Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.1.2 Einkünftequalifikation

Rz. 117 Die rechtsfähige Stiftung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (und die nicht rechtsfähige Stiftung nach Nr. 5) erfüllen im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften nicht ausschließlich den Tatbestand der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Fiktion aller Einkünfte als gewerbliche Einkünfte, die § 8 Abs. 2 KStG für Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 vorsieht, findet au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei KGaA und bei vergleichbaren Kap-Ges ist nach dem Wortlaut des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG der Teil des Gewinns abzb, der an phG auf ihre nicht auf das Grundkap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. Der Zusatz "… und bei vergleichbaren Kap-Ges" wurde durch das SEStEG v 12.12.2006 (BGBl I 2006, 278...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2 Einkommensteuerliche Behandlung von Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Ausgewählte Literaturhinweise: Bisle, Vorbehaltsnießbrauch an einem Personengesellschaftsanteil, NWB 2017, 65; Dräger, Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Vorbehaltsnießbrauch, DB 2017, 2768; Geck, Nachträgliche Umschichtung von Vermögen bei vorweggenommener Erbfolge in sog. Altfällen, DStR 2011, 1215; Graw, Möglichkeiten steuerneutraler Übertragungen bei Personenges...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Auflage und Bedingung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG)

Rz. 110 Anders als beim Vermächtnis erwirbt bei einer im Testament angeordneten Auflage der Begünstigte keinen Anspruch gegen den Erben (s. § 3 Rn. 448). Ist kein Testamentsvollstrecker eingesetzt und hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen auch keine anderen Vollzugsberechtigten bestimmt, so sind grundsätzlich nur die Erben selbst vollzugsberechtigt, also gera...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Bestimmung der Steuerklasse

Rz. 5 Es werden nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker drei Steuerklassen unterschieden. Der Steuerklasse I gehören neben dem Ehegatten alle Abkömmlinge in gerader Linie an (§ 1589 Abs. 1 Satz 1 BGB). Übersicht Steuerklasse Imehr

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ZErb 10/2025, Gesellschaftsrecht

Vererbung der GmbH-Geschäftsführerhaftung – Ein wenig beachtetes Problem besonders in Familienunternehmen sowie bei Fremdgeschäftsführung Der Tod eines GmbH-Geschäftsführers, insbesondere in der Situation des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers, wird vor allem hinsichtlich der Problematik der sich dann stellenden Frage der Vertretung der Gesellschaft und der diesbezügl...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3 Kapitalgesellschaften

Rz. 417 Ebenso wie bei Personengesellschaften ist auch bei Kapitalgesellschaften die frühzeitige Einbeziehung des potenziellen Unternehmensnachfolgers sinnvoll und wird häufig praktiziert. Infolge der Qualifikation von Kapitalgesellschaften als eigenes Rechtsobjekt i. R.d. ErbStG ist die Rechtslage allerdings komplexer als bei Personengesellschaften, die als transparent beha...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.2 Personengesellschaften

Rz. 410 Die lebzeitige Aufnahme eines Unternehmensnachfolgers, meist im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, ist ein in der Praxis häufig beschrittener und sachgerechter Weg. Erfolgt die Aufnahme un- oder teilentgeltlich, so ist darin eine Zuwendung des Anteile abgebenden Gesellschafters an den Neugesellschafter bzw. bei Teilentgeltlichkeit eine gemischt-freigebige Zuwendung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13 Steuerbefreiungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Baldauf, Gelegenheitsgeschenke – steuerfrei?, ErbR 2022, 269; Becker, Der Wegfall des gemeinnützigkeitsrechtlichen Status – Eine Bestandsaufnahme und Hilfestellung für die Praxis, DStR 2010, 953; Billig, Folgen der neueren Rechtsprechung zur Übertragung eines Familienheims; UVR 2021, 185; Boecken/Hanten-Schmidt/Holz, Kunst in der Erbschaft- und ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Weitergabeverpflichtung

Rz. 31 Es ist nach § 28a Abs. 1 Satz 2 ErbStG zu beachten, dass ein Erwerber nicht die Verschonungsbedarfsprüfung durchlaufen kann, wenn und soweit er begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2–8 ErbStG aufgrund einer letztwilligen Verfügung des EL oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des EL oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Nach § 28a Abs. 1 Satz 2 und...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.4 Die Fälle der Betriebsverpachtung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)

Rz. 163 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 b ErbStG führt eine Nutzungsüberlassung nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn diese im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Betriebes erfolgt und beim Verpächter zu Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit führt und der Verpächter des Betriebs im Zusammenhang mit einer unbefristeten Verpachtung den Pächter durch eine letztwillig...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3.3.3 Die Unterscheidung im Bereich des § 13a ErbStG am Beispiel der qualifizierten Nachfolgeklausel bei Personengesellschaften

Rz. 248 Am Beispiel der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften wird der Unterschied zwischen einer Teilungsanordnung und einem Vorausvermächtnis ganz deutlich werden. Dies hatte zusätzliche Auswirkungen für das Bewertungsprivileg bei § 13a ErbStG a. F. Dort wurde nur ein Vorausvermächtnis nach R 61 Abs. 1 Satz 5 ErbStR 2005 als Weitergabeverpflichtung bewertet...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.1 Allgemeiner Grundsatz

Rz. 406 Einer besonderen Betrachtung hinsichtlich der Ent- und Bereicherung sowie der Unentgeltlichkeit bedürfen Vermögensverschiebungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft. Der BFH hat in ständiger Rspr. (BFH vom 05.12.1990, BStBl II 1991, 181; vom 01.07.1992, BStBl II 1992, 921; vom 14.12.1995, BStBl II 1996, 546; vom 15.03.2007, BStBl II 2007, 472; vom 17.10.2007, D...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Leitsatz 1. § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) fingiert eine Schenkung. Die Vorschrift enthält kein subjektives Tatbestandsmerkmal, weder in Gestalt eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit noch einer Bereicherungsabsicht (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.04.2024 ‐ II R 22/21, BStBl II 2025, 356). 2. Besteht die Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG in der Abtretung eines GmbH-Anteils, stimmt der Ausführungszeitpunkt im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStGmehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / V. Stiftung und Unternehmensnachfolge

Rz. 96 Die Vorbereitung und Umsetzung der Vermögensnachfolge im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt für viele Unternehmer eine besondere Herausforderung dar. Gerade im unternehmerischen Bereich treffen eine Vielzahl, zum Teil auch gegenläufige Interessen des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens als solchem aufeinander: Der Unternehmer und Unternehmensinhabe...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 3. Pflichtteilsverzichte und Unternehmensnachfolge

Rz. 30 Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind Verzichtserklärungen derer, die nicht Unternehmensnachfolger werden sollen, unabdingbar, um nicht das Unternehmen nach dem Erbfall in den Strudel von nicht absehbaren Pflichtteilsprozessen zu führen.[21] Geht es bei dem Pflichtteilsverzicht tatsächlich um ein Unternehmen (Beispiel: Der Unternehmer überträgt seine Geschäftsantei...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / (1) Stiftung als Inhaberin von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 112 Die Stiftung bürgerlichen Rechts kann als juristische Person problemlos Inhaberin von Anteilen an Personengesellschaften sein.[210] Bei Personengesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage, was mit der Gesellschaft im Falle des Ausscheidens des Gesellschafters durch Tod geschehen soll. Die Gesellschaftsverträge enthalten daher regelmäßig Bestimmungen zur Fortführu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftung als Beteiligungsträger

Rz. 102 Auch wenn sich die Stiftung als Rechtsform nicht dazu eignet, ein Unternehmen unmittelbar als "Stiftungsunternehmen" fortzuführen, kann man sie doch recht unproblematisch als Beteiligungsträger einsetzen. Überträgt man ihr Unternehmensanteile, ändert sich lediglich die Inhaberschaft des Unternehmens, ohne dass hiervon das Unternehmen selbst tangiert wird. Im Gegensat...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Konstrukt der Doppelstiftung

Rz. 114 Setzt man die Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge ein, so übernimmt sie im Ergebnis die Position der gesetzlichen oder gewillkürten Erben des Eigentümers. Die Familienmitglieder kommen nur noch als Destinatäre der Stiftung in den Genuss der Unternehmenserträge, ohne direkten Zugriff auf das Unternehmensvermögen zu haben. Durch eine entsprechende Besetzu...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Tauglichkeit der Stiftung als Unternehmensinhaberin

Rz. 98 Wenn ein Unternehmen in eine Stiftung überführt werden soll, bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten an, wie das Unternehmen übertragen wird:mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Zweck der Doppelstiftung

Rz. 116 Da die privatnützige Familienstiftung nicht die steuerlichen Vorteile der gemeinnützigen Stiftung genießt, verknüpft man die privatnützige mit einer gemeinnützigen Stiftung, um die Vermögensnachfolge insoweit steuerlich zu optimieren, als man die steuerlichen Vorteile der gemeinnützigen Stiftung zu nutzen versucht.mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / D. Fazit

Rz. 131 Die Familienstiftung kann ein sehr effektives Instrument zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung von Familienvermögen darstellen. Insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge bietet die Stiftung als Beteiligungsträger viele Möglichkeiten, den Erhalt und die Fortführung des Unternehmens abzusichern.mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / Literaturtipps

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftung als Unternehmensträger

Rz. 99 Die rechtsfähige Stiftung hat sich in der Praxis nicht als Rechtsform für das Betreiben von Unternehmen durchgesetzt.[198] Als bekanntestes Beispiel eines Unternehmens, das zunächst in der Rechtsform der Stiftung betrieben wurde, wird regelmäßig die im Jahre 1889 von dem bekannten Physiker Ernst Abbe errichtete Carl-Zeiss-Stiftung in Jena genannt.[199] Seit 1891 war d...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Begriff der Doppelstiftung

Rz. 115 Unter einer Doppelstiftung wird eine Konstruktion verstanden, bei dem sowohl eine gemeinnützige Stiftung als auch eine privatnützige Familienstiftung an einem Unternehmen beteiligt sind.[214] Beide Stiftungen sind also Gesellschafter desselben Unternehmens.mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / I. Fehlende Unterscheidung von Funktion und Person

Rz. 15 In Familienunternehmen und Unternehmerfamilien treffen widersprüchliche Prinzipien aufeinander: die Emotionen der Familie und die Rationalität des Unternehmens.[7] Das Miteinander in der Familie ist auf Beziehung ausgerichtet und geprägt von Fürsorge, Gleichwertigkeit und Konstanz. Die Person steht im Mittelpunkt. Im Unternehmen hingegen herrscht Zweckorientierung, si...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Organisation und Satzungsgestaltung bei der Doppelstiftung

Rz. 120 Da der Stifter in der Regel sicherstellen will, in beiden Stiftungen den größtmöglichen Einfluss ausüben zu können, sind die Führungs- und Aufsichtsgremien beider Stiftungen häufig personell miteinander verflochten. Aus steuerlicher Sicht ist allerdings bei der Regelung der Gremienbesetzung darauf zu achten, dass die Führung der Tochtergesellschaft nicht mit der der ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / f) Besteuerung der Doppelstiftung

Rz. 125 Die gemeinnützige Stiftung ist gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, möglichst viele Vermögensanteile an der Kapitalgesellschaft auf die gemeinnützige Stiftung zu übertragen. Die Erbschaftsteuerfreiheit der gemeinnützigen Stiftung schont zugleich die Kapitalbasis des Unternehmens. Die (privatn...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Unternehmensverbundene Stiftung

Rz. 97 Die "unternehmensverbundene Stiftung" bildet keinen eigenständigen Stiftungstypus. Die Bezeichnung gibt lediglich zu verstehen, dass es sich um eine Stiftung handelt, zu deren Vermögen ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört.[195] Die in der Literatur verwendete Terminologie ist dabei nicht einheitlich,[196] sodass man neben dem Begriff der "unternehm...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / cc) Sicherung des Gleichlaufs von Erb- und Gesellschaftsrecht

Rz. 111 Ein besonderer Vorteil der Stiftung liegt in ihrer "Unsterblichkeit". Im Gegensatz zu einer natürlichen Person ist eine Stiftung grundsätzlich darauf ausgelegt, dauerhaft zu existieren und ihren Zweck generationenübergreifend zu verfolgen. Dementsprechend stellt sich für die Stiftung eher selten die Frage nach den Rechtsfolgen ihres "Ablebens", was insbesondere für d...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Funktionsweise der Doppelstiftung

Rz. 117 Die Besonderheit der Konstruktion der Doppelstiftung liegt in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Beteiligungsrechte der beiden Stiftungsgesellschafter. Üblicherweise wird die Doppelstiftung so errichtet, dass die privatnützige Familienstiftung – aus erbschaftsteuerrechtlichen Gründen – nur eine geringe Beteiligung am Gesellschaftsvermögen erhält. Gleichzeitig üb...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / g) Regelung der Gewinnverteilung zwischen Familien- und gemeinnütziger Stiftung

Rz. 128 Da durch die Familienstiftung regelmäßig auch die Versorgung der Stifterfamilie abgesichert werden soll, bedarf es einer Regelung über die Verteilung des von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Gewinns. In der Regel wird eine von den Beteiligungsquoten abweichende Gewinnverteilungsabrede zugunsten der Familienstiftung vereinbart. Dies wirft steuerrechtliche Frag...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / (2) Stiftung als Inhaberin von Kapitalgesellschaftsanteilen, insbesondere von GmbH-Anteilen

Rz. 113 Die Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen stellt sich in der Regel etwas einfacher dar. Im Gegensatz zu Personengesellschaftsanteilen fallen Kapitalgesellschaftsanteile im Erbfall zunächst stets in den Nachlass, ohne dass dies durch gesellschaftsvertragliche Regelungen abbedungen werden könnte.[213] Im Ergebnis entfällt damit aber lediglich die Problematik einer...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / III. Schiedsklausel

Rz. 26 Schiedsklauseln können auch in Verträgen zur Vermögensnachfolge vereinbart werden. Hier ist folgende Schiedsklausel denkbar: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Anordnung der Schiedsgerichtsbarkeit bei der Vermögensnachfolge Die Vertragsparteien bestimmen, dass alle Streitigkeiten, die diesen Vertrag betreffen, unter Ausschluss der ordentlich...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 4. Unternehmens-Stiftungen

Rz. 81 Ein besonderes Anwendungsfeld für Stiftungskonstruktionen sind Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Der Erhalt eines Unternehmens kann durch Übertragung auf eine Stiftung sehr effektiv abgesichert werden. Zum einen gewährleistet das auf die Stiftung übertragene Unternehmen – unterstellt es ist wirtschaftlich gesund – einen dauerhaften Ertrag. Zum anderen ist mit...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Entwicklung der Rechtsprechung zu § 2287 BGB

Rz. 65 Durch die alte Rechtsprechung des BGH[99] waren bindend bedachte Erben durch § 2287 BGB bestens geschützt. Unter dem Schlagwort "Testamentsaushöhlung" wurden Verfügungen des gebundenen Erblassers fast vollständig unmöglich gemacht. Widersprach die Verfügung dem wirtschaftlichen Ziel des Erbvertrages oder gemeinschaftlichen Testamentes, wurde diese entweder wegen Umgeh...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / II. Ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Rz. 12 Gemäß § 1643 i.V.m. §§ 1850 bis 1854 BGB bedürfen die Eltern bzw. der Ergänzungspfleger für die Rechtswirksamkeit bestimmter Rechtsgeschäfte zusätzlich einer Genehmigung des Familiengerichtes.[14] Die Frage nach dem Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung stellt sich dabei völlig unabhängig von der Frage des Erfordernisses einer Ergänzungspflegschaft. Rz. ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / Literaturtipps

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§ 13 Mediation bei der Nach... / B. Wann eignet sich Mediation?

Rz. 3 Grundsätzlich eignet sich die Mediation immer dann, wenn versucht werden soll, trotz Bestehens von Uneinigkeiten den Familienfrieden weitestgehend zu wahren und ein Konzept zu erarbeiten, was für alle Beteiligten akzeptabel ist. Es geht dabei weniger um die Umsetzung geltenden Rechts oder die Anwendung der herrschenden Rechtsprechung als mehr um das langfristige Förder...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / aa) Erhaltung des Unternehmens

Rz. 103 Die Übertragung von Unternehmensanteilen eines Familienunternehmens auf eine Stiftung bietet dem Unternehmensinhaber den wohl größtmöglichen Schutz vor einer ungewollten Zerschlagung, Veräußerung oder sonstigen Änderung des Unternehmens: Durch die (Allein-)Gesellschafterstellung der Stiftung muss bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen stets der in der Stiftung...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / e) Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft

Rz. 122 Das Beteiligungsunternehmen der Doppelstiftung kann grundsätzlich in der Rechtsform einer Personengesellschaft[218] oder einer Kapitalgesellschaft betrieben werden. Soll das operativ tätige Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt werden, empfiehlt sich in der Regel die Wahl einer GmbH,[219] da sie aufgrund der weitreichenden Satzungsautonomie stark personalistisc...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / bb) Schutz vor Liquiditätsabfluss

Rz. 107 Durch die Übertragung von Unternehmensanteilen auf eine Stiftung kann das Unternehmen weiterhin vor ungewollten Mittelabflüssen geschützt werden, die regelmäßig drohen, wenn Ehegatten oder Abkömmlinge güter- oder erbrechtliche Ausgleichsansprüche realisieren wollen. Durch die Anteilsübertragung kann der Stifter sein Unternehmen endgültig aus seiner eigenen Vermögenss...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / b) "Wer übernimmt welche Aufgabe?"

Rz. 46 Wie will und kann die Familie künftig sich selbst und ihr Unternehmen führen? Wie balanciert sie diesbezüglich die unterschiedlichen Interessen? Was verlangen Fremdmanagement, gemischte Führung oder die operative Führung durch Familienmitglieder an Kooperationsfähigkeit und an Qualifikationen? Oder trifft die Familie diese Entscheidung nach anderen Prinzipien (Präsenz...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Anrechnungsbestimmung

Rz. 58 Entscheidend ist, dass der Erblasser vor oder spätestens bei der Zuwendung eine Anrechnungsbestimmung getroffen haben muss, die sich als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die dem Empfänger rechtzeitig zugehen muss.[44] Diese Anrechnungsbestimmung ist nicht formgebunden, sie ist sogar konkludent möglich, wobei jedoch bloßes Stillschweigen nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vermögenserhalt durch l... / d) Übergabe gegen Versorgungsleistungen oder dauernde Last

Rz. 54 Werden Gesellschaftsbeteiligungen übertragen und verpflichtet sich der Unternehmensnachfolger, eine lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistung zu erbringen, so dürfte wohl eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögensbestand des Erblassers vorliegen, denn während bei der Übergabe eines Grundstücks gegen Nießbrauchvorbehalt der Schenker das Grundstück na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3 Unternehmensnachfolge umsetzen

Das Thema "Regelung der Unternehmensnachfolge" kann mit einem komplexen Projekt verglichen werden und sollte dementsprechend sorgfältig geplant werden. Für den Unternehmer ist es entscheidend, dass er sich bereits zu dem Zeitpunkt, an dem er sich erstmalig intensiv mit dem Thema befasst, Klarheit über die Ziele und den angestrebten Zeithorizont verschafft. Das Projekt Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 5 Literatur und Internet

Literatur Borst, Schwetje, Demutz, Schubert, Unternehmensnachfolge: Praxisleitfaden für Unternehmer und Berater, 2016 Wegmann, Wiesehan, Unternehmensnachfolge: Praxishandbuch für Familienunternehmen, 2015 Koch, Unternehmensnachfolge planen, gestalten und umsetzen, 2016 Junker, Griebsch, Unternehmensnachfolge und Unternehmenswertsteigerung. Konzepte für den Mittelstand, 2017 Inter...mehr