Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.3 Beitragstragung bei Waisenrentnern (Satz 2)

Rz. 14 Durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) war mit Wirkung zum 1.1.2017 der Satz 2 eingefügt worden. Danach trägt bei Versicherungspflichtigen, die eine für sie nach § 237 Satz 2 beitragsfreie Waisenrente nach § 48 des SGB VI beziehen, der Träger der Renten...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.2 Pauschale Beiträge für im Privathaushalt Beschäftigte (Satz 2)

Rz. 30 Im Entwurf des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt war ursprünglich für in Privathaushalten Beschäftigte eine besondere Regelung zur Geringfügigkeit vorgesehen; die Entgeltgrenze sollte unabhängig von der Stundenzahl 500 EUR betragen und eine Zusammenrechnung mit einer anderen geringfügigen Beschäftigung nicht erfolgen (BT-Drs. 15/26). Nach d...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 58 Bress, Freiwillige Krankenversicherung, SVFang 2003 Nr. 136 S. 51 und Nr. 137 S. 49. Klose, Das Mitgliedschaftsrecht der Ersatzkassen im SGB V, SGb 1995 S. 477. Krön/Krön, Verfahrenshinweise für die Fälle der Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Beitragsrückständen, ZfS 2006 S. 261 (zu Abs. 1 Nr. 3 a. F.). Preisner, Die...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.1 Beitragstragung für Beschäftigte aus Arbeitsentgelt

Rz. 6 Die Vorschrift betrifft allein die Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung, die für versicherungspflichtig Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 aus dem Arbeitsentgelt (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV) zu entrichten sind. Vorausgesetzt wird somit die Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der gegen Entgelt Beschäftigten. Soweit es in Fällen der Zusammen...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 2.2 Kündigungsrecht bei Eintritt einer Familienversicherung (Satz 2)

Rz. 25 § 27 Satz 2 gwährt ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Eintritt einer Familienversicherung nach § 25. Dadurch, dass in § 27 Satz 2 das außerordentliche Kündigungsrecht bei Eintritt einer Familienversicherung nicht gestrichen wurde (anders als die entsprechende Regelung von § 5 Abs. 9 Satz 2 SGB V a. F.), ergeben sich auch hier Differenzen zwischen § 205 Abs. 2 S...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.1 Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

Rz. 11 Die Beitragspflicht trifft nur die Arbeitgeber einer wegen der Entgelthöhe geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Da die frühere bei Entgeltgeltgeringfügigkeit zusätzlich geltende Zeitgrenze von bis zu 15 Wochenstunden aufgehoben worden ist, ist die Dauer der Beschäftigung, in der das geringfügige Entgelt verdient wird, nunmehr ohne Bedeutung (vgl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.4 Anteilige Beitragstragung durch Beitragsabzug

Rz. 17 Die Regelung über die anteilige Beitragstragung ist vor dem Hintergrund der alleinigen Beitragszahlungspflicht des Arbeitgebers (§ 253 i. V. m. § 28e SGB IV) zu sehen, wegen der ihm nach § 28g Satz 1 SGB IV nur ein Anspruch gegen den Beschäftigten auf die von diesem zu tragenden Beitragsanteile zusteht. Dabei bildet die Regelung des Abs. 1 und 3 i. V. m. § 28g Satz 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999 S. 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003 S. 105. Grahn/Schmidt, Änderungen im Sozialrecht durch die "Hartz-Gesetze", SGb 2003 S. 207. Hanau, Einzelfragen und -antworten zu de...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.2 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Rz. 10 Für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit werden nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV jeweils mehrere für sich betrachtet entgeltgeringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen für die Geringfügigkeitsgrenzen zusammengerechnet. Werden dadurch die Entgelt- oder Zeitgrenzen überschritten, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor und es entsteht ...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2.2 Nachzahlung von Versorgungsbezügen (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 38 Abweichend von der Einbehaltung der Beiträge durch die Zahlstelle zieht die Krankenkasse die Beiträge aus den Versorgungsbezügen bei Nachzahlungen ein. Zu Nachzahlungen kommt es insbesondere im Zusammenhang mit der erstmaligen Bewilligung der Leistungen, wenn zuvor die rechtlichen Voraussetzungen dafür ermittelt werden müssen oder darüber ein Klageverfahren geführt wo...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.4 Folgen des Endes der freiwilligen Mitgliedschaft

Rz. 55 Das Ende einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV führt unmittelbar zum Wegfall der Leistungsansprüche; nachgehende Leistungsansprüche bestehen bei Ende der freiwilligen Mitgliedschaft nicht (vgl. § 19 Abs. 1). §§ 192, 193 kommen als Erhaltungstatbestände mangels der dort vorausgesetzten Krankenversicherungspflicht nicht in Betracht. Mit dem Ende der freiwilligen ...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2.3 Erstattung von Beiträgen (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 40 Satz 4 stellt (eher deklaratorisch) klar, dass die Krankenkasse für die Erstattung von Beiträgen auch aus den Versorgungsbezügen zuständig ist und nicht (quasi als Kehrseite der Medaille Beitragszahlung) die mit der Beitragsberechnung und -zahlung in Dienst genommene Zahlstelle. Wenn die Zahlstelle der Versorgungsbezüge Beiträge dem Grunde und materiellrechtlich der H...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.4 Wirksamwerden der Kündigung bei Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 48 Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann auch deswegen gekündigt werden, weil eine bestehende freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt beendet werden soll ("Austritt"). Erfolgte die Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft ohne Absicht der Fortsetzung einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 4.5 Wiesbadener-Modell

Eine Betriebsaufspaltung lässt sich durch das sog. "Wiesbadener Modell" vermeiden, weil in diesem Fall keine personelle Verflechtung vorliegt. Unter Wiesbadener Modell wird in der Besteuerungspraxis eine Beteiligungsstruktur verstanden, bei der an der Betriebs-GmbH nur die Ehefrau beteiligt ist und die an diese verpachteten Wirtschaftsgüter allein dem Ehemann (Besitzunterneh...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 44 Sodan, Der "Beitrag" des Arbeitgebers zur Sozialversicherung für geringfügig Beschäftigte, NZS 1999 S. 105 ff. Bauer/Krets, Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, NJW 2003 S. 537. Fuhrmann, Stufenweise Wiedereingliederung – Umdenken bei der Anrechnung des Wiedereingliederungsentgeltes auf das Krankengeld?, NZS 2008 S. 299. Rolfs, Die Neuregelung der gering...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.3 Sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsentgeltbegriff

Rz. 12 Der für die Beitragsbemessung geltende Begriff des Arbeitsentgelts ist für den Bereich der Sozialversicherung eigenständig geregelt, damit keine Bindung an die arbeitsrechtliche Beurteilung und Ausgestaltung der Vergütungsregelung stattfinden muss. Vielmehr sind im Sozialversicherungsrecht ebenso wie im Steuerrecht, die tatsächlichen Verhältnisse vorrangig maßgeblich....mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.1 Beitragszahlung durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Regelung knüpft an die gesetzliche Beitragspflicht von Versorgungsbezügen als beitragspflichtige Einnahme zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte an (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3, § 229 und die Verweisungen in den §§ 232 bis 236, § 237 Nr. 2; § 61 SGB XI). Sie regelt das sog. Einzugsstellenverfahren, also die Indienstnahme der Zahlstellen von...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Franoschek, Zum Beitragsanspruch aus Arbeitsentgeltansprüchen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen (Verfallfristen) erloschen sind, Die Beiträge 1994 S. 449. Peters-Lange, Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge, NZA 1995 S. 657. Kauke, Beiträge aus fiktiven Entgeltzahlungen, Die Beiträge 2001 S. 577. Klose, Tarifliche Ausschlussfristen...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.2 Ausnahme vom Zahlstellenverfahren

Rz. 15 Das Zahlstellenverfahren findet für die Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen nicht in allen Fällen der Zahlung von Versorgungsbezügen Anwendung. Dies wird in der Vorschrift selbst nicht ausdrücklich als Vorbehalt oder Ausnahme zum Ausdruck gebracht. Bis 30.6.2019 ergab sich dies daraus, dass das Zahlstellenverfahren nur auf Krankenversicherungspflichtige mit Rentenb...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.1 Ortskrankenkassen

Rz. 11 Die an erster Stelle genannten Ortskrankenkassen waren bei Inkrafttreten des SGB V die Primärkassen nach der RVO und bundesweit flächendeckend vorhanden. Sie waren auch nach Inkrafttreten des SGB V die Krankenkassen, die für alle die Versicherungspflichten zuständig waren, die nicht bei einer anderen Krankenkasse zu versichern waren und hatten insoweit eine Auffangzus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschäden: Abwic... / 5.4 Keine Annexkompetenz

Teilweise wurde die Auffassung vertreten, der Verwalter sei als Annex zu der in § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG geregelten Versicherungspflicht auch zur Abwicklung aller Schäden im Sondereigentum verpflichtet. Begründet wurde dies mit der versicherungsrechtlichen Notwendigkeit, bei dem Abschluss der Gebäudeversicherung für das Gebäude insgesamt, also sowohl Gemeinschafts- als auch Sond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 10 Datenschutzbeauftragter extern

Rz. 8b Mit dem Inkrafttreten der Datenrechts-Grundverordnung (DSGVO) am 25. 05. 2018 wurden die Bestimmungen des Datenschutzrechts erheblich verschärft mit der Folge, dass an die betroffenen Anwender umfangreiche Organisationsanforderungen gestellt werden. Steuerberater/innen, die die datenschutzrechtlichen Vorgaben in der eigenen Praxis bereits umgesetzt haben und dadurch e...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.2.1 Ausscheiden aus einer Versicherungspflicht

Rz. 11 Den typischen Kreis der Versicherungsberechtigten stellen Personen dar, die kraft Gesetzes Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung waren und aus dieser Versicherungspflicht ausscheiden. Sie können ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende der Pflichtmitgliedschaft als dann freiwillige Versicherung fortsetzen. Auf die vorherig...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.10.1 Frist nach Ende Versicherungspflicht (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 103 Die Beitrittsfrist errechnet sich bei einem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ab dem Folgetag des Endes der Pflichtmitgliedschaft. Diese bestimmt sich im Regelfall gemäß § 190 nach dem Ablauf des Kalendertages. Sofern Ausschlusstatbestände gegenüber einer Pflichtversicherung eingreifen, ist der Ablauf des letzten Tages vor Eintritt des Ausschlusstatbestandes d...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.2 Weiterversicherung nach Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 1)

2.2.1 Ausscheiden aus einer Versicherungspflicht Rz. 11 Den typischen Kreis der Versicherungsberechtigten stellen Personen dar, die kraft Gesetzes Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung waren und aus dieser Versicherungspflicht ausscheiden. Sie können ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende der Pflichtmitgliedschaft als dann freiw...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.2.2 Vorversicherungszeiten

Rz. 17 Erforderlich für die Weiterversicherung ist neben dem Ausscheiden aus der eigenen Versicherungspflicht im Inland die Erfüllung einer Vorversicherungszeit in eigener Person. Sie kann entweder durch eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten in den letzten 5 Jahren oder eine ununterbrochene Vorversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt werden. Beide Vorversicherungszeiten s...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.4 Obligatorische Weiterversicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.8.2013 angefügte Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass sich an das Ende einer Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) anschließt, soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt unter Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungss...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die Grundgedanken der §§ 310, 313 RVO. Sie knüpft an die Ausübung der Versicherungsberechtigung zur Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft durch Beitrittserklärung nach § 9 oder sonstiger Übergangsvorschriften an. Sie trifft zwingende Regelungen über den Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft mit Wirkung für die Zukunft (Abs. 1) oder die ...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 5 Das SGB V kennt als Arten der Mitgliedschaft lediglich die Pflichtmitgliedschaft (zu der auch die Rentenantragstellermitgliedschaft nach § 189 gehört) und die freiwillige Mitgliedschaft. Während die Pflichtmitgliedschaft (§ 5) allein von den gesetzlichen Tatbeständen abhängig ist, beruht die freiwillige Versicherung auf einer willensabhängigen freien Entscheidung des d...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.3 Mitgliedschaftsbeginn versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17a Der (jetzige) Satz 2 wurde in Abs. 2 mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung mit Wirkung zum 1.8.2013 eingefügt und führt nunmehr bei den nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 5 Beitrittsberechtigten und in einer aufgenommenen Beschäftigung versicherungsfreien Beschäftigten, wenn diese ab dem 1.8.2013 aufgenommen werd...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.4 Beitrittsrecht versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 38 Das bereits in der Ausgangsfassung des Gesetzes in Nr. 3 vorgesehene Beitrittsrecht zu einer freiwilligen Versicherung von nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten beruhte auf der Erwägung, dass beschäftigte Personen typischerweise dem der Sozialversicherung zugehörigen Personenkreis der Arbeitnehmer angehören und wegen der erstmaligen Aufnahme einer Be...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein? – Zugleich ein Beitrag zur Reichweite von § 188 Abs. 4 SGB V, SGb 2015 S. 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998 S. 97. Elsner, Tricksereien mit den Saisonarbeitern?, Er...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.6 Beitrittsrecht von Auslandsrückkehrern (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 52 Das mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführte Beitrittsrecht für aus dem Ausland zurückkehrende Arbeitnehmer stellte gegenüber der RVO eine Neuerung dar. Damit wird der Freizügigkeit des Arbeitnehmers und nicht zuletzt den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen bei Beschäftigungen im Ausland Rechnung getragen. Die Regelung kommt insbesondere in den Fällen zur...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.1 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 7 Die Verpflichtung des Rehabilitationsträgers zur Zahlung der Beiträge zur Krankenversicherung bezieht sich nur auf Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Berufsfindung oder Arbeitserprobung, bei denen Krankenversicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 besteht. Der Begriff der berufsfördernden Maßnahme war schon bisher nicht klar definiert. Der Katalo...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.5 Sonderregelung für Saisonarbeitnehmer (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 45 Nach der mit Wirkung zum 1.1.2018 angefügten Regelung des Abs. 4 Satz 4 wird für Saisonarbeitnehmer eine Ausnahme von der obligatorischen Weiterversicherung des Satzes 1 gemacht. Endet deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit, soll sich die obligatorische Anschlussversicherung nur dann nach Abs. 4 Satz 1 richten, wenn diese Persone...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 10 Bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation wird keine Versicherungspflicht begründet. Vielmehr wird lediglich die zuvor bestehende versicherungspflichtige Mitgliedschaft erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 3). Auch für diese Beiträge gilt seit dem 1.1.1995, dass die Beiträge nach 80% des Regelentgeltes berechnet werden, das der Berechnung des Übergangsgeldes, Verletztengel...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.7 Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen (Abs. 4c)

Rz. 36a Der durch Art. 3 Nr. 4 Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung ab 1.1.2002 eingefügt Abs. 4c korrespondiert mit der in § 5 Abs. 4a (Satz 1) angeordneten Versicherungspflicht von Personen in außerbetrieblichen Einrichtungen, die unter bestimmten Voraussetzungen den zur Berufsausbildung Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 gleichgestellt werden (vgl...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.2 Rückwirkender Mitgliedschaftsbeginn (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 regelt in Abweichung von dem allgemeinen in Abs. 1 zum Ausdruck gebrachten Rechtsgrundsatz für die zur Weiterversicherung Berechtigten zwingend einen rückwirkenden Mitgliedschaftsbeginn, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen (BT-Drs. 11/2237 S. 216). Das Interesse der Krankenkassen an der frühzeitigen Kenntnis von freiwilligen Mitgliedschafte...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.10 Beitrittsfristen (Abs. 2)

Rz. 99 Der Beginn oder die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliger Versicherung tritt im Regelfall (zu Ausnahmen vgl. Komm. zu § 188) nur durch eine entsprechende Erklärung des Berechtigten ein, ist also willensabhängig. Die Erklärung, eine freiwillige Versicherung begründen zu wollen (Beitrittserklärung), hat nach § 188 Abs. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.3 Ausnahmen vom Schriftformerfordernis des Abs. 3

Rz. 22 Obwohl Abs. 3 grundsätzlich die schriftliche Erklärung des Beitritts verlangt, ohne einen Vorbehalt für abweichende Regelungen zu enthalten, bestanden und bestehen gesetzliche Regelungen, nach denen freiwillige Mitgliedschaften auch ohne schriftliche Beitrittserklärung begründet werden oder versicherungspflichtige Mitgliedschaften nach deren Ende als freiwillige Versi...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.8 Spätaussiedler (Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3)

Rz. 69 Das Beitrittsrecht von Spätaussiedlern und deren Ehegatten und Abkömmlingen ist durch Art. 5 Nr. 3a, Art. 61 Abs. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.1.2005 eingeführt worden. Rz. 70 Die Regelung ist erst im Verlauf der Beratungen zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in das Gesetzgebungsverfah...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 127 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein?, SGb 2015 S. 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998 S. 97. Felix, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – ei...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.2.1 Einrichtungen der Jugendhilfe

Rz. 16 Der Träger der Einrichtung der Jugendhilfe trägt den Beitrag nach einem fiktiven Arbeitsentgelt in Höhe von 20 v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV allein (§ 235 Abs. 1 Satz 4). Da der Krankengeldanspruch für diese Versicherungspflichtigen ausgeschlossen ist (§ 44 Abs. 1 Satz 2), sind die Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz des § 243 zu errechnen. ...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.8 Beginn und Ende der Beitragstragung

Rz. 37 Die Verpflichtung Dritter zur Tragung der Beiträge beginnt und endet jeweils mit dem Tatbestand der Krankenversicherungspflicht und dem daraus nach §§ 186, 190 folgenden Beginn und Ende der Mitgliedschaft, soweit diese nicht nach §§ 192, 193 erhalten bleibt und/oder soweit für Lohnersatzleistungen Beiträge zu zahlen sind. Rz. 38 Bei Teilnehmern an Leistungen zur Teilha...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.3.2 Vorversicherungszeiten

Rz. 33 Während ursprünglich eine freiwillige Weiterversicherung im Anschluss an eine Familienversicherung auch bei nur kurzer Dauer der Familienversicherung möglich war, wurde mit dem GKV-GRG 2000 ab dem 1.1.2000 auch für die Weiterversicherung im Anschluss an eine Familienversicherung das Erfordernis einer Vorversicherungszeit eingeführt. Rz. 34 Als Vorversicherungszeiten si...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.11 Zuständige Krankenkasse

Rz. 120 Für die freiwillige Versicherung gibt es dem Grunde nach keine feste gesetzliche Zuständigkeit. Eine Ausnahme war die Regelung des § 190 Abs. 3, wonach sich beim Ausscheiden aus der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 4 die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung bei der bisherigen Krankenkasse fortsetzte, wenn keine Austrittserklärung (Kündigung) erfolgt. Eine so...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.13 Rechtsfolgen der freiwilligen Mitgliedschaft

Rz. 123 Die durch Beitrittserklärung begründete freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis. Es handelt sich dabei nicht um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, weil das Beitritts- und Weiterversicherungsrecht ein nur einseitiges Gestaltungsrecht der Berechtigten für den Zugang zur Sozialversicheru...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Wesentlichen wurden mit der Vorschrift die Regelungen über die Tragung der Beiträge nach der RVO übernommen und zusammengefasst. Änderungen sind jedoch insoweit eingetreten, als auch das Versorgungskrankengeld in die Beitragspflicht mit einbezogen ist und bei medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation Krankenversicherungsbeiträge ab Beginn des Bezuges der Entgelters...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.3.1 Ausscheiden aus der Familienversicherung

Rz. 28 Zum Beitritt zur freiwilligen Mitgliedschaft sind auch solche Personen berechtigt, die aus der zuvor beitragsfreien Familienversicherung ausscheiden oder wegen § 10 Abs. 3 nicht in der Familienversicherung versichert sein können. Obwohl diese Personen zuvor keinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erbracht hatten, wird diesen ein Beitrittsrecht eingeräumt. ...mehr