Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / c) Vorliegen von begünstigungsfähigem Vermögen

Abb. 1: § 13b-EStG-Ampel nach enger Auslegung des Produktivvermögens Quelle: Juja/Thomée, ErbStB 2022, 111, 112 f. Grundlegende Voraussetzung für die Anwendung der §§ 13a, 13b, 13c ErbStG sowie § 28a ErbStG ist das Vorliegen von begünstigungsfähigem Vermögen (Abb. 1), welches in § 13b Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ErbStG definiert wird. Dem begünstigungsfähigen Vermögen sind der inländis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / e) 90 %-Test, 20 %-Test, Hauptzweckansatz

Der zweite Prüfungsschritt besteht darin, ob bei der zu beratenden Übertragung der sog. 90 %-Test gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bestanden wird (s. Abb. 2). Die Unternehmensverschonung ist nur dann zu gewähren, wenn das Verwaltungsvermögen – bestehend aus dem (jungen) sonstigen Verwaltungsvermögen und den (jungen) Finanzmitteln – keinen Anteil am Unternehmenswert von 90 % o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Steuerbegünstigte Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (§ 51 Abs 1 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise (Literaturhinweise zur gGMbH s vor Tz 308): Toth, Die Besteuerung der Unternehmensträger-(Holding-)Stiftung, BB 1997, 1238; Verstl, Das Rechtsinstitut "Stiftung" – Allheilmittel für die Unternehmensnachfolgeregelung? DStR 1997, 674; Lex, Nach der BT-Wahl: Was kommt auf die Stiftungen zu? Stiftung & Sponsoring, Nr 6/199...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Maier, Hybride Finanzierungen für gemeinnützige Kö – Aspekte internationaler Konzernbesteuerung für Fundraiser und Mäzene, DB 2005, 1708; Neuhoff, Drei, vier oder fünf stliche Sphären, insbes bei Stiftungen, DStZ 2005, 191; Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF "Die abgabenrechtli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das > Einkommen der Eltern steuerwirk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Employee-Buy-Out als Nachfolgelösung für Unternehmen

Zusammenfassung Viele Unternehmer stehen heutzutage vor dem Problem einer ungeklärten Unternehmensnachfolge, da sich oftmals kein passender Nachfolger finden lässt. In diesen Fällen kann ein Employee-Buy-Out (EBO) die passende Nachfolgelösung sein. Mehr Nachfolgen – weniger Nachfolger Bis zum Ende des Jahres 2026 steht bei ca. 560.000 mittelständischen Unternehmen die Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Folgen einer gewerblichen (... / dd) Einsatz einer Stiftung & Co. KG als Komplementärin

Alternativ könnte zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG eine Körperschaft, die keine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ist, als Komplementärin eingesetzt werden. Hierzu könnte nach jüngerer Rechtsprechung[32] eine Stiftung & Co. KG in Frage kommen, die eine gewerbesteuerfreie Vermögensverwaltung sicherstellt. Bei einer Stiftung & Co. KG wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 3.2 Unentgeltliche Ausgliederung von Wirtschaftsgütern

Bei Neugliederungen und Nachfolgeregelungen insbesondere im Zusammenhang mit der Planung von Unternehmensnachfolgen von Betrieben auf die nächste Generation stellt die BFH-Rechtsprechung darauf ab, Gewinnrealisierungen möglichst zu vermeiden. Dies gelingt insbesondere bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.1 Ausgangssituation

Die Pensionszusage wird insbesondere dann zum Problem, wenn die betriebliche Tätigkeit eingestellt werden soll und im Anschluss daran der Betrieb liquidiert wird. Diesen Fall trifft man insbesondere dann an, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dieses verlangt oder sich kein geeigneter Unternehmensnachfolger finden lässt. Praxis-Beispiel Liquidation einer GmbH D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / V. Fazit

Der vorstehende Beitrag zeigt, dass es im Praxisvergleich zwischen deutscher und liechtensteinischer Stiftung keinen Gewinner zu küren gibt. Beide Stiftungsformen haben ihre individuellen Vor- und Nachteile und damit gleichermaßen eine Berechtigung i.R.d. Vermögens- und Nachfolgeplanung. Insbesondere im Falle der Aufrechterhaltung der erbschaftsteuerlichen Privilegierungen fü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.7.2 Gegen Abfindungszahlung

Wird dem Pflichtteilsberechtigten für den Verzicht auf seinen Pflichtteil eine Abfindung gewährt, so hat das steuerliche Wirkungen. Es sind dabei die folgenden Möglichkeiten zu unterscheiden. a) Abfindung für einen Erbverzicht nach § 2346 Abs. 1 BGB Kommen der potenzielle Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte überein, dass letzterer auf sein zukünftiges Erbrecht verzichtet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 2 Entnahme von Gegenständen für unternehmensfremde Zwecke

Die Entnahme eines Gegenstands aus dem Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke ist nach § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG als eine einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu besteuern (auch nach Ablauf des Vorsteuerberichtigungszeitraums des § 15a UStG).[1] Eine Wertabgabe zu unternehmensfremden Zwecken liegt auch vor, wenn die versorgten Personen oder Einrichtungen i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.6 Unternehmensnachfolge

Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs ist beim Übertragenden nicht als Entnahme, beim Empfänger nicht als Einlage zu werten.[1] Vielmehr soll der Rechtsnachfolger die bisher entstandenen Über- oder Unterentnahmen bzw. angefallenen Verluste fortführen. Den Übergang der Unter- und Überentnahmen auf den Rechtsnachfolger im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung ha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.5 Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 84 Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben v. 20.11.2019:[2] "Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehmerante...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / Zusammenfassung

Die GmbH & Co. KG verknüpft die Vorteile einer Personengesellschaft (KG) mit denen einer Kapitalgesellschaft (GmbH). Handelsrechtlich ist die Haftung des phG (= GmbH) zwar unbegrenzt, aber nur auf das Vermögen der GmbH begrenzt. Das Vermögen der Kommanditisten ist geschützt. Unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge können bei nicht geeigneten Nachfolgern/Kindern auß...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9 Literaturhinweise

Schnitger: Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214 Ott: Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge – Aktuelle Steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel, Stbg 2017, 105 Ditz/Quilitzsch: Die Änderungen im internationalen Steuerrecht durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz, DStR 2017, 281 Liekenbrock: § 50i EStG reloaded! Was ist nun zu tun? DS...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.3 Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile

Rz. 7 Das Unternehmenssteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der Normalbelastung einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Das können Unterneh... / 1 Rating als Stärken-Schwächen-Analyse selber nutzen

Letztendlich machen Banken und Sparkassen mit ihrem Rating nichts anderes als eine Stärken-Schwächen-Analyse ihrer Kreditnehmer. Dabei bewerten sie die Kennzahlen und die Antworten der Unternehmen auf ihre Fragen natürlich aus ihrer Kreditgeber-Sicht. Kreditgeber betrachten Unternehmen dazu meist durch eine Risiko-Brille. Unternehmen können und sollten (!) den Spieß umdrehen:...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.1 Alleinerben-Vermächtnis-Modell

Das Alleinerben-Vermächtnis-Modell eignet sich besonders gut zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Hierbei wird die Person, die Unternehmensnachfolger werden soll, zum Alleinerben eingesetzt und die anderen gesetzlichen Erben erhalten Vermächtnisse.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unentgeltliche Übertragung ... / Zusammenfassung

Die unentgeltliche Übertragung von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, wird nicht automatisch als Arbeitslohn betrachtet.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unentgeltliche Übertragung ... / Entscheidung

Die Revision des Finanzamts war unbegründet. Der Vorteil aus der kostenlosen Übertragung der Anteile stellt keinen Arbeitslohn dar, weil es keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit der Klägerin gibt. Arbeitslohn setzt voraus, dass der geldwerte Vorteil für eine Beschäftigung gewährt wird. Der Vorteil muss aus dem Arbeitsverhältnis resultieren und als Ertrag der nichts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unentgeltliche Übertragung ... / Hintergrund

Die Klägerin arbeitete schon seit vielen Jahren für eine GmbH und verdiente Einkommen aus ihrer festen Anstellung. Die GmbH wurde seinerzeit von Herrn A und Frau B gegründet. In einem Treffen der Gesellschafter im Jahr 2013 wurde besprochen, wie die Unternehmensnachfolge gesichert werden soll. Es wurde vereinbart, Geschäftsanteile auf den Sohn der Gründer und Mitarbeiter (die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.2 Bestimmungsvermächtnis

Hier hat der Erblasser angeordnet, dass der Beschwerte oder auch ein Dritter zu bestimmen hat, wer von mehreren Personen Vermächtnisnehmer sein soll.[1] Darüber hinaus hat auch der Beschwerte die Art, den Umfang und die Fälligkeit des Vermächtnisses festzulegen.[2] Unterfall des Bestimmungsvermächtnisses ist das Verteilungsvermächtnis.[3] Dies kann bei der Unternehmensnachfol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Unternehmensnachfolge (ErbStB 2025, Heft 1, S. 12)

Eine ertragsteuerliche Würdigung (Teil 1) Dipl.-Kfm. Matthias Meyer, StB, FB IStR / Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vortei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 3. Schlussfolgerung

Die Etablierung von Holdingstrukturen ist ein elementarer Bestandteil der fachbereichsübergreifenden Beratung i.R.d. Unternehmensnachfolge. Durch eine steuerstrategische Ausrichtung der Beratung verbleibt der Fokus nicht allein auf der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich verschonten Übertragung des Unternehmens an die nächste Generation. Vielmehr bedarf es nun synchron einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 2. Ertragsteuerliche Würdigung

a) Allgemeine Bedeutung des Anteilstausches In der Praxis besteht häufig das Bedürfnis, die Unternehmensstrukturen aus ertragsteuerlicher aber auch aus Sicht der geplanten Unternehmensnachfolge optimal aufzusetzen und so strukturelle Veränderungen vorzubereiten. Dies beschäftigt nicht nur die Gründer junger Unternehmen (z.B. Start-ups) sondern auch Inhaber bereits länger best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / a) Allgemeine Bedeutung des Anteilstausches

In der Praxis besteht häufig das Bedürfnis, die Unternehmensstrukturen aus ertragsteuerlicher aber auch aus Sicht der geplanten Unternehmensnachfolge optimal aufzusetzen und so strukturelle Veränderungen vorzubereiten. Dies beschäftigt nicht nur die Gründer junger Unternehmen (z.B. Start-ups) sondern auch Inhaber bereits länger bestehender Unternehmen, bei denen die Gründerg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 1. Einführung

Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen – z.B. einer günstigen Besteuerung von Ausschüttungen aus Tochtergesellschaften oder von Erträgen aus der Veräußerung von Beteiligungen – können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / e) Wirtschaftliche Bedeutung des Anteilstausches

Die Einbringung einer begünstigten Unternehmensbeteiligung i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG ist aus wirtschaftlichen Erwägungen dann insb. sinnvoll, wenn mit steigenden Unternehmenswerten der eingebrachten Beteiligung zu rechnen ist und i.R.d. Etablierung der Strukturen der Buchwertantrag gestellt werden kann, um die Aufdeckung und Versteuerung von stillen Reserven in den ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Matthias Meyer, StB, FB IStR / Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile generiert werden, wie die Etablierung e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / b) Tatbestandsvoraussetzungen und grundsätzliche Rechtsfolgen i.S.d. § 21 UmwStG

Im Rahmen eines sog. Anteilstausches bringt ein Gesellschafter seine Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) in eine andere Kapitalgesellschaft ein und erhält als Gegenleistung dafür neue Anteile an der erwerbenden (übernehmenden) Gesellschaft. Der Gesellschafter tauscht also Anteile einer Gesellschaft gegen Anteile einer anderen. Die Regelungen zum (steuern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / d) Hinweise zu den zeitlichen Rahmenbedingungen

Der Anteilstausch i.S.d. § 21 UmwStG vollzieht sich zu dem Zeitpunkt, an dem das wirtschaftliche Eigentum i.S.d. § 39 AO an den eingebrachten Anteilen auf die übernehmende Kapitalgesellschaft übergeht, demnach ist im Regelfall die dingliche Abtretung der einzubringenden Anteile mit allen Rechten und Pflichten maßgeblich (vgl. Schmitt in Schmitt/Hörtnagl, UmwG/UmwStG, 10. Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / c) Bedeutung der steuerlichen Sperrfristverhaftung

Ist der Einbringende z.B. eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG, so wäre die unmittelbare Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (im steuerlichen Privatvermögen) ein in der Regel nach § 17 EStG steuerpflichtiger Vorgang, der i.R.d. Teileinkünfteverfahrens gem. § 3 Nr. 40 lit. c EStG zu 60 % der Einkommensbes...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensnachfolge mit gemeinnützigen Organisationen - es fehlt ein ertragsteuerliches Regelungskonzept für den Übertragungsvorgang

1 Viele Unternehmer wollen nachhaltiges Unternehmertum mit einem gemeinnützigen "Purpose" verbinden.[1] Eine Möglichkeit besteht darin, das Unternehmen auf eine gemeinnützige Organisation zu übertragen. Dieser Beitrag[2] hinterfragt, ob die ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Übertragungsvorgang an der Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Gemeinnützigkeits...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / V. Fazit

Die jetzige Rechtspraxis wird der besonderen Situation der Unternehmensübertragung auf eine gemeinnützige Organisation an der Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Gemeinnützigkeitsrecht nicht gerecht. Der Gesetzgeber muss tätig werden, um ein verfassungskonformes und stimmiges Regelungssystem zu schaffen. Die Normen des § 6 Abs. 3 EStG und § 10b EStG müssen sachgere...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / I. Ertragsteuerliche Fallstricke

Ein prominentes Beispiel für eine Unternehmensnachfolge mit einer gemeinnützigen Organisation setzte der US-amerikanische Unternehmer Yvon Chouinard, der sein Unternehmen "Patagonia" im Jahr 2022 auf eine gemeinnützige Stiftungskonstruktion übertrug. Ziel dieser Stiftung ist, dem Umweltschutz zu dienen und den Klimawandel einzudämmen.[3] In Deutschland zeigt auch die Diskuss...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 1

Viele Unternehmer wollen nachhaltiges Unternehmertum mit einem gemeinnützigen "Purpose" verbinden.[1] Eine Möglichkeit besteht darin, das Unternehmen auf eine gemeinnützige Organisation zu übertragen. Dieser Beitrag[2] hinterfragt, ob die ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Übertragungsvorgang an der Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Gemeinnützigkeitsrec...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 2. Gestaltungsoptionen in der Praxis

In der Praxis werden Gestaltungsoptionen genutzt, um dennoch im Ergebnis eine Übertragung zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG zu erzielen. Es ist etwa möglich, einen Personengesellschaftsanteil nach § 20 UmwStG in eine GmbH einzubringen. Dieser Kapitalgesellschaftsanteil kann dann ertragsteuerneutral auf die gemeinnützige Organisation übertragen werden.[18] Diese Gestaltung g...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 7

Auf einen Blick § 6 Abs. 3 EStG ist keine Norm des Gemeinnützigkeitsrechts und § 10b EStG bedenkt den Fall der Unternehmensspende nicht ausreichend. Beide Normen müssen für den Fall der Unternehmensübertragung auf eine gemeinnützige Organisation sachgerecht angepasst werden. Die Übertragung eines Unternehmens auf eine gemeinnützige Organisation muss zu Buchwerten möglich sei...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / II. Buchwertprivilegien und Gemeinnützigkeit

Die Unternehmensübertragung auf eine gemeinnützige Organisation löst bei dem übertragenden Unternehmer häufig eine hohe Steuerlast aus, da die stillen Reserven im Unternehmen bei einem Rechtsträgerwechsel aufgedeckt werden müssen. Die Ausnahme der Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die Besteuerung der stillen ...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / IV. Spendenabzug bei betrieblichen Sachgesamtheiten

Folgerichtigerweise muss die unentgeltliche Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit auf eine gemeinnützige Organisation zum Buchwert möglich sein. Weiter erhofft sich der übertragende Unternehmer einen Spendenabzug von seiner Einkommensteuer nach § 10b EStG. Das Verständnis der Unentgeltlichkeit ist für den Spendenabzug enger als das des § 6 Abs. 3 EStG. Vor dem Hinte...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 1. Verstoß gegen das Folgerichtigkeitsgebot

Es verstößt gegen das Folgerichtigkeitsgebot, dass stille Reserven bei der Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit in die steuerbegünstigte Sphäre eines Unternehmens zu versteuern sind. Das Binnensystem des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts muss folgerichtig ausgestaltet sein. Eine einmal getroffene Entlastungsentscheidung muss nach dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / III. Die Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Weitere Unstimmigkeiten zeigen sich für die Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine gemeinnützige Organisation. Ein Teil eines Mitunternehmeranteils kann nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 EStG nur auf eine natürliche Person zu Buchwerten übertragen werden. Diese Einschränkung der Buchwertübertragung auf natürliche Personen hat keinen überzeugen...mehr

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Türkei / 2. Lebensversicherung

Rz. 87 Die Regelung einer Unternehmensnachfolge erlangt i.d.R. bei kleineren und mittleren Unternehmen eine wichtige Rolle. Der Unternehmer kann durch eine testamentarische Verfügung oder Teilungsvorschrift oder durch Erbvertrag den Erben begünstigen, der das Unternehmen übernehmen soll. Auch der Abschluss einer Risikolebensversicherung zugunsten der Nachfolgerin/des Nachfol...mehr

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Italien / VII. Patto di famiglia

Rz. 179 Der in Art. 768 bis ff. c.c. (mit Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 eingeführt) geregelte patto di famiglia als Vertrag unter Lebenden erleichtert nunmehr die lebzeitige Unternehmensnachfolge,[281] die wegen des strengen italienischen Pflichtteilsrechts (= Ausgleichungs- und Herabsetzungspflicht des Unternehmensnachfolgers im Fall des Todes des Erblassers) und des Verbots ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Inhalt des Testaments

Rz. 64 Inhalt eines Testaments können materiellrechtliche (Erbeinsetzung, Enterbung, Verzeihung der Erbunwürdigkeit usw.), verfahrensrechtliche (Bestimmung des Testamentsvollstreckers) oder persönliche Bestimmungen (Anerkennung eines unehelichen Kindes, Anordnungen bezüglich der Bestattung) sein. Rz. 65 Als wesentliche materiellrechtliche Bestimmung wird die Einsetzung der Er...mehr

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ZErb 01/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence Handbuch 4., aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77301-3, 169 EUR In seiner nunmehr 4. A...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / I. Materielle Wirksamkeit des Verzichts

Rz. 74 Ein Erbverzicht ist z.B. nach dem Recht Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Türkei, der Tschechischen Republik und einiger skandinavischer Länder sowie Polens und Ungarns möglich. Aber auch viele angloamerikanische Rechtsordnungen, wie die Staaten der USA, Irland und Schottland,[52] lassen einen Verzicht auf erbrechtliche Rechtspositionen zu. Einige Balkanstaa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2024

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