Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / Zusammenfassung

Begriff Duale Studiengänge werden in der Regel von Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen bzw. Betrieben angeboten. Sie beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis. Die Studiengänge vereinigen im Grundsatz die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Fachhochschulabsch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten / 2 Anrechnungszeittatbestände

Anrechnungszeiten sind Zeiten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder in denen eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen wurde[1], der Krankheit von mindestens einem Kalendermonat zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr, soweit diese Zeiten nicht bereits mit anderen rentenrechtlichen Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 2.4 Austrittserklärung

Beim Fehlen eines Ausschlusstatbestands setzt sich die bisherige Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als obligatorischen Anschlussversicherung fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Heimarbei... / 3 Zwischenmeister

Von den Heimarbeitern abzugrenzen sind die Zwischenmeister. Sie nehmen als Makler von Heimarbeit die Aufträge von ihren Auftraggebern an und verteilen sie auf ihre Heimarbeiter. Zwischenmeister gelten als Selbstständige und haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Es gibt Personen, die Zwischenmeister sind und zugleich auch noch selbst Heimarbeit ausführen. Bei ihnen ist m...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 2 Wehr-/Zivildienstzeiten

Als Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet gelten Zeiten des Wehrdienstes von mehr als 3 Tagen nach DDR-Wehrrecht im Zeitraum vom 25.1.1962 bis 2.10.1990. Außer in der Nationalen Volksarmee (NVA) konnte der Wehrdienst u. a. auch bei den Grenztruppen oder durch einen entsprechenden Dienst im Ministerium für Staatssicherheit, den kasernierten Einheiten des Ministeriums des I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 2 Unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub hält dagegen die Versicherungspflicht längstens bis zur Dauer von einem Monat aufrecht[1], sofern das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht. Mangels Entgeltzahlung fallen für diese Zeit auch keine Beiträge an. Dauert der unbezahlte Urlaub länger, besteht in der Krankenversicherung für bisher Versicherungspflichtige noch ein nachgehender Leistungsanspruch für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 1.2 Einheitliches Beschäftigungsverhältnis

Eine Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen ist für die Beurteilung der Versicherungspflicht zur Sozialversicherung ohne Wirkung. Übt ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber zwei einzelvertraglich vereinbarte Beschäftigungen aus, werden sie hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung wie ein Beschäftigungsverhältnis bei e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerruf von Verwaltungsakten / 1.2 Ausschlussgrund

Der Widerruf eines rechtmäßigen, nicht begünstigenden Verwaltungsaktes ist ausgeschlossen, wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist.[1] Praxis-Beispiel Gesetzlicher Ausschlussgrund (§ 8 Abs. 2 Satz 3 SGB V) Ein Arbeitnehmer ist wegen der Höhe seines Jahresarbeitsentgelts in der Kranken- und Pfleg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 4.3 Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Diese Wirkung erfasst grundsätzlich auch rechtsgestaltende und feststellende Verwaltungsakte sowie Verwaltungsakte mit Drittwirkung.[1] Hinweis Keine aufschiebende Wirkung Die aufschiebende Wirkung entfällt jedoch in den Fällen, in denen die Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungsträger sichergestel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 1.2 Besonderheiten in der Rentenversicherung

Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nie rentenversichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung erhalten haben, sind in diesem Versicherungszweig versicherungsfrei. Dies gilt auch für Versorgungsbezieher wegen Alters (z. B. berufsständische Versorgung oder Beamtenversorgung). Üben diese Personen eine Beschäftigung gegen Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
GKV-Monatsmeldung / 1 Meldegründe

Die GKV-Monatsmeldung ist erst nach Aufforderung durch die Einzugsstelle von den Arbeitgebern abzugeben. Anhand der GKV-Monatsmeldungen ist es möglich, bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern mit einem Gesamtentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, einen zutreffenden Ausgangswert zur Beitragsberechnung zu ermitteln. Beitragskorrekturen werden infolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 2 Voraussetzungen

Das Zustandekommen einer obligatorischen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V setzt eine kumulative Erfüllung folgender Tatbestände voraus: Ende der Versicherungspflicht[1] oder der Familienversicherung[2] kraft Gesetzes keine Ausschlusstatbestände[3] keine Austrittserklärung[4]. 2.1 Ende der Versicherungspflicht Bei dem Personenkreis, für den eine Anschlussversicherung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Zusammenfassung

Überblick Die Ehrenamtlichkeit schließt bei einer dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglichen Tätigkeit die Begründung eines abhängigen – und damit versicherungspflichtigen – Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Einnahmen aus einem Ehrenamt k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.2 Ehrenamt für Körperschaften des öffentlichen Rechts

§ 163 Abs. 4 SGB VI regelt die Besonderheiten bei Personen, die aufgrund einer ehrenamtlichen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind und für das Kalenderjahr vor Aufnahme dieser Beschäftigung freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Die Regelung gilt für versicherungspflichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vermittlungsbudget / 2 Fördervoraussetzungen

Zentrale Fördervoraussetzung ist, dass die finanziellen Hilfen zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung dienen und für die berufliche Eingliederung notwendig sind. Hinweis Die Förderung aus dem Budget ist eine Ermessensleistung Wie zahlreiche Eingliederungsleistungen sind auch die Zuschüsse aus dem Vermittlungsbudget sog. "Kann-Leistungen". D. h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 2 Übungsleiterpauschale im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder für die Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen sind bis zur Höhe von insgesamt 3.000 EUR (2020: 2.400 EUR) im Kalenderjahr steuerfrei.[1] Sie stellen kein Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
E-Scooter / Zusammenfassung

Begriff E-Scooter, die umgangssprachlich auch als Elektro-Tretroller oder Elektroroller bezeichnet werden, gehören verkehrsrechtlich zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Für die mit elektronischem Antrieb ausgestatteten Zweiräder besteht Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Außerdem benötigen sie für die Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebszulassung. Zulassungsfähig sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 8 Einreichung des Beitragsnachweises als Leistungsnachweis für die Vollstreckung

Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. In dem Beitragsnachweis hat der Arbeitgeber den zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Beitragsgruppen aufgegliedert anzugeben. Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung als Leistungsbescheid der Einzugsstelle. Im Beit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung

Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B.: in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte. Keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung haben z. B.: Von der Versicherungspflicht gem. § 6 SGB VI befreite Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer, die ausschließlich einem berufsständi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / 3 Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Mit einer versäumten oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung verhält sich ein Arbeitsloser grundsätzlich versicherungswidrig, weil er das Risiko der Arbeitslosenversicherung durch unterlassene rechtzeitige Eingliederungsbemühungen erhöht. Wird die Meldefrist ohne wichtigen Grund versäumt, so erfolgt ein pauschaler Schadensausgleich der Versichertengemeinschaft in Form der Sperr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 10 Auswirkung einer Sperrzeit auf die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Wird im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit nach § 159 SGB III oder einer Urlaubsabgeltung nach § 157 Abs. 2 SGB III bezogen, tritt die Versicherungspflicht trotzdem ab dem 1. Tag einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung ein, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Damit besteht ab diesem Tag auch grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 2.2 Mitwirkung eines Pflegers bei minderjährigen Kindern erforderlich

Ein Minderjähriger bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.[1] Räumen Eltern ihrem minderjährigen Kind einen Nießbrauch an einem Grundstück ein, bedarf es regelmäßig der Bestellung eines Pflegers [2], weil das mit dem Nießbrauch verbundene gesetzliche Schuldverhältnis zwi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Für hauptberuflich selbstständig Tätige ist der Eintritt von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Der Gesetzgeber hat den hauptberuflich selbstständig Tätigen kein eigenständiges Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeräumt. Allerdings besteht für einen Selbstständigen die Möglichkeit, eine bereits bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Sofern der Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichert ist, zieht dies "automatisch" auch den Versicherungsschutz in der sozialen Pflegeversicherung nach sich. Allerdings unterliegt ein in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichertes Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung gleichwohl der Versicherungspflicht.[1] Für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfallversicherung)

Zusammenfassung Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Sozialversicherungszweig mit einem breit gefächerten versicherungspflichtigen Personenkreis zum Zwecke der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1 Versicherte Personen kraft Gesetzes

1.1 Versicherungsschutz im Rahmen einer Erwerbstätigkeit Gesetzlich unfallversichert[1] sind zunächst verschiedene Erwerbstätige, so beispielsweise Beschäftigte[2] in einem Beschäftigungsverhältnis (dazu zählen auch Heimarbeiter oder Auszubildende). Beschäftigte sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Arbeitsentgelts versicherungspflichtig; Entwicklungshelfer, die Entwicklungs- ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / 1 Versicherungspflicht

Der Postulant ist versicherungspflichtig. 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung Postulanten gelten als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und werden als Personen definiert, die als nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften oder ähnlicher religiöser Gemeinschaften für den Dienst in einer solchen Genossenschaft oder ähnlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 3 Freiwillige Versicherung

Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag kann des Weiteren eine Unfallversicherung: Freiwillige Versicherung erfolgen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Novize / 1 Versicherungspflicht

Der Novize ist versicherungspflichtig. 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung Novizen gelten als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte .i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und werden als Personen definiert, die als nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften oder ähnlicher religiöser Gemeinschaften für den Dienst in einer solchen Genossenschaft oder ähnlichen religi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 2 Versicherung aufgrund Satzungsregelung

Durch den Unfallversicherungsschutz kraft Satzung[1] wird kein unmittelbarer Versicherungsschutz begründet, sondern den Unfallversicherungsträgern eingeräumt, per Satzung einen genau bezeichneten Personenkreis in die Versicherung einzubeziehen: Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, betriebsfremde Personen, die sich auf dem Betriebsgel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Sozialversicherungszweig mit einem breit gefächerten versicherungspflichtigen Personenkreis zum Zwecke der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.1 Versicherungsschutz im Rahmen einer Erwerbstätigkeit

Gesetzlich unfallversichert[1] sind zunächst verschiedene Erwerbstätige, so beispielsweise Beschäftigte[2] in einem Beschäftigungsverhältnis (dazu zählen auch Heimarbeiter oder Auszubildende). Beschäftigte sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Arbeitsentgelts versicherungspflichtig; Entwicklungshelfer, die Entwicklungs- oder Vorbereitungsdienst leisten. Dies gilt auch für Per...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gemäß § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / 1.3 Arbeitslosenversicherung

Die Versicherungspflicht folgt aus § 26 Abs. 1 Nr. 5 SGB III.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Novize / 1.3 Arbeitslosenversicherung

Die Versicherungspflicht folgt aus § 26 Abs. 1 Nr. 5 SGB III.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / 1.2 Rentenversicherung

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung folgt aus § 1 Nr. 4 SGB VI.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Novize / 1.2 Rentenversicherung

Die Versicherungspflicht folgt aus § 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Land... / 3 Rentenversicherung

Anders als in der allgemeinen Rentenversicherung nach dem SGB VI sind Beginn und Ende der Pflichtversicherung für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen von Altersgrenzen abhängig (ab 18. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze[1] mit Vollendung des 67. Lebensjahres). Hieraus ergeben sich die für die Versicherungsfreiheit in der landwirtschaftlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Novize / 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Novizen gelten als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte .i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und werden als Personen definiert, die als nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften oder ähnlicher religiöser Gemeinschaften für den Dienst in einer solchen Genossenschaft oder ähnlichen religiösen Gemeinschaft außerschulisch ausgebildet werden.[1] Sie werden Auszub...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Seelotse / 4 Kranken- und Pflegeversicherung

In der Krankenversicherung können freiberuflich tätige Seelotsen im Anschluss an eine evtl. vorherige Pflichtversicherung als Beschäftigte eine freiwillige Weiterversicherung beantragen. In der Pflegeversicherung liegt Versicherungspflicht vor, sofern eine freiwillige Krankenversicherung[1] oder eine Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen das R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Postulanten gelten als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und werden als Personen definiert, die als nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften oder ähnlicher religiöser Gemeinschaften für den Dienst in einer solchen Genossenschaft oder ähnlichen religiösen Gemeinschaft außerschulisch ausgebildet werden.[1] Sie werden Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Novize / 2 Versicherungsfreiheit

Mit der Ablegung des zeitlichen Gelübdes (erste Profess) endet auch die Versicherungspflicht zur Sozialversicherung. Als satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften sind sie jetzt versicherungsfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Land... / 2 Pflegeversicherung

Im SGB XI gibt es – wegen der versicherungsrechtlichen Anbindung an die Krankenversicherung – keine eigenständige Regelung zur Versicherungsfreiheit von Landwirten und ihren mitarbeitenden Familienangehörigen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer-Ve... / 8 Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtlich sind die Werkvertragsarbeitnehmer als entsandte Arbeitnehmer[1] anzusehen. Das bedeutet, dass sie den sozialversicherungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Entsendestaats zugeordnet sind, mithin im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes verbleiben.[2] Ein Versicherungsnummernachweis, wie für inländische Beschäftigungsverhältnisse für jeden ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Seelotse / Zusammenfassung

Begriff Der Seelotse ist eine hauptberuflich selbstständige Person, die nach behördlicher Zulassung berufsmäßig Schiffe auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet.[1] Es besteht keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Anders verhält es sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung; hie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 10 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / Zusammenfassung

Begriff Der Postulant ist ein Gläubiger, der die Aufnahme in einer Glaubensgemeinschaft anstrebt. Hierfür legt er eine Probezeit ab, das Postulat. Bei Fortsetzung folgt dem Postulat das Noviziat. Postulanten sind nicht satzungsmäßige Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft oder ähnlich religiösen Gemeinschaft. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Novize / Zusammenfassung

Begriff Der Novize ist ein Angehöriger eines Klosters, der sich in einer Erprobungs- und Vorbereitungszeit befindet. Novizen sind nicht satzungsmäßige Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft oder ähnlich religiösen Gemeinschaft. Dem Noviziat ist das Postulat vorgeschaltet. Das Noviziat endet grundsätzlich mit dem Ablegen des Gelübdes (erste Profess). Gesetze, Vorschrifte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Annahme und Führung des... / III. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 57 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und die Haftung gründet sich zumeist auf §§ 280 und 311 Abs. 2 BGB (c.i.c.)....mehr