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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommenta ... / bb) Methoden der Anteilsbewertung

Dr. Christopher Riedel
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Rz. 283

Bei der indirekten Methode entspricht die Summe aller Anteilswerte dem Wert des ganzen Unternehmens.[868] Der Wert des einzelnen Anteils wird daher prinzipiell durch Multiplikation des Unternehmensgesamtwerts mit der jeweiligen Anteilsquote bestimmt.[869] Zur Bestimmung der Anteilsquote ist nach zutreffender Auffassung der jeweilige Anteil am Ertrag maßgeblich,[870] nicht etwa die Beteiligung am Gesellschaftskapital. Denn das aus dem Anteil "Herausholbare" wird in erster Linie durch den Gewinnanteil ausgedrückt.[871]

 

Rz. 284

Aus dem so errechneten sog. quotalen Anteilswert lässt sich anschließend durch die Vornahme bestimmter Zu- und Abschläge für besondere Eigenschaften und/oder eine besondere gesellschaftsrechtliche Ausstattung des Anteils der Verkehrswert der Beteiligung ermitteln.[872] Die Bestimmung der im konkreten Fall angemessenen Zu- und Abschläge bereitet aber in der Praxis erhebliche Probleme.

 

Rz. 285

Bei der direkten Methode wird die Beteiligung einstufig und unmittelbar bewertet. Nach dieser Methode wird der Anteilswert – vereinfacht gesprochen – durch den Barwert der zu erwartenden Zahlungsströme vom Unternehmen an seine Anteilseigner bestimmt.[873] Das Unternehmen als Ganzes und der Anteil am Unternehmen werden als voneinander unabhängige Bewertungsobjekte angesehen. Dieser gedankliche Ansatz ist dann plausibel, wenn – z.B. bei größeren Gesellschafterkreisen – der Wert des Gesamtunternehmens für den einzelnen Gesellschafter nur von untergeordneter Bedeutung ist und es aus seiner Sicht vor allem auf die zu erwartenden Ausschüttungen und ggf. die mögliche Realisierung von Veräußerungsgewinnen im Fall des Anteilsverkaufs ankommt.[874]

Diese Betrachtungsweise kann auch dazu führen, dass die rechnerische Summe der so ermittelten Anteilswerte nicht mit dem...

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