Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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§ 27 Unternehmertestament / II. Unternehmensnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 6 Nicht zu Unrecht heißt es, das beste Unternehmertestament sei dasjenige, das überhaupt nicht zum Tragen kommt, weil das Unternehmen bereits zu Lebzeiten einvernehmlich übertragen worden ist.[4] Gleichwohl sollte sich jeder Unternehmer mit der Übertragung des Unternehmens von Todes wegen auseinandersetzen und ein Konzept für die Absicherung des Risikos des unerwarteten ...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / IX. Auflagen zur Absicherung der Unternehmensnachfolge bei Einzelunternehmen ("Unternehmensfortführungsklausel")

Rz. 87 Aus praktischer Sicht ist das Einzelunternehmen keine fortführungsgeeignete Rechtsform. Es empfiehlt sich dringend, zu Lebzeiten eine geeignete gesellschaftsrechtliche Struktur zu gründen. Ein praktisch häufig gewählter Weg ist die Ausgliederung des Einzelunternehmens auf eine GmbH (nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 UmwG).[107] Soll eine erbrechtliche Lösung gewählt werd...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / I. Unternehmertestament als Teil der Unternehmensnachfolge

1. Bedeutung des Unternehmertestaments Rz. 1 Die Definition des Begriffs der Unternehmensnachfolge gelingt mit dem richtigen Blickwinkel. Nahezu immer geht es bei der Unternehmensnachfolge um die Überleitung des Eigentums am Unternehmen und um die Übernahme der unternehmerischen Verantwortung durch den oder die Nachfolger.[1] Eine aktuelle Schätzung des Instituts für Mittelst...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / Literaturtipps

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§ 10 Handels- und gesellsch... / Literaturtipps

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Bedeutung des Unternehmertestaments

Rz. 1 Die Definition des Begriffs der Unternehmensnachfolge gelingt mit dem richtigen Blickwinkel. Nahezu immer geht es bei der Unternehmensnachfolge um die Überleitung des Eigentums am Unternehmen und um die Übernahme der unternehmerischen Verantwortung durch den oder die Nachfolger.[1] Eine aktuelle Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) geht davon...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Zuwendungsverzichtsverträge

Rz. 25 Im Bereich der Unternehmensnachfolge von Todes wegen kommt der Zuwendungsverzicht gem. § 2352 BGB vor allem dann infrage, wenn der Unternehmer aufgrund eingetretener Bindungswirkungen (z.B. bindende Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament und Tod des Ehegatten) nicht mehr frei testieren kann. Hier kann es für das Gelingen der Unternehmensnachfolge entscheid...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Ziele des Unternehmertestaments

Rz. 4 Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge von Todes wegen unterliegt einigen Herausforderungen sowohl für den Unternehmer selbst als auch für den Berater, der die letztwillige Verfügung erstellen soll. Denn regelmäßig sollen mehrere Ziele erreicht und aufeinander abgestimmt werden, wie insbesondere:mehr

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Autorenverzeichnis

Eva S. Allmendinger, LL.M. Rechtsanwältin, Stuttgart Dr. Denis C. Fehrmann Rechtsanwalt, Hamburg Christiane Graß Rechtsanwältin, Fachanwältin für Agrarrecht, Wirtschaftsmediatorin, Lehrbeauftragte der Universität Göttingen, Bonn Rebecca Hahn Rechtsanwältin, München Hannah-Silvia Heise Rechtsanwältin, Notarin, Mediatorin, Darmstadt Nadine Heller Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Familienrechtliche Regelungen

Rz. 14 Familienrechtliche Regelungen, insbesondere solche zum Güterstand, sind für den Unternehmer von grundlegender Bedeutung. Selbst das beste Unternehmertestament nützt nichts, wenn das Unternehmen im Falle einer Scheidung Schaden nimmt und die Unternehmensnachfolge dadurch gefährdet ist. Die Notwendigkeit der Vereinbarung von Eheverträgen im unternehmerischen Bereich lie...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Pflichtteilsverzichtsverträge

Rz. 19 Neben der Möglichkeit des umfassenden Erbverzichts gem. § 2346 Abs. 1 BGB ist in den meisten Fällen der Unternehmensnachfolge der Pflichtteilsverzicht gem. § 2346 Abs. 2 BGB ausreichend. Der Erbverzicht führt gem. § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB zum Ausschluss des Verzichtenden von der gesetzlichen Erbfolge und hat somit Auswirkungen auf das Pflichtteilsrecht der übrigen geset...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / Literaturtipps

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Erbrechtliche Verzichtsverträge

Rz. 18 Sowohl bei der lebzeitigen Übertragung des Unternehmens als auch bei der Unternehmensnachfolge von Todes wegen droht ein Scheitern der beabsichtigten Nachfolge aufgrund von Ansprüchen weichender Erben. Der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen kann enorm sein, wenn Nachfolger insbesondere mit Pflichtteilsansprüchen weichender Angehöriger konfrontiert werden. Im ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Umstrukturierungen zur Vereinfachung der Nachfolge

Rz. 11 Zudem ist zu prüfen, ob die Unternehmensstruktur geordnet ist und die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ohne strukturelle Hindernisse vollzogen werden kann. Denn häufig ist der Unternehmer nebeneinander an verschiedenen Gesellschaften beteiligt und parallel noch Eigentümer von betrieblich genutztem Grundbesitz. In einem solchen Fall müsste das Testament so erstell...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Güterstandsklauseln im Gesellschaftsvertrag

Rz. 17 Nicht zu vernachlässigen ist des Weiteren die oftmals sinnvolle Absicherung der Unternehmensnachfolge durch gesellschaftsvertragliche Güterstandsklauseln.[10] Derartige Klauseln sehen in den meisten Fällen Sanktionen für den Fall vor, dass ein Gesellschafter keinen Ehevertrag mit dem Inhalt schließt, dass die Gesellschaftsbeteiligung nicht dem Zugewinnausgleich unterl...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / III. Unternehmen im Nachlass

Rz. 6 Geschäftlich unerfahrene oder minderjährige Erben sind zur Fortführung eines Unternehmens nicht geeignet. Auch bei Vorhandensein mehrerer Erben gilt es, eine Zerschlagung des Unternehmens aufgrund von Meinungsverschiedenheiten der Miterben zu verhindern. Die Testamentsvollstreckung gilt im Bereich der Unternehmensnachfolge von Todes wegen als überaus wichtiges Gestaltu...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / Literaturtipps

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§ 17 Auflagenanordnungen / I. Überblick

Rz. 25 Nach dem oben Ausgeführten liegen in den folgenden Fallgruppen Anwendungsbereiche der testamentarischen Auflagenanordnung:[38] Rz. 26 Testamentarische Verfügung ohne vollständige eigene Willensbildung: Da das Recht der Auflagenanordnungen dem Erblasser weitestgehende Gestaltungsfreiheit gibt, kann er Inhalt und beteiligte Personen selbst festlegen (§ 2065 BGB), Wahlaufl...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Gesellschaftsrechtliche Regelungen und Struktur

a) Nachfolgeberechtigung des Erben Rz. 9 Die wichtigste Voraussetzung bei Gesellschaftsanteilen im Nachlass ist die gesellschaftsvertragliche Zulassung des testamentarisch vorgesehenen Nachfolgers. Denn gem. Art. 2 EGHGB besteht ein Vorrang des Gesellschaftsrechts. Die zu erstellende Verfügung von Todes wegen muss somit stets mit dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmer-Erbla...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / VIII. Betriebsvermögensbegünstigungen

Rz. 186 Im Bereich der Unternehmensnachfolge sind die steuerlichen Besonderheiten bei der Übertragung nach dem Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht zu beachten. Dieses sieht hierfür in den §§ 13a–13c ErbStG umfangreiche Verschonungen vor, deren Ermittlung im Einzelfall nicht unkompliziert sein kann.[180] 1. Anwendbarkeit der Begünstigungen auf das Betriebsvermögen Rz. 187 Die ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 4. Vollmachten

Rz. 26 Schließlich sollte die Gefahr des plötzlichen Ausfalls des Unternehmers aufgrund von Krankheit oder Unfall durch (Vorsorge-)Vollmachten abgesichert werden. Eine besondere Rolle spielen hier postmortale und transmortale Vollmachten, Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten. Sie sollten Bestandteil jeglicher Nachfolgeplanung sein.[18]mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 4. Teilungsanordnung

Rz. 133 Die Teilungsanordnung betrifft die Nachlassverteilung unter bestimmten Miterben mit feststehenden Erbteilen. Sie verändert weder die Größe der Erbteile der einzelnen Miterben noch deren Wert und wirkt erst bei der Auseinandersetzung.[129] Nachlassgegenstände, die durch Teilungsanordnung einzelnen Miterben zugewiesen werden, sind daher wertmäßig auf deren Erbteil anzu...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / d) Rentenvermächtnis

Rz. 119 Möchte der Unternehmer vermächtnisweise seine Angehörigen absichern und deren Versorgung sicherstellen, ohne ihnen Mitwirkungsrechte bzw. Entscheidungsbefugnisse am Einzelunternehmen zu gewähren, kommt die Anordnung eines Rentenvermächtnisses infrage. Mit einem solchen werden dem Bedachten periodisch wiederkehrende gleichbleibende Leistungen in Geld oder vertretbare ...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Monographien

Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bonefeld/Kroiß/Tanck (Hrsg.), Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter (Hrsg.), Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2024 Brox/Walker, Erbrecht, 30. Auflage 2024 Enzensberger/Maar, Testamente für Geschiedene und Patchworkehen, 5. Auflage 2024 Frieser (Hrsg.), Formularbuch des Fachanwalts E...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 66 Der Unternehmer, der seine Unternehmensnachfolge von Todes wegen plant, möchte selbstverständlich auch die erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (§§ 13a ff. ErbStG) berücksichtigt wissen.[54] Auch in diesem Sinne ist im Unternehmertestament dafür Sorge zu tragen, dass der gesamte Betrieb auf den oder die Nachfolger übergeht und es nicht zu ein...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

Rz. 13 In vielen Fällen sind Umwandlungsmaßnahmen erforderlich, wenn der Unternehmer Testamentsvollstreckung anordnen möchte. Auch im unternehmerischen Bereich hat die Testamentsvollstreckung eine sehr hohe Bedeutung.[6] Denn häufig verfügt der testamentarisch vorgesehene Nachfolger noch nicht über die erforderliche Erfahrung oder benötigt noch etwas Zeit, um sich in die Unt...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Nachfolgeberechtigung des Erben

Rz. 9 Die wichtigste Voraussetzung bei Gesellschaftsanteilen im Nachlass ist die gesellschaftsvertragliche Zulassung des testamentarisch vorgesehenen Nachfolgers. Denn gem. Art. 2 EGHGB besteht ein Vorrang des Gesellschaftsrechts. Die zu erstellende Verfügung von Todes wegen muss somit stets mit dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmer-Erblassers abgestimmt werden. Ggf. sind...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Modifikation des gesetzlichen Güterstands

Rz. 15 Aus pflichtteilsrechtlicher Sicht nicht zu empfehlen ist die Vereinbarung der Gütertrennung. Denn der Güterstand des Erblassers wirkt sich auf das gesetzliche Erbrecht aus, wobei beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft unabhängig von der Zahl der Kinder eine Erhöhung der gesetzlichen Erbquote des Ehegatten um ¼ erfolgt (§§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB), ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / II. Verhältnis von Erb- und Gesellschaftsrecht

Rz. 9 Das Verhältnis des Gesellschafts- zum (deutschen) Erbrecht regelt Art. 2 Abs. 1 EGHGB mit einem generellen Vorrang des Handels- und Gesellschaftsrechts vor den erbrechtlichen Vorschriften der §§ 1922 ff. BGB.[10] Wiederum gehen gesellschaftsvertragliche Regelungen den gesetzlichen Vorschriften vor, soweit es sich nicht um zwingendes Recht handelt. Konflikte zwischen bei...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / Literaturtipps

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§ 20 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 87 Die Auswahl der richtigen Person des Testamentsvollstreckers sollte sich der Erblasser gut überlegen, denn sie ist entscheidend für das Funktionieren der Testamentsvollstreckung. Verschiedene Faktoren können hier entscheidend sein, wie insbesonderemehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Überblick

Rz. 33 Werden Anteile an Personengesellschaften nicht bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten, sondern erst von Todes wegen übertragen, sind die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und Restriktionen in den Blick zu nehmen. Dies gilt sowohl für den Fall der gesetzlichen wie auch der gewillkürten Erbfolge. Die Unternehmensnachfolge gelingt nur, wenn die Verf...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Erbeinsetzung

Rz. 72 Das Einzelunternehmen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger von Rechten und Pflichten ist der Erblasser. Das Einzelunternehmen fällt als wirtschaftliche Einheit in den Nachlass.[57] Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermögensgegenstände ändert hieran nichts. Insbesondere begründet sie kein Sondervermögen.[58] Rz. 73 Nicht vererblich ist die Kaufmannseigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gegenleistung im weitesten Sinne

Rn. 222 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Veranlassung bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, auch "Hervorrufen" oder "Bewirken" (vgl Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Stichwort "veranlassen"). Darin kommt grds ein enger, direkter Zusammenhang zwischen zwei Faktoren zum Ausdruck. Rn. 223 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Aus dem Begriff "Veranlassung" folgt, dass das Veranlasste, dh der...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 4. Weitgehende Testamentsvollstreckung über Kommanditanteile

Rz. 84 Betreffend Kommanditbeteiligungen besteht das bereits zuvor skizzierte Spannungsverhältnis im Hinblick auf die persönliche (sog.) "Innenseite" der Kommanditbeteiligung. Diese umfasst insbesondere das Stimmrecht und die Verwaltungsrechte der Kommanditisten. Über die vermögensrechtliche (sog.) "Außenseite" der Kommanditbeteiligung kann der Erbe nur mit Zustimmung des Te...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 124 Auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge hat die Vor- und Nacherbschaft Bedeutung. Der Unternehmer-Erblasser kann mit einer Vor- und Nacherbschaft bestimmte Personen ganz von seinem Nachlass und damit seinem Unternehmen fernhalten. Vor allem bei geschiedenen Unternehmern spielt die Vor- und Nacherbschaft eine große Rolle.[119] Für die Formulierung einer Vor- und Nache...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 1. Überblick

Rz. 133 Gerade bei großen und komplizierten Nachlässen und mehreren infrage kommenden Testamentsvollstreckern mit verschiedenen Qualifikationen kommt die Ernennung mehrerer Testamentsvollstrecker gem. § 2224 BGB in Betracht. Bei Unternehmern kann damit bspw. eine Trennung des geschäftlichen Bereichs von privaten Angelegenheiten erreicht werden.[164] Zudem kann durch die Erne...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / e) Gestaltungsempfehlung

Rz. 230 Die vorstehenden Ersatzkonstruktionen ermöglichen dem Testamentsvollstrecker die Fortführung eines Einzelunternehmens. Gleichwohl bringt jede Ersatzkonstruktion Nachteile mit sich. Die Treuhandlösung ist für den Testamentsvollstrecker nachteilhaft, da er im Außenverhältnis persönlich haftet. Bei der Vollmachtslösung ist die Erteilung der Vollmacht an den Testamentsvo...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / VI. Vermächtnis auf Zustimmung zu Lasten des Nacherben

Rz. 95 Das tatsächlich selbe Ergebnis, nämlich dass dem Vorerben in Bezug auf einzelne Nachlassgegenstände Verfügungen ermöglicht werden, denen die grundsätzliche Anordnung der Vor- und Nacherbschaft entgegensteht, kann nicht nur durch die Anordnung eines Vorausvermächtnisses in das Eigenvermögen des Vorerben erreicht werden. Denn es ist anerkannt, dass der Nacherbe auch mit...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / a) Überblick

Rz. 61 Auch unter Geltung des MoPeG bleiben Nachfolgeklauseln notwendig, sollen die Erben nicht lediglich infolge des todesbedingten Ausscheidens des Gesellschafters auf die nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrags bestehenden Abfindungsansprüche verwiesen sein. § 711 Abs. 2 S. 1 BGB (i.V.m. §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB) enthält die Klarstellung, dass abweichend von d...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Bedingungen

Rz. 137 Auch Unternehmertestamente können mit Bedingungen verknüpft werden. Die grundsätzliche Zulässigkeit von Bedingungen ergibt sich aus den §§ 158 ff. und 2074 ff. BGB.[133] Rz. 138 Definiert wird eine Bedingung in Testamenten oder Erbverträgen als eine Bestimmung des Erblassers, wonach die Rechtswirkungen der gesamten Verfügung von Todes wegen, einer einzelnen darin enth...mehr

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§ 1 Vorfragen / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2022[1] haben zwei Drittel der befragten Deutschen kein Testament errichtet. Weitere 7 % haben zwar ein Testament, sind aber selbst der Meinung, dieses sei nicht mehr aktuell. Die Dunkelziffer der existenten Testamente, die fehlerbehaftet ist – ohne dass sich die Betroffenen darüber im Klaren sind –, ist hie...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 2. Entnahme aufgrund einer Betriebsaufspaltung

Rz. 218 Ertragsteuerliche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen insbesondere immer dann, wenn eine sog. Betriebsaufspaltung vorliegt. Eine Betriebsaufspaltung setzt dabei die sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Vermieter/Verpächter eines Wirtschaftsguts und der GmbH voraus. Eine Betriebsaufspaltung liegt klassischerwei...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Drittbestimmungsmöglichkeiten im Vermächtnisrecht

Rz. 110 Gem. § 2065 Abs. 2 BGB kann der Erblasser die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen. Verfügungen, die § 2065 BGB widersprechen, sind nichtig.[101] Im Bereich der Erbeinsetzung ist das Bestimmungsrecht Dritter somit stark eingeschränkt. Nach dem BGH steht eine letztwil...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel

Rz. 164 Liegt eine einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel vor, rücken die vom Erblasser eingesetzten Erben automatisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge in dessen Gesellschaftsanteil nach. Umstritten ist dabei, ob der Erblasser durch testamentarische Anordnung die Teilungsquote hinsichtlich seines Gesellschaftsanteils abweichend von der im Übrigen geltenden Erbquote bemesse...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (2) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln

Rz. 38 Von den erbrechtlichen Nachfolgeklauseln zu trennen sind die rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklauseln. Hier erfolgt der Gesellschafterwechsel nicht nach den erbrechtlichen Regelungen, sondern durch ein aufschiebend auf den Todesfall bedingtes Verfügungsgeschäft unter Lebenden.[26] Da es sich bei einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel dogmatisch betrachtet um eine A...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Betriebsvermögen

Rz. 58 Bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen durch Unternehmer ist es aus steuerrechtlicher Sicht zwingend erforderlich, das Privat- und Betriebsvermögen getrennt voneinander zu erfassen und zu behandeln.[45] Besonders das Betriebsvermögen muss genau definiert werden. Die unbeabsichtigte Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen kann unüberwindbare steuerrechtliche Kon...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Flexible Gestaltung durch Vermächtnis oder Auflage

Rz. 46 Zurückgegriffen werden kann allerdings auf Gestaltungen, bei denen ein Dritter einen Vermächtnisnehmer bestimmt, da die §§ 2064, 2065 BGB hier nicht gelten. § 2151 Abs. 1 BGB sieht ausdrücklich vor, dass der Erblasser einen Dritten bestimmen kann, der festlegt, wer von mehreren potenziellen Vermächtnisnehmern ein Vermächtnis tatsächlich erhält. Beabsichtigt der Erblas...mehr

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§ 1 Vorfragen / II. Vermögensanalyse

Rz. 9 Neben der Aufstellung der für den Erblasser wichtigsten Personen ist auch die Analyse des später im Nachlass befindlichen Vermögens elementar, wenn die Vermögensnachfolgeplanung reibungslos ablaufen soll (vgl. auch § 2 Rdn 28). Unterschieden werden sollte nach folgenden Kategorien:mehr