Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensbewertung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 18 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; wegen Einzelheiten zum Inhalt vgl. HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Desens, gW bei Umwandlungen, GmbHR 2007, 1202; Dörfler/Wittkowski, Zwischenwertansatz als Instrument zur Verlustnutzung bei Verschmelzungen von Kö, GmbHR 2007, 352; Volckens/Gebert, Verschmelzung von Kap-Ges – Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei immateriellen WG, IStR 2007, 764; Trossen, Aufgabe der Maßgeblichkeit bei Umwandlungsvorgängen, FR 2006, 617; Krohn/Greuli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.6 Einheitliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 53 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 UmwStG kann das Bewertungswahlrecht nur einheitlich für alle übergehenden WG ausgeübt werden (ebenso hierzu s Tz 39). Im Fall des Zwischenwertansatzes sind alle übergehenden WG prozentual gleichmäßig, dh um einen einheitlichen Prozentsatz, aufzustocken, der dem Verhältnis des Aufstockungsbetrags zum Gesamtbetrag der vorha...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 2.2 Fachliche Grundlagen der Arbeit des Abschlussprüfers

Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden.[1] Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilrechtliche und sogar strafrechtliche K...mehr

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Transferpaket – ABC IntStR / 2.1 Bewertungsregelungen

§ 1 Abs. 3b S. 2 AStG ordnet an, dass in den Fällen der Funktionsverlagerung eine Ermittlung des Einigungsbereichs auf der Grundlage des Transferpakets unter Berücksichtigung der Funktions- und Risikoverteilung zu erfolgen hat. Damit wird kein konkreter Wert ermittelt, sondern der Einigungsbereich. Insoweit bedarf es einer weiteren Vorgabe, welcher Wert innerhalb dieses Inte...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.1 Vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer

Rz. 175 Der freie Beruf des vereidigten Buchprüfers (vBP) entwickelte sich aus dem Berufsstand der Bücherrevision. Dieser fand erstmals in entsprechenden Vorschriften der Hansestädte Lübeck, Hamburg und Bremen (1887–1889) seinen gesetzlichen Niederschlag. Nachdem der Zugang zu der Berufsgruppe der vBP 1961 geschlossen wurde, führte 1986 das BiRiLiG zu einer Neueröffnung. Die...mehr

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ZErb 08/2022, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Riedel 3. Auflage 2021 1128 Seiten, 119 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-112-4 Christopher Riedel hat – vier Jahre nach Erscheinen der Vorauflage – die 3. Auflage seines "Praxishandbuch Unternehmensnachfolge" vorgelegt. Zusammen mit 24 weiteren Autoren handelt der Herausgeber alle Themenbereiche der Unternehmensnachfolge ab. Das Werk knüpft dabei an die gelungenen Vorauflagen a...mehr

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Moderne Unternehmensplanung... / 5 Literaturhinweise

Behringer/Gleißner, Die Unternehmensplanung als Grundlage für die Unternehmensbewertung – eine empirische Studie, in WPg – die Wirtschaftsprüfung, 71. Jg., 2018, H. 5, S. 312-319. Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V., Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP), Version 3.0, 2022. Denninger/Stoi, Agile Budgetierung, in Controller Magazin 47. Jg., 2022, H.2, S. 10...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 26 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[47] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu ...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 80. Aufl. 2022 Bergschneider (Hrsg.), Familienvermögensrecht, 3. Aufl. 2016 Brambring, Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten, 8. Aufl. 2019 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019 Ebert, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 2. Aufl. 2007 Eder (Hrsg.), Das familienrechtliche Mandat – Familienvermögensrecht,...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 40 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[81] gehören.[82] Rz. 41 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegenüb...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6.1 Economic Value Added

Rz. 119 Der EVATM misst retrospektiv den betrieblichen Übergewinn eines Unternehmens in einer Periode. Ein über den Kapitalkosten liegender Gewinn wird als Übergewinn bezeichnet. Inhaltlich kann der EVA als Bindeglied zwischen einer mehrperiodischen Investitionsrechnung und einer einperiodischen ROI-Betrachtung eingeordnet werden.[1] Die Bestimmung des EVATM kann alternativ ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4.3 Bewertung des Anfangs- und Endvermögens

Rz. 17 Maßgeblich ist jeweils der "volle wirkliche Wert", also der Verkehrswert.[1] Für ein im Endvermögen vorhandenes Unternehmen eines Ehegatten bedeutet dies, dass eine Unternehmensbewertung nach anerkannten Grundsätzen (z. B. IDW S 1) vorzunehmen ist. Nach Ansicht des BGH sind hierbei latente Steuern als wertmindernde Belastung zu berücksichtigen.[2] Angesichts des Strei...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.1 Ermittlung der stillen Reserven

Die stillen Reserven sind gesetzlich als Unterschiedsbetrag zwischen dem (anteiligen oder gesamten) in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen Eigenkapital und dem auf dieses Eigenkapital jeweils entfallenden gemeinen Wert der Anteile an der Körperschaft definiert. Maßgebend sind die stillen Reserven zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs. Um unerwünschte E...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Regelungsmechanismus

Rz. 97 Auf Basis der richtungsweisenden Entscheidung des BVerfG[159] hatte der Gesetzgeber mit einem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [160] einerseits die Wertermittlungsvorschriften mit der Zielvorgabe einer rechtsformneutralen Ermittlung von Verkehrswerten modifiziert, andererseits aber auch ein komplexes System zur Begünstigung von Betriebsvermög...mehr

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Unternehmensbewertung in Kr... / 4 Fazit und Ausblick: Unternehmensbewertung im Kontext Ukraine-Krieg

Der Ukraine-Krieg wirkt sich in immer mehr Bereichen von Wirtschaft und Unternehmen negativ aus. Das hat Folgen auch für Unternehmensverkäufe. Potenzielle Käufer und Verkäufer haben eine Vielzahl an Fragestellungen zu beachten. Eine zunehmende Zahl an Betrieben hat, zusätzlich zu anderen Problemen wie Materialknappheit und Kostensteigerungen, mit den direkten und indirekten F...mehr

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Unternehmensbewertung in Kr... / 1 Unternehmensbewertung aus Sicht des Verkäufers

Für Unternehmer, die ihren Betrieb verkaufen möchten, stellt sich die Frage, ob und mit welchen Folgen sie für die Berechnung des Kaufpreises kalkulieren müssen. Konkret: Lässt sich der geplante oder gewünschte Kaufpreis noch realisieren? Bei den Auswirkungen des Kriegs müssen nicht nur die direkten möglichen Folgen, sondern auch mittelbare Auswirkungen betrachtet werden. Dir...mehr

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Unternehmensbewertung in Krisenzeiten

Zusammenfassung Überblick Derzeit gibt es zahlreiche Faktoren, die sich negativ auf die Kaufpreisgestaltung im Rahmen von Unternehmensverkäufen auswirken. Da sind immer noch die Folgen der Corona-Krise, Probleme in den Lieferketten, Preissteigerungen und nun noch der Krieg in der Ukraine, von dem niemand weiß, wie lange er dauern wird und welche vor allem langfristigen Einflü...mehr

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Unternehmensbewertung in Kr... / Zusammenfassung

Überblick Derzeit gibt es zahlreiche Faktoren, die sich negativ auf die Kaufpreisgestaltung im Rahmen von Unternehmensverkäufen auswirken. Da sind immer noch die Folgen der Corona-Krise, Probleme in den Lieferketten, Preissteigerungen und nun noch der Krieg in der Ukraine, von dem niemand weiß, wie lange er dauern wird und welche vor allem langfristigen Einflüsse es geben wi...mehr

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Unternehmensbewertung in Kr... / 3 Kritische Fragen prüfen und positive Argumente finden

Um die Berechnung unter Berücksichtigung möglicher Einflüsse des Ukraine-Kriegs realistischer vornehmen zu können, ist es u. a. erforderlich, kritische Fragen zu prüfen. Potenzielle Verkäufer sollten aber nicht nur mögliche Risiken erfassen, sondern auch prüfen, welche Sachverhalte es gibt, die dafür sprechen, dass der kalkulierte Preis berechtigt ist. Ziel ist es, die Risiko...mehr

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Unternehmensbewertung in Kr... / 2 Handlungsoptionen für potenzielle Verkäufer

Unabhängig davon, ob man sich in einer Brache bewegt, die derzeit eher wenig oder eher stark von den Folgen des Kriegs betroffen ist, müssen potenzielle Verkäufer die Bewertung also überarbeiten und aktualisieren. Das gilt auch, wenn Verkäufer davon ausgehen, dass sie nicht oder nur in geringem Umfang betroffen sind. Denn das müssen sie gegenüber einem Käufer klar belegen kö...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 95 BewG Begriff des Betriebsvermögens

Ausgewählte Literaturhinweise: Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Große, Unternehmensbewertung und Stille-Reserven-Klausel nach § 8c Abs. 1 S. 5 KStG n. F., WPg 2019, 1000; Halaczinsky, Ausgewählte Fragen der Bewertung für Erbschaft-/Sc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Verkürzter Ermittlungszeitraum durch Charakteränderung

Rz. 7 Die Ableitung des künftigen Jahresertrags aus den Betriebsergebnissen der letzten drei Wirtschaftsjahre führt in einem sich dynamisch entwickelnden wirtschaftlichen Umfeld dann zu unzutreffenden Ergebnissen, wenn sich der Charakter eines Unternehmens und damit seine Ertragsaussichten nachhaltig verändert haben. Von einer Charakteränderung kann im Zweifel bei einer meng...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 5 Zugewinngemeinschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Ballhorn/König, Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht – der neue IDW ES 13 und die Vorgaben der BGH-Rechtsprechung, BB 2015, 1899; Blusz, Reparatur unentgeltlicher Zuwendungen unter Ehegatten, ZEV 2016, 626; Bruschke, Zugewinnausgleich im Erbschaftsteuerrecht – Steuerfreiheit der Ausgleichsleistung, ErbStB 2014, 343; Ebeling, Rechneris...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 199 BewG Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Ausgewählte Literaturhinweise: Barthel, Unternehmenswert: Entwurf einer Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung, Handelsblatt Fachmedien, FB v. 07.07.2008 520 (522); Eisele in Rössler/Troll, BewG § 199, Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens, 31. EL Mai 2020; Eisele, Steuerliche Unternehmensbewertung Erweiterung des Anwendungsbereichs durch modifizierte ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Bewertung des Anfangs- und Endvermögens

Rz. 25 Das Anfangs- und Endvermögen ist nach den zivilrechtlichen Wertmaßstäben, also dem jeweiligen Verkehrswert, zu bewerten (§ 1376 BGB; s. Rn. 5 ff.). Das Anfangsvermögen ist zum Zeitpunkt des Eintritts des Güterstandes (§ 1376 Abs. 1 BGB; vgl. R E 5.1 Abs. 3 ErbStR), Hinzurechnungen im Zeitpunkt des Erwerbs, das Endvermögen im Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes u...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 5 Der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens erstreckt sich auch auf die Bewertung von ausländischen Unternehmen, solange ein offensichtlich unzutreffendes Ergebnis ausgeschlossen ist (s. R B 199.1 Abs. 2 ErbStR). Zwar gibt es hierzu im Gesetz keinen Hinweis, aber die ErbStR stellen dies nun endgültig klar, nachdem sich bereits vorher die gleichlautend...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 103 BewG Schulden und sonstige Abzüge

Ausgewählte Literaturhinweise: Bruschke, Die beschränkte Abziehbarkeit von Schulden und Lasten nach § 10 Abs. 6 ErbStG, UVR 2016, 19; Hübner, Erbschaftsteuerliche Unternehmensbewertung und Steuerbilanzwerte, DStR 2000, 1205; Hübner/Friz/Grünwald, Erbschaftsteuerliches Stichtagsprinzip und latente Ertragssteuern auf stille Reserven, ZEV 2019, 390; Koretzkij, Update Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 16 Bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, die ihren ertragsteuerlichen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist nach § 202 Abs. 2 Satz 1 BewG anstelle des Bilanzgewinns der (durch das ertragsteuerliche Zu- und Abflussprinzip dominierte) Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zugrunde zu legen. Die nach § 202 Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 109 BewG Bewertung

Ausgewählte Literaturhinweise: Lüdicke, Gleichheitsgerechte Bewertung für die Erbschaftssteuer, FR 2013, 107; Olbrich/Hares/Pauly, Erbschaftsteuerreform und Unternehmensbewertung, DStR 2010, 1250; Raupach, Der Verkehrswert als alleiniger Bewertungsmaßstab für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer, DStR 2007, 2037; Viskorf, Das Rechtsstaatsprinzip und der Wettstreit um den...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 201 BewG Ermittlung des Jahresertrags

Ausgewählte Literaturhinweise: Eisele in R/T, BewG § 201, Ermittlung des Jahresertrags; Erb/Regierer/Vosseler, Bewertung von Erbschaft und Schenkung, Kap. 3, Rn. 37; K/S/S, BewG § 201, Ermittlung des Jahresertrags, 2018, Wollny, Unternehmensbewertung für die Erbschaftsteuer, 495. Ausgewählte Rechtsprechung: FG Düsseldorf vom 12.12.2018, EFG 2019, 406; FG Hamburg vom 28.04.2009, ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

AASB (Hrsg.), AASB adoption of IASB standards by 2005. Last updated 10 August 2004, https://www.aasb.gov.au/admin/file/content102/c3/Background_to_AASB_adoption_of_IASB_­standards_by_2005.pdf; AASB (Hrsg.), AASB 1037. Self-Generating and Regenerating Assets ­(zitiert als AASB 1037); Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) (Hrsg.), Märkte, https://­www.ami-informiert.de/...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Die Bewertung von ausländischem Betriebsvermögen

Rz. 3 Für die Bewertung ausländischen BV gelten die §§ 12 Abs. 7 ErbStG, 31 BewG. Auch für das ausländische BV ist eine Bewertung zum gemeinen Wert i. S. d. § 9 BewG in § 31 BewG vorgegeben, allerdings nur mit einem Verweis auf den Ersten Teil des BewG, der die §§ 1 bis 16 BewG umfasst. § 31 BewG enthält für die Bewertung ausländischen BV also keine Anordnung der entsprechen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Beachtung von strukturellen Änderungen des Unternehmens

Rz. 10 Bei Unternehmen, die z. B. durch Umwandlung einer PersG oder einer Einzelfirma oder i. R. einer Betriebsaufspaltung aus einem bestehenden Unternehmen entstanden sind, sind der Ermittlung des Durchschnittsertrags die früheren Betriebsergebnisse des Vorgängerunternehmens zugrunde zu legen (s. § 201 Abs. 3 Satz 2 BewG). Soweit sich die Änderung der Rechtsform auf die Ert...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.1 Überblick

Rz. 35 In der nichtsteuerlichen Bewertungspraxis erfordern unterschiedliche Anlässe eine betriebswirtschaftliche Bewertung des Unternehmens. So müssen bspw. Wirtschaftsprüfer (aber auch Unternehmensberater, Steuerberater, Banken oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertungen) i. R. von Unternehmensverkäufen, anlässlich von Erbauseinander...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Die Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrages

Rz. 1 § 201 BewG regelt die Ermittlung des durchschnittlichen Jahresertrages, der maßgeblich für die Berechnung des Ertragswerts ist. Die Norm bestimmt insb., welche Wirtschaftsjahre in die Berechnung einbezogen werden. Da der Ertragswert zukunftsbezogen zu ermitteln ist, bildet der voraussichtliche Jahresertrag, der zukünftig nachhaltig erzielbar ist (s. § 201 Abs. 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Wahlrecht bei offensichtlich zutreffendem Ergebnis

Rz. 13 Die vorbestimmten Typisierungen im vereinfachten Ertragswertverfahren können dazu führen, dass bei der Anwendung des Verfahrens das ermittelte Ergebnis von dem gemeinen Wert abweicht (s. R B 199.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR). Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG besteht für den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht, das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuwenden. Gesetzliche Tatbestand...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 6 Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Das IDW hat einen Fachlichen Hinweis zu Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung – inzwischen im 2. Update von April 2022 – veröffentlicht. Darin wird der Kriegsausbruch am 24.2.2022 als wertbegründendes Ereignis eingestuft, womit in allen Abschlüssen und Lageberichten mit Stichtagen vor dem 24.2. die ggf. bestehenden Auswirkungen auf die Un...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 1.117b sind die (sonstigen) angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für das Verständnis des Abschlusses relevant sind, im Anhang anzugeben. Bei dieser Abwägung der Relevanz der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist zu berücksichtigen, ob deren Offenlegung für das Verständnis der Wiedergabe von im Abschluss dargestellten Geschäftsvorfällen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3 Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 24 Maßgeblicher Veräußerungs- und Anschaffungspreis ist der gemeine Wert der untergehenden Anteile.[1] Dieser bestimmt sich nach den Vorschriften des BewG [2], d. h. bei Börsennotierung nach dem Kurswert (§ 11 Abs. 1 BewG), im Übrigen gem. § 11 Abs. 2 BewG nach Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahres, ansonsten einer Unternehmensbewertung. Zu Einzelheiten wird auf § 1...mehr

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ZErb 04/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, Geschäftsprüfungen nach § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Läuft der Vorwegabschlag fü... / I. Einleitung

Familienunternehmen zeichnen sich in der Praxis meist durch einen kleinen, familiären und über mehrere Generationen verteilten Beteiligtenstamm aus. Insbesondere für derartige Unternehmen hat der Gesetzgeber mit der Erbschaftsteuerreform 2016 einen Vorwegabschlag i.R.d. erbschaftsteuerlichen Unternehmensbewertung geschaffen. Dieser Vorwegabschlag soll v.a. die nunmehr auftre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Läuft der Vorwegabschlag fü... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Marvin Mühlenstädt[*] Der durch die Erbschaftsteuerreform 2016 neu eingeführte Vorwegabschlag für Familienunternehmen i.S.d. § 13a Abs. 9 ErbStG kann unter gewissen Voraussetzungen einen Bewertungsabschlag von bis zu 30 % i.R.d. erbschaftsteuerlichen Unternehmensbewertung bewirken. Der Vorwegabschlag ist dabei an vielfältige materielle und insb. zeitliche Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Läuft der Vorwegabschlag fü... / V. Fazit

Die Begünstigung i.S. eines Vorwegabschlags für Familienunternehmen ist seitens des Gesetzgebers eine gute Idee, die jedoch an der einen oder anderen Stelle angepasst werden könnte. Die Möglichkeit einen Wertabschlag für das begünstigte Vermögen i.R.d. erbschaftsteuerlichen Unternehmensbewertung in Anspruch nehmen zu können, sollte gut überlegt sein, denn dem bis zu 30 % hoh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 368 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die fiktive Veräußerung und die fiktive Nutzungsüberlassung bei Ausschluss oder Beschränkung des dt Besteuerungsrechts sind mit dem gW zu bewerten. Entspr der Vermutung in der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 23.02.2005, BStBl II 2005, 882) sowie der Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 12.04.2005, BStBl I 2005, 570, Rn 5.3.1) sollen gW und F...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Behr, International Accounting Standards, 3. Aufl., München 2003; Albrecht, Einstufung eines Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten gem. IFRS 5 – Verlust der Beherrschung, PiR 2016, S. 307–310; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf 2021; Ballwieser/Paarz, Checkliste zu Anhangangaben in: Ballwieser/Beine/Hayn (Hrsg.), Handbuch International F...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 2.1 Grundsätzlicher Ablauf einer Unternehmensbewertung

Der Prozess der Unternehmensbewertung besteht aus mehreren Einzelschritten, die aufeinander aufbauen (vgl. Abb. 2). Im Folgenden soll der grobe Ablauf einer Unternehmensbewertung beschrieben werden. Due Dilligence durchführen Bevor mit der rechnerischen Unternehmensbewertung begonnen werden kann, muss das Zielobjekt auf mögliche Chancen und Risiken hin analysiert werden. Hierz...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 1 Ertragskraft als Grundlage der Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertungen haben unterschiedliche Anlässe. Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist sicherlich einer der bedeutsamsten Anlässe, bei dem die Unternehmensbewertung die zentrale Rolle bei der Kaufpreisfindung spielt. Die Ergebnisse der Unternehmensbewertung haben für alle Beteiligten der Unternehmenstransaktion eine hohe Bedeutung. Trotz Globalisierung und grenzübe...mehr