Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person, z. B. Abkömmlinge oder Ehega...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 1 Grundsatz der Universalsukzession

Nach bürgerlichem Recht geht beim Tod eines Steuerpflichtigen dessen Vermögen als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den Alleinerben oder die Miterben über. Von der Gesamtrechtsnachfolge des/der Erben wird das gesamte vererbliche Aktiv- und Passivvermögen des Erblassers umfasst. Ohne Belang ist, ob die positiven Vermögen...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.4 Erblasser war Freiberufler

War der Erblasser als Angehöriger eines freien Berufs selbstständig nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig, erzielt die Erbengemeinschaft nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, wenn keine berufsfremde Person an der Erbengemeinschaft beteiligt ist. Berufsfremd ist, wer nicht die gleiche freiberufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Ist mindestens ein Mi...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.2 Rückwirkende Zurechnung der laufenden Einkünfte

Die anteilige Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet in dem Zeitpunkt ihr Ende, in dem die Auseinandersetzung vollzogen wird. Im Rahmen einer Billigkeitsregelung erkennt die Finanzverwaltung[1] an, dass die laufenden Einkünfte rückwirkend ab dem Erbfall nur einem oder mehreren Erben zugerechnet werden, wenn die Erbauseinandersetzung bzw. Teilauseinanderset...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.1 Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft

Scheidet ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft aus[1], wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft dem oder den verbleibenden Miterben zu.[2] Das Ausscheiden kann entgeltlich (Abfindung → steuerlich Veräußerung) oder unentgeltlich (keine Abfindung → steuerlich Schenkung) geschehen. Die Anwachsung ist demzufolge ein Unterfall der Veräußeru...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Eintritt des Erbfalls geht das Vermögen des Erblassers – aus dessen Sicht: der Nachlass, aus Sicht des Erben: die Erbschaft – im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 BGB auf den oder die Erben über. Ist nur ein Erbe vorhanden oder eingesetzt, geht der gesamte Nachlass des Erblassers auf ihn über. Eine Erbauseinandersetzung erfolg...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4.2 Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen

Der BFH[1] hat entschieden, dass eine Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG auch dann vorliegt, wenn ein Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese mit den übrigen Mitunternehmern fortgesetzt wird. Keine Rolle spielt, ob der ausscheidende Mitunternehmer einen Teilbetrieb oder lediglich Einzelwirtschaf...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8.1 Einkommensteuerlicher Verlustabzug

Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen persönliche Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahres und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittlungszeitraum zugrunde gelegt. ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb nach § ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmäßig mehr Vermögen übernimmt als ihm nach seiner Erbquote zusteht, führt dies zu einem – ggf. einkommensteuerp...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft oder eines Betriebsvermächtnisses

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.5 Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten und Abfärberegelung

Aus dem Grundsatz, dass die Erben in die Rechtspersönlichkeit des Erblassers treten, folgt auch, dass die Einkünfte aus dem Nachlass der Einkunftsart zuzurechnen sind, der sie auch beim Erblasser zuzurechnen waren. Nicht die Erbengemeinschaft als solche, sondern die einzelnen Miterben unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Daraus ergibt sich, dass eine Erbengemeinschaft durc...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4.1 Sachwertabfindung ins Privatvermögen

Der weichende Miterbe kann mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei einer Sachwertabfindung ins Privatvermögen d...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.1.2 Buchwertfortführungsgebot und Rückwirkung der Betriebsaufgabeerklärung bei Betriebsverpachtung im Ganzen

Die genannten Grundsätze (Buchwertfortführungsgebot, keine Gewinnrealisierung) gelten auch für einen durch den Erblasser verpachteten Betrieb.[1] In den Fällen der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt ein Gewerbebetrieb nach § 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 EStG nicht als aufgegeben, bis der Steuerpflichtige die Aufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG ausdrücklich gegenüber dem Fina...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.2 Zum Nachlass gehört "nur" ein Einzelunternehmen

Ausscheiden eines Miterben unter Zuteilung eines Teilbetriebs und Fortführung der Mitunternehmerschaft Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf und überführen sie die Wirtschaftsgüter in ein ihnen jeweils zuzurechnendes ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.1.1 Erben werden zu Mitunternehmern

Sind mehrere Miterben vorhanden und besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeinschaft über. Diese ist nach dem Erbfall Träger des Unternehmens, das jetzt gemeinschaftliches Vermögen der Erben ist. Die Miterben werden automatisch zu sog. geborene...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei einer Realteilung den s...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1 Testamentsformen und Zweckmäßigkeit

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung, d. h. durch Testament[1] oder Erbvertrag[2] zu bestimmen. Dadurch ist die gesetzliche Erbfolge nur subsidiär – sie gilt nur, wenn keine wirksame letztwillige Verfügung existiert. Durch die Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Die Erbfolgeregelung durch Test...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 2. Durch Bundesregierung und Verwaltung geplante Neuerungen

Rz. 209 [Autor/Stand] Entsprechend einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag strebte die Bundesregierung an, das ErbStG und die in diesem Zusammenhang maßgebenden Regelungen des BewG zu reformieren. Nach Verabschiedung der "Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform" Mitte Juli 2006 erklärte Bundesfinanzminister Steinbrück, dass die Unternehmensnachfolge erleichtert werden solle, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Kritik im Schrifttum

Rz. 324 [Autor/Stand] Die Reaktionen des Schrifttums auf die ab 1.1.2009 anzuwendenden Regelungen durch das ErbStRG 2009[2] und deren Verfassungsmäßigkeit zeigten ein geteiltes Meinungsbild. Auffallend war die relativ große Zahl der kritischen Stimmen.[3] Weinmann [4] führte aus, dass die Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006[5] dem Gesetzgeber als "Steilvorlage" für eine durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 1.2 Betriebsfortführung

Der Pächter führt den Betrieb auf eigene Gefahr und Rechnung weiter; er ist dem Verpächter zur Zahlung des vereinbarten Pachtzinses verpflichtet.[1] Oftmals gehen in der Praxis auch alle Verträge auf den Pächter über. Für bestehende Verträge bzw. rechtliche Beziehungen, wie z. B. den Versicherungsschutz, ist dies meist zweckmäßig, jedoch nicht zwingend, sondern nur nach Wuns...mehr

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ZAP 4/2026, Anwaltsmagazin / 1 Konzeptpapier zur neuen Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium haben im vergangenen Monat ein „Rahmenkonzept” für die neue Gesellschaftsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) vorgelegt. Die darin beschriebenen Eckpunkte sollen in den kommenden Monaten als Diskussionsgrundlage für die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte neue Unternehmensform dienen. In der d...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.9 Betriebswirtschaftliche Beratung

Es ist oft gerade in einer kleinen, aber auch mittelgroßen GmbH sinnvoll, sich den Sachverstand eines Steuerberaters auch auf betriebswirtschaftlichem Gebiet zunutze zu machen. Vielfach ist der Steuerberater ohnehin der engste wirtschaftliche Vertraute der GmbH. Mögliche Beratungsgebiete sind: Aufbau eines neuen Geschäftsfelds Existenzgründung inklusive Business-Plan strategisc...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 5 Gespräche mit dem Steuerberater: oft genug und zum richtigen Zeitpunkt führen

Wie oft man mit seinem Steuerberater sprechen sollte, kommt auf die jeweiligen Plänean. Je aktiver ein Mandant ist, je vielfältiger seine Aktivitäten sind, desto dringender ist die regelmäßige Konsultation eines Steuerberaters anzuraten. Die vielfältigen Pläne können so auf ihre Steuerwirkungen – meist sind mehrere Steuerarten betroffen – durchgecheckt werden. Das geht von p...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / Einführung

In den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, vorbe...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 2 Beratung in Steuerangelegenheiten: Wer darf sie anbieten und in welchem Umfang?

Wer wem wann und vor allem wie weit helfen darf, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden, ist in Deutschland ganz genau geregelt. Auf allen Rechtsgebieten beraten dürfen zunächst die Rechtsanwälte. Das gilt für alle Rechtsanwälte, nicht etwa nur für die Fachanwälte für Steuerrecht. Viele Anwälte aber – Fachanwälte für Steuerrecht natürlich ausgenommen – sehen im Steuerrecht e...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 4 Suche: Den geeigneten Steuerberater erkennen und finden

Einen passenden Steuerberater hat man gefunden, wenn man menschlich "mit ihm kann", wenn also die "Chemie stimmt", er die Branche und deren wirtschaftliche Chancen und Schwierigkeiten kennt, er Fragen verständlich beantwortet und den Einsatz von KI offen kommuniziert und sie verantwortungsvoll einsetzt, er zuverlässig und genau ist und er von sich aus Ideen und Steuersparvorschlä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2 Rückkehr zur gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise

Rz. 25 Während der Vz 1999 bis 2001 galt vorübergehend die gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise Die Neuregelung sollte im Rahmen der Neukonzeption der §§ 6 Abs. 3 und 5, 16 Abs. 3 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 für die notwendige Synchronisierung sorgen. Bei Erwerbsvorgängen nach dem 31.12.1998 war nach § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des StEntlG die Buchwertfortführung b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandenberg, Unentgeltliche Aufnahme eines nahen Angehörigen in ein Einzelunternehmen zur Gründung einer PersGes, FR 2000, 745; Rund, Die Aufnahme eines Partners oder eines Kindes in ein Einzelunternehmen oder eine PersGes, DStR 2000, 265; Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Groh, Aufnahme eines Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Ziel und Zweck von Venture Capital-Fonds/Private Equity-Fonds

Rn. 1517 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In sog Venture Capital-Fonds und Private Equity-Fonds (zu Letzteren s Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968) schließen sich Kapitalanleger insbesondere zu folgenden Zwecken zusammen (vgl Tz 1 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2003, 40): Finanzierung junger Unternehmen Finanzierung des Wachstums mittelständischer Unternehmen Finanzierung der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Düll/Fuhrmann/Eberhard, Übertragung eines Mitunternehmer-(teil-)anteils bei Vorhandensein von BV, DStR 2001, 1773; Groh, Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen: Ende der Ungewissheit?, DB 2001, 2162; Binz/Mayer, Die schrittweise Unternehmensnachf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick (Rechtsentwicklung und Rechtsfolgen)

Rn. 1381 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 3 EStG ist dem Wesen nach eine Bewertungsnorm zur Verhinderung einer Gewinnrealisierung bei interpersonellem Transfer stiller Reserven. Sie findet Anwendung bei der Übertragung von Sachgesamtheiten. Nach S 1 des § 6 Abs 3 EStG ist eine Buchwertfortführung (sog Buchwertprivileg) möglich, wenn eine Sachgesamt (dh ein Betrieb, Teilbetr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC zum Transfer von Einzelwirtschaftsgütern

Rn. 1776 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 AfA-Bemessungsgrundlage s Rn 1580, 1599, 1602, 1678 Anwachsung s Rn 1479 Aufnahme eines Gesellschafters s Rn 1031 ff Beteiligung an KapGes (100 %ig) s Rn 1592, 1771 Beteiligungsidentische Personengesellschaft s Rn 1720f Betrieb s Rn 1400 Betriebsaufgabe s Rn 1387, 1389, 1405, 1425 Betriebsaufspaltung s Rn 1822 ff Betriebsgrundlage, wesentliche s Rn 1406 Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung und deren Steuerfolgen

Rn. 1526 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Regelung des § 6 Abs 5 EStG wurde das StEntlG 1999/2000/2002 (BGBl I 1999, 402) in das Gesetz eingefügt. Bis dahin galt als Rechtsgrundlage der sog Mitunternehmererlass (Mitunternehmererlass) des BMF v 20.12.1977, BStBl I 1978, 8. Rn. 1527 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Mitunternehmererlass erlaubte (ua) auch den Buchwerttransfer aus ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rechtsfolge bei quotaler, unterquotaler und überquotaler Übertragung

Rn. 1439 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei quotaler Übertragung von Sonder-BV unterfällt die Übertragung des Anteils an dem Mitunternehmeranteil insgesamt § 6 Abs 3 S 1 EStG; § 6 Abs 3 S 2 EStG findet keine Anwendung. Eine Sperrfrist/Behaltefrist löst die Übertragung also nicht aus. Rn. 1439a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Entsprechendes gilt nach Auffassung des BFH bei überquotaler...mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / 2. Unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten nach § 6 Abs. 3 EStG

Insbesondere i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge kommt es häufig vor, dass Steuerpflichtige ihre Mitunternehmeranteile unentgeltlich übertragen möchten. Mögliche Buchwertübertragung bei Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils: § 6 Abs. 3 S. 1 EStG ermöglicht dies zu Buchwerten, wenn der gesamte Mitunternehmeranteil inklusive wesentlichem Sonder-BV übertragen wird. Wirtsch...mehr

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Literaturverzeichnis

Becker/Bolte/Lückemeier, Höfeordnung mit Höfeverfahrensordnung, 5. Aufl. 2023 Beck OK EStG, Kirchhof/Kulosa/Ratschow, 23. Edition 2025 Beck OK GBO, Hügel, 59. Edition 2025 Beck OK Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Diehn/Uhl, 51. Edition 2025 Beck'sches Formularbuch Erbrecht, 5. Aufl. 2023 Beck'sches Formularbuch Immobilienrecht, 4. Aufl. 2023 Beck'sches Notar-Handbuch, 8. Aufl. 20...mehr

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Vorwort zur 1. Auflage

Die Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe stellt im Rahmen der Beratung und Vertragsgestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, die an sich schon kein ganz einfaches Rechtsgebiet ist, noch einmal eine Besonderheit für sich dar. Diese resultiert zum einen aus der Eigenart der zu beachtenden Vorschriften des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts. Das gilt vor allem für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Unternehmensnachfolge

Eine Verwalterin möchte ihren Betrieb altersbedingt aufgeben und ein paar WEGs einem anderen Verwaltungsbetrieb übergeben. Sie möchte aber weder zu einer Versammlung einladen noch an der Versammlung teilnehmen. Meiner Meinung nach muss sie auf jeden Fall einladen, das wird sie wohl auch noch widerwillig machen. Kann ich als "Fremder" mich auf so einer Versammlung ohne den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Reformbedarf mit Nebenwirkungen - zur ewigen Debatte um die Erbschaftsteuer

Die Frage, ob es einer Reform der Erbschaftsteuer bedarf, begleitet das deutsche Erbrecht seit Jahrzehnten – mit wechselnder Intensität, aber ungebrochener Brisanz. Kaum ein steuerrechtliches Thema berührt gesellschaftliche Grundfragen so unmittelbar wie die Vermögensnachfolge: Leistung und Herkunft, Generationengerechtigkeit, Eigentumsschutz und die soziale Ausgleichsfunkti...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.1 Ermittlung des Beratungspotenzials – Vorteile des Einstiegs über kleine Beratungsfelder

Der Oberbegriff "Private Vermögensberatung" wird häufig gleichgesetzt mit der Erstellung einer kompletten Vermögens- und Finanzplanung. Diese gedankliche Einengung führt oftmals dazu, dass in der Kanzlei der Aufwand zum Einstieg in diese Beratung fachlich und zeitlich zu hoch eingeschätzt und daher abgelehnt wird. Zum anderen wird das eigentliche Potential dieses Beratungsfe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.4 Rückkehr und unentgeltlicher Erwerb

Es besteht auch die "Steuerneutralität" hinsichtlich einer Rückumzugsmöglichkeit von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland innerhalb von 7 Jahren, wenn ein voriger unentgeltlicher Erwerb zur Versteuerung geführt hat (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 5 AStG). Damit soll insbesondere bei verschenkten/geerbten Anteilen an Angehörige (Unternehmensnachfolgern) eine nac...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 1 Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile der Ressortaufteilung

Eine Aufteilung in Ressorts ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre GmbH mehrere Geschäftsführer hat oder bald haben soll und diese Geschäftsführer Kenntnisse in unterschiedlichen Sachgebieten haben, z. B. Vertrieb und Controlling. Vor allem bei kleinen und mittelgroßen GmbHs ist die Einteilung in "kaufmännische" und "technische" Geschäftsführung eine klassische, aber nicht immer di...mehr

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GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 2 Problemstellung

Eine Vielzahl der unternehmerischen Entscheidungen innerhalb von GmbHs wird oftmals unter Beteiligung der Gesellschafter getroffen, sodass der plötzliche Wegfall eines Gesellschafters unmittelbare Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Unternehmens haben kann. Dies gilt besonders in kleinen und mittelständischen sowie familiär beherrschten GmbHs. Konsequenz des plötzliche...mehr

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GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 3 Sofortmaßnahmen

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GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / II. Alternativgestaltung im Fall der Unternehmensnachfolge

Aus der aktuellen Rechtsprechung zur Lohn- und Schenkungsteuer ergibt sich eine weitere lohnsteuerfreie Beteiligungsmöglichkeit. Sofern die Übertragung von Anteilen zur Regelung der Unternehmensnachfolge an einen langjährigen Mitarbeiter erfolgt, soll die verbilligte oder schenkweise Übertragung der Geschäftsanteile nicht zu Arbeitslohn führen.[4] Die Rechtsprechung erkennt ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / VI. Zusammenfassung

Hurdle Shares bieten eine flexible Möglichkeit, Mitarbeiter sowohl in Start-ups als auch im Mittelstand steueroptimiert und liquiditätsschonend am künftigen Unternehmenswert zu beteiligen. Bei sachgerechter Ausgestaltung fällt weder bei der Anteilsgewährung noch beim Exit Lohnsteuer an; Wertsteigerungen werden als Kapitaleinkünfte besteuert. Die Kombination aus der aktuellen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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