Mit dem Mehraufwands-Wintergeld soll der Mehraufwand abgegolten werden, der durch die Arbeitsbereitschaft der Arbeitnehmer und durch die Beschäftigung unter ungünstigen Witterungsbedingungen entsteht. Das Weiterarbeiten soll dadurch gefördert werden. Mehraufwands-Wintergeld wird nur für (gewerbliche) Arbeitnehmer gewährt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind.[1] Damit wird der Kreis der leistungsberechtigten Personen abgegrenzt. Beschäftigte im Büro haben demnach keinen Anspruch auf Mehraufwands-Wintergeld, sondern nur die gewerblichen Arbeitnehmer auf den Baustellen.

Ein Leistungsanspruch besteht dabei allerdings auch für Arbeitsstunden, die nicht unmittelbar auf der Baustelle geleistet wurden. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer an sich auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist.

 
Praxis-Tipp

Mehraufwands-Wintergeld für geringfügig Beschäftigte

Mehraufwands-Wintergeld ist nicht an die Versicherungspflicht des Arbeitnehmers geknüpft, steht also auch geringfügig Beschäftigten[2] oder Beschäftigten zu, die die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben.

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