Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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Unternehmensnachfolge: Vererbung eines Einzelunternehmens

Zusammenfassung Überblick Mit dem Eintritt des Erbfalls geht das Vermögen des Erblassers – aus dessen Sicht: der Nachlass, aus Sicht des Erben: die Erbschaft – im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 BGB auf den oder die Erben über. Ist nur ein Erbe vorhanden oder eingesetzt, geht der gesamte Nachlass des Erblassers auf ihn über. Eine Erbauseinande...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7 Auswirkungen eines Unternehmertestaments

7.1 Testament hat Vorrang Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung – also durch Testament nach § 1937 BGB oder Erbvertrag nach §§ 2274 ff. BGB – zu bestimmen. Aufgrund der Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Eine durch Testament oder Erbvertrag angeordnete Erbfolge hat Vorrang vor der gesetzlichen...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6 Betriebsverpachtung

3.6.1 Buchwertfortführungsbot auch bei Übergang eines bereits vom Erblasser verpachteten Gewerbebetriebs Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, bezieht nach § 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 EStG weiterhin gewerbliche, jedoch nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte, wenn er weder im Zeitpunkt der Verpachtung noch später die Betriebsaufgabe...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2 Übergang des Betriebs auf einen Alleinerben

2.1 Steuerkonsequenzen 2.1.1 Buchwertfortführungsgebot des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, kann grundsätzlich vererbt werden. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. BGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen, we...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.1.1 Buchwertfortführungsgebot des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG

Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, kann grundsätzlich vererbt werden. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. BGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen, wenn er den Betrieb fortführt und selbst die Voraussetzungen der §§ 1 ff. HGB erfü...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.1 Zum Nachlass gehören mehrere Betriebe

Besteht der Nachlass aus mehreren Einzelunternehmen, z. B. einem Gewerbebetrieb und einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder 2 Gewerbebetrieben, und werden diese Betriebe bei der Erbauseinandersetzung jeweils einzelnen Miterben ohne Zahlung eines Ausgleichs zugeteilt und von ihnen fortgeführt, müssen die Miterben zwingend die Buchwerte des von ihnen übernommenen Be...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.1.3 Weitere wichtige Steuerfolgen

Des Weiteren gilt Folgendes: Führt der Erbe das Einzelunternehmen fort, übernimmt er automatisch das Wirtschaftsjahr des Erblassers. Das Wirtschaftsjahr des Erblassers wird zum Wirtschaftsjahr des Erben, der das Einzelunternehmen fortführt. Eine Umstellung auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum bedarf der Zustimmung des Finanzamts. Dem Erblasser ist der bis zu seinem...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.1.2 Zurechnung des laufenden Gewinns

Der nach dem Todestag entstandene laufende Gewinn ist den Miterben entsprechend ihrer Erbquote im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung nach §§ 179, 180 AO zuzurechnen.[1] Gewerbesteuerlich gilt ein Gewerbebetrieb nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2 GewStG als durch den bisherigen Unternehmer (Erblasser) eingestellt und als durch den Erben neu gegründet...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6.1 Buchwertfortführungsbot auch bei Übergang eines bereits vom Erblasser verpachteten Gewerbebetriebs

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, bezieht nach § 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 EStG weiterhin gewerbliche, jedoch nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte, wenn er weder im Zeitpunkt der Verpachtung noch später die Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt. Der Gewerbebetrieb gilt dann bi...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 6.1 Gegenständliche Teilauseinandersetzung

Das BGB geht davon aus, dass die Miterben sich über den gesamten Nachlass auseinandersetzen. In der Praxis werden aber oft mehrere Teilungen vorgenommen. Bezieht sich die Erbauseinandersetzung auf einzelne Nachlassgegenstände, sodass der restliche Nachlass einstweilen ungeteilt bleibt, spricht man von einer gegenständlichen bzw. sachlichen Teilauseinandersetzung. Eine solche...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 6.3 Wechselseitige Teilauseinandersetzung mit umgekehrten Abfindungen

Kommt es nach einer Teilauseinandersetzung später zur Auseinandersetzung des Restnachlasses, kann es zu "umgekehrten Abfindungen" kommen, also zu einer Abfindung an einen Miterben, der zuvor bei einer vorangegangenen Teilauseinandersetzung seinerseits eine Abfindung geleistet hat. Prinzipiell sind beide Teilauseinandersetzungen jeweils für sich zu werten.[1] Eine Einschränku...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.3 Sachvermächtnis

Ist einem Dritten durch ein Vermächtnis ein einzelnes Wirtschaftsgut des zum Nachlass gehörenden Gewerbebetriebs zugewendet worden, geht das Wirtschaftsgut als Teil des Nachlasses zunächst auf den oder die Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Der Vermächtnisnehmer erhält das Wirtschaftsgut nicht automatisch, sondern hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den/die...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.5 Vorausvermächtnis

Auch ein Erbe kann mit einem Vermächtnis bedacht werden. In diesem Fall spricht man von einem Vorausvermächtnis nach §§ 1939, 2150 BGB.[1] Die Abgrenzung von einer Teilungsanordnung nach § 2048 Satz 1 BGB kann große Schwierigkeiten bereiten, weil auch durch eine Teilungsanordnung dem Miterben ein bestimmter Gegenstand zugedacht werden kann, aber ohne ihn über seine Erbquote ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.7 Finanzierung von Erbfallschulden

Die Tilgung von Erbfallschulden führt nicht zu betrieblichen Anschaffungskosten, weil Erbfallschulden im privaten Bereich entstehen und demzufolge private Schulden darstellen. Erbfallschulden stellen wegen des Veranlassungszusammenhangs mit dem privaten Vorgang des Erbens auch insoweit notwendige Privatschulden dar, als der Nachlass aus Betriebsvermögen besteht. Diese Beurte...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.3 Zurechnung eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Auch wenn die Erben das ererbte Unternehmen alsbald nach dem Erbfall abwickeln oder einstellen oder es auf einen anderen übertragen, haben sie zunächst doch die Eigenschaft von Mitunternehmern erlangt. Dementsprechend entsteht der tarifbegünstigte Veräußerungs- oder Aufgabegewinn bei der Erbengemeinschaft [1] und nicht beim Erblasser[2], und zwar auch, wenn die Veräußerung od...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8.2 Gewerbesteuerlicher Verlustabzug

Der Abzug des gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrags nach § 10a Satz 1 GewStG setzt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften das Vorliegen sowohl der Unternehmeridentität als auch der Unternehmensidentität voraus. Gewerbesteuerrechtlich können also Verluste nur mit späteren Gewinnen verrechnet werden, wenn der Gewinn von einem identischen Unternehmen erzielt wird. ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.1.3 Beibehaltung, Begründung oder Beendigung einer Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung, die zwischen Besitzeinzelunternehmer und einer vom Einzelunternehmer beherrschten Betriebs-GmbH bestand, setzt sich nach dem Tod des Besitzeinzelunternehmers und dem Übergang des Nachlasses auf mehrere Miterben prinzipiell fort.[1] Praxis-Beispiel Begründung einer Betriebsaufspaltung Fall 1 Erben des V, der Alleingesellschafter der V-GmbH war, sind se...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6.2 Pächter des Betriebs sind die Erben

Geht der passive Eigentumsbetrieb durch Erbfall vom Verpächter auf den Pächter über, geht das Verpächterwahlrecht mit der Betriebsübertragung über und zugleich unter, weil der Verpachtungsbetrieb endet. Der aktive Pachtbetrieb des Pächters und der passive Eigentumsbetrieb des Verpächters werden wieder zusammengeführt. Der Verpachtungsbetrieb endet, weil Verpächter und Pächte...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 6.2 Personelle Teilauseinandersetzung

Die persönliche oder personelle Teilauseinandersetzung ist zu unterscheiden von der gegenständlichen/sachlichen Teilauseinandersetzung, bei der nur bestimmte Nachlassgegenstände verteilt werden, die personelle Zusammensetzung der Erbengemeinschaft aber unverändert bleibt. Eine persönliche/personelle Teilauseinandersetzung liegt vor, wenn nur ein oder einige Miterben aus der ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser einer bestimmten Person – dem Vermächtnisnehmer – einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne diese Person als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe. Er is...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.4 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Alleinerbe bzw. die Erbengemeinschaft muss die Buchwerte des Erblassers nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG fortführen....mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person, z. B. Abkömmlinge oder Ehega...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 1 Grundsatz der Universalsukzession

Nach bürgerlichem Recht geht beim Tod eines Steuerpflichtigen dessen Vermögen als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den Alleinerben oder die Miterben über. Von der Gesamtrechtsnachfolge des/der Erben wird das gesamte vererbliche Aktiv- und Passivvermögen des Erblassers umfasst. Ohne Belang ist, ob die positiven Vermögen...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.4 Erblasser war Freiberufler

War der Erblasser als Angehöriger eines freien Berufs selbstständig nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig, erzielt die Erbengemeinschaft nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, wenn keine berufsfremde Person an der Erbengemeinschaft beteiligt ist. Berufsfremd ist, wer nicht die gleiche freiberufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Ist mindestens ein Mi...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.2 Rückwirkende Zurechnung der laufenden Einkünfte

Die anteilige Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet in dem Zeitpunkt ihr Ende, in dem die Auseinandersetzung vollzogen wird. Im Rahmen einer Billigkeitsregelung erkennt die Finanzverwaltung[1] an, dass die laufenden Einkünfte rückwirkend ab dem Erbfall nur einem oder mehreren Erben zugerechnet werden, wenn die Erbauseinandersetzung bzw. Teilauseinanderset...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.1 Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft

Scheidet ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft aus[1], wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft dem oder den verbleibenden Miterben zu.[2] Das Ausscheiden kann entgeltlich (Abfindung → steuerlich Veräußerung) oder unentgeltlich (keine Abfindung → steuerlich Schenkung) geschehen. Die Anwachsung ist demzufolge ein Unterfall der Veräußeru...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Eintritt des Erbfalls geht das Vermögen des Erblassers – aus dessen Sicht: der Nachlass, aus Sicht des Erben: die Erbschaft – im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 BGB auf den oder die Erben über. Ist nur ein Erbe vorhanden oder eingesetzt, geht der gesamte Nachlass des Erblassers auf ihn über. Eine Erbauseinandersetzung erfolg...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4.2 Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen

Der BFH[1] hat entschieden, dass eine Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG auch dann vorliegt, wenn ein Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese mit den übrigen Mitunternehmern fortgesetzt wird. Keine Rolle spielt, ob der ausscheidende Mitunternehmer einen Teilbetrieb oder lediglich Einzelwirtschaf...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8.1 Einkommensteuerlicher Verlustabzug

Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen persönliche Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahres und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittlungszeitraum zugrunde gelegt. ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb nach § ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmäßig mehr Vermögen übernimmt als ihm nach seiner Erbquote zusteht, führt dies zu einem – ggf. einkommensteuerp...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft oder eines Betriebsvermächtnisses

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.5 Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten und Abfärberegelung

Aus dem Grundsatz, dass die Erben in die Rechtspersönlichkeit des Erblassers treten, folgt auch, dass die Einkünfte aus dem Nachlass der Einkunftsart zuzurechnen sind, der sie auch beim Erblasser zuzurechnen waren. Nicht die Erbengemeinschaft als solche, sondern die einzelnen Miterben unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Daraus ergibt sich, dass eine Erbengemeinschaft durc...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4.1 Sachwertabfindung ins Privatvermögen

Der weichende Miterbe kann mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei einer Sachwertabfindung ins Privatvermögen d...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.1.2 Buchwertfortführungsgebot und Rückwirkung der Betriebsaufgabeerklärung bei Betriebsverpachtung im Ganzen

Die genannten Grundsätze (Buchwertfortführungsgebot, keine Gewinnrealisierung) gelten auch für einen durch den Erblasser verpachteten Betrieb.[1] In den Fällen der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt ein Gewerbebetrieb nach § 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 EStG nicht als aufgegeben, bis der Steuerpflichtige die Aufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG ausdrücklich gegenüber dem Fina...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.2 Zum Nachlass gehört "nur" ein Einzelunternehmen

Ausscheiden eines Miterben unter Zuteilung eines Teilbetriebs und Fortführung der Mitunternehmerschaft Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf und überführen sie die Wirtschaftsgüter in ein ihnen jeweils zuzurechnendes ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.1.1 Erben werden zu Mitunternehmern

Sind mehrere Miterben vorhanden und besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeinschaft über. Diese ist nach dem Erbfall Träger des Unternehmens, das jetzt gemeinschaftliches Vermögen der Erben ist. Die Miterben werden automatisch zu sog. geborene...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei einer Realteilung den s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 3.1 Testamentsformen und Zweckmäßigkeit

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung, d. h. durch Testament[1] oder Erbvertrag[2] zu bestimmen. Dadurch ist die gesetzliche Erbfolge nur subsidiär – sie gilt nur, wenn keine wirksame letztwillige Verfügung existiert. Durch die Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Die Erbfolgeregelung durch Test...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 2. Durch Bundesregierung und Verwaltung geplante Neuerungen

Rz. 209 [Autor/Stand] Entsprechend einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag strebte die Bundesregierung an, das ErbStG und die in diesem Zusammenhang maßgebenden Regelungen des BewG zu reformieren. Nach Verabschiedung der "Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform" Mitte Juli 2006 erklärte Bundesfinanzminister Steinbrück, dass die Unternehmensnachfolge erleichtert werden solle, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Kritik im Schrifttum

Rz. 324 [Autor/Stand] Die Reaktionen des Schrifttums auf die ab 1.1.2009 anzuwendenden Regelungen durch das ErbStRG 2009[2] und deren Verfassungsmäßigkeit zeigten ein geteiltes Meinungsbild. Auffallend war die relativ große Zahl der kritischen Stimmen.[3] Weinmann [4] führte aus, dass die Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006[5] dem Gesetzgeber als "Steilvorlage" für eine durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 1.2 Betriebsfortführung

Der Pächter führt den Betrieb auf eigene Gefahr und Rechnung weiter; er ist dem Verpächter zur Zahlung des vereinbarten Pachtzinses verpflichtet.[1] Oftmals gehen in der Praxis auch alle Verträge auf den Pächter über. Für bestehende Verträge bzw. rechtliche Beziehungen, wie z. B. den Versicherungsschutz, ist dies meist zweckmäßig, jedoch nicht zwingend, sondern nur nach Wuns...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Anwaltsmagazin / 1 Konzeptpapier zur neuen Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium haben im vergangenen Monat ein „Rahmenkonzept” für die neue Gesellschaftsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) vorgelegt. Die darin beschriebenen Eckpunkte sollen in den kommenden Monaten als Diskussionsgrundlage für die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte neue Unternehmensform dienen. In der d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.9 Betriebswirtschaftliche Beratung

Es ist oft gerade in einer kleinen, aber auch mittelgroßen GmbH sinnvoll, sich den Sachverstand eines Steuerberaters auch auf betriebswirtschaftlichem Gebiet zunutze zu machen. Vielfach ist der Steuerberater ohnehin der engste wirtschaftliche Vertraute der GmbH. Mögliche Beratungsgebiete sind: Aufbau eines neuen Geschäftsfelds Existenzgründung inklusive Business-Plan strategisc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 5 Gespräche mit dem Steuerberater: oft genug und zum richtigen Zeitpunkt führen

Wie oft man mit seinem Steuerberater sprechen sollte, kommt auf die jeweiligen Plänean. Je aktiver ein Mandant ist, je vielfältiger seine Aktivitäten sind, desto dringender ist die regelmäßige Konsultation eines Steuerberaters anzuraten. Die vielfältigen Pläne können so auf ihre Steuerwirkungen – meist sind mehrere Steuerarten betroffen – durchgecheckt werden. Das geht von p...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 2 Beratung in Steuerangelegenheiten: Wer darf sie anbieten und in welchem Umfang?

Wer wem wann und vor allem wie weit helfen darf, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden, ist in Deutschland ganz genau geregelt. Auf allen Rechtsgebieten beraten dürfen zunächst die Rechtsanwälte. Das gilt für alle Rechtsanwälte, nicht etwa nur für die Fachanwälte für Steuerrecht. Viele Anwälte aber – Fachanwälte für Steuerrecht natürlich ausgenommen – sehen im Steuerrecht e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 4 Suche: Den geeigneten Steuerberater erkennen und finden

Einen passenden Steuerberater hat man gefunden, wenn man menschlich "mit ihm kann", wenn also die "Chemie stimmt", er die Branche und deren wirtschaftliche Chancen und Schwierigkeiten kennt, er Fragen verständlich beantwortet und den Einsatz von KI offen kommuniziert und sie verantwortungsvoll einsetzt, er zuverlässig und genau ist und er von sich aus Ideen und Steuersparvorschlä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / Einführung

In den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, vorbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2 Rückkehr zur gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise

Rz. 25 Während der Vz 1999 bis 2001 galt vorübergehend die gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise Die Neuregelung sollte im Rahmen der Neukonzeption der §§ 6 Abs. 3 und 5, 16 Abs. 3 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 für die notwendige Synchronisierung sorgen. Bei Erwerbsvorgängen nach dem 31.12.1998 war nach § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des StEntlG die Buchwertfortführung b...mehr