Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandenberg, Unentgeltliche Aufnahme eines nahen Angehörigen in ein Einzelunternehmen zur Gründung einer PersGes, FR 2000, 745; Rund, Die Aufnahme eines Partners oder eines Kindes in ein Einzelunternehmen oder eine PersGes, DStR 2000, 265; Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Groh, Aufnahme eines Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Ziel und Zweck von Venture Capital-Fonds/Private Equity-Fonds

Rn. 1517 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In sog Venture Capital-Fonds und Private Equity-Fonds (zu Letzteren s Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968) schließen sich Kapitalanleger insbesondere zu folgenden Zwecken zusammen (vgl Tz 1 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2003, 40): Finanzierung junger Unternehmen Finanzierung des Wachstums mittelständischer Unternehmen Finanzierung der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Düll/Fuhrmann/Eberhard, Übertragung eines Mitunternehmer-(teil-)anteils bei Vorhandensein von BV, DStR 2001, 1773; Groh, Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen: Ende der Ungewissheit?, DB 2001, 2162; Binz/Mayer, Die schrittweise Unternehmensnachf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick (Rechtsentwicklung und Rechtsfolgen)

Rn. 1381 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 3 EStG ist dem Wesen nach eine Bewertungsnorm zur Verhinderung einer Gewinnrealisierung bei interpersonellem Transfer stiller Reserven. Sie findet Anwendung bei der Übertragung von Sachgesamtheiten. Nach S 1 des § 6 Abs 3 EStG ist eine Buchwertfortführung (sog Buchwertprivileg) möglich, wenn eine Sachgesamt (dh ein Betrieb, Teilbetr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC zum Transfer von Einzelwirtschaftsgütern

Rn. 1776 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 AfA-Bemessungsgrundlage s Rn 1580, 1599, 1602, 1678 Anwachsung s Rn 1479 Aufnahme eines Gesellschafters s Rn 1031 ff Beteiligung an KapGes (100 %ig) s Rn 1592, 1771 Beteiligungsidentische Personengesellschaft s Rn 1720f Betrieb s Rn 1400 Betriebsaufgabe s Rn 1387, 1389, 1405, 1425 Betriebsaufspaltung s Rn 1822 ff Betriebsgrundlage, wesentliche s Rn 1406 Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung und deren Steuerfolgen

Rn. 1526 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Regelung des § 6 Abs 5 EStG wurde das StEntlG 1999/2000/2002 (BGBl I 1999, 402) in das Gesetz eingefügt. Bis dahin galt als Rechtsgrundlage der sog Mitunternehmererlass (Mitunternehmererlass) des BMF v 20.12.1977, BStBl I 1978, 8. Rn. 1527 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Mitunternehmererlass erlaubte (ua) auch den Buchwerttransfer aus ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rechtsfolge bei quotaler, unterquotaler und überquotaler Übertragung

Rn. 1439 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei quotaler Übertragung von Sonder-BV unterfällt die Übertragung des Anteils an dem Mitunternehmeranteil insgesamt § 6 Abs 3 S 1 EStG; § 6 Abs 3 S 2 EStG findet keine Anwendung. Eine Sperrfrist/Behaltefrist löst die Übertragung also nicht aus. Rn. 1439a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Entsprechendes gilt nach Auffassung des BFH bei überquotaler...mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / 2. Unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten nach § 6 Abs. 3 EStG

Insbesondere i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge kommt es häufig vor, dass Steuerpflichtige ihre Mitunternehmeranteile unentgeltlich übertragen möchten. Mögliche Buchwertübertragung bei Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils: § 6 Abs. 3 S. 1 EStG ermöglicht dies zu Buchwerten, wenn der gesamte Mitunternehmeranteil inklusive wesentlichem Sonder-BV übertragen wird. Wirtsch...mehr

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Literaturverzeichnis

Becker/Bolte/Lückemeier, Höfeordnung mit Höfeverfahrensordnung, 5. Aufl. 2023 Beck OK EStG, Kirchhof/Kulosa/Ratschow, 23. Edition 2025 Beck OK GBO, Hügel, 59. Edition 2025 Beck OK Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Diehn/Uhl, 51. Edition 2025 Beck'sches Formularbuch Erbrecht, 5. Aufl. 2023 Beck'sches Formularbuch Immobilienrecht, 4. Aufl. 2023 Beck'sches Notar-Handbuch, 8. Aufl. 20...mehr

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Vorwort zur 1. Auflage

Die Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe stellt im Rahmen der Beratung und Vertragsgestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, die an sich schon kein ganz einfaches Rechtsgebiet ist, noch einmal eine Besonderheit für sich dar. Diese resultiert zum einen aus der Eigenart der zu beachtenden Vorschriften des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts. Das gilt vor allem für di...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Unternehmensnachfolge

Eine Verwalterin möchte ihren Betrieb altersbedingt aufgeben und ein paar WEGs einem anderen Verwaltungsbetrieb übergeben. Sie möchte aber weder zu einer Versammlung einladen noch an der Versammlung teilnehmen. Meiner Meinung nach muss sie auf jeden Fall einladen, das wird sie wohl auch noch widerwillig machen. Kann ich als "Fremder" mich auf so einer Versammlung ohne den ...mehr

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ZErb 03/2026, Reformbedarf mit Nebenwirkungen - zur ewigen Debatte um die Erbschaftsteuer

Die Frage, ob es einer Reform der Erbschaftsteuer bedarf, begleitet das deutsche Erbrecht seit Jahrzehnten – mit wechselnder Intensität, aber ungebrochener Brisanz. Kaum ein steuerrechtliches Thema berührt gesellschaftliche Grundfragen so unmittelbar wie die Vermögensnachfolge: Leistung und Herkunft, Generationengerechtigkeit, Eigentumsschutz und die soziale Ausgleichsfunkti...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.1 Ermittlung des Beratungspotenzials – Vorteile des Einstiegs über kleine Beratungsfelder

Der Oberbegriff "Private Vermögensberatung" wird häufig gleichgesetzt mit der Erstellung einer kompletten Vermögens- und Finanzplanung. Diese gedankliche Einengung führt oftmals dazu, dass in der Kanzlei der Aufwand zum Einstieg in diese Beratung fachlich und zeitlich zu hoch eingeschätzt und daher abgelehnt wird. Zum anderen wird das eigentliche Potential dieses Beratungsfe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.4 Rückkehr und unentgeltlicher Erwerb

Es besteht auch die "Steuerneutralität" hinsichtlich einer Rückumzugsmöglichkeit von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland innerhalb von 7 Jahren, wenn ein voriger unentgeltlicher Erwerb zur Versteuerung geführt hat (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 5 AStG). Damit soll insbesondere bei verschenkten/geerbten Anteilen an Angehörige (Unternehmensnachfolgern) eine nac...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 1 Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile der Ressortaufteilung

Eine Aufteilung in Ressorts ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre GmbH mehrere Geschäftsführer hat oder bald haben soll und diese Geschäftsführer Kenntnisse in unterschiedlichen Sachgebieten haben, z. B. Vertrieb und Controlling. Vor allem bei kleinen und mittelgroßen GmbHs ist die Einteilung in "kaufmännische" und "technische" Geschäftsführung eine klassische, aber nicht immer di...mehr

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GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 2 Problemstellung

Eine Vielzahl der unternehmerischen Entscheidungen innerhalb von GmbHs wird oftmals unter Beteiligung der Gesellschafter getroffen, sodass der plötzliche Wegfall eines Gesellschafters unmittelbare Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Unternehmens haben kann. Dies gilt besonders in kleinen und mittelständischen sowie familiär beherrschten GmbHs. Konsequenz des plötzliche...mehr

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GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 3 Sofortmaßnahmen

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GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / II. Alternativgestaltung im Fall der Unternehmensnachfolge

Aus der aktuellen Rechtsprechung zur Lohn- und Schenkungsteuer ergibt sich eine weitere lohnsteuerfreie Beteiligungsmöglichkeit. Sofern die Übertragung von Anteilen zur Regelung der Unternehmensnachfolge an einen langjährigen Mitarbeiter erfolgt, soll die verbilligte oder schenkweise Übertragung der Geschäftsanteile nicht zu Arbeitslohn führen.[4] Die Rechtsprechung erkennt ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / VI. Zusammenfassung

Hurdle Shares bieten eine flexible Möglichkeit, Mitarbeiter sowohl in Start-ups als auch im Mittelstand steueroptimiert und liquiditätsschonend am künftigen Unternehmenswert zu beteiligen. Bei sachgerechter Ausgestaltung fällt weder bei der Anteilsgewährung noch beim Exit Lohnsteuer an; Wertsteigerungen werden als Kapitaleinkünfte besteuert. Die Kombination aus der aktuellen ...mehr

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ZErb 01/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornhäußer Kommunikative Inklusion Anleitung zum respektvollen Miteinander in Unternehmen und Gesellschaft 2025 Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-65...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Einheitlicher Betrieb oder zwei getrennte Betriebe

Rn. 140d Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Liegt eine teils gewerbliche und teils landwirtschaftliche Betätigung vor, so sind die beiden Betriebe selbst dann getrennt zu beurteilen, wenn eine zufällige, vorübergehende wirtschaftliche Verbindung zwischen ihnen besteht, die ohne Nachteil für diese Betriebe gelöst werden kann, wenn also jede der beiden Tätigkeiten eingestellt werden k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Crezelius, Überlegungen zu einem Allg Teil des UmwStR, FS für S. Widmann 2000, 241; Herzig, Gestaltung st-orientierter Umstrukturierungen im Konzern, DB 2000, 2236; Bogenschütz/Hierl, St-optimierter Unternehmensverkauf: Veräußerung von Einzelunternehmen und Pers-Ges (Teil II), DStR 2003, 1147; Schmidt/Hageböke, Offene Sacheinlagen als entgeltliche Anschaffungsvorgänge?, DStR 20...mehr

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ZErb 01/2026, Einlage eines... / 2 Anmerkung

Der II. Senat des BFH hat mit Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23 [1] entschieden, dass die Schenkungsteuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) auch dann Anwendung findet, wenn ein Ehegatte das Familienheim, das in seinem alleinigen Eigentum steht, in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einbringt, an der beid...mehr

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Gesellschafter / 6.4 Mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion

Für mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion ist ein Beschäftigungsverhältnis von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sie über mehr als die Hälfte des Stammkapitals verfügen.[1] Die Beschlussfassung erfolgt in der Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zwar obliegt das Weisungsrecht gegenüber den Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 209 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auch – und insbesondere – in der LuF wird der Generationenwechsel häufig durch das Rechtsinstitut des Nießbrauchs vorbereitet. Der Nießbrauch stellt regelmäßig den ersten Teilschritt einer Unternehmensnachfolge dar; durch ihn werden Vermögen und Nutzungsmöglichkeit getrennt und erst später dann – durch dessen Beendigung – wieder zusammenge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 4.1 Kinder im Betrieb der Eltern

Die zuvor genannten Grundsätze für die steuerrechtliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit dem Ehegatten/Lebenspartner gelten entsprechend für Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse mit Kindern, die im elterlichen Betrieb mitarbeiten.[1] Bei Verträgen über Aushilfstätigkeiten oder gar über eine Berufsausbildung von Kindern im elterlichen Betrieb prüft die Finanzverwaltun...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.4 Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Der vergünstigte Erwerb von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kann zu Arbeitslohn führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung, also als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft, gewährt wird.[1] Dies gilt auch, wenn der vergünstigte Erwerb im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung vorab gewährt wird.[2] Mö...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 6.3 Anteilsübertragung zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

Verbilligte Anteilsübertragungen an Mitarbeiter führen grundsätzlich zu Arbeitslohn. Erfolgt die schenkweise Übertragung von Anteilen an einer GmbH an einzelne leitende Mitarbeiter der GmbH im Rahmen der Unternehmensnachfolge, führt sie laut BFH jedoch nicht per se zu Arbeitslohn (BFH, Urteil v. 20.11.2024, VI R 21/22, BStBl 2025 II S. 256). Dabei war im konkreten Fall für d...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 6. Weitere wichtige Entscheidungen

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2025

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.1 Betriebswirtschaftliche Themen

Ein weites Feld bieten betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Hier lässt sich in erster Linie die Unternehmensbewertung anführen. In vielen Fällen besteht Uneinigkeit oder Unklarheit über den Wert eines Unternehmens, sei es bei Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, im Rahmen der Feststellung des Zugewinnausgleichs bei Erbschaften oder aus Anlass des Kaufs oder Verkaufs...mehr

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ZErb 12/2025, Erbschaftsteuerreform: Hic Rhodus - hic salta!

An den gestiegenen Zahlen der Sonderveranstaltungen zu einer bevorstehenden Erbschaftsteuerreform erkennt man, dass es – wie 1995, 2007/08 und 2014 bis 2016 (jedes Mal länger!) wieder einmal ernst werden könnte mit einer politisch umkämpften Steuer. Die zeitnahe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur von einem Kläger, der Privatvermögen erwarb, gerügten Überbegünstigu...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 4. Arbeitnehmer/Lohnsteuer

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / B. Dogmatische Ausgangslage – Unterschiede zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht

Der Pflichtteilsverzicht ist in § 2346 Abs. 2 BGB gesetzlich verankert. Danach kann ein Pflichtteilsberechtigter durch notariell beurkundeten Vertrag mit dem Erblasser auf sein Pflichtteilsrecht verzichten. Systematisch handelt es sich um einen Unterfall des Erbverzichts nach § 2346 Abs. 1 BGB, bei dem jedoch nicht das gesetzliche Erbrecht insgesamt, sondern nur der Pflichtt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Autorenverzeichnis

Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Schondorf a.A. Dr. Thomas R. Gleumes Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Kempen Uwe Gottwald Rechts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Bedeutung

Rz. 2 Als Mittel erbrechtlicher Gestaltung kommt dem Vermächtnis eine große Bedeutung zu. Der Erblasser kann natürlichen oder juristischen Personen etwas zuwenden, ohne dass diese Mitglied der Erbengemeinschaft werden. Hierdurch können Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft vermieden werden. Am häufigsten werden Geld und Wertgegenstände im Wege des Vermächtnisses solchen ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2325 ff. BGB

Rz. 1 Der ordentliche Pflichtteil ist gem. §§ 2303, 2311 BGB nach dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls real vorhandenen Nachlasses zu berechnen. Würde das Gesetz an dieser Stelle Halt machen, hätte der Erblasser also ohne weiteres die Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht seiner nächsten Angehörigen, also deren gesetzlich fixierte und verfassungsrechtlich garantierte[1] Minde...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 36 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO.[79] Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur so weit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Die steuerrechtliche Verantwortung des Testamentsvollstreckers ist mit seiner zivilrechtlichen Aufgabenstellu...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Vorbemerkung zu §§ 1993–2013 BGB

Rz. 1 Der vierte Unterabschnitt regelt im Einzelnen die Errichtung des Inventars und die unbeschränkte Haftung des Erben in den Fällen, in denen er durch Fristversäumnis und Inventarvergehen (Inventaruntreue und Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung) das Recht auf Beschränkung seiner Haftung verliert. Nicht geregelt sind allerdings einige weitere Fälle des Verlustes...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Zielsetzung der Testamentsvollstreckung

Rz. 3 Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser unterschiedliche Ziele verfolgen. Eine Testamentsvollstreckungsanordnung kann z.B. in den Fällen sinnvoll sein, in denen der Erblasser den Nachlassbestand auf längere Zeit erhalten will, der Erbe im Geschäftsverkehr unerfahren ist oder der Erblasser aus anderen Gründen befürchtet, der Erbe werde sein...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Nachfolge bei Kapitalgesellschaften

Rz. 269 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien[825] (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[826] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben,[827] ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an.[828] Dieser freien...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (4) Eintrittsklausel

Rz. 264 Sieht der Gesellschaftsvertrag[810] ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[811] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nac...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / A. Typische Sachverhalte

Rz. 1 Die Sachverhalte, bei denen an die Errichtung einer Stiftung gedacht wird, sind äußerst vielfältig. Sie reichen von der kleinen gemeinnützigen Stiftung bis hin zur großen unternehmensverbundenen Stiftung, errichtet mit dem Ziel der Sicherung der Unternehmensnachfolge. Betrachten wir exemplarisch drei durchaus typische Sachverhalte: Rz. 2 1. Sachverhalt: Herr Zufrieden s...mehr