieses Grundes, so ist dieser Zeitpunkt auch dann maßgeblich, wenn die gesetzliche Absicherung aus anderen G...mehr

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zfs 05/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

… Die Bekl. ist nicht verpflichtet, die zwischen den Parteien bis zum 31.7.2018 bestandene Krankheitskostenvollversicherung in den Tarifen V und E sowie die bis zum 31.7.2018 bestandene Krankentagegeldversicherung, … ohne Risikozuschlag fortzuführen, da die Pflicht der Kl. zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zum 31.3.2019 entf...mehr

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zfs 05/2022, Voraussetzunge... / Leitsatz

1. Verspricht eine Anwartschaftsversicherung für die Dauer einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit das Wiederaufleben der Vollversicherung bei Beendigung dieses Grundes, so ist dieser Zeitpunkt auch dann maßgeblich, wenn die gesetzliche Absicherung aus anderen Gründen fortbesteht. 2. Bedingungen einer Anwartschaftsversicherung, die das Wiederaufl...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 3. "Neue Dienstleister" nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Rz. 37 Die völlige Freigabe geschäftsmäßiger Testamentsvollstreckung nach Einführung des RDG im Jahre 2008 (siehe § 5 Abs. 2 Nr. 1 RDG) ließ erwarten, dass eine Vielzahl miteinander konkurrierender Dienstleister einen lukrativen Markt für diese Dienstleistung weiterentwickeln würden. Die in der Vorauflage bereits erkennbaren Ansätze hierzu haben sich bestätigt. Beispielsweis...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 6. Bonität

Rz. 53 Einen Kontrapunkt zur starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. In den Berufshaftpflichtversicherungen der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare ist das Risiko der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker – jedenfalls derzeit – mit eingeschlos...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Künstlersozialversicherung

Rz. 48 Ausgangslage der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahre 1983 war die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die Lage der selbstständigen Künstler und Publizisten dringend verbessert werden musste. Getragen wird die Künstlersozialversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven hat. Versicherungsträ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Beihilfeberechtigung des Ehegatten

Rz. 390 Ist ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nach beamtenrechtlichen Vorschriften über seinen unterhaltspflichtigen Ehegatten beihilfeberechtigt, so endet diese Beihilfeberechtigung mit Rechtskraft der Ehescheidung.[591] Für die nicht krankenversicherten geschiedenen Ehegatten von Beamten, Richtern und Soldaten besteht kein Beitrittsrecht in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / E. Familienversicherung nach § 10 SGB V

Rz. 18 Von praktischer Bedeutung ist noch die gesetzliche Regelung zur Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[12]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 232 Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grds. in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Rz. 233 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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zfs 04/2022, Gesamtschuldne... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin verlangt von den Beklagten im Wege des Gesamtschuldregresses die Zahlung von 50 % des Betrags, den sie aufgrund des Verkehrsunfalls vom XX.3.2017 in Stadt1 an die Leasinggeberin des Fahrzeugs der Beklagten gezahlt hat. [2] Die Klägerin macht mit der Klage geltend, dass sie an die Leasinggeberin lediglich 100 % deshalb gezahlt habe, weil im Verhältnis zur E...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 3.1 Grundsätzliche Voraussetzung für die Versicherungspflicht

Die Satzungen der Zusatzversorgungskassen nennen nur zwei wesentliche – jeweils altersabhängige – Voraussetzungen für die Versicherungspflicht (vgl. § 18 Abs. 1 MS, § 16 Abs. 1 VBL-S). Versicherungspflichtig sind – soweit keine ausdrückliche Regelung für eine Ausnahme von der Versicherungspflicht besteht – alle Beschäftigten eines Arbeitgebers, die das 17. Lebensjahr vollendet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5 Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche der Versicherungspflicht unterliegenden Beschäftigten in der Zusatzversorgung anzumelden. Die Satzungen der Zusatzversorgungskassen kennen dabei aber eine Reihe von Ausnahmetatbeständen (§ 19 Abs. 1 MS, AB V VBL-S) (§ 19 Abs. 1 MS, AB V VBL-S). 5.1 Beschäftigte mit bestehender Betriebsrentenzusage bei Mitgliedschaftsbe...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 3 Voraussetzungen für die Versicherungspflicht

3.1 Grundsätzliche Voraussetzung für die Versicherungspflicht Die Satzungen der Zusatzversorgungskassen nennen nur zwei wesentliche – jeweils altersabhängige – Voraussetzungen für die Versicherungspflicht (vgl. § 18 Abs. 1 MS, § 16 Abs. 1 VBL-S). Versicherungspflichtig sind – soweit keine ausdrückliche Regelung für eine Ausnahme von der Versicherungspflicht besteht – alle Besc...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4 Versicherungspflicht für besondere Beschäftigte

4.1 Geringfügig Beschäftigte Seit dem 1.1.2003 sind auch geringfügig Beschäftigte i.S. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der Zusatzversorgung zu versichern. Dabei ist darauf zu achten, dass das Sozialgesetzbuch IV zwei verschiedene Arten einer geringfügigen Beschäftigung nennt. Eine geringfügige Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs.1 SGB IV liegt dann vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser B...mehr

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 2 Höchstgrenze des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (Entgeltgruppe E 15 Stufe 6 TVöD) für das Vorliegen der Versicherungspflicht (§ 19 Abs. 1 Buchst. k MS)

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 1 Verpflichtung des Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber, der Mitglied/Beteiligter einer Zusatzversorgungseinrichtung ist, muss sämtliche der Versicherungspflicht unterliegende Beschäftigten in der Zusatzversorgung anmelden (§ 13 Abs. 3 Buchst. a MS, AB IV Abs. 1 VBL-S). Diese Verpflichtung ist Bestandteil der Mitgliedschafts- bzw. Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der jeweiligen Zusatzversorgung...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.5 Studenten

Von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind lediglich die Studenten, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule ein Praktikum ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist (sie sind dann Praktikanten, siehe oben 4.3.2). Ausgenommen sind auch Studenten, die lediglich eine kurzfristige Besch...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.10 Amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure

Durch den Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) vom 15. September 2008 hat sich auch die Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung für die in der Fleischuntersuchung Beschäftigten geändert. Der Tarifvertrag ist am 1.9.2008 in Kraft getreten und ersetzt die bisher geltenden Tarifverträge für A...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5.8.1 Versorgungswerk der Presse

Beschäftigte werden von der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung auf schriftlichen Antrag hin befreit, solange sie freiwillig Mitglied des Versorgungswerks der Presse sind (§ 19 Abs. 1 Buchst. l MS). Wird der Antrag auf Befreiung innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Pflichtversicherung gestellt, gilt die Pflichtversicherung als nicht entstanden. Wird der Antrag e...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Geringfügig entlohnte Beschäftigte i.S.d. § 8 Abs.1 Nr.1 SGB IV sind zu versichern, wenn die sonstigen Voraussetzungen zur Pflichtversicherung erfüllt sind. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte zahlen Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von maximal 31,20 Prozent des Verdienstes. Das sind neben 15 % zur Renten- und 13 % zur Krankenversicherung noch eine einheitliche Pausch...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.2 Beschäftigte in Probezeit

Wenn im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses eine Probezeit vereinbart ist, ist die Beschäftigung von Anfang an versicherungspflichtig, wenn die sonstigen Voraussetzungen zur Versicherungspflicht erfüllt sind. Eine Probezeit ist Teil des Beschäftigungsverhältnisses und wie ein solches zu versichern.mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 3.1.1 Vollendung des 17. Lebensjahres

Ein vor Vollendung des 17. Lebensjahres eingestellter Beschäftigter oder Auszubildender unterliegt der Versicherungspflicht erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres (§ 18 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a MS, § 26 Abs. 1 Buchst. a VBL-S). Die Pflichtversicherung beginnt am Tag nach Vollendung des 17. Lebensjahres, somit am Tag des 17. Geburtstags. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.4 Umschüler

Umschüler unterliegen der Versicherungspflicht, wenn sie mit dem ausbildenden Arbeitgeber einen Ausbildungsvertrag (Umschulungsvertrag) abgeschlossen haben. Zusätzliche Voraussetzung ist dann aber noch, dass auch tatsächlich durch den Arbeitgeber eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sondern erhalten die Umschüler lediglich eine Ent...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.1.2 Kurzfristig Beschäftigte

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 EUR im Monat übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Diese urspr...mehr