Nach deutschem Recht dürfen Arbeitgeber bei einer Elternzeit von Mitarbeitern deren Urlaubsanspruch kürzen. Das steht im Einklang mit Unionsrecht, entschied das BAG mit Hinweis auf eine EuGH-Entscheidung und präzisierte die genauen Voraussetzungen.mehr
Ein Arbeitgeber darf Beschäftigten die Urlaubsvergütung nicht pauschal wegen Kurzarbeit kürzen. Das entschied der EuGH, wies aber darauf hin, dass der Urlaub eines Arbeitnehmers, der wegen Kurzarbeit weniger gearbeitet hat, durchaus gekürzt werden darf. mehr
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Absehbar kurze Unterbrechungen zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen beim selben Arbeitgeber lösen keine neue Wartezeit aus. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Bisher sind die Auswirkungen kürzerer Unterbrechungen auf den Urlaubsanspruch sehr umstritten.mehr
Bei der Beendigung und beim Beginn von Arbeitsverhältnissen im laufenden Kalenderjahr haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, sondern auf Teilurlaub entsprechend ihrer Beschäftigungsdauer. Wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr zwei Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber abgeschlossen hat? Mit der Frage, welche Auswirkungen eine kurzfristige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses auf die Urlaubsdauer hat, beschäftigte sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG). mehr
Um den Urlaubsanspruch neuer Mitarbeiter zu bestimmen, legen diese eine Bescheinigung des alten Arbeitgebers über bereits in Anspruch genommenen Urlaub vor. Geschieht dies nicht, kann der neue Arbeitgeber zunächst argumentieren, der Urlaubsanspruch sei bereits erfüllt.mehr
Zählt das Wochenende zum Urlaub? Grundsätzlich werden Sonntag und Feiertage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Aber wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig sonntags arbeitet?mehr
Teilzeitbeschäftigte haben Urlaub unter den gleichen Voraussetzungen und in entsprechendem Umfang wie die vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Man unterscheidet zwischen Teilzeitlern, die täglich arbeiten oder nur an einigen Tagen pro Woche.mehr
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine wichtige Entscheidung zum Thema Schichtarbeit getroffen. Es hatte zu darüber zu urteilen, ob ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Mitarbeiter des Flughafens Münster/Osnabrück einen Urlaubstag abgezogen bekommt, wenn seine Schicht auf einen Feiertag fällt und er Freizeit haben will.mehr