In der Krankenversicherung können freiberuflich tätige Seelotsen im Anschluss an eine evtl. vorherige Pflichtversicherung als Beschäftigte eine freiwillige Weiterversicherung beantragen. In der Pflegeversicherung liegt Versicherungspflicht vor, sofern eine freiwillige Krankenversicherung[1] oder eine Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen das Risiko der Krankheit mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen[2] besteht. Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht nicht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge