Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensbewertung

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Internationales Steuerrecht... / 1 Die ertragswertorientierte Gesamtbewertung

Wesentliches Element der gesetzlichen Neuregelung ab dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Abkehr von der bisherigen Betrachtung der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung auf Basis von Einzeltransaktionen. Ausgangspunkt ist nach der Begründung der Neufassung die Überlegung, dass hier – wie bei einer Teilbetriebsübertragung – das von der übertragenen Funktion umfasste unter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundlagen

Die Bestimmung (Wertermittlung) des in § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG/ § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG genannten Transferpakets soll als Ganzes nach den Sätzen 5 und 6 und unter Berücksichtigung funktions- und risikoadäquater Kapitalisierungszinssätze erfolgen. Für eine Bewertung eines teilbetriebsähnlichen Pakets kommt grundsätzlich nur eine betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Grundsätzliche Rechenschritte nach der FVerlV 22

Ab 2022 ergeben sich aus der Neufassung folgende Rechenschritte bzw. Regelungen zum Wert des Transferpakets: Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim abgebenden Unternehmen; Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim aufnehmenden Unternehmen; Festlegung der Dauer des Prognosezeitraums; Ermittlung d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Die Rechenschritte nach der FVerlV a. F.

In § 3 FVerlV a. F. wird als Ausgangspunkt die Gewinnerwartung bestimmt, wobei angemessene Kapitalisierungszinssätze (entsprechend der Funktion) und im Regelfall ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen sind. Im Einigungsbereich soll dann nach § 1 Abs. 2 Satz 7 AStG der Preis mit der höchsten Wahrscheinlichkeit zugrunde gelegt werden; soweit kein anderer ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.8 § 199 BewG (Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens)

• 2019 Vereinfachtes Ertragswertverfahren / Nichtanwendbarkeit bei komplexen Strukturen von verbundenen Unternehmen / § 199 BewG Die FinVerw geht bei komplexen Strukturen von verbundenen Unternehmen von begründeten Zweifeln an der Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens aus mit der Folge einer entsprechenden Beweislastumkehr. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Auc...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.5 § 8c KStG (Verlustabzug bei Körperschaften)

• 2019 Stille-Reserven-Klausel bei negativem Eigenkapital / § 8c Abs. 1 Satz 7 KStG / § 8d Abs. 2 Satz 1 KStG Bei Körperschaften mit negativem Eigenkapital stellt sich im Rahmen der Stille-Reserven-Klausel die Frage, ob die stillen Reserven i. S. v. § 8c Abs. 1 Satz 7 KStG auf der Basis der Einzelbewertung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder der Bewertung des gesa...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.2 § 11 BewG (Wertpapiere und Anteile)

• 2019 Bewertung von Anteilen an inhabergeführten Unternehmen/§ 11 BewG Die Inhaberbezogenheit eines Unternehmens kann einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Unternehmenswert haben. Von daher sind derartige personenbezogene Faktoren bei der Unternehmensbewertung nicht zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass nicht bei jedem inhabergeführten Unternehmen die Ertrags...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.8 § 22 UmwStG (Besteuerung des Anteilseigners)

• 2019 Verletzung der Sperrfrist beim Formwechsel der übernehmenden Gesellschaft / Schadensersatzanspruch bei steuerlicher Fehlberatung / § 22 Abs. 2 UmwStG Das FG Hessen hat mit Urteil v. 10.7.2018, 2 K 406/16 – I R 25/18 bei einem Formwechsel der übernehmenden Gesellschaft im Rahmen eines Anteilstausches nach § 21 UmwStG einen Sperrfristverstoß i. S. v. § 22 Abs. 2 UmwStG b...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.10 § 14 KStG (Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft)

• 2019 Zuordnung von Kapitalbeteiligungen zu einer inländischen Betriebsstätte einer Personengesellschaft bei Vorhandensein ausländischer Mitunternehmer / § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 ff. KStG Fraglich ist, in welchen Fällen Deutschland als Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht an Anteilen von Kapitalgesellschaften hat, wenn an einer inländischen Personengesellschaft ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Jordan, Konsequenzen des Formwechsels für einen vorgelagerten Anteilstausch nach § 21 UmwStG – Urteil des FG Münster v. 30.12.2021 – 4 K 1512/15 F, NWB 2023, 191; Brinkmann/Walter-Yadegardjam, Der Anfang vom Ende der umsatzsteuerlichen Organschaft oder viel Lärm um Nichts? – Die EuGH-Urteile v. 1.12.2022 und die Folgen für die umsatzsteuerliche Organschaft sowie unentgeltlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen allgemein

Rn. 109 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der GrS hat in seinem Beschluss BFH v 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5 eingehend zur steuerlichen Anerkennung der Gewinnverteilung bei Aufnahme nicht oder nur in nachgeordneter Funktion (BFH BFH/NV 1986, 327) mitarbeitender Familienangehöriger (Kinder oder Ehegatten) in das Unternehmen des Schenkers durch Schenkung eines KG-Anteils St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Verwaltungsanweisungen: OFD Ffm vom 14.03.2001, DStR 2001, 1159 und vom 03.11.2008, S 2241 A – 37 St 213 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypisch stillen Gesellschaft); OFD Erfurt vom 23.10.2003, S 2241 A – 08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). Grundsätzlich s Rn 23 und zur Ansich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Unternehmensbewertung

4.1 Überblick Rz. 250 Durch das ErbStRG ist die Bewertung von nicht börsennotierten Unternehmen grundsätzlich rechtsformunabhängig auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 BewG geregelt worden. Unternehmen i. d. S. sind: gewerbliche Einzelunternehmen [1], gewerblich tätige Personengesellschaften [2], freiberuflich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften[3] sowie Kapitalgesells...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.1 Ertragswertverfahren als maßgebliche Bewertungsmethode

Rz. 322 Die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist davon abhängig, dass der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu ermitteln ist. Dies setzt voraus, dass zu bewertende Anteile an Aktiengesellschaften und an Kommanditgesellschaften auf Aktien nicht an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, weil sie in diesem ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2.3 Rückwirkende Anwendung auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015

Rz. 376e Nach § 265 Abs. 11 BewG ist die Neufassung des § 203 BewG rückwirkend auf alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anzuwenden. Ein Wahlrecht zwischen der Anwendung des alten und des neuen Rechts besteht für den Stpfl. insoweit nicht. Die rückwirkende Anwendung des neuen Rechts war schon in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags vo...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5 Ermittlung des Betriebsergebnisses (§ 202 BewG)

4.7.5.1 Ausgangswert im Allgemeinen Rz. 341 Nach § 202 Abs. 1 S. 1 BewG ist zur Ermittlung des Betriebsergebnisses von dem Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auszugehen. Die früher in R 99 Abs. 1 S. 4 ErbStR 2003 vorgesehene Anknüpfung an das zu versteuernde Einkommen i. S. d. §§ 7 und 8 KStG kommt nach neuem Recht nicht mehr in Betracht, weil Einzelunternehmen und Personen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1 Aktivseite

4.2.1.1 Einzelunternehmen Rz. 252 Für Einzelunternehmen verweist § 95 Abs. 1 BewG auf die ertragsteuerliche Beurteilung. Das Betriebsvermögen umfasst danach alle Teile eines Gewerbebetriebs i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Dies sind die Wirtschaftsgüter des notwendigen und des gewillkürten Betriebsvermöge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.5 Besonderheiten bei stiller Einlage

Rz. 110 Auch die Einlage eines stillen Gesellschafters ist eine Kapitalforderung, die grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen ist.[1] Der Ansatz eines vom Nennwert abweichenden Werts setzt auch bei ihr voraus, dass die Kündbarkeit für längere Zeit ausgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gesellschaftsverhältnis im Besteuerungszeitpunkt noch mehr als 5 Jahre währen w...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8 Ableitung des Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften und des Anteils am Betriebsvermögen aus dem Gesamtwert des Unternehmens (§ 97 Abs. 1a und 1b BewG)

4.8.1 Allgemeines Rz. 390 Die Vorschriften des § 97 Abs. 1a und 1b BewG regeln, wie der für das Betriebsvermögen bzw. für das Vermögen der Kapitalgesellschaft als Ganzes ermittelte gemeine Wert auf den zu bewertenden Anteil zu verteilen ist. Zugleich lässt sich aus dieser Regelung entnehmen, dass der Wert des Anteils (am Betriebsvermögen bzw. an der Kapitalgesellschaft) nicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3 Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (§ 97 Abs. 1b BewG)

4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6 Substanzwert (§ 11 Abs. 2 S. 3 BewG)

4.6.1 Substanzwert als allgemeine Untergrenze der Bewertung Rz. 301 Nach § 11 Abs. 2 S. 3 BewG darf die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) nicht unterschritten werden; die §§ 99 und 103 BewG sind anzuwenden. Nach R ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7 Vereinfachtes Ertragswertverfahren (§§ 199–203 BewG)

4.7.1 Überblick Rz. 320 Die §§ 199 –203 BewG regeln eine vom Gesetz als vereinfachtes Ertragswertverfahren bezeichnete Methode zur Ermittlung des gemeinen Werts nicht börsennotierter Anteile an Kapitalvermögen sowie von (Anteilen an) Betriebsvermögen. Nach dem Regierungsentwurf des ErbStRG sollten diese Regelungen nicht unmittelbar im Gesetz, sondern durch eine Rechtsverordnung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3 Struktur des vereinfachten Ertragswertverfahrens (§ 200 BewG)

4.7.3.1 Grundsatz: Kapitalisierung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags Rz. 328 Nach § 200 Abs. 1 BewG ergibt sich der Ertragswert – vorbehaltlich der Abs. 2–4 – durch Multiplikation des zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrags mit dem in § 203 BewG definierten Kapitalisierungsfaktor. Der Unternehmenswert wird damit im Wege der "ewigen" Verrentung des nachhaltig erz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.4 Ermittlung des Jahresertrags (§ 201 BewG)

Rz. 334 Ebenso wie bei betriebswirtschaftlichen Ertragswertverfahren soll der Unternehmenswert auch nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zukunftsbezogen ermittelt werden. Grundlage der Bewertung bildet deshalb nach § 201 Abs. 1 S. 1 BewG der voraussichtlich zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag. In Ermangelung entsprechender Finanzplandaten kann dieser jedoch n...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.1 Ausgangswert im Allgemeinen

Rz. 341 Nach § 202 Abs. 1 S. 1 BewG ist zur Ermittlung des Betriebsergebnisses von dem Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auszugehen. Die früher in R 99 Abs. 1 S. 4 ErbStR 2003 vorgesehene Anknüpfung an das zu versteuernde Einkommen i. S. d. §§ 7 und 8 KStG kommt nach neuem Recht nicht mehr in Betracht, weil Einzelunternehmen und Personengesellschaften anders als Kapitalge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.1.1 Basiszinssatz

Rz. 375 Der Basiszinssatz ist eine variable Größe. Er ist nach § 203 Abs. 2 S. 1 BewG a. F. aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist nach § 203 Abs. 2 S. 2 BewG a. F. auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Der Begriff der "langfris...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.1 Grundsatz: Kapitalisierung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags

Rz. 328 Nach § 200 Abs. 1 BewG ergibt sich der Ertragswert – vorbehaltlich der Abs. 2–4 – durch Multiplikation des zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrags mit dem in § 203 BewG definierten Kapitalisierungsfaktor. Der Unternehmenswert wird damit im Wege der "ewigen" Verrentung des nachhaltig erzielbaren Ertragswerts ermittelt. Das Prinzip der unendlichen Unternehmenspe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Überblick

Rz. 250 Durch das ErbStRG ist die Bewertung von nicht börsennotierten Unternehmen grundsätzlich rechtsformunabhängig auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 BewG geregelt worden. Unternehmen i. d. S. sind: gewerbliche Einzelunternehmen [1], gewerblich tätige Personengesellschaften [2], freiberuflich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften[3] sowie Kapitalgesellschaften [4], d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.5 Einzelbewertung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 333c Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtbewertung ergibt sich für Personengesellschaften aus § 97 Abs. 1a Nr. 2 S. 1 BewG, wonach für die Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters der gemeine Wert zu ermitteln und dem jeweiligen Gesellschafter zuzurechnen ist.mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.2 Ausgangswert bei Kapitalgesellschaften

Rz. 344 Der Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 S. 1 EStG gilt unmittelbar aber nur für Personenunternehmen. Demgegenüber geht das KStG vom – zu versteuernden – Einkommen (§ 7 Abs. 1 und 2 KStG) aus, nimmt zur Beantwortung der Frage, was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, allerdings auf die Vorschriften des EStG Bezug. Daraus folgt, dass auch bei Kapitalgese...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.4 Gründe für Korrekturen des Ausgangswerts

Rz. 351 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 BewG ist der nach Satz 1 ermittelte Ausgangswert um die in § 202 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1–3 BewG vorgesehenen Hinzurechnungen und Abzüge zu korrigieren. Der Zweck dieser Korrekturen besteht in erster Linie darin, den Ausgangswert der einzelnen Betriebsergebnisse um solche Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen zu bereinigen, die entweder einmali...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6 Kapitalisierungsfaktor (§ 203 BewG)

Rz. 374 Der Ertragswert wird zum einen durch den nachhaltig zu erwartenden künftigen Jahresertrag und zum anderen durch die als marktgerecht angesehene Verzinsung des Kapitals (Kapitalisierungszinsfuß) bestimmt. Um den Kapitalbetrag zu ermitteln, dessen jährliche Verzinsung dem Jahresertrag entspricht, ist letzterer mit dem Kehrwert des Kapitalisierungszinsfußes (Kapitalisie...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen (§ 11 Abs. 2 S. 2 BewG)

Rz. 271 Aus der Fassung des § 11 Abs. 2 S. 2 BewG ergibt sich, dass die Ermittlung des gemeinen Werts aus Verkäufen den Vorrang vor den anderen in der Vorschrift genannten Methoden hat.[1] Da es bei Einzelunternehmen keine Anteile gibt, die Gegenstand von Verkäufen sein könnten, kommt die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkaufspreisen bei ihnen nur für den Fall in Betracht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.1 Ermittlung des Unternehmenswerts unter "Berücksichtigung" der Ertragsaussichten

Rz. 290 Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 2 Nr. 2 ErbStRG ergibt, ist die Wertermittlung "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten" aus Sicht des Gesetzgebers gleichbedeutend mit der Bewertung im Ertragswertverfahren. Davon gingen auch die während der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichten Diskussionsbeiträge in der Literatur einhelli...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2 Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015

Rz. 376b Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rspr. des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016[1] ist § 203 BewG neugefasst worden. Nach der Neufassung beträgt der im vereinfachten Ertragswertverfahren anzuwendende Kapitalisierungsfaktor 13,75 (§ 203 Abs. 1 BewG). Eine automatische Anpassung an die Zinsentwickl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2.2 Fester Kapitalisierungsfaktor

Rz. 376d Der Kapitalisierungsfaktor 13,75 ist deutlich niedriger als der, der sich nach § 203 BewG a. F. für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 ergeben hätte. Ausgehend von dem vom BMF mit Schreiben vom 4.1.2016[1] bekannt gegebenen Basiszins von 1,1 % würde dieser 17,8571 betragen. Der Kapitalisierungsfaktor 13,75 entspricht einem Kapitalisierungszinssatz von 7,2727 %....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2 Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens (§ 199 BewG)

Rz. 321 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG kommt die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens in Betracht, wenn entweder der gemeine Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 2 BewG unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder der gemeine Wert des Betriebsvermögens oder eines Anteils am Betriebsvermögen nach § 109 Abs. 1 un...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.2 Vom Anteil am Nennkapital abweichende Ermittlung

Rz. 405 Nach dem durch das Steueränderungsgesetz 2015[1] an § 97 Abs. 1b BewG angefügten Satz 4 sind bei der Wertermittlung des Anteils abweichend von Satz 1 Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf den Wert des Anteils auswirken. Diese – auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anwendbare[2] – Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die ausschließliche Maßgebl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 251 Obwohl die Bewertung als solche für alle nicht börsennotierten Unternehmen einheitlich geregelt ist, gibt es weiterhin rechtsformanhängige Unterschiede in Bezug auf die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheiten. Die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit ist im Hinblick auf die Abgeltungswirkung des für sie festzustellenden Werts von Bedeutung. Aktive und passive Wi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Überblick über die Bewertungsmethoden

Rz. 270 Aus § 11 Abs. 2 BewG ergibt sich folgende Bewertungsreihenfolge: Ableitung des Unternehmenswerts aus Verkäufen unter fremden Dritten weniger als ein Jahr vor dem Bewertungsstichtag. Ermittlung des gemeinen Werts unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr auch für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode, w...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.1 Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2016

Rz. 374a Nach § 203 Abs. 1 BewG in der für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2016 geltenden Fassung (a. F.) errechnet sich der Kapitalisierungszinsfuß aus einem Basiszinssatz und einem Zuschlag von 4,5 %. 4.7.6.1.1 Basiszinssatz Rz. 375 Der Basiszinssatz ist eine variable Größe. Er ist nach § 203 Abs. 2 S. 1 BewG a. F. aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.9 Abgeltung des Ertragsteueraufwands (§ 202 Abs. 3 BewG)

Rz. 373 Zur Abgeltung des Ertragsteueraufwands ist ein positives Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 oder 2 BewG um 30 % zu mindern.[1] Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Betriebsergebnis aus Gründen der Rechtsformneutralität um Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen korrigiert wird. Da andererseits nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nur der ausschüttu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.1.3 Für die Jahre 2007–2015 anwendbare Zinssätze und Kapitalisierungsfaktoren

Rz. 376a Da Art. 3 ErbStRG für Erwerbe von Todes wegen die Möglichkeit vorsieht, die seit dem 1.1.2009 geltenden erbschaftsteuer- und bewertungsrechtlichen Vorschriften rückwirkend auf die Jahre 2007 und 2008 anzuwenden, hat das BMF auch für diese Jahre Basiszinssätze veröffentlicht. Im Einzelnen ergeben sich danach folgende Zinssätze und Kapitalisierungsfaktoren:mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.6 Notwendigkeit zur Ermittlung des Substanzwerts

Rz. 308 Die genaue Ermittlung des Substanzwerts ist mit einem nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden.[1] Daran war in der Literatur zunächst die Erwartung geknüpft worden, dass die FinVerw sie nur in Fällen durchführen werde, in denen konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Substanzwert ausnahmsweise höher als der im Rahmen einer Gesamtbewertung erm...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.3 Zurechnung des Sonderbetriebsvermögens (§ 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG)

Rz. 400 Die Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters werden nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG nicht in die Ermittlung des Gesamtwerts des Gesellschaftsvermögens einbezogen, sondern gesondert erfasst und dem jeweiligen Gesellschafter zugerechnet. Die Einzelbewertung hat nach den für die betreffenden Wirtschaftsgüter und Schulden jeweils gelte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.3 Entscheidung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens

Rz. 325 Aus dem in § 199 Abs. 1 und 2 BewG verwendeten Begriff "kann" wird nahezu einhellig der Schluss gezogen, dass die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei Erfüllung seiner tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nicht zwingend ist, sondern die Bewertung auch in einem anderen – betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechenden – Ertragswertverfahren erfolgen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.3 Einzelbewertung von Beteiligungen

Rz. 332 § 200 Abs. 3 BewG schreibt auch für Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht unter § 200 Abs. 2 BewG fallen, die gesonderte Bewertung vor. Unter Beteiligungen an anderen Unternehmen sind sowohl Anteile an einer Kapitalgesellschaft als auch Beteiligungen an einer Personengesellschaft zu verstehen.[1] Auf eine Mindestbeteiligungsquote kommt es nicht an.[2] Die Vo...mehr