Das Arbeitsentgelt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den tariflichen Bestimmungen. Sinnvoll ist es, eine bestimmte Monatsstundenzahl zu vereinbaren, die grundsätzlich von den Job-Sharern erreicht werden muss. Es empfiehlt sich, ein regelmäßiges gleichbleibendes monatliches Entgelt zu zahlen, das die Grundlage für die Entgeltfortzahlung und die Urlaubsberechnung bildet.

Anspruch auf Urlaub besteht entsprechend dem Verhältnis der geleisteten Arbeit zur Vollarbeitszeit.

Haftung des Job-Sharers: Grundsätzlich haftet kein Job-Sharer für Schlechtleistungen seines Partners. Der Arbeitgeber muss beweisen, welcher Job-Sharer schuldhaft konkret den Schaden verursacht hat.

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