Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensbewertung

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischen mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell... mehr

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Die Haftung von Geschäftsleitern bei Unternehmenstransaktionen

Zusammenfassung Hohe Summen, hohes Risiko, hochkomplex: Geschäftsleiter treffen selten Entscheidungen mit größerer Tragweite als bei Unternehmenskäufen. Gerade aus diesem Grund ist ein Bewusstsein für mögliche Haftungsrisiken und deren Vermeidung wichtig. Dieser Beitrag soll helfen, die Sensibilität dafür zu schärfen. Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist für jede Gese... mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2 Maßstab der Unternehmensbewertung einvernehmlich festlegen

Das BGB enthält keine zwingenden Bewertungsvorschriften. Grundsätzlich ist der Wert des Anfangs- bzw. Endvermögens sachverhaltsspezifisch zu ermitteln und vom Verkehrswert auszugehen (dies ist der bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielbare Erlös). Die Ehepartner können die Bewertungsmaßstäbe frei vereinbaren. Auch die Vereinbarung einer Bewertungshöchstgrenze für das B... mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.2 Bewertung bei Unternehmen

Die Rechtsprechung berücksichtigt bei der Bewertung von größeren Kapital- und Personengesellschaften meist den Ertragswert, aber auch den Substanzwert. U. U. werden beide Methoden kombiniert und dabei unterschiedlich gewichtet. Der BGH nimmt zum Teil den rechnerischen Mittelwert aus Ertrags- und Substanzwert. Familiengerichte berechnen so den Zugewinn bezüglich des Unternehme... mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4 Scheidungsfolgenvereinbarung für den Unternehmer

Unabdingbar ist es, wenn ein Ehepartner oder alle beide ein Unternehmen haben, so früh wie möglich klare und vertretbare Regelungen zum Zugewinnausgleich bzw. dessen Verzicht bezüglich des Betriebsvermögens zu treffen und auch Maßstäbe für die Unternehmensbewertung zu vereinbaren. 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand... mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.1 Grundlagen der Bewertung von Freiberuflern

Der Sachwert, der den Anschaffungswert der im Unternehmen vereinigten Sachen und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten widerspiegelt, steht bei den meisten Freiberuflern regelmäßig nicht im Vordergrund (u. U. anders bei einem Arzt mit speziellen Apparaten). Hier ist meist der personalistische Einschlag bestimmend, weil die Bewertung nicht von der Person des Inhabers zu tre... mehr

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Führt das vereinfachte Ertr... / IV. Lösungsansätze in der Praxis

Neben der Möglichkeit i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge bereits vor Übertragung auf ein Gesellschafterdarlehenskonto zu verzichten bzw. die "stehengelassenen Gewinne" auf ein Konto mit Eigenkapitalcharakter zu übertragen, gibt es weitere Ansätze um bei der Wertermittlung bei Holdingstrukturen nicht auf einen – meist ungerechtfertigt hohen – Ertragswert aus dem vereinfachten E... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Kaufpreis

Der Kaufpreis orientiert sich am Unternehmenswert, ist aber nicht zwangsläufig mit diesem identisch. Die Bewertungsmethode und die innerhalb der Bewertungsmethode gewählten Berechnungsverfahren müssen – auch unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falls – im Einklang mit dem durch diese rechtliche Vorgabe geprägten Bewertungsziel stehen.[1] Dieser Hinweis an den Ma... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 95 BewG Begriff des Betriebsvermögens

Ausgewählte Literaturhinweise: Bergan/Lätsch, Das Jahressteuergesetz 2024 im Überblick – Teil 2: Die Änderungen außerhalb des Einkommensteuerrechts, DStR 2024, 2849; Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Große, Unternehmensbewertung und St... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Verkürzter Ermittlungszeitraum durch Charakteränderung

Rz. 7 Die Ableitung des künftigen Jahresertrags aus den Betriebsergebnissen der letzten drei Wirtschaftsjahre führt in einem sich dynamisch entwickelnden wirtschaftlichen Umfeld dann zu unzutreffenden Ergebnissen, wenn sich der Charakter eines Unternehmens und damit seine Ertragsaussichten nachhaltig verändert haben. Von einer Charakteränderung kann im Zweifel bei einer meng... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 5 Zugewinngemeinschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Ballhorn/König, Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht – der neue IDW ES 13 und die Vorgaben der BGH-Rechtsprechung, BB 2015, 1899; Beckervordersandfort/Klönne, Chancen und Risiken des gegenständlichen Zugewinnausgleichs im Rahmen der Güterstandsschaukel, ErbR 2024, 169; Blusz, Reparatur unentgeltlicher Zuwendungen unter Ehegatten, ZEV ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 199 BewG Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Ausgewählte Literaturhinweise: Barthel, Unternehmenswert: Entwurf einer Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung, Handelsblatt Fachmedien, FB v. 07.07.2008 520 (522); Eisele in Rössler/Troll, BewG § 199, Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens, 38. EL April 2024; Eisele, Steuerliche Unternehmensbewertung Erweiterung des Anwendungsbereichs durch modifiziert... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Bewertung des Anfangs- und Endvermögens

Rz. 25 Das Anfangs- und Endvermögen ist nach den zivilrechtlichen Wertmaßstäben, also dem jeweiligen Verkehrswert, zu bewerten (§ 1376 BGB; s. Rn. 5 ff.). Das Anfangsvermögen ist zum Zeitpunkt des Eintritts des Güterstandes (§ 1376 Abs. 1 BGB; vgl. R E 5.1 Abs. 3 ErbStR), Hinzurechnungen im Zeitpunkt des Erwerbs, das Endvermögen im Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes u... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 5 Der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens erstreckt sich auch auf die Bewertung von ausländischen Unternehmen, solange ein offensichtlich unzutreffendes Ergebnis ausgeschlossen ist (s. R B 199.1 Abs. 2 ErbStR). Zwar gibt es hierzu im Gesetz keinen Hinweis, aber die ErbStR stellen dies klar. Dies gilt insb. für die Ermittlung des Jahresertrags. Rz. 6... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die i. R.d. ErbStRG vom 24.11.2008 neu gefasste Regelung erfüllt durch ihren Regelungsinhalt, dass BV bzw. der Anteil am BV i. S. d. §§ 95 bis 97 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen ist und dieser nach § 11 Abs. 2 BewG zu ermitteln ist, zwei Funktionen. Zum einen wird dadurch die verfassungsrechtlich gebotene Bewertung zu dem in § 9 BewG definierten gemeinen Wert (s.... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 109 BewG Bewertung

Ausgewählte Literaturhinweise: Korezkij: Neue Erkenntnisse zur Unternehmensnachfolge aus dem Leitfaden für Feststellungsverfahren ("Leit-Fest") v. 8.12.2022, DStR 2023, 1243; Lüdicke, Gleichheitsgerechte Bewertung für die Erbschaftssteuer, FR 2013, 107; Olbrich/Hares/Pauly, Erbschaftsteuerreform und Unternehmensbewertung, DStR 2010, 1250; Raupach, Der Verkehrswert als alleini... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 201 BewG Ermittlung des Jahresertrags

Ausgewählte Literaturhinweise: Eisele in R/T, BewG § 201, Ermittlung des Jahresertrags, 7. Aufl. 2023; Erb/Regierer/Vosseler, Bewertung bei Erbschaft und Schenkung, 2. Aufl., München 2022, Kap. 3, Rn. 37; K/S/S, BewG § 201, Ermittlung des Jahresertrags, 2018; Wollny, Unternehmensbewertung für die Erbschaftsteuer, 495. Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 02.12.2020 – II R 5/19, ... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 103 BewG Schulden und sonstige Abzüge

Ausgewählte Literaturhinweise: Bruschke, Die beschränkte Abziehbarkeit von Schulden und Lasten nach § 10 Abs. 6 ErbStG, UVR 2016, 19; Hübner, Erbschaftsteuerliche Unternehmensbewertung und Steuerbilanzwerte, DStR 2000, 1205; Hübner/Friz/Grünwald, Erbschaftsteuerliches Stichtagsprinzip und latente Ertragssteuern auf stille Reserven, ZEV 2019, 390; Koretzkij, Update Verwaltungs... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 16 Bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, die ihren ertragsteuerlichen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist nach § 202 Abs. 2 Satz 1 BewG anstelle des Bilanzgewinns der (durch das ertragsteuerliche Zu- und Abflussprinzip geprägte) Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zugrunde zu legen. Die nach § 202 Abs. 1 Satz ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns I

Tz. 54d Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Rechtsfolgen des Tatbestands gem § 22 Abs 1 S 1 (ggf iVm S 6) UmwStG sind die rückwirkende Ermittlung, die Festsetzung (s Tz 63 ff) und Besteuerung (s Tz 59 ff) eines Gewinns aus der Einbringung (sog Einbringungsgewinn I), der in § 22 Abs 1 S 3 UmwStG ges definiert ist: mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Die Bewertung von ausländischem Betriebsvermögen

Rz. 3 Für die Bewertung ausländischen BV gelten die §§ 12 Abs. 7 ErbStG, 31 BewG. Auch für das ausländische BV ist eine Bewertung zum gemeinen Wert i. S. d. § 9 BewG in § 31 BewG vorgegeben, allerdings nur mit einem Verweis auf den Ersten Teil des BewG, der die §§ 1 bis 16 BewG umfasst. § 31 BewG enthält für die Bewertung ausländischen BV also keine Anordnung der entsprechen... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Beachtung von strukturellen Änderungen des Unternehmens

Rz. 10 Bei Unternehmen, die z. B. durch Umwandlung einer PersG oder einer Einzelfirma oder i. R. einer Betriebsaufspaltung aus einem bestehenden Unternehmen entstanden sind, sind der Ermittlung des Durchschnittsertrags die früheren Betriebsergebnisse des Vorgängerunternehmens zugrunde zu legen (s. § 201 Abs. 3 Satz 2 BewG). Soweit sich die Änderung der Rechtsform auf die Ert... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.1 Überblick

Rz. 35 In der nichtsteuerlichen Bewertungspraxis erfordern unterschiedliche Anlässe eine betriebswirtschaftliche Bewertung des Unternehmens. So müssen bspw. Wirtschaftsprüfer (aber auch Unternehmensberater, Steuerberater, Banken oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertungen) i. R. von Unternehmensverkäufen, anlässlich von Erbauseinander... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad-hoc-P... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Wahlrecht bei offensichtlich zutreffendem Ergebnis

Rz. 13 Die vorbestimmten Typisierungen im vereinfachten Ertragswertverfahren können dazu führen, dass bei der Anwendung des Verfahrens das ermittelte Ergebnis von dem gemeinen Wert abweicht (s. R B 199.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR). Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG besteht für den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht, das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuwenden. Gesetzliche Tatbestand... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Die Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrages

Rz. 1 § 201 BewG regelt die Ermittlung des durchschnittlichen Jahresertrages, der maßgeblich für die Berechnung des Ertragswerts ist. Die Norm bestimmt insb., welche Wirtschaftsjahre in die Berechnung einbezogen werden. Da der Ertragswert zukunftsbezogen zu ermitteln ist, bildet der voraussichtliche Jahresertrag, der zukünftig nachhaltig erzielbar ist (s. § 201 Abs. 1 Satz 1... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung... mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 5 Außerplanmäßige Abschreibung

Von weitem betrachtet sehen die Ausführungen in IAS 36 zur außerplanmäßigen Abschreibung schon aufgrund ihres Umfangs sehr eindrucksvoll aus. Dies lässt erwarten, dass wenig Fragen offen bleiben. Wenn man sich dem Standard über das Inhaltsverzeichnis nähert, sieht er schon viel weniger gut aus. Wenn man ihn aber wirklich liest, sieht er für einige grausam aus. Es beginnt all... mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 4.3 Ergebnis je Aktie

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) gilt als eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Aktien. Ein im Unternehmens- oder Branchenvergleich niedriges Kurs-Gewinn-Verhältnis soll (unter sonst gleichen Bedingungen) indizieren, dass eine Aktie billig ist. Das KGV lässt sich wiederum aus dem Ergebnis je Aktie ( earnings per share – EPS) ableiten. Es besteht folgender Zusammenhang: mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu... mehr

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Konzernabschluss / 4.2.8 Nicht beherrschende Anteile (Minderheiten)

IFRS 3 verlangt im Rahmen der Erstkonsolidierung eine vollständige Neubewertung des erworbenen Vermögens auch dann, wenn weniger als 100 % eines Unternehmens erworben werden. Stille Reserven und Lasten sind also nicht nur in Höhe des Anteils des Erwerbers aufzudecken, sondern zu 100 %. Im Normalfall (stille Reserven höher als stille Lasten) führt die vollständige Neubewertung... mehr

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Unternehmensübertragung: keine Vermengung von Umwandlungsrecht und Barkapitalerhöhung mit Sachagio

Zusammenfassung Nach einer Entscheidung des Kammergerichts muss eine Ausgliederung den Vorgaben des UmwG folgen. Sei keine Kapitalerhöhung gewollt, müsse hierauf verzichtet werden. Bei einer Barkapitalerhöhung mit Sachagio werden die Vermögenswerte per Einzelübertragung und nicht im Wege der Ausgliederung übertragen. Registergericht lehnt Handelsregistereintragung der Ausglie... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 18 Im Fall einer dauerhaften Wertminderung (der beizulegende Wert des GoF ist dauerhaft unter dessen Buchwert gefallen) ist der GoF außerplanmäßig abzuschreiben (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Diese außerplanmäßige Abschreibung ist unabhängig von der planmäßigen Abschreibung vorzunehmen.[1] Es besteht insoweit eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Bestimmung stiller Reserven und Lasten (Abs. 2 Satz 1 und 4)

Rz. 26 Gem. § 312 Abs. 2 Satz 1 HGB ist der nach § 312 Abs. 1 Satz 2 ermittelte Unterschiedsbetrag ("Unterschiedsbetrag 1" nach DRS 26.34) den Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des assoziierten Unt insoweit zuzuordnen, als deren beizulegender Wert höher oder niedriger als der Buchwert ist und somit stille Reserven oder Lasten bestehen. Hie... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung der Anteile (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 34 Die im Weiteren zu verrechnenden Anteile sind nach § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren Wertansätzen in die Aufrechnung mit dem anteiligen EK des TU einzubeziehen. Die Wertansätze entsprechen den AK gem. § 255 Abs. 1 HGB, d. h. der für den Erwerb der Anteile bewirkten Gegenleistung, die ggf. um Anschaffungsnebenkosten oder sonstige direkt dem Erwerb zurechenbare Kosten z... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Definition, Komponenten, Ausweis

Rz. 11 Nach § 301 Abs. 3 HGB ist ein nach Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 HGB verbleibender Unterschiedsbetrag, wenn er auf der Aktivseite entsteht, in der Konzernbilanz als GoF auszuweisen. Durch die Verrechnung der AK der Anteile am TU mit den dahinter stehenden VG und Schulden des erworbenen TU (jeweils zu Zeitwerten bewertet) wird die rechtliche Sichtweise eines Beteiligu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 1260 [Autor/Stand] Notwendigkeit der Ermittlung eines Einigungsbereichs für das Transferpaket. Erfolgt die Bewertung des Transferpakets auf Grundlage eines hypothetischen Fremdvergleichs, muss im ersten Schritt ein Einigungsbereich ermittelt werden. Hierzu bestimmt § 1 Abs. 3 Satz 7 Folgendes: "Können keine Vergleichswerte festgestellt werden, ist für die Bestimmung des ... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Betriebswirtschaftliche Lösungsansätze

Rz. 1047 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche Sicht zur Aufteilung von Einigungsbereichen. Da sich der Gesetzgeber mit der Einführung des hypothetischen Fremdvergleichs in Gestalt der sog. Einigungsbereichsbetrachtung die Erkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre zu eigen macht, erscheint es sinnvoll, zunächst die betriebswirtschaftlichen Lösungsansätze zu vergegenwärtigen.... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewertung eines immateriellen Werts im Rahmen der Übertragung

Rz. 2672 [Autor/Stand] Besonderheiten bei Übertragung statt Überlassung immaterieller Werte. In den vorstehenden Abschnitten wurde erörtert, wie eine angemessene Lizenzgebühr bei Überlassung eines immateriellen Werts ermittelt werden kann. Wird nun ein immaterieller Wert nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern übertragen (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, vgl. Rz. 2... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 18 Dem Berechtigten sind alle Informationen zu verschaffen, die er bei verständiger Würdigung benötigt, seinen Pflichtteilsanspruch zu berechnen, also die dazu erforderlichen Unterlagen (Staud/Herzog Rz 117) wie Kaufvertragsurkunden bei zeitnaher Veräußerung von Nachlassgegenständen (Rn 13). Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass der Nachlassgegenstand nach dem Erbfall v... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) EU-Umsetzungsgesetz

Rz. 13.9 [Autor/Stand] Anpassung redaktioneller Natur. Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben v. 8.4.2010[2] wurde § 1 Abs. 3 Sätze 9 und 10 geändert.[3] Die Änderung von Satz 9 war eher redaktioneller Natur. In dem geänderten Satz 10 wollte der Gesetzgeber die Reichweite der Vorschrift einschränken, soweit sie die Unternehmensbewertung bei Funktionsverlager... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestimmung der finanziellen Überschüsse für das Transferpaket

Rz. 1263 [Autor/Stand] Bestimmung der finanziellen Überschüsse aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden finanziellen Überschüsse zu bestimmen. Hierzu ist die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Verlageru... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Ableitung eines angemessenen Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 1280 [Autor/Stand] Allgemeine Grundsätze zur Bestimmung eines Kapitalisierungszinssatzes. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs ist zu klären, mit welchem Zinssatz die aus dem Transferpaket zu erwartenden Gewinne zu diskontieren sind.[2] Der Gesetzgeber hat diese Frage in § 1 Abs. 3b nicht geregelt. Eine Aussage dazu findet sich jedoch in § 4 FVerlV 2022 (bisher: § 5 Satz... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorbemerkung

Rz. 3201 [Autor/Stand] Konzeptionelle Grundlagen. Nach der BsGaV wird zunächst das Dotationskapital ermittelt, welches der Betriebsstätte zuzuordnen ist. Anschließend werden die übrigen Passivposten als Residualgröße zugeordnet. Darüber hinaus unterscheidet die BsGaV bei der Bestimmung des Dotationskapitals zwischen inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen und ... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Rz. 13.3 [Autor/Stand] Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Durch Art. 7 UntStRefG 2008 v. 14.8.2007[2] wurde § 1 Abs. 1 um zwei Sätze erweitert, die den Fremdvergleichsgrundsatz gesetzlich definieren. Hintergrund der Änderung war, dass der Gesetzgeber zum einen das Bedürfnis hatte, den Fremdvergleichsgrundsatz gesetzlich zu regeln.[3] Inhaltlich wird der Fremdver... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Weitergehende Berichtigungen (§ 1 Abs. 1 Satz 4)

[4]Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu weitergehenden Berichtigungen als die anderen Vorschriften, sind die weitergehenden Berichtigungen neben den Rechtsfolgen der anderen Vorschriften durchzuführen. Rz. 245 [Autor/Stand] Grundsatz der Idealkonkurrenz. § 1 Abs. 1 Satz 4 enthält den Grundsatz der Idealkonkurrenz, dem zufolge bei Anwendbarkeit anderer Korrek... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abfindungsanspruch.

Rn 4 Die Abfindung entschädigt den Ausgeschiedenen dafür, dass seine Mitgliedschaft für ihn weggefallen ist. Ausdrücklich stellt I auf den Wert des Gesellschaftsanteils ab, flankiert durch die Möglichkeit einer Schätzung gem II. Der Anteilswert ist die Beteiligungsquote iSv § 709 III am Unternehmenswert (BTDrs 19/276351, 175; Schäfer/Schäfer Neues PersGesR § 6 Rz 25). Das wi... mehr