Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindliche Auskunft

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Steuerberaterhaftung und Ve... / Zusammenfassung

Auch ein sorgfältig arbeitender Steuerberater riskiert Haftungsansprüche seines Mandanten oder Dritter oder setzt sich u. U. gar dem Verdacht strafbaren Handelns aus. Ein Blick u. a. auf die Internetseiten des BGH und BFH unter Eingabe der Suchbegriffe "Steuerberater und Haftung" bzw. "Steuerberater und Fristversäumnis" etc. zeigt, über wie viele Regressansprüche gestritten ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.5 Insolvenzgefahr beim Mandanten

Steuerberater beraten auch Mandanten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden bzw. in eine solche geraten. Zu beachten ist die Hinweispflicht nach § 102 StaRUG. Am 9.9.2023 veröffentlichte der Arbeitskreis der BStBK "Steuerberater als Berater in der Krise" die "Orientierungshilfe Krisenfrüherkennungs- und Sanierungsmandat – Die Rolle des Steuerberaters als Lots...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Selbstständige Prüfung durch das BZSt (Abs. 3)

Rz. 7 Im Einvernehmen mit den zuständigen Landesfinanzbehörden kann das BZSt Außenprüfungen selbst durchführen (sog. Alleinprüfungen). Solche selbstständigen Prüfungen kommen vor allem bei Prüfungen von Auslandsbeziehungen und bei Prüfungen in Betracht, die sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstrecken (z. B. bei Unternehmen mit Zweigniederlassungen in mehreren Bundesl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4.1 Zentralisierung bestimmter Aufgaben bei einem Finanzamt innerhalb des Landes

Rz. 7 Durch Rechtsverordnung können einem Finanzamt oder einer besonderen Finanzbehörde Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer Finanzämter übertragen werden.[1] Hiervon ist in den Länderfinanzverwaltungen in unterschiedlichem Umfang und in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht worden. So ist in einer Reihe von Ländern die Verwaltung der ErbSt und SchenkSt sowie GrESt be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten)

Tz. 252 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Literaturhinweise s vor Tz 233 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten) sind Aufwendungen, die ihr "auslösendes Moment" in der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG haben (dh in einem Veranlassungszusammenhang mit dem Einbringungsvorgang stehen). Es sind Aufwendungen, die nach einer wertenden Selektion der Aufwandsursachen ganz oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Vorübergehende Nichtanwendung des § 8c Abs 1a KStG, weil es sich um eine europarechtswidrige Beihilfe handelt

Tz. 360 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch Beschl v 26.01.2011 (C 7/2010, K [2011] 275; DB 2011, 2069) hatte die EU-KOM die Sanierungsklausel in § 8c Abs 1a KStG rückwirkend als mit dem EU-Beihilferecht nicht vereinbar erklärt. Die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Art 108 Abs 2 AEUV (s Schr der KOM v 24.02.2010, ABl EU C 90/8 v 08.04.2010); s dazu auch Schr des BMF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten)

Ausgewählte Literaturhinweise: Orth, Umw-Kosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umw-Kosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umw-Kosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.14 Umwandlungskosten

Tz. 152 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die stliche Behandlung der Umw-Kosten ist ges nur für die Übernehmerin (s § 4 Abs 4 S 1 UmwStG) geregelt, wobei auch § 4 Abs 4 S 1 UmwStG keine Aussage hinsichtlich der Zuordnung der Umw-Kosten enthält. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 15.10.1997, BStBl II 1998, 168 und v 22.04.1998, BStBl II 1998, 698) gilt hinsichtlich der Zuordnung der ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Antragserfordernis

Tz. 59 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Vor Inkrafttreten des SEStEG entschied die Bilanzierung bei dem übertragenden Rechtsträger über den Wertansatz (s Urt des BFH v 28.05.2008, BStBl II 2008, 916 zum Wahlrecht nach § 20 Abs 2 UmwStG aF und s Urt des BFH v 20.08.2015, BFH/NV 2016, 41 zu § 3 UmwStG aF). Nach Inkrafttreten des SEStEG ist ein wirksamer Antrag Voraussetzung dafür, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.5 Gewerblicher Teilbetrieb (iSd EG-Fusionsrichtlinie)

Tz. 89 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Aufgr der Maßgeblichkeit der Vorgaben der EG-FRL für die Bestimmung des Teilbetriebs in § 20 Abs 1 UmwStG wird im Schrifttum ein eigener sich aus den "Allg Vorschriften" der EG-FRL ergebender Teilbetriebsbegriff vertreten, der sich von dem Begriff in § 16 EStG unterscheidet (so zB s Herzig IStR 1994, 1; Thömmes, Beil zu DStR 17/1998, 47ff; d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4 "Einbringung" durch bloße Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums?

Tz. 7 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird hinsichtlich der wes Betriebsgrundlagen der betrieblichen Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG (nur) das wirtsch Eigentum der übernehmenden Kap-Ges/Gen zugewendet, ohne dass auch in einem sachlichen Zusammenhang die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums nachfolgt, stellt sich die Frage, ob der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Abschreibungen auf Wohnimmo... / 2. Degressive Abschreibung nur bei Gewinneinkünften?

BFH = degressive AfA bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unzulässig: Nach der BFH-Rechtsprechung ist eine degressive AfA nur bei den auf Gewinnermittlung beruhenden Einkunftsarten, nicht aber den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zulässig.[15] Die Richter räumen ein, dass § 9 EStG zwar ohne Einschränkung auf § 7 EStG verweise. Daraus könne aber nicht gefolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 2. Form des Verwaltungsakts

Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden.[1] Grundsätzlich ergehen Verwaltungsakte schriftlich oder elektronisch. Eine Stundung beispielsweise kann auch mündlich ausgesprochen oder abgelehnt werden. In der Praxis werden Stundungsbescheide oder Ablehnungen von Stundungsanträgen jedoch aus Beweisgründen grundsätzlich sch...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 18.1 Typische Einbringungskosten

Als anerkennungsfähige typische Einbringungskosten sind zu berücksichtigen[1]: Die mit der Planung und Durchführung der Einbringung in Zusammenhang stehenden Kosten der Rechts- und Steuerberatung, die Kosten der Bilanz- und Vertragserstellung, Kosten, die mit den zu fassenden Beschlüssen und ihrer Eintragung in Zusammenhang stehen, sowie die Provisionen der Depotbanken. Extern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH v 21.10.2010, IV R ...mehr

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Agile Strategieumsetzung mi... / 1.2 Agile Strategieumsetzung mit OKR

"Wie kann man Strategien in einem komplexen und dynamischen Umfeld erfolgreich umsetzen?" Mit dieser Frage hat sich Andy Grove (ehemaliger CEO von Intel) bereits in den 1970er Jahren beschäftigt und auf Basis von Peter Druckers "Management by Objectives"-Ansatz schließlich "Objectives & Key Results" (OKR) entwickelt, um Strategien agil zu realisieren.[1] Bei OKR handelt es sic...mehr

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§ 14 Die Wohnleihe / C. Schenkungsteuer

Rz. 5 Im Rahmen der schenkungsteuerlichen Behandlung der Wohnleihe ist zwischen der Mitbenutzung und der Alleinnutzung zu unterscheiden. Die Mitbenutzung stellt regelmäßig keine freigiebige steuerbare Zuwendung durch den Berechtigten (z.B. Eigentümer oder Nießbraucher) an den Angehörigen dar.[4] Nutzt ein Angehöriger oder eine nahestehende Person den Wohnraum alleine, ist di...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 113 Der Erwerb von üblichen Gelegenheitsgeschenken ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Für die Bestimmung des Begriffs "übliches Gelegenheitsgeschenk" ist eine relative Betrachtungsweise anzuwenden.[125] Ausschlaggebend ist also nicht nur der reine Geldwert des Geschenks, sondern auch das Verhältnis des Geldwerts zur (individuellen) Leistungsfähigkeit des Sche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 17 Als Rechtsfolge hinsichtlich der Bestandskraft bestimmt § 175a S. 1 AO, dass Steuerbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern sind. Dies steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde; der Stpfl. hat einen Anspruch auf die Umsetzung der Verständigungsvereinbarung, der Vorabverständigungsvereinbarung bzw. des Schiedsspruchs.[1] Auch gerichtlich bestätigte (rechtskräft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Regelung für internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren ist durch Gesetz v. 21.12.1993[1] eingefügt worden. Sie tritt in Kraft hinsichtlich der Durchbrechung der Bestandskraft für alle am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes am 30.12.1993 noch anhängigen Verfahren, für die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für alle an diesem Tag noch nicht abgelaufenen Fe...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.2.2 Anwendungsbereich des § 24 UmwStG bei der Einzelrechtsnachfolge

Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG, welcher die Begründung der Personengesellschaft durch Einbringung einer ganzen betrieblichen Einheit wie z. B. eines Einzelunternehmens umfasst, geht über den Anwendungsbereich des UmwG hinaus, denn § 24 UmwStG umfasst – neben den Fällen der o. g. Gesamtrechtsnachfolge – auch folgenden Fälle der Einzelrechtsnachfolge[1]: Abbildung 4 § 2...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2 Einbringung in das Sonder-Betriebsvermögen

Der gesetzliche Tatbestand "Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten" erfordert nicht, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen in vollem Umfang Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft werden. Ausreichend ist auch die Einbringung als Sonder-Betriebsvermögen, denn Gesamthands- und Sonder-Betriebsvermögen gehören beiderseits zum steuerlichen Gesamt-Betriebsver...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
CSRD und Verwaltung / 3.3 Praxisbeispiele aus Ländern und Kommunen

Mehrere öffentliche Verwaltungen in Europa haben bereits erfolgreich Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt und zeigen, wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auch in staatlichen Institutionen wirkungsvoll eingesetzt werden kann. Schweden ist bekannt für seine führende Rolle in der nachhaltigen öffentlichen Verwaltung. Bereits seit den frü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.4 Schädlichkeit der gesellschaftsvertraglichen Gewinnthesaurierung einer steuerpflichtigen Tochter-GmbH für die gemeinnützige Mutter-GmbH

Tz. 287 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ist eine gGmbH alleiniger AE einer voll stpfl TG, so ist eine in deren Gesellschaftsvertrag festgelegte generelle Gewinnthesaurierung für die stfreie MG uE gemeinnützigkeitsschädlich. Zwar sind die stpfl TG und ihre gemeinnützige MG selbständige St-Subjekte, deren Handeln grds nur diesen selbst zuzurechnen ist. Bei dem Beschl über die Gewinn...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Im Ausgangspunkt ist zwischen verschmelzungsbedingten objektbezogenen und nicht objektbezogenen Kosten zu unterschieden.[1] Objek...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2.1 Antragsadressat

Rz. 89a Richtiger Antragsadressat ist gem. §§ 11 Abs. 3, 3 Abs. 2 S. 2 UmwStG grds. das gem. § 20 AO für die KSt-Besteuerung der übertragenden Körperschaft zuständige FA.[1] Ist für die übernehmende Körperschaft ein anderes FA zuständig, wechselt mit der Verschmelzung (und entsprechender Kenntniserlangung) die Zuständigkeit (§ 26 S. 1 AO) und damit auch der richtige Antragsa...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12 Überwachung der Finanzämter/Verbindliche Auskünfte

12.1 Überwachung der Verschonungsvoraussetzungen Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bestehen für die Finanzämter bestimmte Pflichten gegenüber anderen Finanzämtern. Hierzu enthält die Verwaltungsanweisung v. 7.12.2017[1] verschiedene Anweisungen an die Finanzämter, von denen die Kenntnis im Zusammenhang mit den Betriebsfinanzämtern praktisch besonders bedeutsam sind. Denn di...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.2 Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Der Antragsteller bzw. die steuerpflichtige Person muss den Antrag schriftlich stellen, dabei muss der Antrag die in § 1 Abs. 1 StAuskV bezeichneten Angaben enthalten. Im Auskunftsantrag ist der ernsthaft geplante und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichte Sachverhalt ausführlich und vollständig darzulegen. Im Auskunftsantrag sind konkrete Rechtsfragen darz...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3 Abzugsfähigkeit von Schulden

12.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.1 Überwachung der Verschonungsvoraussetzungen

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bestehen für die Finanzämter bestimmte Pflichten gegenüber anderen Finanzämtern. Hierzu enthält die Verwaltungsanweisung v. 7.12.2017[1] verschiedene Anweisungen an die Finanzämter, von denen die Kenntnis im Zusammenhang mit den Betriebsfinanzämtern praktisch besonders bedeutsam sind. Denn die Betriebsfinanzämter sind angehalten im Zusamme...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Das Jahressteuergesetz 2020 sieht – um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten zu vermeiden – Änderungen für den Schuldenabzug vor. Darüber hinaus sind hier auch die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 zu beachten. Diese finden Anwendung für Erwerbe ab dem 1.1.2025.[1] Es werden Schulden und Lasten anteilig g...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG entspricht.[1] Von einem wirtschaftlichen Zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. FinMin. Baden-Württemberg, Erlass v. 28.11.1994 – S 1300 – 26, ASt-Kartei BW A I Nr. 3 = juris FMNR623050094

Rz. 5 [Autor/Stand] Verrechnungspreisgestaltungen international verbundener Unternehmen; verbindliche Vorwegauskünfte ausländischer Steuerverwaltungen Ausländische Steuerverwaltungen – insbesondere die amerikanische Steuerverwaltung – gehen vermehrt dazu über, zu Verrechnungspreisgestaltungen international verbundener Unternehmen verbindliche Vorwegauskünfte (advance agreemen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur / 5.4 Verbrauchs- und Veräußerungsfolgeverfahren

Bei diesen Verfahren wird für den Wertansatz gleichartiger Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens unterstellt, dass die zuerst oder zuletzt beschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter zuerst oder zuletzt verbraucht oder veräußert worden sind. Nach § 256 Satz 1 HGB sind handelsrechtlich folgende Verfahren zulässig, sofern sie mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung...mehr

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Steuerliche Behandlung vari... / c) Offene Frage

Es ist ungeklärt, ob im Fall von Festbetrag und variablem Kaufpreis Freibetrag und Tarifbegünstigungen nach §§ 16, 34 EStG wenigstens auf den bereits feststehenden Kaufpreisteil, der somit bereits im Zeitpunkt der Veräußerung sicher realisiert wird, anzuwenden sind. Dafür spricht u.E., dass dieser Fall mit der Situation vergleichbar ist, dass gegen einen Festkaufpreis und geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.2 Bindungen bei der Veranlagung

Rz. 99 Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens werden als Folge des Prinzips der Jahressteuer nach § 2 Abs. 7 S. 1 EStG die Besteuerungsgrundlagen eines jeden Jahrs neu ermittelt und rechtlich gewürdigt (§ 25 Abs. 1 EStG; Grundsatz der Abschnittsbesteuerung). Rz. 100 Das FA ist daher nicht an seine in früheren Jahren getroffenen Feststellungen oder seine früher vertretene – nunm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 102 Die Veranlagung endet regelmäßig mit der Festsetzung eines Steuerbescheids (§ 155 AO). Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt; er enthält eine verbindliche Festlegung über die Höhe der Steuer und kann die Steuer auch auf 0 EUR festsetzen. Er kann auch die Regelung enthalten, dass wegen fehlender persönlicher oder sachlicher Steuerpflicht keine Steuer entstanden is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1 Begriffe

Rz. 55 Während die Steuerbescheide in §§ 155ff. AO und die Feststellungsbescheide in §§ 179ff. AO eingehend gesetzlich geregelt sind, enthält die AO für die Grundlagen- und Folgebescheide nur zwei Legaldefinitionen: in § 171 Abs. 10 AO für den Grundlagenbescheid, in § 182 Abs. 1 AO für den Folgebescheid. An einer zusammenfassenden Regelung fehlt es; insbesondere ergibt sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gehörschutz / 5 Auswahl

Die Vielfalt auf dem Gebiet des Gehörschutzes als Persönliche Schutzausrüstung ist sehr groß. Nachdem im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Bereiche ermittelt wurden, in denen Gehörschutz erforderlich ist, können folgende Beteiligte bei der Auswahl des richtigen Gehörschutzes helfen: Mitarbeiter bzw. Vorgesetzte, die bereits Erfahrungen besitzen, Betriebsarzt, Fachkraft für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Steigende Ausgleichsbeträge

Rz. 36 Mit der Mitteilung gem. Nr 3 (Rdn 34) entsteht weder auf Seiten der Versicherten noch auf Seiten der DRV eine verbindliche Regelung, insbesondere besteht keine Pflicht, die entsprechende Zahlung binnen einer Frist zu erbringen. Auf Seiten der DRV wird der erforderliche Ausgleichsbetrag nicht bis zum Renteneintritt festgeschrieben. Steigt z.B. das Durchschnittsbrutto (§...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Einzelauskunftsersuchen

Rz. 738 [Autor/Stand] Sowohl das EUAHiG als auch Auskunftsklauseln nach den DBA erlauben Auskünfte auf Ersuchen in einem konkreten Einzelfall. Der ersuchte Staat ist in den Fällen zur Auskunft verpflichtet, in denen der ersuchende Staat einen Anspruch auf Auskunftserteilung hat. Rz. 739 [Autor/Stand] Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EUAHiG [3] erstellen die inländischen FinB auf ein Ers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Spontanauskünfte

Rz. 748 [Autor/Stand] Spontanauskünfte ergehen ohne ein vorhergehendes einzelfallbezogenes Ersuchen. Sie werden auf eigene Initiative der Behörden des Auskunft erteilenden Staates übermittelt, weil damit die Erwartung verbunden wird, dass diese Information in einem anderen Staat für ein Besteuerungsverfahren von Bedeutung sein kann, vor allem weil eine fehlerhafte Steuerfest...mehr

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B / 23 Beweiserhebungs-/Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger [Rdn 1250]

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 541 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand. Etwaige Ansprüche der Klägerin aus § 110 Abs. 1 SGB VII waren gemäß § 113 S. 1 SGB VII verjährt. Rz. 542 Nach dieser Vorschrift gelten für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 SGB VII die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 BGB entsprechend mit der Maßgabe, dass die Frist ...mehr

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Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe.[2] Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeut...mehr