Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindliche Auskunft

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mahlzeiten / 1 Definition der "Mahlzeit"

Mahlzeiten sind alle Speisen und Lebensmittel, die üblicherweise der Ernährung dienen und zum Verzehr während der Arbeitszeit oder im unmittelbaren Anschluss daran geeignet sind. Mahlzeiten sind deshalb auch Vor- oder Nachspeisen sowie Snacks. Getränke gehören zu den Mahlzeiten, wenn sie zusammen mit der Mahlzeit eingenommen werden. Getränke, die der Arbeitgeber seinen Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ähnliche Regelungen

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ähnliche Regelungen enthalten § 15 Abs 4 5. VermBG (Auskunft über die Anwendung der Vorschriften über vermögenswerte Leistungen im Einzelfall), BFH v 05.06.2014, VI R 90/13, BStBl II 2015, 48; BFH v 05.06.2014, VI R 91/13, BFH/NV 2014, 1873 sowie Art 12 ZK, Art 5–14 ZK-DVO (Verbindliche Zolltarif-/Ursprungsauskunft), BFH v 26.01.2012, VII R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu § 89 AO

Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Zum Verhältnis des § 42e EStG zu § 89 Abs 2 AO, der allg Vorschrift über die verbindliche Auskunft, werden verschiedene Auffassungen vertreten. Nach zutreffender Auffassung des BFH (BFH v 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996; BFH v 27.02.2014, VI R 23/13, BFH/NV 2014, 1141; BFH v 27.02.2014, VI R 19/12, BStBl II 2014, 894) handelt es s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Auskunftsinteresse

Rn. 31 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ein besonderes Auskunftsinteresse ist nicht erforderlich, die Anrufungsauskunft ist nicht nur in Zweifelsfällen zulässig, von Bornhaupt, DStR 1980, 3, 4; Offerhaus, INF 1979, 367; Bleschick in H/H/R, § 42e EStG Rz 15 (05/2025); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42e EStG Rz 17 (11/2024). Allerdings muss sich die Anfrage auf einen konkreten Fal...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 898 Nach § 76 Abs. 1 BetrVG ist zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden. Nach § 76 Abs. 5 BetrVG wird die Einigungsstelle auf Antrag einer Seite tätig in den Fällen, in...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.5.1 Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag (Satz 1)

Rz. 102 Im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden vereinbaren die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam mit den nach Landesrecht zuständigen Stellen für die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem SGB XI das Nähere zur Übermittlung von Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung; Satz 1. Rz. 103 Satz 1 gibt hierfür verbindliche ...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 10. Verschiedenes

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.1 Auskunftsaustausch nach BEPS Action 5

Ausgangspunkt des Abschlussberichts der OECD (S. 45 ff.) sind die Arbeiten des Forum on Harmful Tax Practices (FHTP). Dieses schlägt einen spontaner Informationsaustausch nicht nur für individuelle Rulings, sondern auch für Advanced Pricing Agreements (APA), ex-post-Auskünfte und sonstige Verständigungen vor. Adressaten sollen die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten sowohl der b...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.2 Auskunftsaustausch in der EU

Gegenüber der BEPS 5-Umsetzung ergeben sich folgende Unterschiede: Zeitlicher Anwendungsbereich Die Neuregelung ist grundsätzlich anwendbar auf alle Neufälle ab 1.1.2017. Altfälle ab 1.1.2012 sind mit folgenden Einzelvorgaben meldepflichtig: Für Altregelungen, die innerhalb dieser 5 Jahre nicht geändert oder erneuert wurden, besteht nach derzeitigem Stand nur die Vorlagepflich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Ermessensentscheidung bei Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen

Rz. 11 Auch die Änderung oder Aufhebung eines rechtswidrigen Verbrauchsteuerbescheids zugunsten des Stpfl. liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Für die Ausübung des Ermessens ist entscheidend, ob die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist. Eine Aufhebung oder Änderung zugunsten des Stpfl. ist vor Unanfechtbarkeit des Verbrauchsteuerbescheids immer vorzunehmen, wenn der Antrag auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 5 Geltungsbereich der §§ 172ff. AO

Rz. 23 §§ 172–177 AO enthalten Sondervorschriften für Steuerbescheide. Sie ergänzen insoweit §§ 130–132 AO; §§ 130–131 AO werden von ihnen jedoch verdrängt, da § 172 AO eine engere und insoweit abschließende Sonderregelung enthält. Rz. 24 Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt[1] der Steuerbehörde, der auf einen bestimmten Steueranspruch gerichtet ist und mit dem die nach dem ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 7.1 Anrufungsauskunft beim Finanzamt

Ist sich der Arbeitgeber über die steuerliche Frage, ob eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, nicht im Klaren, kann er sich formlos an das für ihn zuständige Betriebsstättenfinanzamt wenden. Dieses Finanzamt ist verpflichtet, auf Anfrage Auskunft darüber zu erteilen, ob und inwieweit die Vorschriften über die Lohnsteuer in dem vorgetragenen Fall anzuwenden sind. Die Anfrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Einspruch

Als Rechtsbehelf gegen alle förmlichen Bescheide des Finanzamts kann Einspruch eingelegt werden. So kann der Arbeitgeber z. B. gegen einen Haftungsbescheid im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung, einen Bescheid über eine verbindliche Auskunft oder eine Lohnsteuer-Anmeldung Einspruch einlegen. Er kann mittels Einspruch aber auch geltend machen, dass über einen Antrag au...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Abwehrender Brandschutz: Ab... / 5.3 Umgang mit der Presse

Im Fall eines Brandschadens ist ein offener Umgang mit der Presse unabdingbar. Bereits im Vorfeld sollte dafür im Unternehmen ein Sprecher festgelegt werden, der verbindliche Auskünfte nach außen erteilen darf. Praxis-Tipp Gemeinsame Erklärungen Es sollten nur gemeinsame Erklärungen des Unternehmens und des Leiters der externen Einsatzkräfte abgegeben werden. Nach dem Schadense...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.12.3 Keine Mehrfachgebühr bei verbindlicher Auskunft

Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist mit einer Gebühr verbunden. Wird die verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern einheitlich erteilt, ist nur eine Gebühr zu erheben (§ 89 Abs. 3 Satz 2 AO). In solchen Fällen sind die Antragsteller Gesamtschuldner der Gebühr. Die Finanzverwaltung beschränkt § 89 Abs. 3 Satz 2 AO regelmäßig auf die in § 1 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Rechtsprechung – Erlaubte bzw. unzulässige Beratung durch Steuerberater

S. auch Urteile zum Rechtsberatungsgesetz im Beitrag ""Rechtsberatung durch den Steuerberater"" (s. Tz. 1.4: Steuerberater darf nicht im "Statusfeststellungsverfahren" vertreten). OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.6.2005, I-20 U 40/05: Die Berufsausübung einer Steuerberatungsgesellschaft wird durch das Rechtsberatungsgesetz beschränkt. Nur wenn die Rechtsberatung im Rahmen des Art...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.12.2 Internationale Verständigungsverfahren

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten spielen internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren bei der Vermeidung von Doppelbesteuerungen eine große Rolle. Mit BMF-Schreiben v. 24.9.2025 (BStBl 2025 I S. 1738) überarbeitet das BMF sein bisheriges Merkblatt v. 21.2.2024. Neu aufgenommen wurden dabei u. a. Ausführungen für ertragsteuerliche Organschaften. Danach ist der An...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil

Leitsatz Bei Übertragung eines Gesellschaftsanteils gegen Nießbrauch kann es an einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums fehlen. Sachverhalt Etwas verkürzt war der Sachverhalt wie folgt: Der Kläger schenkte im Jahr 2016 Anteile an einer GmbH gegen Einräumung eines Nießbrauchs seinen Kindern. Im Schenkungsvertrag behielt sich der Kläger ausdrücklich ein Recht auf Rückübertragung in einer Vielzahl von Fällen vor. Außerdem wurde ein Vorbehaltsnießbrauch eingeräumt, der als Vollrechtsnießbrauch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft

Zusammenfassung Begriff In Zeiten besonders ausgeprägter Regelungswut des Gesetzgebers und der sich hieraus ergebenden ständigen Verkomplizierung des Steuerrechts hat der Steuerpflichtige ein Interesse daran, verbindlich zu wissen, welche steuerrechtlichen Rechtsfolgen geplante Gestaltungen nach sich ziehen werden. Mit § 89 Abs. 2 AO hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 7.1 Erteilung der verbindlichen Auskunft

Die verbindliche Auskunft wird zu dem vom Antragsteller vorgetragenen (und ggf. ergänzten) Sachverhalt erteilt, ohne dass das Finanzamt zur eigenen Sachverhaltsermittlung verpflichtet ist. Alternative Gestaltungsvarianten können nicht Gegenstand einer verbindlichen Auskunft sein. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist der noch nicht verwirklicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 7 Entscheidung über den Antrag

7.1 Erteilung der verbindlichen Auskunft Die verbindliche Auskunft wird zu dem vom Antragsteller vorgetragenen (und ggf. ergänzten) Sachverhalt erteilt, ohne dass das Finanzamt zur eigenen Sachverhaltsermittlung verpflichtet ist. Alternative Gestaltungsvarianten können nicht Gegenstand einer verbindlichen Auskunft sein. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer verbindlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 8.1 Anknüpfung

Die Gebührenpflicht gilt nur für Anträge auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO. Sie knüpft an die Bearbeitung des entsprechenden Antrags und damit den Arbeitsaufwand an, nicht an die Erteilung der verbindlichen Auskunft, und trifft den Antragsteller als Gebührenschuldner.[1] Jeder Antrag auf verbindliche Auskunft löst eine Gebührenpflicht nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO a...mehr

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Verbindliche Auskunft / 6 Zuständige Behörde

Der Antrag auf verbindliche Auskunft ist bei dem Finanzamt zu stellen, das bei Verwirklichung des Sachverhalts voraussichtlich zuständig sein würde.[1] Zu beachten ist allerdings die Sonderregelung in § 89 Abs. 2 Satz 3 AO, wonach bei Antragstellern, für die im Zeitpunkt der Antragstellung nach den §§ 18–21 AO kein Finanzamt zuständig ist, das BZSt die Auskunft erteilt, sowe...mehr

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Verbindliche Auskunft / 4 Antragsteller

Antragsteller einer verbindlichen Auskunft ist derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird. Dieser ist damit auch Gebührenschuldner i. S. d. Regelungen in § 89 Abs. 3–5 AO. Antragsteller ist der bei Antragstellung bereits existierende Steuerpflichtige, dessen künftige Besteuerung Gegenstand der verbindlichen Auskunft sein soll. Antragsteller kann auch ein Dritter sein,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 7.2 Bindungswirkung

Zur Bindungswirkung enthält § 2 Abs. 1 StAuskV die eindeutige Aussage, dass sie nur dann eintritt, wenn der später verwirklichte Sachverhalt von dem der Auskunft zugrunde gelegten Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich abweicht. Eine vom BZSt nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO rechtmäßig erteilte verbindliche Auskunft bindet auch das Finanzamt, das bei Verwirklichung des der Auskun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 3 Anspruchsvoraussetzungen

Grundvoraussetzung ist zunächst, dass im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse des Steuerpflichtigen am Erhalt der verbindlichen Rechtsäußerung der Finanzverwaltung besteht. Dies ist dann der Fall, wenn hiervon wirtschaftliche Dispositionen des Steuerpflichtigen abhängig sind und Rechtsunsicherheiten ob der steuerlichen Behandlung be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 1 Gesetzliche Grundlagen

Nach § 89 Abs. 2 AO können die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Zuständig ist das Finanzamt, das bei Verwirklich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 7.4 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Der Antragsteller kann sowohl gegen die erteilte verbindliche Auskunft als auch gegen die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft Einspruch einlegen. Bei einer negativ erteilten verbindlichen Auskunft, d. h. wenn das Finanzamt vom Rechtsstandpunkt des Antragstellers abweicht, ist der Inhalt der erteilten verbindlichen Auskunft vom FG nur auf seine sachliche Rich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 6.2 Zuständigkeit eines Finanzamts

Greift die Sonderregelung in § 89 Abs. 2 Satz 3 AO nicht, richtet sich die Bestimmung der Zuständigkeit zwingend nach § 89 Abs. 2 Satz 2 AO. Dabei ist auf die künftigen, geplanten Verhältnisse des Steuerpflichtigen abzustellen. Das hiernach für die Auskunftserteilung zuständige Finanzamt muss nicht mit dem Finanzamt identisch sein, das zum Zeitpunkt der Antragstellung für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 8 Gebührenpflicht

8.1 Anknüpfung Die Gebührenpflicht gilt nur für Anträge auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO. Sie knüpft an die Bearbeitung des entsprechenden Antrags und damit den Arbeitsaufwand an, nicht an die Erteilung der verbindlichen Auskunft, und trifft den Antragsteller als Gebührenschuldner.[1] Jeder Antrag auf verbindliche Auskunft löst eine Gebührenpflicht nach § 89 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 7.3 Korrekturmöglichkeiten

Eine erteilte verbindliche Auskunft kann nach den Berichtigungsvorschriften für sonstige Verwaltungsakte[1] berichtigt, zurückgenommen oder widerrufen werden. Über diesen rechtlichen Rahmen hinaus bestimmt § 2 Abs. 3 StAuskV, dass eine verbindliche Auskunft auch mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden kann, wenn sich herausstellt, dass die erteilte Auskun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 6.1 Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern

Die sich aus § 89 Abs. 2 Satz 3 AO ergebende Sonderregelung hat Vorrang vor der allgemeinen Regelung in § 89 Abs. 2 Satz 2 AO, d. h. bei Antragstellern, für die im Zeitpunkt der Antragstellung kein Finanzamt zuständig ist (also insbesondere bei im Ausland ansässigen Personen oder Gesellschaften, die im Inland in ggf. steuerlich relevanter Weise tätig werden wollen), greift z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 5 Form und Inhalt des Antrags

Der Antrag auf verbindliche Auskunft ist schriftlich zu stellen. Außerdem soll der Antragsteller Angaben zum Gegenstandswert der Auskunft machen.[1] Die StAuskV [2] legt im Einzelnen fest, welche Angaben der Antrag auf verbindliche Auskunft enthalten muss: Die genaue Bezeichnung des Antragstellers (Name, Wohnort, bei Gesellschaften Sitz oder Ort der Geschäftsleitung, ggf. Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 2 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Begrifflich ist die verbindliche Auskunft von der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung[1] und der tatsächlichen Verständigung zu unterscheiden. Eine verbindliche Zusage nach § 204 AO setzt voraus, dass eine Außenprüfung stattgefunden hat. Der Steuerpflichtige kann dann beantragen, dass die Finanzverwaltung ihm verbindlich zusagt, wie ein für die Vergangenheit geprüfte...mehr

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Verbindliche Auskunft / Zusammenfassung

Begriff In Zeiten besonders ausgeprägter Regelungswut des Gesetzgebers und der sich hieraus ergebenden ständigen Verkomplizierung des Steuerrechts hat der Steuerpflichtige ein Interesse daran, verbindlich zu wissen, welche steuerrechtlichen Rechtsfolgen geplante Gestaltungen nach sich ziehen werden. Mit § 89 Abs. 2 AO hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Erteilung...mehr

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Verbindliche Auskunft / 8.2 Höhe der Gebühr

Die Gebühr wird grundsätzlich nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat, dem Gegenstandswert, [1] und in entsprechender Anwendung des § 34 GKG mit einem Gebührensatz von 1,0 berechnet.[2] Der Gegenstandswert richtet sich nach dem gestellten Antrag und den sich daraus ergebenden steuerlichen Auswirkungen. Der Gegenstandswert ist in analoger Anwendu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Verbindliche Auskunft

Rz. 83 Nach § 89 Abs. 2 AO kann ein Antrag auf verbindliche Auskunft für erst in Zukunft zu verwirklichende und genau bestimmte Sachverhalte gestellt werden, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.[100] Zuständig ist gem. § 89 Abs. 2 S. 2 AO das Finanzamt, das bei Verwirklichung des Sachverhalts für die Besteueru...mehr

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§ 39 Steuerrecht / VI. Zusage, verbindliche Auskunft

1. Typischer Sachverhalt Rz. 80 Bei dem Mandanten im oben stehenden Fall (siehe Rdn 33) hat eine Außenprüfung stattgefunden, bei der das Finanzamt dessen Tätigkeit nicht als gewerbliche, sondern als freiberufliche Ingenieurtätigkeit qualifizierte. Der Mandant möchte auch für die Zukunft Klarheit haben.[99] 2. Rechtliche Grundlagen a) Zusage nach Außenprüfung Rz. 81 Gem. § 204 AO...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Muster: Antrag auf eine verbindliche Zusage

Rz. 89 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.9: Antrag auf eine verbindliche Zusage An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; A. Müller, Maxstraße 27, 53111 Bonn Wir stellen den Antrag auf verbindliche Zusage nach § 204 AO Bei unserem Mandanten hat eine Außenprüfung stattgefunden. Dabei hat sich der Betriebsprüfer davon überzeugt,...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Bindungswirkung

Rz. 85 Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO wird nach Tz. 3.5.5 AEAO zu § 89 "anders als die frühere Auskunft mit Bindungswirkung" als Verwaltungsakt angesehen. Der alte Streit über die Rechtsnatur der verbindlichen Auskunft soll sich damit erledigt haben. Der Vertrauensschutzgedanke liegt der verbindlichen Auskunft jedoch immer noch zugrunde.[104] Das ist insbesond...mehr

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§ 39 Steuerrecht / dd) Beraterüberlegung

Rz. 87 Hier zeigt sich auch die Crux aller Auskünfte: Zum einen kann schon die Tatsache einer Anfrage die Finanzverwaltung – zu Unrecht – argwöhnisch machen, eine ihr vorgestellte Konstruktion sei ein verkappter Gestaltungsmissbrauch zur Steuerersparnis,[108] während sie ohne die Anfrage die Konstruktion nicht näher hinterfragen würde. Zum anderen zwingt die Beschränkung von...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Inhalt des Auskunftsantrags

Rz. 84 Ein Antrag soll nach § 1 Abs. 1 StAuskV enthalten:mehr

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§ 39 Steuerrecht / cc) Verwaltung: Nicht bei Steuervorteilen und alternativen Gestaltungen

Rz. 86 Nach dem Anwendungserlass zur AO (§ 89, Tz. 3.5.4) soll die Finanzverwaltung keine Auskunft erteilen in "Angelegenheiten, bei denen die Erreichung eines Steuervorteils im Vordergrund steht (z.B. Prüfung von Steuersparmodellen, Feststellung der Grenzpunkte für einen Gestaltungsmissbrauch oder für das Handeln eines ordentlichen Geschäftsleiters)". Auch für alternative G...mehr

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§ 39 Steuerrecht / ee) Gebühren

Rz. 88 § 89 Abs. 3–7 AO sehen die Erhebung von Gebühren für den Antrag auf verbindliche Auskunft vor. Die Gebühr ist nach § 89 Abs. 4 AO im Grundsatz nach dem Gegenstandswert zu berechnen, d.h. der unmittelbaren steuerlichen Auswirkung in Gestalt der Differenz zwischen den Steuerbeträgen, die bei Anwendung der vom Antragsteller im Antrag vorgetragenen Rechtsauffassung und be...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Weitere gesetzlich geregelte Fälle

Rz. 82 Neben der verbindlichen Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung gibt es weitere gesetzlich geregelte Fälle einer Zusage im Steuerrecht. Dies sind die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO, die verbindliche Zolltarifauskunft, Art. 33 Zollkodex der Union und die Lohnsteueranrufungsauskunft gem. § 42e EStG.mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zusage nach Außenprüfung Rz. 81 Gem. § 204 AO soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen im Anschluss an eine Außenprüfung auf Antrag verbindlich zusagen, wie sie einen für die Vergangenheit geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandeln wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlic...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 90 Zur Feststellung der Gewerbesteuerpflicht des Mandanten: Die Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 abhängig vom Einzelfall teilweise – aufgrund der höheren pauschalen Gewerbesteueranrechnung nach § 35 Abs. 1 EStG – geringer, teilweise aufgrund der verbreiterten Bemessungsgrundlage höher.mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Zusage nach Außenprüfung

Rz. 81 Gem. § 204 AO soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen im Anschluss an eine Außenprüfung auf Antrag verbindlich zusagen, wie sie einen für die Vergangenheit geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandeln wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpfl...mehr