Rz. 60

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Der erste ermäßigte Steuersatz (15 %) greift z. B. bei Lebensmitteln mit Ausnahme alkoholischer Getränke, Wärme und Kälte, Büchern und Presseerzeugnissen mit weniger als 50 % Werbeinhalt sofern sie nicht in die Liste für den zweiten ermäßigten Steuersatz fallen, bei pharmazeutischen und bestimmten Sanitätserzeugnissen oder bei Brennholz. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist auch auf bestimmte Bau- und Montagearbeiten (vgl. Rn. 123 ff.) anwendbar. Bei Dienstleistungen wird der ermäßigte Steuersatz im Wesentlichen nur mehr auf regelmäßige Beförderungsleistungen mit Massenverkehrsmitteln, Leistungen der medizinischen Versorgung und Sozialfürsorge sowie kulturelle Leistungen angewendet.

Der zweite ermäßigte Steuersatz (10 %) greift z. B. bei Lieferung von Magazinen und Zeitungen Kinderbücher, Druckwerken, mit weniger als 50 % Werbeinhalt, Lieferung von Babynahrung, Arzneimitteln, Impfstoffen, glutenfreie Produkte.

 

Rz. 61

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Es ist möglich, eine verbindliche Auskunft von der Generalfinanzdirektion darüber zu erlangen, welcher Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist, wofür pro angefragte Lieferung oder Dienstleistung ein Gebühr von 10.000 CZK zu entrichten ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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