Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensbewertung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC des Teilwerts

Rn. 522 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489), s Rn 741 Aktienanleihe s Rn 482 Altlast kann Teilwert bei Grund und Boden mindern, s Rn 659, ggf HK s Rn 654 Anlaufverlust s Rn 729 Anwendungsbereich zur allg Bewertungssystematik s Rn 409 Arbeitnehmerdarlehen s Rn 893 Auftragsfertigung s Rn 444, 454 Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cashflow/Kapitalflussrechnung / 3.2 Kennziffernrechnung

Kennziffernsysteme sind insbesondere bei Banken fester Bestandteil der Auswertung von Jahresabschlüssen und der Beurteilung der Bonität der Firmenkunden. Soweit dabei der "Cashflow" zu Kennziffern verarbeitet wird, ist in aller Regel tatsächlich der operative Cashflow gemeint. Im Rahmen einer Unternehmensbewertung steht insbesondere der Future-Cashflow im Mittelpunkt (DCF-Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cashflow/Kapitalflussrechnung / Zusammenfassung

Begriff Für die Adressaten internationaler wie auch nationaler Jahres- bzw. Konzernabschlüsse (vgl. IAS 7) sind Informationen über die einem Unternehmen zugeflossenen Finanzierungsmittel sowie deren Verwendung von großer Bedeutung, um das Unternehmen finanzwirtschaftlich beurteilen zu können (DRS 21.1.) Für Konzernabschlüsse ist die Kapitalflussrechnung gemäß § 297 Abs. 1 HG...mehr

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Reboarding und Offboarding:... / 3.4 Administratives Offboarding bei HR

Offboarding beinhaltet auch einige administrative Aufgaben, um die sich HR kümmern muss: Kündigungsbestätigung mit Austrittsdatum an den Mitarbeiter übergeben Letzten Arbeitstag berechnen (anhand der Kündigungsfrist, Resturlaubsanspruch und Gleitzeitkonto) Finanzielle Ansprüche und sonstige Verträge prüfen: Hat der Mitarbeiter noch finanzielle Ansprüche, z. B. Boni, Gratifikati...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Erhaltene Anteile als Besteuerungsgegenstand für den Einbringenden

Tz. 42 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die St-Vergünstigungen der §§ 20 ff UmwStG sollen nicht so weit reichen, dass die ertrstliche Erfassung der bisher dem einbringenden St-Subjekt zugerechneten in Inl st-verstrickten stillen Reserven im eingebrachten Vermögen verloren geht (ebenso Begr des Ges-Gebers, s Tz 39). Vielmehr wird die Besteuerung nur in die Zukunft verschoben, weil ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Andel, Finanzwissenschaft, 1983; Andreae, Zur Systematik der Steuertariflehre, FinanzArchiv 1929, 45; Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil I), DStR 2016, 1766; Bayer, Steuerlehre, 1998; Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissenschaft, 12. Aufl. 2018; Claus/Nehls/Sche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines, Bilanzen

Tz. 11 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hr-lich (s § 17 Abs 2 UmwG) ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung einer Umw in das H-Reg, dass der übertragende Rechtsträger eine Umwandlungs- (Übertragungs-)Bil aufstellt. Maßgebend ist die hr-liche Umwandlungs-Bil, die zum H-Reg eingereicht wird. Die nach § 17 Abs 2 S 1 UmwG der Anmeldung einer Umw beizufügende Schluss-Bil kann au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Crezelius, Überlegungen zu einem Allg Teil des UmwStR, FS für S. Widmann 2000, 241; Herzig, Gestaltung st-orientierter Umstrukturierungen im Konzern, DB 2000, 2236; Bogenschütz/Hierl, St-optimierter Unternehmensverkauf: Veräußerung von Einzelunternehmen und Pers-Ges (Teil II), DStR 2003, 1147; Schmidt/Hageböke, Offene Sacheinlagen als entgeltliche Anschaffungsvorgänge?, DStR 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.2 Ermittlung des Ertragswerts (Zeilen 36 bis 37)

Ab dem 1.1.2016 beträgt der anzuwendende Kapitalisierungsfaktor 13,75. § 203 Abs. 2 BewG ermächtigt das BMF durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Kapitalisierungsfaktor an die Entwicklung der Zinsstrukturdaten anzupassen. Mit der Herabsetzung des Kapitalisierungsfaktors wurde die steuerliche Belastung vermindert. Hinweis Zu hoher Kapitalisierungsfaktor Ist de...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.1 Betriebswirtschaftliche Themen

Ein weites Feld bieten betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Hier lässt sich in erster Linie die Unternehmensbewertung anführen. In vielen Fällen besteht Uneinigkeit oder Unklarheit über den Wert eines Unternehmens, sei es bei Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, im Rahmen der Feststellung des Zugewinnausgleichs bei Erbschaften oder aus Anlass des Kaufs oder Verkaufs...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 11 Etablierung des Geschäftsfelds

Will der Steuerberater das Geschäftsfeld "Gutachtenerstellung" etablieren, hat er sich zunächst die Frage zu stellen, wie die entsprechenden Aufträge akquiriert werden können. Im Bereich der Mandantschaft lässt sich im persönlichen Gespräch oder auch in (regelmäßigen) Rundschreiben publizieren, dass dies ein weiterer Tätigkeitsbereich ist. Bei einer Aufnahme der Tätigkeit auf...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 7.1 Gutachten für Gerichte

Die Vergütung für Gutachten im Auftrag von Gerichten, die den Steuerberater zum Sachverständigen zur Beantwortung einer bestimmten Beweisfrage bestellt haben, richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Ze...mehr

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ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 2 Anmerkung

Das Teilurteil des LG Bochum verdient Zustimmung, weil es die dogmatische Trennlinie zwischen Auskunfts- und Wertermittlungsstufe im Pflichtteilsrecht überzeugend schärft und den Belegvorlageanspruch ausdrücklich der Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zuordnet. Das Gericht arbeitet zutreffend heraus, dass die Vorlage von Unterlagen bei Unternehmensbeteiligungen im Pf...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.5 Der sog. tab

Der IDW S 13 Rn.38 fordert, den abschreibungsbedingten Steuervorteil eines potentiellen Erwerbers bei der Unternehmensbewertung werterhöhend zu berücksichtigen. Der Hintergrund dieses Ansatzes ist, dass ein potentieller Erwerber bereit sein könnte, dem Verkäufer den steuerlichen Vorteil aus der Abschreibung des erworbenen Unternehmens mit einer Erhöhung des Kaufpreises zu ve...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.1 Die zeitliche Grundlage für die Ermittlung des Durchschnittsertrags

Bei der Ertragswertmethode wird die Summe aller künftigen Erträge des als fortgeführt zu denkenden Unternehmens ermittelt, der sogenannte Zukunftserfolgswert, und zwar durch eine Rückschau auf die Erträge des Unternehmens in den letzten Jahren. Und auf dieser Grundlage wird eine Prognose zur Ertragslage der kommenden Jahre erstellt; der Ertragswert des Unternehmens wird nach...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Grundsätze und Methoden der Unternehmensbewertung aus betriebswirtschaftlicher Sicht

aa) Allgemeines Rz. 179 Da es im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Überlegungen nur um einen objektivierten Unternehmenswert gehen kann,[591] muss die Bewertung unter der Voraussetzung finanzieller Ziele erfolgen. Die Bewertung kann dessen ungeachtet unter Zugrundelegung verschiedener Methoden erfolgen. Diese lassen sich systematisch in vier Bewertungsansätze aufgliedern: Gesamt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Methoden der Anteilsbewertung

Rz. 283 Bei der indirekten Methode entspricht die Summe aller Anteilswerte dem Wert des ganzen Unternehmens.[868] Der Wert des einzelnen Anteils wird daher prinzipiell durch Multiplikation des Unternehmensgesamtwerts mit der jeweiligen Anteilsquote bestimmt.[869] Zur Bestimmung der Anteilsquote ist nach zutreffender Auffassung der jeweilige Anteil am Ertrag maßgeblich,[870] ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Liquidationswertbestimmung

Rz. 187 Der Liquidations- oder auch Zerschlagungswert[614] ist der Betrag, der nach Abschluss einer Liquidation des Unternehmens für dessen Eigner verbleibt.[615] Er setzt sich aus drei Komponenten zusammen: dem Zerschlagungswert des Vermögens, dem Betrag der bei Zerschlagung noch zu bedienenden Schulden und den Liquidationskosten.[616] Rz. 188 Die Vermögensgegenstände des Ak...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Allgemeines

Rz. 179 Da es im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Überlegungen nur um einen objektivierten Unternehmenswert gehen kann,[591] muss die Bewertung unter der Voraussetzung finanzieller Ziele erfolgen. Die Bewertung kann dessen ungeachtet unter Zugrundelegung verschiedener Methoden erfolgen. Diese lassen sich systematisch in vier Bewertungsansätze aufgliedern: Gesamtbewertungsverfa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Bewertungsansatz

Rz. 191 Die Vorgaben des IDW[625] zur ordnungsgemäßen Durchführung ertragswertorientierter Unternehmensbewertungen sind nicht allein auf die Ermittlung von Stichtagswerten zugeschnitten. Vielmehr wird zwischen verschiedenen Bewertungsanlässen[626] und verschiedenen Bewertungsperspektiven unterschieden. So ist etwa die Berücksichtigung sog. echter Synergieeffekte[627] nur aus...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (1) Substanzwertverfahren

Rz. 184 Der Substanzwert ergibt sich aus der Summe der Wiederbeschaffungs- bzw. Reproduktionswerte aller zum Unternehmen gehörigen Vermögensgegenstände (Aktiva) abzüglich der Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten.[605] Der Substanzwert orientiert sich grundsätzlich am Beschaffungsmarkt,[606] nicht an den potenziell erzielbaren Veräußerungserlösen. Voraussetzung für die Be...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (3) Stichtagsprinzip

Rz. 196 Unternehmenswerte sind grundsätzlich zeitpunktbezogen.[649] Der Bewertungsstichtag[650] determiniert, welche finanziellen Überschüsse den bisherigen Unternehmenseignern bereits zugeflossen sind und daher nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, und ab welchem Zeitpunkt zu erwartende bzw. schon realisierte finanzielle Überschüsse den künftigen Eigentümern zuzurechnen ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (5) Betriebsnotwendiges und nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 199 Das als wirtschaftliche Unternehmenseinheit definierte Bewertungsobjekt umfasst auf jeden Fall das sog. betriebsnotwendige Vermögen, also all diejenigen Vermögensgegenstände, derer das Unternehmen zur Erwirtschaftung seiner Ertragsüberschüsse bedarf.[656] Alle dem Unternehmen darüber hinaus rechtlich zuzuordnenden anderen Vermögensgegenstände bilden gemeinsam das nic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 170 Eine klare gesetzliche Vorgabe bezüglich der anzuwendenden Bewertungsmethode findet sich im Bereich des Pflichtteilsrechts ebenso wenig wie in den meisten anderen Rechtsbereichen, in denen der Unternehmenswert eine Rolle spielen kann.[569] Auch die Regelung in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB (i.d.F. des MoPeG, also ab 1.1.2024), nach der dem ausscheidenden Gesellschafter einer...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Methodenauswahl aus Sicht von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 287 Rechtsprechung[877] und (juristisches) Schrifttum[878] bevorzugen zur Anteilsbewertung die indirekte Methode, bei der der Anteilswert aus dem (Ertrags-)Wert der Gesellschaft (insgesamt) abgeleitet wird. Der BGH führt hierzu aus, dass der Umfang der Beteiligung am Unternehmen und der Unternehmenswert im Regelfall die wesentlichen Grundlagen für die Bemessung des Werts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / ee) Besonderheiten bei der Bewertung von KG-Anteilen

Rz. 305 Ob und wie sich die unterschiedlichen Haftungsrisiken der Komplementäre und der Kommanditisten auf die Anteilsbewertung auswirken, ist bislang ungeklärt. Die Rechtsprechung hat diesen Gesichtspunkt in der Vergangenheit praktisch noch nicht problematisiert.[924] Im Hinblick auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung und die steigende Zahl der Firmeninsolvenzen kommt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (d) Finanzielle Überschüsse bei Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts

Rz. 205 Obwohl die Unternehmensbewertung grundsätzlich zukunftsbezogen ist,[664] bildet die am Bewertungsstichtag vorhandene Ertragskraft des Unternehmens den Ausgangspunkt der Betrachtungen.[665] Aus diesem Grunde können auch nur solche Erfolgsfaktoren berücksichtigt werden, die am Stichtag bereits vorhanden waren bzw. die aus zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleiteten Maßna...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (a) Zahlungsstromorientiertheit der Analyse

Rz. 201 Der Unternehmenswert wird im Wesentlichen durch die Höhe der Netto-Einnahmen der Unternehmenseigner bestimmt. Daher kommt es darauf an, welche finanziellen Überschüsse das Unternehmen zukünftig erwirtschaften wird. Eine Unternehmensbewertung setzt somit die auf einer Vergangenheitsanalyse beruhende[658] Prognose der künftig erzielbaren Überschüsse voraus. Wertbestimm...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (1) Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse (Phasenmethode)

Rz. 209 Der entscheidende Gesichtspunkt für die Feststellung des Unternehmenswerts ist die zukünftige Ertragskraft.[677] Deren Einschätzung erfordert – jedenfalls vom Stichtag aus betrachtet – eine entsprechende Zukunftsprognose.[678] Rz. 210 Insoweit hat sich inzwischen die Auffassung durchgesetzt,[679] dass die Prognose auf detaillierteren Planungen der Zukunftsergebnisse b...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) Besonderheiten bei unterstelltem Verkaufsszenario

Rz. 242 Aus der Sicht des IDW weisen Unternehmensbewertungen im familien- sowie auch im erbrechtlichen Kontext Besonderheiten gegenüber sonstigen Bewertungsanlässen auf. Diese wurden im Jahr 2016 in dem Bewertungsstandard IDW S 13 "Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht" zusammengefasst.[753] IDW S 13 ergänzt die e...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Grundsätzliches

Rz. 280 Bewertungsobjekt im Sinne des Pflichtteilsrechts ist – sofern nicht ein ganzes (einzelkaufmännisches) Unternehmen übergeht – die in den Nachlass gefallene oder wenigstens nach dem Tod des Erblassers fortgeführte gesellschaftsrechtliche Beteiligung.[865] Deren gemeiner Wert kann sich in einem zeitnah zum Erbfall erfolgenden Verkauf manifestieren. Ist die Veräußerung d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (8) Managementfaktoren

Rz. 207 Der zukünftige Erfolg des Unternehmens wird wesentlich von der Qualität des Managements beeinflusst.[670] Insoweit ist für die Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte grundsätzlich typisierend zu unterstellen, dass das bisherige Management im Unternehmen verbleibt[671] bzw. – gerade im erbrechtlichen Kontext – durch gleichwertiges Personal ersetzt werden kann. Per...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (3) Ertragswert- oder DCF-Verfahren

Rz. 220 Hinsichtlich ihrer konzeptionellen Grundlage, dem sog. Kapitalwertkalkül, bauen Ertragswert- und Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) auf derselben Basis auf.[694] In beiden Fällen wird der Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt. Bei gleichen Bewertungsannahmen bzw. Typisierungen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, führen beide Verf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (7) Ausschüttungsannahme

Rz. 206 Aus der Sicht eines gedachten Investors gilt: "A stock is worth only what you can get out of it."[668] Bei der Unternehmensbewertung steht daher der Gedanke im Vordergrund, die an die Anteilseigner auszuschüttenden (bzw. von diesen zu entnehmenden) finanziellen Überschüsse des Unternehmens zu kapitalisieren. Zur Ausschüttung steht aber nur das zur Verfügung, was nach...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / dd) Gesellschaftsrechtlich begründete Korrekturerfordernisse – Einzelfälle

Rz. 290 Unterschiede zwischen dem quotalen Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen und dem ihm zustehenden Gewinnanteil können ohne weiteres gesellschaftsvertraglich vereinbart werden. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber selbst in § 709 Abs. 3 BGB (vor dem MoPeG in § 722 BGB a.F.) vorgesehen hat, dass in der GbR die Gewinne im Zweifel (also bei fehlender Reg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen

Rz. 222 In Rechtsprechung und Betriebswirtschaftslehre ist anerkannt, dass mit der Bewertung kleinerer und mittlerer Betriebe ebenso wie mit der von freiberuflichen Praxen einige Sonderprobleme verbunden sein können, die – auch bei Anwendung einer der hier beschriebenen Methoden – besonderer Berücksichtigung bedürfen.[696] Rz. 223 Das IDW hat auf diese Besonderheiten im Jahr ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Einzelbewertungsverfahren

(1) Substanzwertverfahren Rz. 184 Der Substanzwert ergibt sich aus der Summe der Wiederbeschaffungs- bzw. Reproduktionswerte aller zum Unternehmen gehörigen Vermögensgegenstände (Aktiva) abzüglich der Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten.[605] Der Substanzwert orientiert sich grundsätzlich am Beschaffungsmarkt,[606] nicht an den potenziell erzielbaren Veräußerungserlösen....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (4) Unbeachtlichkeit des Vorsichtsprinzips

Rz. 197 Zu den prägenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung zählt das sog. Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), das vor allem dem Gläubigerschutz dient.[653] Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag bzw. zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind, werden im Abschluss berücksich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Bewertung von freiberuflichen Praxen und Apotheken

Rz. 232 Freiberufliche Praxen sind in noch stärkerem Maße durch eine ausgeprägte persönliche Bindung des Praxisinhabers zu seinen Klienten und Patienten gekennzeichnet. Die Gerichte lehnen daher i.d.R. zu Recht hierfür die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 ab.[722] Vielmehr wird das Sachwertverfahren[723] zugrunde gelegt und ein "Goodwill" berücksichtigt, sowei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (1) Bewertungsziel

Rz. 194 Im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Auseinandersetzungen bzw. der Analyse pflichtteilsrechtlicher Ansprüche gilt es stets, den objektivierten Unternehmenswert (aus der Sicht eines "idealen Erben") festzustellen.[640] Eine individuelle Betrachtung ist ausdrücklich nicht gewollt.[641] Individuelle Einschätzungen sind daher durch nachvollziehbare Typisierungen zu ersetzen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 352 Der BGH hat einen Abzug fiktiver (von ihm natürlich als latent bezeichneter) Steuerlasten als Nachlassverbindlichkeiten bereits im Jahre 1972 kategorisch ausgeschlossen.[1038] Gleichzeitig stellte er aber fest, dass eine Berücksichtigung z.B. im Rahmen der Bewertung (im seinerzeitigen Fall konkret einer Unternehmensbewertung) angebracht sei bzw. wenigstens sein könne...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Latente Steuern – grundsätzliche Berücksichtigung

Rz. 100 Der Wert einzelner Nachlassgegenstände kann oftmals nur durch deren Versilberung realisiert werden. Vor allem, wenn zum Nachlass auch Betriebsvermögen gehört, können durch dessen Veräußerung einkommensteuerpflichtige Gewinne entstehen (§ 16 Abs. 3 EStG). Die daraus resultierende Steuerbelastung haben – im Verhältnis zum FA – grundsätzlich der bzw. die Erben zu tragen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2312 BGB bildet eine agrarpolitische Schutzvorschrift,[1] die dem Ziel dient, dem Erben die Erhaltung des Betriebs zu ermöglichen. Denn der Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe in bäuerlichen Familien liegt nach Auffassung des BVerfG im öffentlichen Interesse.[2] Insbesondere soll der Erbe davor geschützt werden, wegen der Befriedigung der Pflichttei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Bei der Nachlassbewertung zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 12 Auflösend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten werden bei der Bewertung so berücksichtigt, wie wenn die Bedingung nicht bestünde. Anzusetzen sind auch befristete oder betagte Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese fallen von vornherein nicht in den Anwendungsbereich von § 2313 BGB; vielmehr ist ihr Wert gem. § 2311 BGB zu schätzen.[60] Das gilt beispielsweise auch f...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Stichtagsprinzip und Wertaufhellung

Rz. 98 Bewertungsstichtag ist, wie ausgeführt, der Tag des Todes des Erblassers[397] (Abs. 1 S. 1; siehe Rdn 3 ff.). Später eintretende Wertsteigerungen und Wertverluste berühren den pflichtteilsrelevanten Nachlasswert und damit den Pflichtteilsanspruch als solchen grundsätzlich nicht mehr.[398] Auf diese Weise bürdet der Gesetzgeber dem Pflichtteilsberechtigten auch das Ris...mehr