Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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Steuerberaterhaftung und Ve... / Zusammenfassung

Auch ein sorgfältig arbeitender Steuerberater riskiert Haftungsansprüche seines Mandanten oder Dritter oder setzt sich u. U. gar dem Verdacht strafbaren Handelns aus. Ein Blick u. a. auf die Internetseiten des BGH und BFH unter Eingabe der Suchbegriffe "Steuerberater und Haftung" bzw. "Steuerberater und Fristversäumnis" etc. zeigt, über wie viele Regressansprüche gestritten ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit der Tarifbegrenzung gem. § 19a ErbStG soll die Unternehmensnachfolge steuerlich in den Fällen zusätzlich entlastet werden, in denen der Erblasser oder Schenker keine Nachfolger in der Steuerklasse I (z. B. Kinder) hat.[1] Rz. 2 Für den Erwerb von begünstigtem (unternehmerischem) Vermögen soll nach § 19a ErbStG im Ergebnis immer die günstige Steuerklasse I gelten. Er...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Die Tarifbegrenzung gilt aufgrund des Gesetzeswortlauts nur für den Erwerb von einer "natürlichen Person".[1] Die Person des Schenkers ist dagegen nicht auf natürliche Person beschränkt; Schenker kann somit jeder sein. Rz. 14 Der Begriff der natürlichen Person umfasst – im Unterschied zu den juristischen Personen – alle Menschen (einschl. des nasciturus, § 1923 Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6 Steuervorteile

Rz. 44 Neben den vorstehend beschriebenen zivil- und handelsrechtlichen Vorzügen sprechen nach wie vor auch steuerliche Aspekte für die Wahl der GmbH & Co. Als Personengesellschaft ist sie selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Alle Erträge und Vermögenswerte fließen vielmehr in die Besteuerungsgrundlagen der Gesellschafter ein. Sind positive Ergebnisse zu berücksichtigen, e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.5 Stiftung & Co.

Rz. 55 Für die Sonderform der Stiftung & Co. haben sich bisher nur wenige Unternehmer entschieden. Ihr persönliches Anliegen besteht indessen ganz offensichtlich in einer Verstetigung des Namens sowie der Verpflichtung einer unternehmerischen Idee.[1] Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.[2] Rz. 56 Bei der S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2.4 GmbH & Co. im engeren Sinne

Rz. 11 Wenn die Gesellschafter der Komplementär-GmbH und die Kommanditisten identisch sind, spricht man von der besonderen, echten oder typischen GmbH & Co. (GmbH & Co. im engeren oder eigentlichen Sinne). Zumeist besteht noch die Besonderheit, dass die Beteiligungsquoten in beiden Gesellschaften übereinstimmen und diese Übereinstimmung vertraglich ausdrücklich festgelegt i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umw-Vorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8 Betriebsübertragung (Abs. 7)

Rz. 28 Bei unentgeltlicher Übertragung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG, z. B. im Wege vorweggenommener Erbfolge, geht auch der nachversteuerungspflichtige Betrag auf den Rechtsnachfolger über, der ihn fortzuführen hat. Entsprechendes gilt für die Einbringung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 UmwStG ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.1 Wesentliche Inhalte

Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Untern...mehr

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Der Mensch, die Transformat... / 1 Das 8-Stufen-Modell für die nachhaltige Transformation

Die Transformation zu einem nachhaltigen und ökonomisch sinnvollem Geschäftsmodell kann eine gravierende Veränderung für ein Unternehmen sein. Im Allgemeinen finden Transformationen ständig statt, z. B. in der digitalen Transformation und bei der Unternehmensnachfolge. Für Unternehmen ist es überlebenswichtig, sich anzupassen und zu optimieren. Zu den wichtigsten "Stakeholder...mehr

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ZErb 04/2025, Erbschaftsteuerrecht

Überblick über wichtige Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht enthält eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Systematisch ist zwischen den sog. sachlichen Steuerbefreiungen und den persönlichen Steuerbefreiungen zu differenzieren. In sachlicher Hinsicht sollen beispielhaft die wichtigsten praxisrelevanten Befreiungstatbes...mehr

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Holdingstrukturen in der Unternehmensnachfolge (ErbStB 2025, Heft 3, S. 83)

Eine erbschaftsteuerliche Würdigung der Unternehmensverschonung (Teil 2) Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science / Dipl.-Kfm. Matthias Meyer, StB, FB IStR[*] Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen, welche im ersten Teil d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 2. Erbschaftsteuerliche Würdigung

a) Systematik der Unternehmensverschonung Die Unternehmensverschonung ist nicht für jedes Vermögen i.R. einer unentgeltlichen Übertragung durch einen Erbfall oder eine Schenkung zu gewähren, sondern soll insb. Familienunternehmen für Zwecke der Standortsicherung Deutschlands (u.a. zur Sicherung der Arbeitsplätze, des Knowhow-Erhalts und der Beibehaltung der Wettbewerbsfähigke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 4. Schlussfolgerung

Die Etablierung und Übertragung von kapitalistischen Holdingstrukturen an die nächste Generation (z.B. unter Vorbehalt eines Nießbrauchs) kann sowohl ertragsteuerlich als auch erbschaft- und schenkungsteuerlich optimiert vollzogen werden. Dies kommt nicht allein dem Steuerpflichtigen zugute, sondern insb. dem wertschöpfenden Unternehmen in seiner Gesamtheit als Holdingstrukt...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / b) Großerwerb

Übersteigt das begünstigte Vermögen (pro Erwerber) die Grenze von 26 Mio. EUR liegt ein sog. Großerwerb vor, der zunächst eine Anwendung der Unternehmensverschonung nach den §§ 13a, 13b ErbStG verwehrt. Bei Großerwerben kann auf Antrag das Abschmelzmodell (§ 13c ErbStG) zur Anwendung kommen, welches die Verschonungssätze der Regel- oder Optionsverschonung reduziert. Die 85%i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science / Dipl.-Kfm. Matthias Meyer, StB, FB IStR[*] Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen, welche im ersten Teil dieser Beitragsreihe behandelt wurden (Meyer/Juja, ErbStB 2025, 12), könne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 1. Einführung

Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen, welche im ersten Teil dieser Beitragsreihe behandelt wurden (Meyer/Juja, ErbStB 2025, 12), können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile (i.R. eines ganzheitlichen Beratungskonzeptes) ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / a) Systematik der Unternehmensverschonung

Die Unternehmensverschonung ist nicht für jedes Vermögen i.R. einer unentgeltlichen Übertragung durch einen Erbfall oder eine Schenkung zu gewähren, sondern soll insb. Familienunternehmen für Zwecke der Standortsicherung Deutschlands (u.a. zur Sicherung der Arbeitsplätze, des Knowhow-Erhalts und der Beibehaltung der Wettbewerbsfähigkeit) hinsichtlich ihrer erbschaft- bzw. sc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / d) Exkurs: Wirtschaftliches Eigentum i.S.d. § 39 AO

Aus Sicht der Verfasser sollte i.R.d. Zielsetzung des Mandanten und der Vertragsgestaltung (möglichst) genau geprüft werden, bei wem – dem Schenker bzw. Nießbraucher oder dem Beschenkten – das wirtschaftliche Eigentum i.S.d. § 39 AO verbleibt. Besondere Relevanz hat die Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums beim Schenker oder Beschenkten aus ertragsteuerlicher Sicht, sol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 3. (Junges) Verwaltungsvermögen und ausgewählte Umstrukturierungen

Folglich ist im Vorfeld einer Übertragung an die nächste Generation (Schenkung oder Erbfall) zwingend zu prüfen, ob durch eine vorangegangene Etablierung einer Holdingstruktur und der damit einhergehenden Umstrukturierungen und Umwandlungen (nachfolgend kurz Umstrukturierung) junges sonstiges Verwaltungsvermögen sowie junge Finanzmittel entstanden sind. Junges sonstiges Verw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / c) Vorliegen von begünstigungsfähigem Vermögen

Abb. 1: § 13b-EStG-Ampel nach enger Auslegung des Produktivvermögens Quelle: Juja/Thomée, ErbStB 2022, 111, 112 f. Grundlegende Voraussetzung für die Anwendung der §§ 13a, 13b, 13c ErbStG sowie § 28a ErbStG ist das Vorliegen von begünstigungsfähigem Vermögen (Abb. 1), welches in § 13b Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ErbStG definiert wird. Dem begünstigungsfähigen Vermögen sind der inländis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / e) 90 %-Test, 20 %-Test, Hauptzweckansatz

Der zweite Prüfungsschritt besteht darin, ob bei der zu beratenden Übertragung der sog. 90 %-Test gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bestanden wird (s. Abb. 2). Die Unternehmensverschonung ist nur dann zu gewähren, wenn das Verwaltungsvermögen – bestehend aus dem (jungen) sonstigen Verwaltungsvermögen und den (jungen) Finanzmitteln – keinen Anteil am Unternehmenswert von 90 % o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / f) Sonstiges Verwaltungsvermögen und Finanzmittel

Liegt eine Begünstigungsfähigkeit vor, ist im nächsten Schritt zu prüfen, in welchem Umfang der Unternehmenswert tatsächlich begünstigtes Vermögen darstellt (s. Abb. 1). Das begünstigte Vermögen setzt sich dabei aus dem Produktivvermögen und dem unschädlichen Verwaltungsvermögen zusammen. Das Produktivvermögen ist eine Differenzgröße aus dem Abzug des (jungen) Verwaltungsver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das > Einkommen der Eltern steuerwirk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Employee-Buy-Out als Nachfolgelösung für Unternehmen

Zusammenfassung Viele Unternehmer stehen heutzutage vor dem Problem einer ungeklärten Unternehmensnachfolge, da sich oftmals kein passender Nachfolger finden lässt. In diesen Fällen kann ein Employee-Buy-Out (EBO) die passende Nachfolgelösung sein. Mehr Nachfolgen – weniger Nachfolger Bis zum Ende des Jahres 2026 steht bei ca. 560.000 mittelständischen Unternehmen die Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Folgen einer gewerblichen (... / dd) Einsatz einer Stiftung & Co. KG als Komplementärin

Alternativ könnte zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG eine Körperschaft, die keine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ist, als Komplementärin eingesetzt werden. Hierzu könnte nach jüngerer Rechtsprechung[32] eine Stiftung & Co. KG in Frage kommen, die eine gewerbesteuerfreie Vermögensverwaltung sicherstellt. Bei einer Stiftung & Co. KG wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 3.2 Unentgeltliche Ausgliederung von Wirtschaftsgütern

Bei Neugliederungen und Nachfolgeregelungen insbesondere im Zusammenhang mit der Planung von Unternehmensnachfolgen von Betrieben auf die nächste Generation stellt die BFH-Rechtsprechung darauf ab, Gewinnrealisierungen möglichst zu vermeiden. Dies gelingt insbesondere bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.1 Ausgangssituation

Die Pensionszusage wird insbesondere dann zum Problem, wenn die betriebliche Tätigkeit eingestellt werden soll und im Anschluss daran der Betrieb liquidiert wird. Diesen Fall trifft man insbesondere dann an, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dieses verlangt oder sich kein geeigneter Unternehmensnachfolger finden lässt. Praxis-Beispiel Liquidation einer GmbH D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / V. Fazit

Der vorstehende Beitrag zeigt, dass es im Praxisvergleich zwischen deutscher und liechtensteinischer Stiftung keinen Gewinner zu küren gibt. Beide Stiftungsformen haben ihre individuellen Vor- und Nachteile und damit gleichermaßen eine Berechtigung i.R.d. Vermögens- und Nachfolgeplanung. Insbesondere im Falle der Aufrechterhaltung der erbschaftsteuerlichen Privilegierungen fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.7.2 Gegen Abfindungszahlung

Wird dem Pflichtteilsberechtigten für den Verzicht auf seinen Pflichtteil eine Abfindung gewährt, so hat das steuerliche Wirkungen. Es sind dabei die folgenden Möglichkeiten zu unterscheiden. a) Abfindung für einen Erbverzicht nach § 2346 Abs. 1 BGB Kommen der potenzielle Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte überein, dass letzterer auf sein zukünftiges Erbrecht verzichtet...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 2 Entnahme von Gegenständen für unternehmensfremde Zwecke

Die Entnahme eines Gegenstands aus dem Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke ist nach § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG als eine einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu besteuern (auch nach Ablauf des Vorsteuerberichtigungszeitraums des § 15a UStG).[1] Eine Wertabgabe zu unternehmensfremden Zwecken liegt auch vor, wenn die versorgten Personen oder Einrichtungen i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.6 Unternehmensnachfolge

Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs ist beim Übertragenden nicht als Entnahme, beim Empfänger nicht als Einlage zu werten.[1] Vielmehr soll der Rechtsnachfolger die bisher entstandenen Über- oder Unterentnahmen bzw. angefallenen Verluste fortführen. Den Übergang der Unter- und Überentnahmen auf den Rechtsnachfolger im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / Zusammenfassung

Die GmbH & Co. KG verknüpft die Vorteile einer Personengesellschaft (KG) mit denen einer Kapitalgesellschaft (GmbH). Handelsrechtlich ist die Haftung des phG (= GmbH) zwar unbegrenzt, aber nur auf das Vermögen der GmbH begrenzt. Das Vermögen der Kommanditisten ist geschützt. Unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge können bei nicht geeigneten Nachfolgern/Kindern auß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.5 Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 84 Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben v. 20.11.2019:[2] "Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehmerante...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9 Literaturhinweise

Schnitger: Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214 Ott: Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge – Aktuelle Steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel, Stbg 2017, 105 Ditz/Quilitzsch: Die Änderungen im internationalen Steuerrecht durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz, DStR 2017, 281 Liekenbrock: § 50i EStG reloaded! Was ist nun zu tun? DS...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.3 Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile

Rz. 7 Das Unternehmenssteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der Normalbelastung einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating: Das können Unterneh... / 1 Rating als Stärken-Schwächen-Analyse selber nutzen

Letztendlich machen Banken und Sparkassen mit ihrem Rating nichts anderes als eine Stärken-Schwächen-Analyse ihrer Kreditnehmer. Dabei bewerten sie die Kennzahlen und die Antworten der Unternehmen auf ihre Fragen natürlich aus ihrer Kreditgeber-Sicht. Kreditgeber betrachten Unternehmen dazu meist durch eine Risiko-Brille. Unternehmen können und sollten (!) den Spieß umdrehen:...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.1 Alleinerben-Vermächtnis-Modell

Das Alleinerben-Vermächtnis-Modell eignet sich besonders gut zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Hierbei wird die Person, die Unternehmensnachfolger werden soll, zum Alleinerben eingesetzt und die anderen gesetzlichen Erben erhalten Vermächtnisse.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche Übertragung ... / Zusammenfassung

Die unentgeltliche Übertragung von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, wird nicht automatisch als Arbeitslohn betrachtet.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche Übertragung ... / Hintergrund

Die Klägerin arbeitete schon seit vielen Jahren für eine GmbH und verdiente Einkommen aus ihrer festen Anstellung. Die GmbH wurde seinerzeit von Herrn A und Frau B gegründet. In einem Treffen der Gesellschafter im Jahr 2013 wurde besprochen, wie die Unternehmensnachfolge gesichert werden soll. Es wurde vereinbart, Geschäftsanteile auf den Sohn der Gründer und Mitarbeiter (die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche Übertragung ... / Entscheidung

Die Revision des Finanzamts war unbegründet. Der Vorteil aus der kostenlosen Übertragung der Anteile stellt keinen Arbeitslohn dar, weil es keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit der Klägerin gibt. Arbeitslohn setzt voraus, dass der geldwerte Vorteil für eine Beschäftigung gewährt wird. Der Vorteil muss aus dem Arbeitsverhältnis resultieren und als Ertrag der nichts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.2 Bestimmungsvermächtnis

Hier hat der Erblasser angeordnet, dass der Beschwerte oder auch ein Dritter zu bestimmen hat, wer von mehreren Personen Vermächtnisnehmer sein soll.[1] Darüber hinaus hat auch der Beschwerte die Art, den Umfang und die Fälligkeit des Vermächtnisses festzulegen.[2] Unterfall des Bestimmungsvermächtnisses ist das Verteilungsvermächtnis.[3] Dies kann bei der Unternehmensnachfol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Unternehmensnachfolge (ErbStB 2025, Heft 1, S. 12)

Eine ertragsteuerliche Würdigung (Teil 1) Dipl.-Kfm. Matthias Meyer, StB, FB IStR / Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vortei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 3. Schlussfolgerung

Die Etablierung von Holdingstrukturen ist ein elementarer Bestandteil der fachbereichsübergreifenden Beratung i.R.d. Unternehmensnachfolge. Durch eine steuerstrategische Ausrichtung der Beratung verbleibt der Fokus nicht allein auf der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich verschonten Übertragung des Unternehmens an die nächste Generation. Vielmehr bedarf es nun synchron einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 2. Ertragsteuerliche Würdigung

a) Allgemeine Bedeutung des Anteilstausches In der Praxis besteht häufig das Bedürfnis, die Unternehmensstrukturen aus ertragsteuerlicher aber auch aus Sicht der geplanten Unternehmensnachfolge optimal aufzusetzen und so strukturelle Veränderungen vorzubereiten. Dies beschäftigt nicht nur die Gründer junger Unternehmen (z.B. Start-ups) sondern auch Inhaber bereits länger best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / a) Allgemeine Bedeutung des Anteilstausches

In der Praxis besteht häufig das Bedürfnis, die Unternehmensstrukturen aus ertragsteuerlicher aber auch aus Sicht der geplanten Unternehmensnachfolge optimal aufzusetzen und so strukturelle Veränderungen vorzubereiten. Dies beschäftigt nicht nur die Gründer junger Unternehmen (z.B. Start-ups) sondern auch Inhaber bereits länger bestehender Unternehmen, bei denen die Gründerg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / 1. Einführung

Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen – z.B. einer günstigen Besteuerung von Ausschüttungen aus Tochtergesellschaften oder von Erträgen aus der Veräußerung von Beteiligungen – können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile g...mehr