Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

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§ 23 Unfallversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 10 Zu den "klassischen" Leistungen in der allgemeinen Unfallversicherung und in der Kfz-Unfallversicherung gehören folgende Leistungen, für die jeweils eine Versicherungssumme vereinbart werden muss:mehr

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§ 23 Unfallversicherung / B. Rechtscharakter

Rz. 7 Es handelt sich nicht um eine Schadenversicherung, sondern um eine Summenversicherung. Die §§ 74 ff. VVG sind daher als Vorschriften für die gesamte Schadenversicherung nicht anwendbar. Die Unfallversicherung ist ebenso wie die Lebensversicherung eine Personenversicherung. Rz. 8 Neben dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer können am Vertrag andere Personen beteiligt ...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / I. Checklisten

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§ 23 Unfallversicherung / C. Versicherbare Leistungen (2 AUB 2014/A.4.5 AKB 2015)

I. Vorbemerkung Rz. 10 Zu den "klassischen" Leistungen in der allgemeinen Unfallversicherung und in der Kfz-Unfallversicherung gehören folgende Leistungen, für die jeweils eine Versicherungssumme vereinbart werden muss:mehr

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§ 23 Unfallversicherung / D. Risikoausschlüsse (5 AUB 2008/2010/A.4.12 AKB 2015)

I. Vorbemerkung Rz. 39 5 AUB 2008/2010 enthält ebenso wie A.4.12 AKB 2015 einen umfangreichen Katalog von Risikoausschlüssen (für Gesundheitsbeschädigungen infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen und Anfällen, Straftaten, Kriegsereignissen und inneren Unruhen, Luftfahrtunfällen, Wettfahrten, Kernenergie, Strahlen, Heilmaßnahmen und Eingriffen, Infektionen, Vergiftungen, p...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / 5. Gesundheitsbeschädigung

Rz. 35 Es muss eine objektiv feststellbare Gesundheitsbeschädigung vorliegen.mehr

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§ 23 Unfallversicherung / III. Unfallbegriff

1. Definition Rz. 21 1.3 AUB 2014/A.4.1.2 AKB 2015, § 178 Abs. 2 VVG: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 2. Plötzliches Ereignis Rz. 22 Nur die Wirkung auf den Körper muss plötzlich erfolgen, nicht die daraus resultierende Gesundheitsschä...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / 2. Plötzliches Ereignis

Rz. 22 Nur die Wirkung auf den Körper muss plötzlich erfolgen, nicht die daraus resultierende Gesundheitsschädigung. Das Unfallereignis muss sich über einen kurzen, eng begrenzten Zeitraum auswirken.[22] Das Einatmen von Lösungsmitteln über einen Zeitraum von mehreren Stunden ist kein "plötzlich" wirkendes Ereignis.[23]mehr

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§ 23 Unfallversicherung / 6. Kausalität

Rz. 36 Das Unfallereignis muss die Gesundheitsbeschädigung adäquat verursacht haben, wobei Mitursächlichkeit ausreicht. Die Beweislast für den Eintritt der Invalidität als Folge des Unfalles und auch deren unfallbedingten Anfall liegt beim Versicherungsnehmer. Die adäquat kausale Verursachung der Invalidität durch den Unfall wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die anfängli...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / IV. Bandscheibenschäden (5.2 AUB 2014/A.4.12.6 AKB 2015)

Rz. 43 5.2 AUB 2014/A.4.12.6 AKB 2015 enthält einen generellen Ausschluss von Bandscheibenschäden mit einem Wiedereinschluss bei überwiegender Unfallbedingtheit. Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast dafür, dass die überwiegende Verursachung durch den Unfall eingetreten ist.[52]mehr

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§ 23 Unfallversicherung / F. Nachprüfung (9.4 AUB 2014/A.4.10.4 AKB 2015)

Rz. 45 Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer können sich das Recht vorbehalten, den Invaliditätsgrad jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach Eintritt des Unfalles erneut ärztlich bemessen zu lassen.mehr

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§ 23 Unfallversicherung / H. Fristen

Rz. 60 In den AUB 2014 und AKB 2015 sind folgende Fristen zu beachten:mehr

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§ 23 Unfallversicherung / 1. Definition

Rz. 21 1.3 AUB 2014/A.4.1.2 AKB 2015, § 178 Abs. 2 VVG: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.mehr

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§ 23 Unfallversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 39 5 AUB 2008/2010 enthält ebenso wie A.4.12 AKB 2015 einen umfangreichen Katalog von Risikoausschlüssen (für Gesundheitsbeschädigungen infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen und Anfällen, Straftaten, Kriegsereignissen und inneren Unruhen, Luftfahrtunfällen, Wettfahrten, Kernenergie, Strahlen, Heilmaßnahmen und Eingriffen, Infektionen, Vergiftungen, psychischen Reak...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / G. Rechtsprechung

Rz. 46 Eine sogenannte Caisson-Erkrankung durch zu schnelles Auftauchen beim Tauchen ist als Unfall anzusehen.[53] Rz. 47 Die ärztliche Feststellung der Invalidität muss innerhalb der 15-Monats-Frist schriftlich niedergelegt sein. Es genügt nicht, dass der Arzt diese Feststellung innerhalb der Frist getroffen hat.[54] Rz. 48 Für Gesundheitsschäden aus fehlgeschlagenem Selbstmo...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / II. Invalidität

Rz. 11 Nach der Begriffsdefinition in § 180 VVG liegt Invalidität vor bei einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Weiterhin heißt es in § 180 S. 2 VVG: Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustandes nicht erwartet werden kann. Rz. 12 Die Invalidit...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / III. Trunkenheit (5.1.1 AUB 2014/A.4.12.1 AKB 2015)

Rz. 42 Gemäß 5.1.1 AUB 2008/2010 führt auch eine durch Trunkenheit hervorgerufene Geistes- und Bewusstseinsstörung zum Leistungsausschluss. Bislang hält die Rechtsprechung an der Gleichsetzung von alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und alkoholbedingter Bewusstseinsstörung fest, obschon es unterschiedliche "Grenzwerte" für das Vorliegen einer Bewusstseinsstörung bei Fahrzeugfü...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / II. Bewusstseinsstörung (5.1.1 AUB 2014/A.4.12.2 AKB 2015)

Rz. 41 Als Bewusstseinsstörung ist jede Störung der Sinnestätigkeit anzusehen, die mit einer wesentlichen Beeinträchtigung der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit verbunden ist. Hierzu gehört auch jede ernstliche Beeinträchtigung der Teilfunktionen des Gehirns, die der Vermeidung oder Abwehr von Gefahren dienen.[42] Eine Bewusstseinsstörung liegt daher vor bei einer Ohnmacht [43]...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / 4. Unfreiwilligkeit

Rz. 29 Die Unfreiwilligkeit einer Gesundheitsschädigung wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den Versicherer vermutet (§ 178 Abs. 3 VVG). Rz. 30 Unfreiwillig muss nur die Gesundheitsschädigung sein, nicht aber das Unfallereignis als einwirkendes Ereignis selbst. Ein Sprung aus dem Fenster kann daher ein unfreiwilliges Unfallereignis darstellen. Die Unfreiwilligkeit der Ges...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / 7. Erhöhte Kraftanstrengung

Rz. 37 1.4 AUB 2008/2010 erweitert den Versicherungsschutz auf Gesundheitsschädigungen, bei denen es an einer von außen kommenden Einwirkung fehlt: "Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden". Die Kraftanstrengung muss kausal für ...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / E. Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalles (7 AUB 2014/E.1.5 AKB 2015)

Rz. 44 In 7 AUB 2014/E.1.4 AKB 2015 sind umfangreiche Obliegenheiten geregelt, die der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte nach Eintritt des Unfalles zu erfüllen hat. So bestehen Anzeige- und Auskunftspflichten und die Verpflichtung, unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen, sich von den vom Versicherer beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen, Ärzte von der Schweigepflich...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / 3. Von außen auf den Körper wirkendes Ereignis

Rz. 23 Die Außenwelt muss durch eine Person oder Sache in chemischer, mechanischer, elektrischer oder anderer Weise auf den Körper des Verletzten einwirken. Rz. 24 Auch ein Insektenstich, der einen allergischen Schock auslöst, kann ein Unfallereignis darstellen.[24] Allerdings werden in 5.2.4 AUB 2014 Infektionen durch Insektenstiche oder -bisse ausdrücklich ausgeschlossen. Ve...mehr

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Vorwort

Die Bearbeitung von Unfallmandaten gehört zum Alltag jeder Allgemeinpraxis. Im Vordergrund der anwaltlichen Beratung steht die Schadenminderungspflicht des Geschädigten, der damit rechnet, dass die Kosten der Schadenbeseitigung entweder vom gegnerischen Haftpflichtversicherer oder von der eigenen Kaskoversicherung getragen werden. Dem Mandanten ist daher zu empfehlen, keine ...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Bearbeitung von Unfallsachen gehört zum Alltag jeder allgemeinen Praxis. Neben einer eventuellen Vertretung in einem Strafverfahren oder Bußgeldverfahren geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers und/oder die Kaskoversicherung des Mandanten. Rz. 2 Dem Geschädigten, der damit rechnet, das...mehr

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§ 5 Fahrerschutzversicherung / III. Subsidiarität

Rz. 14 A.5.4.2 AKB 2015 sieht vor, dass nur subsidiär geleistet werden soll.[23] Die Fahrerschutzversicherung tritt somit nur dann ein, wenn der Ersatzpflichtige keine Leistung erbringt oder zu erbringen hat. Da es sich um eine Schadenversicherung handelt, sind Leistungen aus einer Summenversicherung (Lebensversicherung/Unfallversicherung) nicht anzurechnen. Rz. 15 Fraglich i...mehr

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§ 13 Anwaltskosten / I. Rechtsprechungsübersicht

Rz. 25 Ein Rechtsanwalt, der sich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall selbst vertritt, kann im Regelfall nur dann Anwaltsgebühren geltend machen, wenn bei der Eigenvertretung besondere rechtliche Kenntnisse erforderlich sind. Ein ersatzfähiger Schaden resultiert nicht schon daraus, dass der Rechtsanwalt für die Verfolgung seiner Rechte...mehr

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§ 5 Fahrerschutzversicherung / B. Leistungsumfang

Rz. 2 Die Musterbedingungen sehen vor, dass der berechtigte Fahrer bei einem Personenschaden so gestellt wird, wie die anderen Insassen des Fahrzeugs. Personenschäden werden daher so reguliert, wie dies durch den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zu geschehen hätte. Rz. 3 In A.5 AKB 2015 heißt es zwar, die Fahrerschutzversicherung sei "eine Kfz-Unfallversicherung", aus...mehr

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§ 24 Anhang / A. Checkliste: Unfallregulierung

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§ 4 Fahrzeugversicherung / G. Anwaltskosten

Rz. 15 Die bei der Geltendmachung des Kaskoanspruchs entstehenden Anwaltskosten sind nicht vom Kaskoversicherer zu ersetzen, es sei denn, dieser befindet sich bei Beauftragung des Rechtsanwaltes in Verzug. Diese Anwaltskosten sind jedoch als adäquater Schaden vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu ersetzen; sie unterliegen aber nicht dem Quotenvorrecht.[4] Rz. 16 Diese Er...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / 6.2 Wie kurzfristige Beschäftigungen angemeldet und abgerechnet werden

Sobald der Unternehmer einen Arbeitnehmer beschäftigt, braucht er eine Betriebsnummer. Das gilt auch, wenn er seinen Ehegatten oder seine Kinder beschäftigt. Die Betriebsnummer ist (ggf. online) bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen ist nicht nur für Minijobs, sondern auch für die Anmeldung von kurzfristi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.4 Unfallversicherung der Kinder in Kindertagespflege

Rz. 36 Aufgrund der Änderung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII durch Art. 2 des KICK unterfallen jetzt auch Kinder in Kindertagespflege der gesetzlichen Unfallversicherung. Vgl. zum Unfallversicherungsschutz auch Schlaeger, ZFSH/SGB 2008 S. 527.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.4 Gewährung einer laufenden Geldleistung

Rz. 27 Abs. 1 umfasst auch die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen. Der Gesetzgeber hat mit der Modifizierung durch das KiföG nunmehr klargestellt, dass der Anspruch auf das Kindertagespflegegeld der Kindertagespflegeperson zusteht (vgl. BT-Drs. 16/9299 S. 14). Ein Anspruch auf Leistungen entsteht nur, wenn tatsächlich ein Kind im Rahmen d...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Pfändbarkeit

Rz. 32 Laufende Geldleistungen nach dem SGB (soweit sie nicht gesetzlich unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind) können uneingeschränkt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (§ 54 Abs. 4 SGB I). Sie unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.[17] Rz. 33 Zu den typischen laufenden Geldleistungen gehören z.B.:mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / II. Einmalige Geldleistungen

Rz. 6 Einmalige Geldleistungen unterliegen nur dann der Pfändung, wenn und soweit diese der Billigkeit entspricht (§ 54 Abs. 2 SGB I). Liegen die Voraussetzungen vor, ist die einmalige Geldleistung in vollem Umfange pfändbar. Der Anspruch gegen eine Krankenkasse auf Erstattung von Taxikosten für die Fahrt zu einer Krankenbehandlung ist allerdings nach § 54 Abs. 2 SGB I nicht ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 261 Diese Vorschrift will zugunsten des Schuldners erreichen, dass trotz des standardisierten Lohnpfändungsverfahrens die individuellen Bedürfnisse im konkreten Einzelfall zu berücksichtigen sind. Ein Pfändungsschutz bei Leistungen einer Versicherung (z.B. Unfallversicherung) besteht jedoch nicht für selbstständige Gewerbetreibende oder ehemals selbstständig Tätige. Eink...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.3 Adressaten und Arten der Kindertagespflege

Rz. 19 Wie bei den Tageseinrichtungen spricht auch bei der Kindertagespflege der Gesetzeswortlaut ausdrücklich von "Kindern". Gemäß der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 Nr. 1 richtet sich also auch die Kindertagespflege an Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. In der Praxis hat sich allerdings überwiegend die Kindertagespflege in der Zeit bis zur Vollendung des 3. Le...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.1 Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Überleitung von Ansprüchen

Rz. 3 § 95 Abs. 1 regelt das Verfahren bei der Überleitung von Ansprüchen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Leistungen gewährt hat. Er bestimmt zunächst den Kreis derjenigen, gegenüber denen eine Überleitung von Ansprüchen überhaupt möglich ist. Es darf sich nach Satz 2 nicht handeln um einen Leistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, d. h. die für die Leistungen i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.5 Umfang der Entgeltfortzahlung

§ 616 Satz 1 BGB enthält keine Aussage über den Umfang der Entgeltfortzahlung. Damit bleibt es insoweit bei der allgemeinen zivilrechtlichen Regel. Der Arbeitgeber hat dasjenige Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das der Arbeitnehmer bei Arbeit in der Zeit der Verhinderung verdient hätte. Es gilt somit das Lohnausfallprinzip ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall....mehr

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zfs 03/2023, Ärztliche Fest... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt von der beklagten Unfallversicherung die Feststellung, dass diese ihm zur Zahlung einer Unfallrente verpflichtet sei. Mit Schreiben vom 26.3.2019 zeigte der Kl. der Bekl. an, dass er sich am XX.XX.2016 beim Sport durch einen Unfall an der Hüfte verletzt habe und diese Verletzung weiterhin bestehe. Die verspätete Anzeige bat er zu entschuldigen, da er aufgrund ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.2 Unfallversicherung und Alterssicherung nach Satz 2

Rz. 17 Wie bei der Bemessung des Pflegegeldes in der Kindertagespflege i. S. d. § 23 Abs. 2 Nr. 3, werden nach Satz 2 auch bei der Vollzeitpflege die Kosten für die hälftigen Beiträge für eine angemessene Alterssicherung sowie die Kosten einer Unfallversicherung übernommen (Zielsetzung vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, BT-Drs. 15/3676 S. 36)....mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 3 Musterbewilligungsbescheid

Rz. 45 Stadt Musterstadt · Postfach 1234 · 12345 Musterstadt Gegen Zustellungsurkunde Ihr Pflegekind …, geb. … Sehr geehrte(r) … auf Antrag gewähre ich der/dem/den sorgeberechtigten Mutter/Vater/(Amts-)Vormund/Eltern Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), und zwar in Form der Gewährung von Vollzei...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 46 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ver...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 29.8.2013 (BGBl. I 3464) seit 1.1.2014 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Die erste Änderung erfolgte durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993. Hier fasste der Gesetzgeber Abs. 1, 2, 3 und 6 redaktionell neu. An der Grundkonzeption mit den Regeln über den notwendigen Unterhalt...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 15a Für eine Jugendhilfemaßnahme (Hilfe zur Erziehung) nach § 27 i. V. m. § 35 und §§ 39, 40 (intensive pädagogische Einzelbetreuung) besteht kein Versicherungstatbestand nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung i. S. d. SGB VII (Bay LSG, Urteil v. 22.9. 2020, L 3 U 57/18). Rz. 15b Anderweitige Ansprüche im Krankheitsfall, die nicht der gesetzlichen oder private...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 23 Für eine Jugendhilfemaßnahme (Hilfe zur Erziehung) nach § 27 i. V. m. § 35 und §§ 39, 40 (intensive pädagogische Einzelbetreuung) besteht kein Versicherungstatbestand im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII (Bay. LSG, Urteil v. 22.9.2020, L 3 U 57/18 Rz. 53). Rz. 24 Die besonderen haftungsrechtlichen Risiken für die Fachkräfte be...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.1 Durchführungsvereinbarungen bei Zuständigkeitsübergang nach Satz 1

Rz. 7 Steht ein Zuständigkeitsübergang von der Jugendhilfe auf einen anderen Leistungsträger an, dann sind im Rahmen des Hilfeplans Vereinbarungen zur Durchführung eines solchen Zuständigkeitsübergangs zu treffen. Rz. 8 Satz 1 schreibt den Sinn der Regelung selbst fest und betont die Sicherstellung von Kontinuität und Bedarfsgerechtigkeit der Leistungsgewährung. Durch die Zus...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.12 Praxishinweise

Rz. 44a Der Pflegeeltern zufließende Erziehungsbeitrag nach § 39 Abs. 1 Satz 2 ist Einkommen i. S. der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (BGH, Beschluss v. 9.12.2020, XII ZB 191/19 mit Anm. in FamRB 2021 S. 193 und mit Anm. von Rosenzweig, FamRB 2021 S. 193 und von Götsche, jurisPR-FamR 11/2021 Anm. 7, zustimmend mit dem Hinweis, dass soweit es den für den Unterhalt des Pf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Versicherungszweige und ihre Träger

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die gesetzliche SozVers ist – neben privaten und betrieblichen Vorsorgemaßnahmen – die bedeutendste Form der > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern. Ihre Träger sind für diemehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Hinweise zu den Beiträgen

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für abhängig Beschäftigte besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (> Rz 1). Der in der GRV beitragspflichtige Personenkreis wird in §§ 1ff SGB VI bestimmt. Versichert sind im Wesentlichen die beitragspflichtigen Beschäftigen; das sind die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (v...mehr