Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Teil II: Gesetzestext und E... / 7.2.1 Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (Abs. 1)

Mithilfe einer Abhilfemaßnahme soll ein Unternehmen – basierend auf den Erkenntnissen der Risikoanalyse – eine bereits realisierte oder unmittelbar bevorstehende Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Pflicht beenden oder zumindest minimieren. Im eigenen Geschäftsbereich muss die Abhilfemaßnahme zu einer Beendigung der Verletzung führen. Dies s...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 18.1 Gesetzestext

§ 17 Auskunfts- und Herausgabepflichten (1) Unternehmen und nach § 15 Satz 2 Nr. 1 geladene Personen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen herauszugeben, die die Behörde zur Durchführung der ihr durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes übertragenen Aufgaben benötigt. Die Verpflichtung erstreckt sich auc...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 5.8 Was bedeutet dies für die Compliance-Maßnahmen eines Unternehmens?

Da die Regelungen des LkSG nicht nur für die Lieferanten anzuwenden sind, sondern auch für den ›eigenen Geschäftsbereich‹, liegt nunmehr erstmals in Deutschland eine gesetzliche Regelung vor, die Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Regelverstößen (Compliance) für alle Unternehmen einer bestimmten Größe vorschreibt. Bislang gibt es (mit Ausnahme der Finanzbranche) keine dire...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 7.1 Gesetzestext

§ 7 Abhilfemaßnahmen (1) Stellt das Unternehmen fest, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umwelt- bezogenen Pflicht in seinem eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, hat es unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 8.2.1 Grundsätze des Beschwerdeverfahrens (Abs. 1)

Unternehmen können entweder ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einrichten oder sich an einem entsprechenden externen Beschwerdeverfahren beteiligen. In Betracht kommt etwa ein Beschwerdemechanismus, der unternehmensübergreifend von einem Branchenverband eingerichtet worden ist. Wendet sich eine unmittelbar betroffene Person an das Unternehmen und verschafft diesem K...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 4.2.1 Grundsätze des Risikomanagement (Abs. 1 und 2)

§ 4 legt die Grundsätze fest, die bei der Einführung des Risikomanagements und der Durchführung der einzelnen Maßnahmen gemäß §§ 5 - 10 zu beachten sind. Das Risikomanagement dient dem Ziel, menschenrechtliche Risiken und Rechtsgutsverletzungen entlang den Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, zu beenden oder zumindest zu minimieren, soweit eine Beendigung nicht mögl...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 7.2.3 Abbruch der Geschäftsbeziehung (Abs. 3)

Durch die Regelungen in Abs. 2 und 3 werden Unternehmen darin bestärkt, zuerst gemeinsam mit Zulieferern oder innerhalb der Branche nach Lösungen für komplexe und schwierig zu behebende Missstände zu suchen, bevor sie sich aus einem Geschäftsfeld zurückziehen. Ist die Einbeziehung betroffener Personen bei der Festlegung einer Abhilfemaßnahme nicht möglich oder geeignet, ist ...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 17.2.1.1 Zu Nr. 1

Nr. 1 enthält die Befugnis der zuständigen Behörde und ihrer Beauftragten, Betriebsgrundstücke, Geschäftsräume und Wirtschaftsgebäude der Unternehmen während der üblichen Geschäfts- oder Betriebszeiten zu betreten und zu besichtigen, soweit dies zur Wahrnehmung der in § 15 enthaltenen Aufgaben zur Feststellung, Beseitigung und Verhinderung von Verstößen gegen Pflichten nach ...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 17.2.1.2 Zu Nr. 2

Nach Nr. 2 sind die zuständige Behörde und ihre Beauftragten darüber hinaus befugt, innerhalb der üblichen Geschäfts- oder Betriebszeiten bei Unternehmen geschäftliche Unterlagen und Aufzeichnungen einzusehen und zu prüfen, aus denen sich ableiten lässt, ob die Pflichten nach den §§ 3 - 10 Abs. 1 eingehalten wurden.mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 9.2.3.2 Zu Nr. 2

Bezogen auf die identifizierten und priorisierten Risiken hat das Unternehmen angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem mittelbaren Zulieferer, der das Risiko verursacht hat, zu ergreifen. Bei der Wahl der Maßnahmen hat es einen Ermessenspielraum, sollte sich aber an den Vorgaben des § 6 orientieren. Zu den geeigneten Präventionsmaßnahmen kann gehören, gegenüber einem mi...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 9.2.2 Zu Abs. 2

Liegen Erkenntnisse nach Abs. 3 vor, muss das Unternehmen sein Risikomanagement nach § 4 entsprechend anpassen, sodass das Unternehmen die in Abs. 3 genannten Pflichten erfüllen kann.mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 2.2.18 Zum Begriff des unmittelbaren Zulieferers (Abs. 7)

Unmittelbare Zulieferer sind solche, mit denen ein direktes Vertragsverhältnis besteht und deren Produkte/Dienstleistung für die eigene Produktherstellung oder Dienstleistungserbringung notwendig sind. Der Gesetzgeber erläutert hier nicht, was mit dem Begriff ›notwendig‹ konkret gemeint ist. Aus unserer Sicht fallen hierunter auch Zulieferer, die Dienstleistungen liefern, die...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 9.2.3.3 Zu Nr. 3

Bezogen auf eine Verletzung, die das Unternehmen nicht gemäß § 7 Abs. 1 mindern oder beenden konnte, hat das Unternehmen ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung der Verletzung zu erstellen und umzusetzen. Ziel des Konzeptes ist es, Abhilfe zu schaffen.mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.8 Bevollmächtigter

Durch das Unternehmen ist eine ›bevollmächtige Person‹ zur Entgegennahme von Mitteilungen der Aufsichtsbehörden zu ernennen. Dieser Bevollmächtigte ist mit den erforderlichen Befugnissen und Mitteln für die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden auszustatten. Diese Funktion ähnelt dem ›Menschenrechtsbeauftragten‹ des LkSG. Weiterhin werden die Geschäftsleitungen von Unterne...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 3 Pro und Kontra Lieferkettengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde während des Gesetzgebungsprozesses vielen Änderungen und Anpassungen unterzogen. Beispielsweise wurde die zunächst avisierte zivilrechtliche Haftung nicht umgesetzt. Diese Anpassung ist unter anderem auf die deutschen Spitzenverbände – wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Bundesverband der Deuts...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.5 Klimaziele

Unternehmen der Gruppe 1 und Unternehmen der Gruppe 3, die die Umsatzschwellen der Gruppe 1 erreichen, müssen einen Plan verabschieden, um sicherzustellen, dass das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C gemäß dem Übereinkommen von Paris vereinbar sind. Um si...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 4.1 Gesetzestext

§ 4 Risikomanagement (1) Unternehmen müssen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten (§ 3 Abs. 1) einrichten. Das Risikomanagement ist in alle maßgebliche Geschäftsabläufe durch angemessene Maßnahmen zu verankern. (2) Wirksam sind solche Maßnahmen, die es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 5.1 Gesetzestext

§ 5 Risikoanalyse (1) Im Rahmen des Risikomanagements hat das Unternehmen eine angemessene Risikoanalyse nach den Abs. 2 - 4 durchzuführen, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei seinen unmittelbaren Zulieferern zu ermitteln. In Fällen, in denen ein Unternehmen eine missbräuchliche Gestaltung der unmittelbaren Zuliefererb...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 9.1 Gesetzestext

§ 9 Mittelbare Zulieferer; Verordnungsermächtigung (1) Das Unternehmen muss das Beschwerdeverfahren nach § 8 so einrichten, dass es Personen auch ermöglicht, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines mittelbaren Zulieferers entstande...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.1 Zeitplan und Ausblick

Dieser Entwurf der EU-Kommission muss nun durch das Europäische Parlament und den Rat noch verabschiedet werden. Hierbei ist damit zu rechnen, dass im Rahmen des europäischen Verfahrens noch Veränderungen an dem Entwurf vorgenommen werden. Bereits unmittelbar nach Veröffentlichung des Entwurfs der ›EU-Lieferketten-Richtlinie‹ wurde von verschiedenen Nicht-Regierungsorganisati...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 2.2.19 Zum Begriff des mittelbaren Zulieferers (Abs. 8)

Mittelbare Zulieferer sind Unternehmen, auf die ein unmittelbarer Zulieferer zurückgreift, um das Produkt herstellen zu können/die Dienstleistung erbringen zu können, das/die dieser wiederum für das Endprodukt/die Endleistung zur Verfügung stellt. Zum Beispiel: Mittelbare Zulieferer für ein Unternehmen A, das Kugelschreiber produziert, sind Unternehmen D und E, die den unmitt...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 3.2.3 Zivilrechtliche Haftung (Abs. 3)

Der Regierungsentwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes wurde mit dem Ziel und der Vorstellung beschlossen, gegenüber der geltenden Rechtslage keine zusätzlichen zivilrechtlichen Haftungsrisiken für Unternehmen zu schaffen. Die zum Zwecke einer Verbesserung der Menschenrechtslage in internationalen Lieferketten begründeten neuen Sorgfaltspflichten sollen nach Willen des Geset...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 3.2.2 Kriterien für die Ausgestaltung des Risikomanagements (Abs. 2)

Abs. 2 benennt in Nr. 1 - 4 wesentliche Kriterien für eine angemessene Ausgestaltung des Risikomanagements. Dem Unternehmen soll damit der notwendige flexible Ermessens- und Handlungsspielraum bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen gewährt werden. Welche Risiken das Unternehmen wie adressieren muss, hängt maßgeblich von der individuellen Unternehmens- und Risikosituation a...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 4.2.3 Ziele des Risikomanagements (Abs. 4)

Der Schutz dieses Gesetzes erfolgt sowohl im öffentlichen Interesse als auch im individuellen Interesse der unmittelbar Betroffenen. Die Beachtung der Interessen der Beschäftigten der Unternehmen, der Beschäftigten in der jeweiligen Lieferkette und derjenigen, die in sonstiger Weise von der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens oder seiner Lieferkette unmittelbar betro...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 6.2.5.2 Vertragsregelungen mit dem unmittelbaren Lieferanten (Abs. 4 Nr. 2)

Nr. 2 sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Dabei sollte das Unternehmen auf Grundlage seines Lieferantenkod...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 18.2.1 Zu Abs. 1

Unternehmen und die geladenen Personen sind dazu verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, oder auch Unterlagen herauszugeben, sollte die Behörde dies von dem Unternehmen selbst oder auch einem der verbundenen Unternehmen (Tochterunternehmen) oder einem (un)mittelbaren Zulieferer verlangen. Betroffene müssen jedoch ausschließlich die Informationen preisgeben, die sie selber zur V...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 3.2.2.4 Kriterium ›Verursachungsbeitrag des Unternehmens‹ (Abs. 2 Nr. 4)

Bei der Art des Verursachungsbeitrages ist zu unterscheiden, ob ein Unternehmen das Risiko unmittelbar alleine oder gemeinsam mit einem anderen Akteur verursacht hat oder ob es mittelbar einen Beitrag zum Risiko oder zur Verletzung geleistet hat. Ein Beispiel für eine unmittelbare alleinige Verursachung ist die Missachtung von Arbeitsschutzstandards am eigenen Standort. Eine ...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 18.2.2.1 Zu Nr. 1

Gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 müssen auskunftspflichtige Unternehmen insbesondere Informationen preisgeben, mithilfe derer die Behörde verifizieren kann, ob ein Unternehmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt.mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 9.2.3 Zu Abs. 3

Von einer substantiierten Kenntnis ist auszugehen, wenn dem Unternehmen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine menschenrechtliche oder umweltbezogene Verletzung von Pflichten bei einem mittelbaren Zulieferer möglich erscheinen lassen. Dies kann der Fall sein über eine Beschwerde über das Beschwerdeverfahren gemäß § 8; über eigene Erkenntnisse im Rahmen der laufenden Ges...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 6.2.4.4 Kontrollmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (Abs. 3 Nr. 4)

Mithilfe angemessener risikobasierter Kontrollmaßnahmen soll ein Unternehmen überprüfen, ob die Menschenrechtstrategie in die alltäglichen Unternehmensabläufe integriert ist und die dort festgelegten menschrechts und umweltbezogenen Erwartungen tatsächlich umgesetzt werden. Dazu gehört auch die regelmäßige Aktualisierung der entwickelten Verfahrensleitfäden und -vorschriften...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 4.2.2 Einrichtung eines Menschenrechtsbeauftragten (Abs. 3)

Am Unternehmensstandort sind in allen maßgeblichen unternehmensinternen Geschäftsabläufen, die voraussichtlich die Risikominimierung beeinflussen können, Zuständigkeiten zu verankern, um die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu überwachen, etwa im Vorstand, in der Compliance-Abteilung oder im Einkauf. Das Gesetz empfiehlt als ›Regelbeispiel‹ die Einrichtung der Stelle eines Me...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 8 Müssen alle Lieferanten gleichartig in die Prüfung einbezogen werden?

Nein, dies ist nicht der Fall. Das LkSG sieht vor, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten des LkSG einzurichten. Die Bewertungskriterien hinsichtlich der Angemessenheit sind in § 3 Abs. 2 LkSG definiert. Die angemessene Weise eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten genügt, bestimmt sich demnach anhand von Art und Umfang der Ges...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 7.2.2.3 Zu Nr. 3

Ist absehbar, dass der unmittelbare Zulieferer den im Konzept erarbeiteten Anforderungen nicht nachkommt, sollte das Unternehmen eine Vertragsstrafe durchsetzen, die Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe vertraglicher Vereinbarungen zeitweise aussetzen oder das Unternehmen von möglichen Vergabelisten streichen, bis der Vertragspartner die Verletzung beendet hat.mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 19.1 Gesetzestext

§ 18 Duldungs- und Mitwirkungspflichten Die Unternehmen haben die Maßnahmen der zuständigen Behörde und ihrer Beauftragten zu dulden und bei der Durchführung der Maßnahmen mitzuwirken. Satz 1 gilt auch für die Inhaber der Unternehmen und ihre Vertretung, bei juristischen Personen für die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Personen.mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.2.2 Unternehmensgröße

Das LkSG greift für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 bzw. 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland, unabhängig vom jeweiligen Umsatz. Der Entwurf der EU-Lieferketten-RL senkt die Unternehmensgröße ab, führt jedoch ergänzend Umsatzschwellen ein. Folgende Unternehmen sollen von der europäischen Richtlinie umfasst werden: Gruppe 1: Gesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten weltwe...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 16.1 Gesetzestext

§ 15 Anordnungen und Maßnahmen Die zuständige Behörde trifft die geeigneten und erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen, um Verstöße gegen die Pflichten nach den §§ 3 - 10 Abs. 1 festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern. Sie kann insbesondere Personen laden, dem Unternehmen aufgeben, innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe der Anordnung einen Plan zur Behebung der Mis...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 1.1 Gesetzestext

§ 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst. Abweichend von Satz 1 Nr. 1 ist diese...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 5.11 Gelten die Sorgfaltspflichten auch für mittelbare Zulieferer?

Bei mittelbaren Zulieferern müssen Unternehmen nach dem LkSG erst dann tätig werden und ggf. eine Risikoanalyse durchführen, wenn ihnen tatsächliche Anhaltspunkte für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden vorliegen. Das Gesetz verwendet hier den Begriff ›substantiierte Kenntnis‹, siehe § 9 Abs. 3 LkSG. Für den mittelbaren Zulieferer gelten die Sorgfaltspflichten somit ...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.6 Wirksamkeitskontrollen, Überwachung

Unternehmen sind zur Kontrolle der Wirksamkeit ihrer Nachhaltigkeitspolitik und der dazugehörigen Maßnahmen verpflichtet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen innerhalb der Wertschöpfungskette muss sowohl jährlich als auch anlassbezogen mittels geeigneter Indikatoren bewertet werden. Anhand der Ergebnisse dieser Bewertung sind die Sorgfaltspflichten zu aktualisieren. Die Unternehmen...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 5.2.3 Bewertung der Risiken (Abs. 2)

In einem zweiten Schritt sind die Risiken zu bewerten und, wenn notwendig, zu priorisieren. Auf dieser Grundlage kann das Unternehmen entscheiden, welche Risiken es zuerst adressiert, sollte es nicht in der Lage sein, alle Risiken gleichzeitig anzugehen. Maßgebliche Kriterien für die Priorisierung sind die in § 3 Abs. 2 genannten Kategorien der Angemessenheit, etwa die Einflu...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 19.2 Erläuterungen

Satz 1 regelt die Duldungs- und Mitwirkungspflicht der Unternehmen im Verhältnis zur zuständigen Behörde. Mit Satz 2 wird geregelt, dass auch gegen natürliche Personen, die für ein Unternehmen handeln, ein Bußgeld wegen Nichtbefolgung behördlicher Anordnungen erlassen werden kann. Damit sind insbesondere die Geschäftsleitungen sowie auch der bestellte Menschenrechtsbeauftragt...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / VI. Auskunftsanspruch gegenüber dem Sachverständigen

Soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, ist zu beachten, dass hier auch der eingeschaltete Sachverständige bzw. die insoweit als eigener Rechtsträger handelnde Firma als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO eingestuft werden kann, soweit der Sachverständige nicht als angestellter Mitarbeiter der Versicherung, sondern als eigens...mehr

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zfs 05/2022, Sondernutzungs... / 1 Aus den Gründen:

Zitat … Die Ablehnung des Antrags der Kl. auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern an den acht im Klageantrag benannten Standorten mit Bescheid vom 2.8.2019 ist rechtswidrig und verletzt die Kl. in ihren Rechten. Sie hat einen Anspruch auf Neubescheidung ihres Antrags (§ 113 Abs. 5 S. 2 VwGO). Rechtsgrundlage für die Ertei...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 6.2.3.3 Zu Nr. 3

Das Unternehmen legt – auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Risikoanalyse – die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen fest, die es an seine Beschäftigten, Vertragspartner und mittelbaren Zulieferer richtet. Im Fokus der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen sollte die Minderung und Abwehr der Risiken stehen, die im Rahmen der Risikoanalyse priorisiert w...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 5.2.6 Jährliche Wiederholung der Risikoanalyse (Abs. 4)

Da die Menschenrechtslage dynamisch ist, ist die Risikoanalyse in regelmäßigen Abständen, mindestens aber jährlich zu aktualisieren. Zusätzlich ist die Risikoanalyse anlassbedingt erneut durchzuführen. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist dies insbesondere bei folgenden Entwicklungen erforderlich: vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder Beziehung vor strategischen Entscheidung...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 6.2.3.1 Zu Nr. 1

Im Rahmen der Beschreibung des Verfahrens, mit dem das Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nachkommt, muss das Unternehmen das Konzept seines Risikomanagements nach § 4 erläutern.[1] Hierbei sind zumindest die wesentlichen Maßnahmen folgender Bereiche zu benennen: Risikoanalyse nach § 5 Präventionsmaßnahmen nach § 6 Abhilfemaßnahmen nach § 7 Beschwerdeverfahren nach § 8 Sorgfalt...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 6.2.1 Grundsätze der Präventionsmaßnahmen (Abs. 1)

Mithilfe der Präventionsmaßnahmen sollen Unternehmen – basierend auf den Erkenntnissen der Risikoanalyse – den menschenrechtlichen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und beim unmittelbaren Zulieferer entsprechend vorbeugen. Zu den Präventionsmaßnahmen gehören die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung (Abs. 2) sowie Maßnahmen, die auf der Grundsatzerklärung beziehungsweise ...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 2.2.1 Verweisung auf die völkerrechtlichen Verträge (Abs. 1)

Die völkerrechtlichen Verträge sind im Bundesgesetzblatt für jedermann zugänglich. Der Gesetzgeber rät, diese auch im Rahmen des Risikomanagements heranzuziehen. Zudem weist er darauf hin, dass der Anlagenkatalog mit den völkerrechtlichen Verträgen zum Schutz der Menschenrechte abschließend ist und ›als Referenzrahmen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Achtung ...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 6.2.5.4 Kontrollen beim unmittelbaren Lieferanten (Abs. 4 Nr. 4)

Die Überprüfung der Einhaltung der eigenen menschenrechtsbezogenen Standards bei unmittelbaren Zulieferern kann nach den Ausführungen des Gesetzgebers in folgenden Formen erfolgen: durch eigene Kontrolle vor Ort durch mit Audits beauftragte Dritte durch die Inanspruchnahme anerkannter Zertifizierungs-Systeme oder Audit-Systeme, soweit diese die Durchführung unabhängiger und ang...mehr

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Glossar zu "Das Lieferkette... / CSR

Corporate Social Responsibility beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung, die Unternehmen zukommt, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften zu leisten.mehr