Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsberechnung

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Urlaub / 8.5.1 Urlaubsberechnung bei Schicht und Wechselschicht

Wird die Arbeit abweichend von der 5-Tage-Woche auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt, ist gesondert je nach unterschiedlicher Arbeitspflicht und deren Verteilung die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs nötig ist. § 26 TVöD trifft keine besondere Umrechnungsbestimmung für Schichtarbeit. Deshalb is...mehr

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Urlaub / 8.12 Bruchteile eines Urlaubstags bei der Zwölftelung

Die Behandlung von Bruchteilen bei der Berechnung der Urlaubsdauer regelt § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Diese Rundungsregelung nimmt Bezug auf die Rundungsregelung des § 5 Abs. 2 BUrlG und erweitert sie in mehrfacher Hinsicht. Sie gilt – anders als im BUrlG, wo sie nur bei der Berechnung von Teilurlaubsansprüchen nach § 5 Abs. 1 BUrlG Anwendung findet – ganz generell bei Bruchtei...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.3 Rollierendes Freizeitsystem

Auch bei dem überwiegend im Einzelhandel praktizierten sog. rollierenden Freizeitsystem ist eine Umrechnung vorzunehmen.[1] Praxis-Beispiel Urlaubsberechnung im rollierenden Freizeitsystem Hat ein Arbeitnehmer mit einem Urlaubsanspruch von 38 Werktagen in einer 6-Tage-Woche im Rahmen eines rollierenden Freizeitsystems 26 Wochen an 5 Tagen, 21 Wochen an 4 Tagen und 5 Wochen an ...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX mindestens 50 beträgt. Sie haben gemäß § 208 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr, basierend auf einer 5-Tage-Woche; bei anderer Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche erhöht oder senkt sich der Anspruch entsprechend....mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.7 Schichtmodelle

Freischichttage, also Wochentage, an denen ein Arbeitnehmer wegen der Verteilung der Arbeitszeit auf Arbeitsschichten nicht zur Arbeit verpflichtet ist (z. B. in den Freischichtenmodellen der Metallindustrie), sind keine Arbeitstage. Ist nämlich vereinbart, dass ein Arbeitnehmer an einzelnen Tagen ohnehin nicht zu arbeiten hat, bedarf es für diese Tage auch keiner Arbeitsbef...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.4 Urlaubsberechnung bei unterschiedlich langen Arbeitstagen

Schwierigkeiten bereitet oft die Frage, wie sich eine ungleichmäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit von bspw. montags 8 Stunden, mittwochs 6 Stunden und freitags 4 Stunden auf die Urlaubsgewährung auswirkt. In der Praxis ist zuweilen zu beobachten, dass Arbeitnehmer in diesen Fällen dazu neigen, ihren Urlaub vorzugsweise auf die "langen Tage" zu legen. Dies muss der Arbeitge...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.3 Wechsel von Arbeitszeitmodellen innerhalb des Urlaubsjahrs

Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr Die Zahl der Urlaubstage hängt grundsätzlich von der Anzahl der individuellen Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Der Urlaubs...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / Zusammenfassung

Überblick Teilzeitmodelle gehören inzwischen zum "Standardrepertoire" der betrieblichen Praxis. Neben der "klassischen" Form der Teilzeitarbeit mit (ggf. auch ungleichmäßig) verkürzten und/oder verringerten Arbeitstagen sind hier unter anderem die Teilzeitvarianten der Blockteilzeit (z. B. "jede 2. Woche frei") oder der langzyklischen (Block-)Teilzeitarbeit in Form von Model...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.2 Urlaubsanspruch bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit

Die Berechnung der Urlaubsdauer eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit ungleichmäßig im Rahmen eines Wechselschichtmodells verkürzt ist, ist wie folgt vorzunehmen: Praxis-Beispiel Wechselschichtmodell Die betriebliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden pro Woche. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eine...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.2 Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach § 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts während des Erholungsurlaubs (Urlaubsentgelt).[1] Gemäß § 11 Abs. 1 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Dazu gehören auch unregelmäßige Verdienstbestandteile ...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 2 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 3 Jahren bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt, es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifstu...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 3 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer, Beginn oder Ende im Bezugszeitraum

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 10.4.2023 bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt, es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifst...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 1.4 Urlaubsanspruch

Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage (auf Basis einer 6-Tage-Arbeitswoche Montag bis Samstag) Erholungsurlaub, soweit nicht tarif- oder einzelvertraglich ein höherer Anspruch vereinbart ist. Wie bei allen Teilzeitarbeitsverhältnissen sind zur Berechnung der Urlaubsdauer die im Jahresarbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsstunden zu de...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.2 Entgeltfortzahlung bei Fehlzeiten

Auch Job-Sharing-Partner haben – wie die übrigen Arbeitnehmer – einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen Der Anspruch des Job-Sharing-Partners auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt sich nach denselben Grundsätzen, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer oder Teilzeitbeschäftigte mit...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3.1 Erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 27 § 11 BUrlG ist im Licht von Art 7 der RL 2003/88/EG auszulegen. Der EuGH verlangt, dass der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt wird, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist. Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass das Urlaubsentgelt grundsätzlich so bemessen sein muss, dass es mit dem gewöhnlichen Entgel...mehr

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Altersgrenze / 2.3 Erholungsurlaub, Zeugnis, Jahressonderzahlung, Übergangsgeld

Erholungsurlaub Der Erholungsurlaub richtet sich nach § 26 TVöD. Soweit das Arbeitsverhältnis im Lauf des Urlaubsjahres endet, besteht nur für jeden vollen Monat 1/12 des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 1 TVöD. Im Übrigen ist § 5 BUrlG zu beachten (z. B. Rundung). Soweit ein noch zustehender Urlaub nicht mehr genommen werden konnte, ist dieser gem. § 26 II TVöD i. V. m. § 7 A...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 5.2 (Rest-)Urlaub aus dem Jahr des Antritts der Elternzeit

Hat der Beschäftigte im Jahr des Antritts der Elternzeit den zustehenden (Rest-)Urlaub nicht vollständig erhalten, wird der Urlaub auf die Zeit nach Rückkehr aus der Elternzeit übertragen. Der Arbeitgeber hat den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Schließt sich an die erste Elternzeit eine weitere Elternzei...mehr

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§ 5 Urlaub / 4. Arbeit auf Abruf

Rz. 26 Auch Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten oder Abrufarbeitnehmer haben wie ­andere Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei Abrufarbeit gem. § 12 TzBfG werden mit der Konkretisierung der Arbeitszeit zugleich die Arbeitsstunden bestimmt, die der Arbeitnehmer zu leisten hat. Eine festgelegte Zahl von Arbeitstagen existiert nicht, so dass die Berechnung...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.1.3 Sonderfälle der Urlaubsberechnung

Besonderheiten bestehen, wenn der Beschäftigte vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses längere Zeit arbeitsunfähig war. Unter Umständen sind Resturlaubsansprüche aus Vorjahren zu berücksichtigen (Einzelheiten Beitrag Urlaub, sowie Lexikonstichwort Urlaub,).mehr

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Teilzeit / 4.3.1 Dauer und Lage des Urlaubs

Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Arbeitsdeputats Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.[1] Nach § 26 Abs. 1 TVöD beträgt der tariflich zustehende Urlaub bei Einsatz in der 5-Tage-Woche 30 Tage im Kalenderjahr. Wird ein Teilzeitmitarbeiter nur an einzelnen Wochentagen beschäftigt, so muss dies allerdings bei der ...mehr

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Teilzeit / 4.3 Erholungsurlaub

Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Arbeitsdeputats Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wird ein Teilzeitmitarbeiter nur an einzelnen Wochentagen beschäftigt, so muss dies allerdings bei der Urlaubsberechnung berücksichtigt werden. 4.3.1 Dauer und Lage des Urlaubs Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Ar...mehr

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Teilzeit / 6.4 Sonstige Vertragsabwicklung

Das Arbeitsentgelt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den tariflichen Bestimmungen. Sinnvoll ist es, eine bestimmte Monatsstundenzahl zu vereinbaren, die grundsätzlich von den Job-Sharern erreicht werden muss. Es empfiehlt sich, ein regelmäßiges gleichbleibendes monatliches Entgelt zu zahlen, das die Grundlage für die Entgeltfortzahlung und die Urlaubsber...mehr

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Teilzeit / 5.4.1 Berechnung eines Brutto- und Netto-Arbeitsvolumens

Die Lage der Arbeitszeit ist bei einem flexiblen Arbeitsverhältnis generell ungewiss. Dies führt zu Problemen bei der Abwicklung hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der Feiertagsvergütung sowie der Urlaubsberechnung und Urlaubsvergütung. So versagen Rückrechnungen, wie sie etwa das BUrlG bei Festlegung des Urlaubsentgelts vorsieht: In den letzten 13 Wochen m...mehr

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AGS 08/2009, Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder. Kanzleiorganisation. Mandatsbetreuung. Sachbearbeitung. Von Bürovorsteherin Gundel Baumgärtel, Rechtsfachwirt Michael Brunner und Rechtsfachwirtin Ivana Bugarin. Herausgegeben vom RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. Deutscher RENO-Verlag, Lexis Nexis Deutschland GmbH, Münster 2009. LVII, 1020 S. mit CD-ROM 54,00 EUR.

Die Verfasser liefern ein umfassendes Handbuch der täglichen Praxis für Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei. Kein Tätigkeitsfeld wird ausgespart. Das Werk beginnt mit einer Einleitung zum Berufsrecht, zu Grundsätzen der Verschwiegenheitspflicht, Belehrungspflichten, der Haftpflichtversicherung des Rechtsanwalts, Fortbildungsnachweisen bei Fachanwälten, Urlaubsvertretung u.a....mehr

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ZAP 11/2022, Rechtsprechung... / a) Urlaubsberechnung bei individualrechtlich vereinbarter Kurzarbeit

Die klagende Arbeitnehmerin war seit 2011 bei dem beklagten Bäckereibetrieb beschäftigt. Bei einer Sechstagewoche stand ihr nach dem Arbeitsvertrag ein jährlicher Erholungsurlaub von 28 Werktagen zu. Bei der vereinbarten Dreitagewoche entspricht dies einem Urlaubsanspruch von 14 Arbeitstagen im Jahr. Aufgrund Arbeitsausfalls durch die Corona-Pandemie führte die Beklagte auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit

BAG, Urteil vom 30.11.2021, 9 AZR 234/21 Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Sachverhalt Die Klägerin ist bei der Beklagten als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten in der 3-Tages-Woche beschäftigt. Aufgrund der Corona-Pandemie führte die Beklagte Kurzarbeit ein, so dass die Klägerin...mehr

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ZAP 11/2022, Rechtsprechung... / b) Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit aufgrund Betriebsvereinbarung

Ergänzend zur vorstehenden Entscheidung hat der Neunte Senat des BAG (BAG, Urt. v. 13.11.2021 – 9 AZR 234/21, juris Rn 43) im Anschluss an den EuGH (vgl. EuGH, Urt. v. 8.11.2012 – C-229/11 und C-230/11 [Heimann und Toltschin] Rn 28, a.a.O.) entschieden, dass das Unionsrecht allein eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfordert, die die gegenseitigen Leistu...mehr

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Teilzeit / 4.3.1 Dauer und Lage

Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Arbeitsdeputats Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.[1] Der Teilzeitbeschäftigte hat jedoch entsprechend seiner verkürzten Arbeitszeit nur einen anteiligen Anspruch auf Urlaubsvergütung [2] Arbeitet der Teilzeitarbeitnehmer kontinuierlich verkürzt an allen Arbeitstagen, bestehen...mehr

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Teilzeit / 6.4 Sonstige Vertragsabwicklung

Die Arbeitsvergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sinnvoll ist es, eine bestimmte Monatsstundenzahl zu vereinbaren, die grundsätzlich von den Job-Sharern erreicht werden muss. Allein aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen sollte eine regelmäßige feste Vergütung – z.B. monatlich – gezahlt werden, die die Grundlage für die Entgeltfortzahlung und die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 4.3 Erholungsurlaub

Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Arbeitsdeputats Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wird ein Teilzeitmitarbeiter nur an einzelnen Wochentagen beschäftigt, so muss dies allerdings bei der Urlaubsberechnung berücksichtigt werden. 4.3.1 Dauer und Lage Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer o...mehr

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Teilzeit / 5.4 Besonderheiten der Abwicklung

Die Lage der Arbeitszeit ist bei einem flexiblen Arbeitsverhältnis generell ungewiss. Dies führt zu Problemen bei der Abwicklung hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der Feiertagsvergütung sowie der Urlaubsberechnung und Urlaubsvergütung. So versagen Rückrechnungen, wie sie etwa das BUrlG bei Festlegung des Urlaubsentgelts vorsieht: In den letzten 13 Wochen m...mehr

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BAT-Anwender, in Anlehnung ... / 4 Vereinfachung des BAT-Rahmens

Im Folgenden wird die jeweilige BAT-Regelung zusammengefasst, kritisch beleuchtet und anschließend eine für BAT-Anwender zulässige Alternativregelung aufgezeigt. Einzelheiten zur Kritik entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Stichwort. Die Anwendung von Vorschriften des BAT, die Verweisungen auf das Beamtenrecht enthalten, dies insbesondere in § 11 BAT (Nebentätigkeit) und § 14 (...mehr