Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindliche Auskunft

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern

Die Entfernungspauschale ist bei Arbeitnehmern (also auch für GmbH-Gesellschafter, die Arbeitnehmer ihrer GmbH sind) nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen. Wichtig Es kann nur eine Tätigkeitsstätte "erste Tätigkeitsstätte" sein Arbeitnehmer können (bezogen auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis) nur eine erste Tätigkeitsstätte haben.[1] Al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verbindliche Auskunft bzw Zusage, tatsächliche Verständigung

Rn. 291b Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Will der einen luf Betrieb führende StPfl wegen dessen ertragsteuerlicher Beurteilung für die Zukunft finanzielle Planungssicherheit erlangen, bietet die FinVerw hierfür grundsätzlich das Instrument der sog verbindlichen Auskunft an (geregelt in § 89 AO sowie in der Steuer-Auskunfts-VO v 30.11.2007, BGBl I 2007, 2783). Die hierfür gestellt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verbindliche Auskünfte für Einbringungssachverhalte

Ausgewählte Literaturhinweise: Keß/Zillmer, Zur Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft bei Umstrukturierungen – Teuer erkaufte Rechtssicherheit?, DStR 2008, 1466; Misera/Baum, Verbindliche Auskünfte im Besteuerungsverfahren, Ubg 2008, 221; Hendricks/Rogall/Schönfeld, Probleme der behördlichen Zuständigkeit für die Erteilung verbindlicher Auskünfte in Umw-Fällen nach dem Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Gebühr für die verbindliche Auskunft

Tz. 33 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (zust oder abl Auskunft) sowie die Ablehnung (Nichtauskunft) sind gebührenpflichtig (s § 89 Abs 3 S 1, Abs 4–7 AO; s AEAO zu § 89 Rn 4.1.1); die Gebührenpflicht ist verfassungskonform (s Urt des BFH v 27.11.2019, BStBl II 2020, 528 unter Rn 18, 19). Die FinBeh kann die Entsch über den Antrag bis zur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft und Rechtsschutz

Tz. 35 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 AO ist (ebenso wie die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft) ein Verwaltungsakt (einhellige Auff: s Seer, in Tipke/Kruse, § 89 AO Rn 24; s AEAO zu 89 Rn 3.5.5). Die verbindliche Auskunft wird mit dem bekannt gegebenen Inhalt wirksam. Die Bindungswirkung der Auskunft erteilenden FinBeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Voraussetzungen für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Tz. 28 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die FA und das BZSt können auf Antrag der beteiligten Stpfl (gebührenpflichtige) verbindliche Auskünfte über die stliche Beurteilung von geplanten Einbringungssachverhalten (dh von genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalten) erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen stlichen Auswirkungen ein besonderes Interess...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zweckmäßigkeit der verbindlichen Auskunft in Einbringungsfällen

Tz. 24 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 In Einbringungsfällen besteht ein besonderes Bedürfnis nach Rechtssicherheit über die stlichen Auswirkungen einer beabsichtigten Umstrukturierung. Dies liegt zum einen darin begründet, dass es sich bei den §§ 20 ff UmwStG um komplexe und komplizierte ertrstliche (Sonder-)Vorschriften handelt (zust s Hageböke/Stangl, DK 2024, 277 unter 1 aE),...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Antrag auf Auskunftserteilung: Keine verbindliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 38 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird in einem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft der Fin-Beh ggü erklärt, dass eine Sacheinlage (zum Bsp) zum Bw erfolgen solle, so ist hierin kein Antrag iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG zu sehen, der in der Folge die übernehmende Gesellschaft entspr binden würde (weil ein solcher Antrag weder abänderbar wäre noch zurückgenommen wer...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 14 Auskunft, Haftung, Außenprüfung

Bei Zweifelsfragen zu den Regelungen des 5. VermBG erteilt das zuständige Finanzamt verbindliche Auskünfte darüber, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über vermögenswirksame Leistungen anzuwenden sind. Für den Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig, für die Anlageinstitute das für deren Besteuerung zuständige Finanzamt.[1] Um Fehler der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Keß/Zillmer, Zur Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft bei Umstrukturierungen – Teuer erkaufte Rechtssicherheit?, DStR 2008, 1466; Misera/Baum, Verbindliche Auskünfte im Besteuerungsverfahren, Ubg 2008, 221; Hendricks/Rogall/Schönfeld, Probleme der behördlichen Zuständigkeit für die Erteilung verbindlicher Auskünfte in Umw-Fällen nach dem UmwStG, Ubg 2009, 197; Hageböke/He...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 5.3 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung beim Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft einzuholen. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Zuständigkeit

Tz. 31 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Zuständigkeit für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft richtet sich danach, welche FinBeh bei Verwirklichung des dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalts örtlich zuständig sein würde (s § 89 Abs 2 S 2 UmwStG). Die Problematik der örtlichen Zuständigkeit beantwortet sich in erster Linie nach der begehrten Rechtsauskunft und damit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Die Bedeutung der Anrufungsauskunft und ihre Abgrenzung gegenüber der verbindlichen Zusage, DStR 1980, 3; Fichtelmann, Wesen und Bedeutung der Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, FR 1980, 236; Richter, LSt-Anrufungsauskunft und verbindliche Zusage im Anschluss an eine LSt-Außenprüfung, StBp 1983, 55; Drenseck, Verwaltungsakte im Lohn- und ESt-Verfahren, Grundfrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mahlzeiten / 1 Definition der "Mahlzeit"

Mahlzeiten sind alle Speisen und Lebensmittel, die üblicherweise der Ernährung dienen und zum Verzehr während der Arbeitszeit oder im unmittelbaren Anschluss daran geeignet sind. Mahlzeiten sind deshalb auch Vor- oder Nachspeisen sowie Snacks. Getränke gehören zu den Mahlzeiten, wenn sie zusammen mit der Mahlzeit eingenommen werden. Getränke, die der Arbeitgeber seinen Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ähnliche Regelungen

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ähnliche Regelungen enthalten § 15 Abs 4 5. VermBG (Auskunft über die Anwendung der Vorschriften über vermögenswerte Leistungen im Einzelfall), BFH v 05.06.2014, VI R 90/13, BStBl II 2015, 48; BFH v 05.06.2014, VI R 91/13, BFH/NV 2014, 1873 sowie Art 12 ZK, Art 5–14 ZK-DVO (Verbindliche Zolltarif-/Ursprungsauskunft), BFH v 26.01.2012, VII R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu § 89 AO

Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Zum Verhältnis des § 42e EStG zu § 89 Abs 2 AO, der allg Vorschrift über die verbindliche Auskunft, werden verschiedene Auffassungen vertreten. Nach zutreffender Auffassung des BFH (BFH v 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996; BFH v 27.02.2014, VI R 23/13, BFH/NV 2014, 1141; BFH v 27.02.2014, VI R 19/12, BStBl II 2014, 894) handelt es s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Auskunftsinteresse

Rn. 31 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ein besonderes Auskunftsinteresse ist nicht erforderlich, die Anrufungsauskunft ist nicht nur in Zweifelsfällen zulässig, von Bornhaupt, DStR 1980, 3, 4; Offerhaus, INF 1979, 367; Bleschick in H/H/R, § 42e EStG Rz 15 (05/2025); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42e EStG Rz 17 (11/2024). Allerdings muss sich die Anfrage auf einen konkreten Fal...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 898 Nach § 76 Abs. 1 BetrVG ist zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden. Nach § 76 Abs. 5 BetrVG wird die Einigungsstelle auf Antrag einer Seite tätig in den Fällen, in...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.5.1 Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag (Satz 1)

Rz. 102 Im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden vereinbaren die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam mit den nach Landesrecht zuständigen Stellen für die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem SGB XI das Nähere zur Übermittlung von Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung; Satz 1. Rz. 103 Satz 1 gibt hierfür verbindliche ...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 10. Verschiedenes

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.1 Auskunftsaustausch nach BEPS Action 5

Ausgangspunkt des Abschlussberichts der OECD (S. 45 ff.) sind die Arbeiten des Forum on Harmful Tax Practices (FHTP). Dieses schlägt einen spontaner Informationsaustausch nicht nur für individuelle Rulings, sondern auch für Advanced Pricing Agreements (APA), ex-post-Auskünfte und sonstige Verständigungen vor. Adressaten sollen die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten sowohl der b...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.2 Auskunftsaustausch in der EU

Gegenüber der BEPS 5-Umsetzung ergeben sich folgende Unterschiede: Zeitlicher Anwendungsbereich Die Neuregelung ist grundsätzlich anwendbar auf alle Neufälle ab 1.1.2017. Altfälle ab 1.1.2012 sind mit folgenden Einzelvorgaben meldepflichtig: Für Altregelungen, die innerhalb dieser 5 Jahre nicht geändert oder erneuert wurden, besteht nach derzeitigem Stand nur die Vorlagepflich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Ermessensentscheidung bei Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen

Rz. 11 Auch die Änderung oder Aufhebung eines rechtswidrigen Verbrauchsteuerbescheids zugunsten des Stpfl. liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Für die Ausübung des Ermessens ist entscheidend, ob die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist. Eine Aufhebung oder Änderung zugunsten des Stpfl. ist vor Unanfechtbarkeit des Verbrauchsteuerbescheids immer vorzunehmen, wenn der Antrag auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 5 Geltungsbereich der §§ 172ff. AO

Rz. 23 §§ 172–177 AO enthalten Sondervorschriften für Steuerbescheide. Sie ergänzen insoweit §§ 130–132 AO; §§ 130–131 AO werden von ihnen jedoch verdrängt, da § 172 AO eine engere und insoweit abschließende Sonderregelung enthält. Rz. 24 Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt[1] der Steuerbehörde, der auf einen bestimmten Steueranspruch gerichtet ist und mit dem die nach dem ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 7.1 Anrufungsauskunft beim Finanzamt

Ist sich der Arbeitgeber über die steuerliche Frage, ob eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, nicht im Klaren, kann er sich formlos an das für ihn zuständige Betriebsstättenfinanzamt wenden. Dieses Finanzamt ist verpflichtet, auf Anfrage Auskunft darüber zu erteilen, ob und inwieweit die Vorschriften über die Lohnsteuer in dem vorgetragenen Fall anzuwenden sind. Die Anfrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Einspruch

Als Rechtsbehelf gegen alle förmlichen Bescheide des Finanzamts kann Einspruch eingelegt werden. So kann der Arbeitgeber z. B. gegen einen Haftungsbescheid im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung, einen Bescheid über eine verbindliche Auskunft oder eine Lohnsteuer-Anmeldung Einspruch einlegen. Er kann mittels Einspruch aber auch geltend machen, dass über einen Antrag au...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Abwehrender Brandschutz: Ab... / 5.3 Umgang mit der Presse

Im Fall eines Brandschadens ist ein offener Umgang mit der Presse unabdingbar. Bereits im Vorfeld sollte dafür im Unternehmen ein Sprecher festgelegt werden, der verbindliche Auskünfte nach außen erteilen darf. Praxis-Tipp Gemeinsame Erklärungen Es sollten nur gemeinsame Erklärungen des Unternehmens und des Leiters der externen Einsatzkräfte abgegeben werden. Nach dem Schadense...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2026 / 2.12.3 Keine Mehrfachgebühr bei verbindlicher Auskunft

Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist mit einer Gebühr verbunden. Wird die verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern einheitlich erteilt, ist nur eine Gebühr zu erheben (§ 89 Abs. 3 Satz 2 AO). In solchen Fällen sind die Antragsteller Gesamtschuldner der Gebühr. Die Finanzverwaltung beschränkt § 89 Abs. 3 Satz 2 AO regelmäßig auf die in § 1 Abs. 2 Nr. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Rechtsprechung – Erlaubte bzw. unzulässige Beratung durch Steuerberater

S. auch Urteile zum Rechtsberatungsgesetz im Beitrag ""Rechtsberatung durch den Steuerberater"" (s. Tz. 1.4: Steuerberater darf nicht im "Statusfeststellungsverfahren" vertreten). OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.6.2005, I-20 U 40/05: Die Berufsausübung einer Steuerberatungsgesellschaft wird durch das Rechtsberatungsgesetz beschränkt. Nur wenn die Rechtsberatung im Rahmen des Art...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.12.2 Internationale Verständigungsverfahren

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten spielen internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren bei der Vermeidung von Doppelbesteuerungen eine große Rolle. Mit BMF-Schreiben v. 24.9.2025 (BStBl 2025 I S. 1738) überarbeitet das BMF sein bisheriges Merkblatt v. 21.2.2024. Neu aufgenommen wurden dabei u. a. Ausführungen für ertragsteuerliche Organschaften. Danach ist der An...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft

Zusammenfassung Begriff In Zeiten besonders ausgeprägter Regelungswut des Gesetzgebers und der sich hieraus ergebenden ständigen Verkomplizierung des Steuerrechts hat der Steuerpflichtige ein Interesse daran, verbindlich zu wissen, welche steuerrechtlichen Rechtsfolgen geplante Gestaltungen nach sich ziehen werden. Mit § 89 Abs. 2 AO hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 7.1 Erteilung der verbindlichen Auskunft

Die verbindliche Auskunft wird zu dem vom Antragsteller vorgetragenen (und ggf. ergänzten) Sachverhalt erteilt, ohne dass das Finanzamt zur eigenen Sachverhaltsermittlung verpflichtet ist. Alternative Gestaltungsvarianten können nicht Gegenstand einer verbindlichen Auskunft sein. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist der noch nicht verwirklicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 7 Entscheidung über den Antrag

7.1 Erteilung der verbindlichen Auskunft Die verbindliche Auskunft wird zu dem vom Antragsteller vorgetragenen (und ggf. ergänzten) Sachverhalt erteilt, ohne dass das Finanzamt zur eigenen Sachverhaltsermittlung verpflichtet ist. Alternative Gestaltungsvarianten können nicht Gegenstand einer verbindlichen Auskunft sein. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer verbindlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 8.1 Anknüpfung

Die Gebührenpflicht gilt nur für Anträge auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO. Sie knüpft an die Bearbeitung des entsprechenden Antrags und damit den Arbeitsaufwand an, nicht an die Erteilung der verbindlichen Auskunft, und trifft den Antragsteller als Gebührenschuldner.[1] Jeder Antrag auf verbindliche Auskunft löst eine Gebührenpflicht nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 6 Zuständige Behörde

Der Antrag auf verbindliche Auskunft ist bei dem Finanzamt zu stellen, das bei Verwirklichung des Sachverhalts voraussichtlich zuständig sein würde.[1] Zu beachten ist allerdings die Sonderregelung in § 89 Abs. 2 Satz 3 AO, wonach bei Antragstellern, für die im Zeitpunkt der Antragstellung nach den §§ 18–21 AO kein Finanzamt zuständig ist, das BZSt die Auskunft erteilt, sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 4 Antragsteller

Antragsteller einer verbindlichen Auskunft ist derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird. Dieser ist damit auch Gebührenschuldner i. S. d. Regelungen in § 89 Abs. 3–5 AO. Antragsteller ist der bei Antragstellung bereits existierende Steuerpflichtige, dessen künftige Besteuerung Gegenstand der verbindlichen Auskunft sein soll. Antragsteller kann auch ein Dritter sein,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 7.2 Bindungswirkung

Zur Bindungswirkung enthält § 2 Abs. 1 StAuskV die eindeutige Aussage, dass sie nur dann eintritt, wenn der später verwirklichte Sachverhalt von dem der Auskunft zugrunde gelegten Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich abweicht. Eine vom BZSt nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO rechtmäßig erteilte verbindliche Auskunft bindet auch das Finanzamt, das bei Verwirklichung des der Auskun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 3 Anspruchsvoraussetzungen

Grundvoraussetzung ist zunächst, dass im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse des Steuerpflichtigen am Erhalt der verbindlichen Rechtsäußerung der Finanzverwaltung besteht. Dies ist dann der Fall, wenn hiervon wirtschaftliche Dispositionen des Steuerpflichtigen abhängig sind und Rechtsunsicherheiten ob der steuerlichen Behandlung be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 1 Gesetzliche Grundlagen

Nach § 89 Abs. 2 AO können die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Zuständig ist das Finanzamt, das bei Verwirklich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 7.4 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Der Antragsteller kann sowohl gegen die erteilte verbindliche Auskunft als auch gegen die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft Einspruch einlegen. Bei einer negativ erteilten verbindlichen Auskunft, d. h. wenn das Finanzamt vom Rechtsstandpunkt des Antragstellers abweicht, ist der Inhalt der erteilten verbindlichen Auskunft vom FG nur auf seine sachliche Rich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 6.2 Zuständigkeit eines Finanzamts

Greift die Sonderregelung in § 89 Abs. 2 Satz 3 AO nicht, richtet sich die Bestimmung der Zuständigkeit zwingend nach § 89 Abs. 2 Satz 2 AO. Dabei ist auf die künftigen, geplanten Verhältnisse des Steuerpflichtigen abzustellen. Das hiernach für die Auskunftserteilung zuständige Finanzamt muss nicht mit dem Finanzamt identisch sein, das zum Zeitpunkt der Antragstellung für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 8 Gebührenpflicht

8.1 Anknüpfung Die Gebührenpflicht gilt nur für Anträge auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO. Sie knüpft an die Bearbeitung des entsprechenden Antrags und damit den Arbeitsaufwand an, nicht an die Erteilung der verbindlichen Auskunft, und trifft den Antragsteller als Gebührenschuldner.[1] Jeder Antrag auf verbindliche Auskunft löst eine Gebührenpflicht nach § 89 Abs....mehr