Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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Existenzgründungsberatung d... / 6 Finanzierung und Fördermittel

Länder und Bund unterstützen Unternehmensgründungen durch eine Reihe von öffentlichen Förderprogrammen. Zinsgünstige Darlehen, öffentliche Bürgschaften, Haftungsfreistellungen, Kapitalbeteiligungen u. a. erleichtern dem Gründer den Start in die Selbstständigkeit. Bei der Vergabe öffentlicher Förderhilfen müssen grundsätzlich viele Voraussetzungen beachtet werden: Existenzgründe...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / II. Ansatz bei der Unternehmensnachfolge

Rz. 160 Von erheblicher Bedeutung ist es, zwischen der Nachfolge in eine Kapitalgesellschaft und eine Personengesellschaft zu differenzieren. Bei der Kapitalgesellschaft (vgl. § 18 Rdn 160–252) fällt der Anteil den Miterben zu gesamter Hand an. Die Rechtsnachfolge in Gesellschaftsanteile bei Personengesellschaften (vgl. § 18 Rdn 3–158) durch eine Erbengemeinschaft kann dogmat...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Einleitung

Rz. 159 Die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen von Unternehmerinnen und Unternehmern ist ein Spezialgebiet innerhalb der Nachlassgestaltung, ob nun für den Einzelunternehmer oder den Unternehmer, der an einer Vielzahl von GmbH beteiligt ist. Die Nachfolge von mehreren Personen macht die Gestaltung meist noch komplexer (vgl. § 18). Sie kann daher im vorliegenden Werk ni...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / D. Mehrere Erbengemeinschaften aufgrund von Nachlassspaltung

Rz. 95 Trotz des Umstandes, dass sich die Entstehung und Struktur einer Erbengemeinschaft stets streng nach dem Erbstatut des Erblassers richten,[254] kann es auch nach Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung, in ganz bestimmten Konstellationen zu einer Nachlassspaltung kommen. Ein Klassiker in diesem Bereich war früher sicherlich der deutsche Erblasser mit Immobilie...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Verbot der Abwerbung für einen späteren Arbeitgeber des Arbeitnehmers (fremdnütziges Verbot)

Rz. 250 Beinhaltet die Klausel demgegenüber das Verbot, zugunsten eines neuen Arbeitgebers ehemalige Kollegen abzuwerben, ist dies kein Anwendungsfall des § 75f HGB. Denn der ausscheidende Arbeitnehmer tritt seinem früheren Arbeitgeber nicht als selbstständig handelnder Prinzipal/Arbeitgeber entgegen. Zwar wird eine analoge Anwendung des § 75f HGB zumindest für den Fall erwo...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsvergleichung / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Ausgleich von Vorempfängen

Rz. 85 In Belgien, Frankreich und Luxemburg sind Schenkungen grundsätzlich ausgleichungspflichtig. Dabei sind sämtliche lebzeitigen Schenkungen des Erblassers an die Erben zu berücksichtigen. Eine zeitliche Beschränkung existiert nicht. Möglich ist es allerdings nach allen drei Rechtsordnungen, dass der Erblasser anordnet, dass eine Schenkung nicht anzurechnen ist, soweit da...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 B. Lehr- und Handbücher, Monographien

Ann, Die Erbengemeinschaft (Habil.-Schr.), 2001 Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 8. Auflage 2024 (zit. BeckNotar-HdB/Bearbeiter, § Rn) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2024 Bonefe...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 8. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 47 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / III. Eigenverwaltungsplanung – Zielsetzung des Verfahrens

Rz. 88 In der Praxis wird die höchste Hürde für den Antrag jedoch die nach § 270a Abs. 1 InsO erforderliche Eigenverwaltungsplanung sein. Der Antragsteller, der Erbe, hat einen Finanzplan für eine Periode von sechs Monaten ab Antragstellung vorzulegen (§ 270 Abs. 1 Nr. 1 InsO), nach welchem die Fortführung des Unternehmens und/oder die Deckung der Verfahrenskosten sichergest...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Vorrang von Sondererbfolgen

Rz. 116 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Universalsukzession. Bei einer Mehrheit von Erben bedeutet dies, dass mit dem Erbfall – ohne weiteres Zutun – der Gesamtnachlass auf alle Miterben übergeht.[255] Diese sind zur gesamten Hand berechtigt (Gesamthandsgemeinschaft). Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei hervorzuhebende Ausnahmen: zum einen der gesellschafts...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / C. Vorbereitung durch Vermögensordnung

Rz. 55 Bei der Unternehmensnachfolge hat sich weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass zu einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung auch die frühzeitige Nachfolgeplanung gehört (siehe Rdn 160 ff.). Rz. 56 Für Privatpersonen mit größerem Vermögen hat sich ein eigener Berufszweig ausgebildet: der von Certified Estate Planern (CEP) und Certified Financial Planern (CFP). CFP ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Erbersatzsteuer bei inländischen Familienstiftungen (§ 28a Abs. 7 ErbStG)

Rz. 313 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers, Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Fe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.6 Vermögen des Erwerbers

Rz. 208 Für die Verschonungsbedarfsprüfung kommt es auf das verfügbare Vermögen des jeweiligen Erwerbers an (§ 28a Abs. 2 ErbStG). Rz. 209 Eine Zusammenrechnung des Vermögens von mehreren Erwerbern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen einander nahestehen (s. § 1 Abs. 2 AStG) oder es sich um Familienangehörige (s. § 15) handelt. Eine Zusa...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 25 Die neue Verschonungsbedarfsprüfung wirft zahlreiche (verfassungsrechtliche) Fragen auf.[1] Die Verschonungsbedarfsprüfung beruht auf der (3.) Entscheidung des BVerfG zum ErbStG.[2] Eine steuerliche Verschonung bedarf in größeren Fällen einer individuellen Bedürfnisprüfung. Das BVerfG hat allerdings nicht deutlich gemacht, ob es dafür auf die Größe des Erwerbs oder auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 16 Die Regelung der Verschonungsbedarfsprüfung beruht weitgehend auf dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015. Rz. 17 In dem damaligen Entwurf wurde die geplante Neuregelung wie folgt begründet (BT-Drs. 18/5923, S. 32 ff.): Zitat Die Vorschrift regelt die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12 – erf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Einführung

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Der Pflichtteilsanspruch als "verfügbares Vermögen" i. S. d. § 28a ErbStG, ZEV 2020 133; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bruschke, Die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, ErbStB 2018, 268; Bruschke, Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Hand...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.2 Vermögen des Erwerbers

Rz. 167 Das dem Erwerber "gehörende Vermögen" umfasst das gesamte in- und ausländische, bewegliche und unbewegliche, liquide und illiquide Vermögen (zu 50 %), soweit es nicht zum begünstigten Vermögen gehört. Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen oder Ausnahmen vor. Bagatellgrenzen, Freibeträge oder Steuerbefreiungen gibt es nicht. Rz. 168 Nach dem Gesetzeswortlaut gehör...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 4 Erbschaft und Schenkung

Rz. 41 Sowohl für das Besitzunternehmen als auch für die Betriebsgesellschaft ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Grundsätzlich umfasst das Betriebsvermögen gem. § 95 Abs. 1 BewG alle Teile eines Gewerbebetriebes i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Insbesondere gilt daher bei der Betriebsaufspaltung...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.3 Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 34 Bei der sog. einfachen Nachfolgeklausel ist gesellschaftsvertraglich bestimmt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit allen Erben dieses Gesellschafters fortgesetzt wird. Der Gesellschaftsanteil ist frei vererblich, ohne Rücksicht auf die Person des Erben. -Er geht automatisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den jeweiligen Erben über. Dies gibt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

Leitsatz Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn. Normenkette § 8 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 EStG, § 13a, § 13b, § 19a ErbStG Sachverhalt Die Klägerin war seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig. Da der Sohn...mehr

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ZErb 11/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braeuer/Todorow Der ZugewinnausgleichEine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare3., völlig neu bearbeitete Auflage, 2024Gieseking, ISBN ...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Stephan Peters[*] Die Gestaltung von Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen stellt hohe Anforderungen an die gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Beratung. Neben zivilrechtlichen Überlegungen sind insbesondere auch steuerliche Folgen der Umstrukturierung für die Gestaltung von Bedeutung. Der Realteilung gem. § 16 Abs. 3 EStG kommt dabei – neben den Re...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / II. Realteilung im Steuerrecht

Von dem zivilrechtlichen Verfahren zur Auseinandersetzung und Liquidation sowie dem Ausscheiden eines Gesellschafters unter Fortbestand der Personengesellschaft ist der Begriff der Realteilung abzugrenzen, wenngleich er an zivilrechtliche Gestaltungen (Auflösung einer Personengesellschaft oder Ausscheiden eines Gesellschafters) anknüpft.[7] Der Bedeutungsgehalt des Begriffs d...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / b) "Unechte" Realteilung mit Einzelwirtschaftsgütern

Diskutiert wird die Frage, ob die Realteilungsgrundsätze auch bei einer Realteilung gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern gelten sollen, wenn nur einzelne unwesentliche Wirtschaftsgüter übertragen werden.[16] Insoweit wird vertreten, dass in diesem Fall nicht mehr von einer "Realteilung" ausgegangen werden könne.[17] Vielmehr sei in diesem Fall im Zweifel von dem Verk...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen in der Gestaltungspraxis und praktische Probleme (estb 2024, Heft 10, S. 366)

Zivilrechtliche und steuerrechtliche Aspekte bei Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen Prof. Dr. Stephan Peters[*] Die Gestaltung von Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen stellt hohe Anforderungen an die gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Beratung. Neben zivilrechtlichen Überlegungen sind insbesondere auch steuerliche Folgen der Umstrukturierung für...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.2 Aufstockung und Abstockung der Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz

Rz. 15 Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Wirtschaftsgüter wird gem. der sog. Stufentheorie vollzogen, welche maßgeblich auf die Rechtsprechung des BFH zurückgeführt werden kann.[1] In ihrer Reinform, wie sie durch Schmidt geprägt wurde,[2] werden in einer 1. Stufe zunächst nur die stillen Reserven in den bilanzierten materiellen und immateriellen Wirtscha...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.6.1 525

Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben vom 20.11.2019:[2] Zitat Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehmeranteil...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.2.1 519

Bei bisher in der Rechtsform einer GbR geführten Unternehmen, z. B. Besitzgesellschaft, Immobilienverwaltungsgesellschaft, kann es unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung des Unternehmens sinnvoll sein, von der GbR in die Rechtsform der GmbH & Co. KG zu wechseln. Gassmann [1] zeichnet folgende Wege des Formwechsels außerhalb des UmwG auf: Identi...mehr

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Neues zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Zusammenfassung Es war länger still geworden um die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, nachdem die aktuelle Regierung das Projekt Ende 2021 in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hatte. Nun hat sich die akademische Arbeitsgruppe, auf die das Konzept zurückgeht, mit einem überarbeiteten Entwurf zurückgemeldet. Bereits 2020 hat eine Gruppe von Gesellschafts- und Steuerrechtl...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / I. Sonder-Betriebsvermögen bei Übertragungsvorgängen

Bedeutung des Sonder-Betriebsvermögens...: Betrachtet man den Mitunternehmeranteil im Steuerrecht, so wird deutlich, dass sich der Anteil eines Mitunternehmers nicht nur aus der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft an sich, sondern auch aus etwaigem Ergänzungsbilanz- und Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) zusammensetzt. Insbesondere im Kontext von Umwandlungsvorgängen oder Ü...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / II. Einordnung

Das BV umfasst bei einer Personengesellschaft sowohl die Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen der Mitunternehmer gehören, als auch diejenigen Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören (sog. Sonder-BV).[2] Fraglich ist, wie in Übertragungs- oder Umwandlungsfällen mit dem Sonder-BV umzugehen ist. Übertragung im Bereich des § 6 Abs. 3 EStG:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Übertragung bzw im Erbfall

Rn. 246 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Kosten im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs bzw Mitunternehmeranteils, wie zB Beratungs- und Notarkosten, können aufgrund ihrer privaten Veranlassung nicht als BA abgezogen werden, denn aus betrieblicher Sicht sind Aufwendungen infolge einer bestimmten Unternehmensnachfolge nicht betrieblich ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bolin, Zur Rechts- und Billigkeitslage bei der Aufgabe landw Betriebe, INF 2001, 39; Bolin/Müller, Bewertung des Grund und Bodens landw Hofstellen, INF 2002, 449; Kanzler, Grundfragen zur Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003, 1; Hiller, Aufgabe von unterbrochenen luf Betrieben, INF 2003, 815; Meyne-Schmidt, Betriebsaufgabe von verpachteten luf Betrieben, StBp 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2 Erfordernis einer geregelten Unternehmensnachfolge

Rz. 3 Die Regelung der Unternehmensnachfolge[1] ist ein interaktiver Prozess, der Verbindungen insbes. zwischen folgenden Akteuren herstellt[2]: Unternehmer, Unternehmen, Banken, Geschäftspartner, Mitarbeiter, Nachfolger, Familie, Finanzamt. Rz. 3a Der Unternehmer kann die Fortführung des Unternehmens entweder durch Familienmitglieder (familieninterne Unternehmensnachfolge) oder durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.5.1 Vor- und Nachteile einer gleitenden Unternehmensnachfolge

Rz. 141 Beim gleitenden Unternehmensübergang erfolgt die Übertragung, indem nach und nach mehr Verantwortung auf den Nachfolger übergeht. Dadurch ist eine optimale Gewöhnung der Kunden bzw. Nutzung von Erfahrungen des Alteigentümers möglich. Praxis-Beispiel Gleitender Unternehmensübergang U möchte anlässlich seines 55. Geburtstags seiner einzigen Tochter T, die gerade ihr BWL-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anhang 3 zu § 15: Unternehmensnachfolge

1 Problematik und Aktualität der Unternehmensnachfolge 1.1 Begriffe Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge stellt an alle Beteiligten höchste Anforderungen. Schon immer bereiteten der Wechsel an der Unternehmensspitze und das Ausscheiden der prägenden Unternehmerfigur oder des Gründers Probleme für die Existenz eines Unternehmens. Gesteigerte Relevanz hat die Unternehmensnachfolge eb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4 Sofortige Unternehmensnachfolge

5.4.1 Geplante Übergabe Rz. 134 Bei der sofortigen Unternehmensnachfolge erfolgen die operative und vermögensmäßige Übertragung des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt nach den Vorgaben des Betriebsinhabers. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten Die Ehegatten M und F führen gemeinsam ein mittelständisches Hotel. Sohn S ist gelernter Hotelmanager und soll den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6 Steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge

6.1 Vorbemerkung Rz. 259 Wie vorstehend beschrieben, kann die Unternehmensnachfolge mit Risiken verbunden sein. Durch Optimierung der erb-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen kann jedoch eine Konstellation erreicht werden, die den Beteiligten die Wahrung ihrer (finanziellen) Interessen sichert und den Bestand des Unternehmens, insbes. durch steuerliche Bel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1 Problematik und Aktualität der Unternehmensnachfolge

1.1 Begriffe Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge stellt an alle Beteiligten höchste Anforderungen. Schon immer bereiteten der Wechsel an der Unternehmensspitze und das Ausscheiden der prägenden Unternehmerfigur oder des Gründers Probleme für die Existenz eines Unternehmens. Gesteigerte Relevanz hat die Unternehmensnachfolge ebenso durch die große Zahl der Unternehmen, die in den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7 Finanzierung der Unternehmensnachfolge

7.1 Probleme bei Unternehmensübergaben Rz. 302 Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn steigt die Anzahl der Unternehmensübergaben, vornehmlich bedingt durch den demografischen Wandel, aktuell und auch in den kommenden Jahren immer weiter an. Von den etwa 3,3 Mio. als Familienunternehmen klassifizierten Unternehmen in Deutschland erwartet das Institut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Spezialregelungen für die Unternehmensnachfolge

Rz. 90 Die Unternehmensnachfolge selbst unterliegt im Grundsatz nur wenigen gesetzlichen Bestimmungen und ist damit offen für eine auf den Einzelfall zugeschnittene Lösung. Verschiedene Normen gilt es aber zu beachten. Das betrifft zunächst vor allem das Recht der Handelsfirma. Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf nach § 22 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 14 Die Unternehmensnachfolge kann durch verschiedene zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten beeinflusst werden. Sie ist ein entscheidender Faktor zur Erhaltung von Unternehmen und dient ebenso der Sicherung von Arbeitsplätzen bei mittelständischen Unternehmen. Rz. 15 Es lassen sich folgende Gestaltungsziele definieren[1]: Unternehmenskontinuität, Wirtschaftliche Absiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriffe

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge stellt an alle Beteiligten höchste Anforderungen. Schon immer bereiteten der Wechsel an der Unternehmensspitze und das Ausscheiden der prägenden Unternehmerfigur oder des Gründers Probleme für die Existenz eines Unternehmens. Gesteigerte Relevanz hat die Unternehmensnachfolge ebenso durch die große Zahl der Unternehmen, die in den nächsten Jah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Analyse der Situation des Unternehmens

Rz. 9 Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge erfordert eine umfassende Analyse der Situation des Unternehmens bzw. der Unternehmerfamilie.[1] Praxis-Beispiel Unternehmer U hat einen Verleih für Schwertransporter und Kräne. Der Umsatz hat sich in den letzten Jahren wegen des veralteten Maschinenparks verschlechtert. U, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, möchte die Unte...mehr