Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Leitsatz 1. § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) fingiert eine Schenkung. Die Vorschrift enthält kein subjektives Tatbestandsmerkmal, weder in Gestalt eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit noch einer Bereicherungsabsicht (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.04.2024 ‐ II R 22/21, BStBl II 2025, 356). 2. Besteht die Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG in der Abtretung eines GmbH-Anteils, stimmt der Ausführungszeitpunkt im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStGmehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / V. Stiftung und Unternehmensnachfolge

Rz. 96 Die Vorbereitung und Umsetzung der Vermögensnachfolge im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt für viele Unternehmer eine besondere Herausforderung dar. Gerade im unternehmerischen Bereich treffen eine Vielzahl, zum Teil auch gegenläufige Interessen des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens als solchem aufeinander: Der Unternehmer und Unternehmensinhabe...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 3. Pflichtteilsverzichte und Unternehmensnachfolge

Rz. 30 Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind Verzichtserklärungen derer, die nicht Unternehmensnachfolger werden sollen, unabdingbar, um nicht das Unternehmen nach dem Erbfall in den Strudel von nicht absehbaren Pflichtteilsprozessen zu führen.[21] Geht es bei dem Pflichtteilsverzicht tatsächlich um ein Unternehmen (Beispiel: Der Unternehmer überträgt seine Geschäftsantei...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / (1) Stiftung als Inhaberin von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 112 Die Stiftung bürgerlichen Rechts kann als juristische Person problemlos Inhaberin von Anteilen an Personengesellschaften sein.[210] Bei Personengesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage, was mit der Gesellschaft im Falle des Ausscheidens des Gesellschafters durch Tod geschehen soll. Die Gesellschaftsverträge enthalten daher regelmäßig Bestimmungen zur Fortführu...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftung als Beteiligungsträger

Rz. 102 Auch wenn sich die Stiftung als Rechtsform nicht dazu eignet, ein Unternehmen unmittelbar als "Stiftungsunternehmen" fortzuführen, kann man sie doch recht unproblematisch als Beteiligungsträger einsetzen. Überträgt man ihr Unternehmensanteile, ändert sich lediglich die Inhaberschaft des Unternehmens, ohne dass hiervon das Unternehmen selbst tangiert wird. Im Gegensat...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Konstrukt der Doppelstiftung

Rz. 114 Setzt man die Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge ein, so übernimmt sie im Ergebnis die Position der gesetzlichen oder gewillkürten Erben des Eigentümers. Die Familienmitglieder kommen nur noch als Destinatäre der Stiftung in den Genuss der Unternehmenserträge, ohne direkten Zugriff auf das Unternehmensvermögen zu haben. Durch eine entsprechende Besetzu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftung als Unternehmensträger

Rz. 99 Die rechtsfähige Stiftung hat sich in der Praxis nicht als Rechtsform für das Betreiben von Unternehmen durchgesetzt.[198] Als bekanntestes Beispiel eines Unternehmens, das zunächst in der Rechtsform der Stiftung betrieben wurde, wird regelmäßig die im Jahre 1889 von dem bekannten Physiker Ernst Abbe errichtete Carl-Zeiss-Stiftung in Jena genannt.[199] Seit 1891 war d...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Begriff der Doppelstiftung

Rz. 115 Unter einer Doppelstiftung wird eine Konstruktion verstanden, bei dem sowohl eine gemeinnützige Stiftung als auch eine privatnützige Familienstiftung an einem Unternehmen beteiligt sind.[214] Beide Stiftungen sind also Gesellschafter desselben Unternehmens.mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / I. Fehlende Unterscheidung von Funktion und Person

Rz. 15 In Familienunternehmen und Unternehmerfamilien treffen widersprüchliche Prinzipien aufeinander: die Emotionen der Familie und die Rationalität des Unternehmens.[7] Das Miteinander in der Familie ist auf Beziehung ausgerichtet und geprägt von Fürsorge, Gleichwertigkeit und Konstanz. Die Person steht im Mittelpunkt. Im Unternehmen hingegen herrscht Zweckorientierung, si...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Zweck der Doppelstiftung

Rz. 116 Da die privatnützige Familienstiftung nicht die steuerlichen Vorteile der gemeinnützigen Stiftung genießt, verknüpft man die privatnützige mit einer gemeinnützigen Stiftung, um die Vermögensnachfolge insoweit steuerlich zu optimieren, als man die steuerlichen Vorteile der gemeinnützigen Stiftung zu nutzen versucht.mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / Literaturtipps

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / D. Fazit

Rz. 131 Die Familienstiftung kann ein sehr effektives Instrument zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung von Familienvermögen darstellen. Insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge bietet die Stiftung als Beteiligungsträger viele Möglichkeiten, den Erhalt und die Fortführung des Unternehmens abzusichern.mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Unternehmensverbundene Stiftung

Rz. 97 Die "unternehmensverbundene Stiftung" bildet keinen eigenständigen Stiftungstypus. Die Bezeichnung gibt lediglich zu verstehen, dass es sich um eine Stiftung handelt, zu deren Vermögen ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört.[195] Die in der Literatur verwendete Terminologie ist dabei nicht einheitlich,[196] sodass man neben dem Begriff der "unternehm...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / cc) Sicherung des Gleichlaufs von Erb- und Gesellschaftsrecht

Rz. 111 Ein besonderer Vorteil der Stiftung liegt in ihrer "Unsterblichkeit". Im Gegensatz zu einer natürlichen Person ist eine Stiftung grundsätzlich darauf ausgelegt, dauerhaft zu existieren und ihren Zweck generationenübergreifend zu verfolgen. Dementsprechend stellt sich für die Stiftung eher selten die Frage nach den Rechtsfolgen ihres "Ablebens", was insbesondere für d...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / (2) Stiftung als Inhaberin von Kapitalgesellschaftsanteilen, insbesondere von GmbH-Anteilen

Rz. 113 Die Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen stellt sich in der Regel etwas einfacher dar. Im Gegensatz zu Personengesellschaftsanteilen fallen Kapitalgesellschaftsanteile im Erbfall zunächst stets in den Nachlass, ohne dass dies durch gesellschaftsvertragliche Regelungen abbedungen werden könnte.[213] Im Ergebnis entfällt damit aber lediglich die Problematik einer...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Funktionsweise der Doppelstiftung

Rz. 117 Die Besonderheit der Konstruktion der Doppelstiftung liegt in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Beteiligungsrechte der beiden Stiftungsgesellschafter. Üblicherweise wird die Doppelstiftung so errichtet, dass die privatnützige Familienstiftung – aus erbschaftsteuerrechtlichen Gründen – nur eine geringe Beteiligung am Gesellschaftsvermögen erhält. Gleichzeitig üb...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / g) Regelung der Gewinnverteilung zwischen Familien- und gemeinnütziger Stiftung

Rz. 128 Da durch die Familienstiftung regelmäßig auch die Versorgung der Stifterfamilie abgesichert werden soll, bedarf es einer Regelung über die Verteilung des von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Gewinns. In der Regel wird eine von den Beteiligungsquoten abweichende Gewinnverteilungsabrede zugunsten der Familienstiftung vereinbart. Dies wirft steuerrechtliche Frag...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / III. Schiedsklausel

Rz. 26 Schiedsklauseln können auch in Verträgen zur Vermögensnachfolge vereinbart werden. Hier ist folgende Schiedsklausel denkbar: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Anordnung der Schiedsgerichtsbarkeit bei der Vermögensnachfolge Die Vertragsparteien bestimmen, dass alle Streitigkeiten, die diesen Vertrag betreffen, unter Ausschluss der ordentlich...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 4. Unternehmens-Stiftungen

Rz. 81 Ein besonderes Anwendungsfeld für Stiftungskonstruktionen sind Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Der Erhalt eines Unternehmens kann durch Übertragung auf eine Stiftung sehr effektiv abgesichert werden. Zum einen gewährleistet das auf die Stiftung übertragene Unternehmen – unterstellt es ist wirtschaftlich gesund – einen dauerhaften Ertrag. Zum anderen ist mit...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Tauglichkeit der Stiftung als Unternehmensinhaberin

Rz. 98 Wenn ein Unternehmen in eine Stiftung überführt werden soll, bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten an, wie das Unternehmen übertragen wird:mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Organisation und Satzungsgestaltung bei der Doppelstiftung

Rz. 120 Da der Stifter in der Regel sicherstellen will, in beiden Stiftungen den größtmöglichen Einfluss ausüben zu können, sind die Führungs- und Aufsichtsgremien beider Stiftungen häufig personell miteinander verflochten. Aus steuerlicher Sicht ist allerdings bei der Regelung der Gremienbesetzung darauf zu achten, dass die Führung der Tochtergesellschaft nicht mit der der ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / f) Besteuerung der Doppelstiftung

Rz. 125 Die gemeinnützige Stiftung ist gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, möglichst viele Vermögensanteile an der Kapitalgesellschaft auf die gemeinnützige Stiftung zu übertragen. Die Erbschaftsteuerfreiheit der gemeinnützigen Stiftung schont zugleich die Kapitalbasis des Unternehmens. Die (privatn...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / II. Ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Rz. 12 Gemäß § 1643 i.V.m. §§ 1850 bis 1854 BGB bedürfen die Eltern bzw. der Ergänzungspfleger für die Rechtswirksamkeit bestimmter Rechtsgeschäfte zusätzlich einer Genehmigung des Familiengerichtes.[14] Die Frage nach dem Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung stellt sich dabei völlig unabhängig von der Frage des Erfordernisses einer Ergänzungspflegschaft. Rz. ...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / B. Wann eignet sich Mediation?

Rz. 3 Grundsätzlich eignet sich die Mediation immer dann, wenn versucht werden soll, trotz Bestehens von Uneinigkeiten den Familienfrieden weitestgehend zu wahren und ein Konzept zu erarbeiten, was für alle Beteiligten akzeptabel ist. Es geht dabei weniger um die Umsetzung geltenden Rechts oder die Anwendung der herrschenden Rechtsprechung als mehr um das langfristige Förder...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / aa) Erhaltung des Unternehmens

Rz. 103 Die Übertragung von Unternehmensanteilen eines Familienunternehmens auf eine Stiftung bietet dem Unternehmensinhaber den wohl größtmöglichen Schutz vor einer ungewollten Zerschlagung, Veräußerung oder sonstigen Änderung des Unternehmens: Durch die (Allein-)Gesellschafterstellung der Stiftung muss bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen stets der in der Stiftung...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / e) Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft

Rz. 122 Das Beteiligungsunternehmen der Doppelstiftung kann grundsätzlich in der Rechtsform einer Personengesellschaft[218] oder einer Kapitalgesellschaft betrieben werden. Soll das operativ tätige Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt werden, empfiehlt sich in der Regel die Wahl einer GmbH,[219] da sie aufgrund der weitreichenden Satzungsautonomie stark personalistisc...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / b) "Wer übernimmt welche Aufgabe?"

Rz. 46 Wie will und kann die Familie künftig sich selbst und ihr Unternehmen führen? Wie balanciert sie diesbezüglich die unterschiedlichen Interessen? Was verlangen Fremdmanagement, gemischte Führung oder die operative Führung durch Familienmitglieder an Kooperationsfähigkeit und an Qualifikationen? Oder trifft die Familie diese Entscheidung nach anderen Prinzipien (Präsenz...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / Literaturtipps

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / bb) Schutz vor Liquiditätsabfluss

Rz. 107 Durch die Übertragung von Unternehmensanteilen auf eine Stiftung kann das Unternehmen weiterhin vor ungewollten Mittelabflüssen geschützt werden, die regelmäßig drohen, wenn Ehegatten oder Abkömmlinge güter- oder erbrechtliche Ausgleichsansprüche realisieren wollen. Durch die Anteilsübertragung kann der Stifter sein Unternehmen endgültig aus seiner eigenen Vermögenss...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Anrechnungsbestimmung

Rz. 58 Entscheidend ist, dass der Erblasser vor oder spätestens bei der Zuwendung eine Anrechnungsbestimmung getroffen haben muss, die sich als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die dem Empfänger rechtzeitig zugehen muss.[44] Diese Anrechnungsbestimmung ist nicht formgebunden, sie ist sogar konkludent möglich, wobei jedoch bloßes Stillschweigen nicht ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Entwicklung der Rechtsprechung zu § 2287 BGB

Rz. 65 Durch die alte Rechtsprechung des BGH[99] waren bindend bedachte Erben durch § 2287 BGB bestens geschützt. Unter dem Schlagwort "Testamentsaushöhlung" wurden Verfügungen des gebundenen Erblassers fast vollständig unmöglich gemacht. Widersprach die Verfügung dem wirtschaftlichen Ziel des Erbvertrages oder gemeinschaftlichen Testamentes, wurde diese entweder wegen Umgeh...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / d) Übergabe gegen Versorgungsleistungen oder dauernde Last

Rz. 54 Werden Gesellschaftsbeteiligungen übertragen und verpflichtet sich der Unternehmensnachfolger, eine lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistung zu erbringen, so dürfte wohl eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögensbestand des Erblassers vorliegen, denn während bei der Übergabe eines Grundstücks gegen Nießbrauchvorbehalt der Schenker das Grundstück na...mehr

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Entgeltliche Ablösung des N... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Im Bereich der Unternehmensnachfolge soll der Nießbrauch dem Schenker die Einkünfte des Unternehmens sichern. Neben dem Versorgungszweck können steuerliche Aspekte für die Einräumung sprechen, etwa die Vermeidung von Schenkungsteuer durch Minderung des Übertragungswertes. Besondere Anlässe – insbesondere der Verkauf des Unternehmens – können dazu füh...mehr

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Entgeltliche Ablösung des N... / 1. Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen

Behält sich der Schenker bei der Übertragung von Geschäftsanteilen den Nießbrauch vor (sog. Vorbehaltsnießbrauch), ist der Schenker für die Dauer des Nießbrauchs berechtigt, die Nutzungen des Geschäftsanteils zu ziehen (zum Nießbrauch als Gestaltungsinstrument im Bereich der Unternehmensnachfolge, auch zum Zuwendungs- und Vermächtnisnießbrauch: Barry, RNotZ 2014, 401; Mohr /...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.1 Veranlassung durch das Dienstverhältnis

Der Vorteil muss durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sein.[1] Das auf Einkünfteerzielung ausgerichtete Dienstverhältnis muss das "auslösende Moment" für die dem Arbeitnehmer zufließenden Bezüge sein. Besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Zuwendung, ist deren Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis regelmäßig gegeben. D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Grenzüberschreitende Unternehmensnachfolge

Rz. 461 [Autor/Stand] Abgrenzung zu § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die grenzüberschreitende Unternehmensnachfolge in Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG durch deren unentgeltliche Übertragung von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen auf einen nicht i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Empfänger führt – ungeachtet eines Ausschlusses oder ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Allgemeines

„2. die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person sowie, ...” Rz. 365 [Autor/Stand] Überblick. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erweitert die Wegzugsbesteuerung auf Fälle der "unentgeltlichen Übertragung" der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG durch den unbeschränkt Steuerpflichtigen i.S.v. § 6 Abs. 2 "auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Pers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 380 [Autor/Stand] Voraussetzungen i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die allgemeinen, für sämtliche wegzugsteuerrelevanten Tatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 geltenden Voraussetzungen ("übertragender" Anteilsinhaber ist natürliche Person, unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 1 Abs. 1 EStG, Voraussetzungen i.S.v. § 6 Abs. 2, Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG) müssen jeweils ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Erwerb durch Erbengemeinschaft

Rz. 409 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (§ 2032 Abs. 1 BGB). Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge geht das Vermögen, einschließlich etwaiger Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz EStG, ungeteilt als Ganzes auf eine aus den Miterben bestehende, gesetzliche begründet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Wegzugsbesteuerung und Gleichheitsrechte (Art. 3 GG)

Rz. 153 [Autor/Stand] Keine Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte. Gleichheitsrechtliche Bedenken ergeben sich zunächst daraus, dass § 6 eine Wegzugsbesteuerung speziell nur im Hinblick auf Anteile i.S.v. § 17 EStG vorsieht, nicht aber im Hinblick auf andere Wirtschaftsgüter.[2] Insbesondere stille Reserven in Anteilen i.S.v. § 20 Abs. 2 EStG werden bei Wegzug nicht b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Sonstige Fälle

Rz. 428 [Autor/Stand] Erb- oder Pflichtteilsverzicht gegen Anteilsübertragung (§ 2046 BGB). Sowohl der Erbverzicht (§ 2046 Abs. 1 BGB) als auch der Pflichtteilsverzicht (§ 2046 Abs. 2 BGB) gegen Abfindung in Form der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen beinhalten hinsichtlich des Verzichts sowie der Anteilsübertragung zivilrechtlich keine Zuwendungen von Todes wegen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) § 6 und abkommensrechtliche Wegzugsklauseln

Rz. 136 [Autor/Stand] Begriff der Wegzugsklausel. Unter einer Wegzugsklausel, die das OECD-MA nicht kennt, soll hier eine – in den deutschen Abkommen im Veräußerungsgewinnartikel des Art. 13 bzw. den zugehörigen Protokollen verortete – Abkommensklausel verstanden werden, die speziell eine nicht an tatsächliche Veräußerungen von Kapitalgesellschaftsanteilen anknüpfende Vermög...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 414 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Gemäß § 2100 BGB kann der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird (sog. Nacherbe), nachdem zunächst ein Anderer Erbe (sog. Vorerbe) geworden ist. Der Nacherbe erwirbt bis zum Eintritt des Nacherbfalls ein Anwartschaftsrecht auf den späteren Erwerb. Der Erblasser...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen

Rz. 69 [Autor/Stand] Allgemeine Rechtsfolgen, verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt zur Annahme einer (fiktiven) Entnahme zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbs. 2 EStG), d.h. der Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven oder Lasten in den betroffenen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen. Die Besteuerung kann unter den weitere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Vermächtnis

Rz. 420 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen (Deutsches Erbrecht). Das Rechtsinstitut des Vermächtnisses (§ 1939 BGB) dient dem Erblasser v.a. dazu, testamentarisch einer Person, die nicht Erbe wird (Ausnahme: Vorausvermächtnis, § 2150 BGB), einen Vermögensvorteil zuwenden. Das Vermächtnis ist eine Zuwendung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Begünstigten nur e...mehr

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ZErb 09/2025, Der handlungs... / 8

Auf einen Blick Zwischen Erbfall und Amtsannahme des Testamentsvollstreckers ist der Nachlass regelmäßig handlungsunfähig, da der Erbe gem. § 2211 Abs. 1 BGB an Verfügungen gehindert wird, während der Testamentsvollstrecker sein Amt noch nicht angetreten hat. Das BGB sieht keine ausdrückliche Lösung für diese Interimsphase vor, obwohl sie in der Praxis zunehmend häufig auftri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 180 [Autor/Stand] Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit in Drittstaaten-Fällen. Die praktische Bedeutung der Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu Drittstaaten (z.B. USA, Großbritannien) ist nicht zu unterschätzen. Das bisher sehr strenge Besteuerungsregime in Drittstaatenkonstellationen[2] ist zwar durch die Verlängerung des Zahlungszeitraums (§ 6 Abs. 4) und die (zeitlic...mehr