Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Geltendmachung von Ansprüchen beim Unfallversicherer

Rz. 77 Macht der Geschädigte gegenüber seinem Unfallversicherer eine Forderung geltend, die zwar nach den Versicherungsbedingungen begründet, vom Schädiger aber nicht zu ersetzen ist, weil es insoweit an einem Schaden fehlt, können die durch die Anmeldung entstandenen Anwaltskosten nicht ohne weiteres dem Schädiger zugerechnet werden. Rz. 78 Die Grenze der Ersatzpflicht ist d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Versicherungen und kollektive Systeme des Schadensausgleichs.

Rn 13 Versicherungen und kollektive Systeme des Schadensausgleichs (insb soziale Sicherungssysteme) werden mitunter als zusätzliche Spur des Haftungsrechts betrachtet (s insb Marschall v Bieberstein VersR 68, 509 ff); va bei Unfallschäden ist häufig sogar von ›Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz‹ die Rede (s nur Fleming/Hellner/v Hippel Haftungsersetzung durch Versic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelne Fallgruppen (Auswahl).

Rn 16 Der Anwaltsvertrag kann Schutzwirkung für Dritte entfalten, wenn diese von dem Gegenstand der Beratung oder des Verfahrens erkennbar betroffen sind und wenn sie dem Mandanten nahe stehen, insb von ihm begünstigt werden sollen (allg Schmidt GWR 24, 155). Das betrifft etwa die Kinder, die durch Enterbung des Ehegatten Vorteile haben sollen. Verlangt wird hier aber, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wirtschaftliche Verhältnisse der Ehegatten.

Rn 11 Die Durchführung des VA kann grob unbillig sein, soweit er zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zu Lasten eines Ehegatten führen und seinem Zweck, zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung beider Ehegatten beizutragen, grob zuwiderlaufen würde. Die grobe Unbilligkeit muss sich wegen des Ausnahmecharakters von § 27 aus einer Gesamtabwägung der wirtschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nach § 278 hat der Schuldner für seine gesetzlichen Vertreter und sog Erfüllungsgehilfen einzustehen, ohne dass es auf Fahrlässigkeit hinsichtlich deren Auswahl oder Überwachung ankommt. Als Gründe für diese Zurechnung gelten Arbeitsteilung und Risikozurechnung (BGH NJW 96, 451 [BGH 24.11.1995 - V ZR 40/94]; MüKo/Grundmann § 278 Rz 3), Sicherung der Gefahren- und Beweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß.

Rn 20 Verstöße gg den op wurden bisher gesehen in folgenden Fällen: Entziehung der Rechtsfähigkeit oder wegen Art 3 II GG auch Beschränkung der Geschäftsfähigkeit von Ehefrauen (Looschelders Rz 35; Staud/Hausmann Art 7 Rz 57 ff); Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit mit 10 Jahren (Köln FamRZ 97, 240); Wahl eines anstößigen oder lächerlichen (Bremen NJW-RR 96, 1030)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Treuhandverhältnis.

Rn 31 Ein fremdnütziger Treuhänder darf gg den Herausgabeanspruch des Treugebers aus §§ 667, 675 grds nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, die ihren Grund nicht in dem Treuhandvertrag haben (BGHZ 14, 342; 95, 109, 113; WM 65, 1209; NJW 93, 2041, 2042; 94, 2885, 2886). Das gilt insb für Rechtsanwälte hinsichtlich der von ihren Mandanten empfangenen Fremdgelder. Ist dem Anwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorsorgeaufwendungen.

Rn 49 Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge können in angemessener und nachgewiesener Höhe einkommensmindernd geltend gemacht werden (Hamm FamRZ 24, 766). Die Angemessenheit richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bzw dem Versicherungsschutz, der vor der Trennung bestand. Die primäre Altersvorsorge reicht oftmals für ein den Lebensstand...mehr

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zfs 09/2025, Die Posttrauma... / 4. Zusammenfassung und Implikationen

Dass Verkehrsunfälle grundlegend mit der Entwicklung einer PTBS einhergehen können, ist nicht zu negieren. Dennoch kommt es stets darauf an, im individuellen Fall das Vorliegen der diagnostischen Kriterien genau zu prüfen. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass neben bzw. anstatt einer PTBS auch andere psychische Folgestörungen nach einer Belastung, wie einem Verkehrsunfal...mehr

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ZErb 09/2025, Testamentsges... / 4. Gestaltungsvorschlag

Die vorgeschlagene Reparatur könnte wie folgt in der Verfügung des längerlebenden Elternteils umgesetzt werden. Sie dient ausschließlich der Ergänzung eines zu gestaltenden Behindertentestaments. Sie kann nicht isoliert stehen. Zitat Meinen Sohn/meine Tochter (mit Behinderung) belastete ich bei meinem Erbfall mit folgendem Verschaffungsvermächtnis zugunsten des in diesem Testa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Haftungsprivilegierung.

Rn 25 Bei gesetzlichen Haftungsprivilegierungen kommt es auf den Zweck der jeweiligen Regelung an. Ist ein Arbeitsunfall durch einen von §§ 104, 105, 106 SGB VII (früher §§ 636 f RVO) begünstigten Arbeitgeber oder Arbeitskollegen u einen außenstehenden Zweitschädiger verursacht, so beschränkt sich der Anspruch des Geschädigten auf den Verantwortungsanteil des Zweitschädigers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die psychisch vermittelte Kausalität.

Rn 56 Statt durch die Naturgesetze kann der Kausalzusammenhang auch durch Entschlüsse des Geschädigten selbst oder Dritter vermittelt werden. Dann sind diese Entschlüsse auf ihre Adäquanz (s.o. Rn 52) und auch darauf zu prüfen, ob der durch sie vermittelte Schaden noch im Schutzbereich der Anspruchsnorm liegt (s.u. Rn 67). Darüber hinaus hat die Rspr bei solchen Entschlüssen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Einnahmen der Spieler

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen der Lizenzspieler (Bundesliga) einschließlich Hand- und Treuegeld sind > Arbeitslohn; auf die Bezeichnung der Bezüge und Prämien kommt es nicht an. Zu versteuernde > Sachbezüge können sich auch durch besondere Preisnachlässe ergeben, den ein Autohändler auf den Erwerb eines bestimmten Pkw-Modells einräumt (EFG 2005, 1865; ergänzen...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Angelegenheit

Rz. 93 Die Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG erhält der Anwalt gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 RVG in jeder Angelegenheit gesondert. Ob eine gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt oder es mehrere sind, richtet sich bei einer außergerichtlichen Tätigkeit danach, obmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Umdeutung § 2033 BGB 37 außerordentliche Kündigung § 626 BGB 20 einer unwirksamen Kündigung § 623 BGB 5 Kündigungserklärung § 542 BGB 14 Verhältnis zur Auslegung § 157 BGB 39 Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts § 133 BGB 6; § 140 BGB 1 Auslegung § 140 BGB 2 Ersatzgeschäft § 140 BGB 8 hypothetischer Wille § 140 BGB 10 Umfang Haftung § 1584 BGB 3 Nacherbenrecht § 2110 BGB 1 Umgang Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im Allg.

Rn 1 Die Vorschrift enthält den Kern der Vollstreckerbefugnisse, insb den Nachlass zu verwalten und über Nachlassgegenstände zu verfügen. Diese Verfügungsbefugnis wird flankiert von § 2211, wonach die Erben über Nachlassgegenstände nicht verfügen können, so dass das Verfügungsrecht dem Testamentsvollstrecker ausschließlich zugewiesen ist. Zusätzlich ist der Testamentsvollstr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Jung, SGB VII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D.. Außerdem ist Herr Jung Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, SGB XII – Sozialhilfe und zum...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB XII – Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter a.D. am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Herr Jung ist außerdem Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VIII –...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D.. Außerdem ist Herr Jung Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VII –Gesetzliche Unfallversicherung, SGB XII – Sozialhilfe und zum ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realsplitting: Unterhaltsle... / 2 Abziehbare Aufwendungen

Abziehbar sind Aufwendungen bis zu 13.805 EUR im Kalenderjahr, die zum Zwecke des Unterhalts des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten gemacht werden, zuzüglich des Betrags der für die Absicherung der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten tatsächlich aufgewendet wurde. Abzugsfähige Unterhaltsleistungen s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.1 Direktionsrecht

Kraft seines Weisungsrechts ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsort festzulegen.[1] Das ergibt sich unmittelbar schon aus dem Gesetz[2], das den Arbeitgeber befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit hier keine Einschränkungen durch Einzelvertrag oder kollektivrechtliche Vorschriften bestehen.[3] Danach hat der A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.6 Tarifvertrag Mobiles Arbeiten

Bis vor Kurzem ging es in Verhandlungen zwischen den Tarifparteien im Wesentlichen immer nur um Fragen und Themenstellungen rund um Lohnerhöhungen. Herkömmliche tarifliche Vergütungssysteme bezogen sich daher in der Regel hauptsächlich auf den Faktor Geld. Dies hat sich inzwischen sehr geändert.[1] So hat sich in der Metall- und Elektroindustrie mit dem neuen Abschluss aus 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung / 2 Rentenansprüche

Bei vor dem 1.7.1977 geschiedenen Ehen bestehen in der Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Witwen- bzw. Witwerrentenansprüche beim Tode eines der beiden Ehegatten.[1] Ein bei der Scheidung oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft durchgeführter Versorgungsausgleich wirkt sich auf die Höhe einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Auch in der ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 2.1 Konkretisierung in den besonderen Vorschriften

Rz. 3 Die nähere Ausgestaltung und insbesondere die Höhe der Rücklage ergeben sich entsprechend dem Verweis in § 82 aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige mit Rücksicht auf die dortigen Besonderheiten: für die Krankenversicherung aus § 261 SGB V (mindestens ein Viertel und höchstens das Einfache einer Monatsausgabe; anders in der KV der Landwir...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.2 Maßgabe besonderer Vorschriften

Rz. 7 Aufgrund der mit der Einführung von § 82a beabsichtigten allgemeingültigen Regelung des Verwaltungsvermögens sind Sonderbestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen im Interesse der Rechtsvereinheitlichung größtenteils entfallen. Weiterhin bestehen folgende Ausnahmen: Im Bereich der Krankenversicherung ergänzt § 263 SGB V in seiner ab dem 1.1.2023 geltenden Fassung das...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.7.3.2 Sonstige Versicherte nach § 2

Rz. 165 Beitragspflichtige Einnahmen bei sonstigen Versicherten regelt § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5; danach sind beitragspflichtige Einnahmen das Arbeitseinkommen bei Seelotsen (Nr. 2) und Hausgewerbetreibenden (Nr. 4). Bei Küstenschiffern und Küstenfischern ist das in der Unfallversicherung maßgebende beitragspflichtige Arbeitseinkommen für die beitragspflichtigen Einnah...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beansprucht grundsätzlich für alle Versicherungszweige einschließlich der Arbeitsförderung Geltung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SGB IV); sie findet allerdings aufgrund des besonderen Finanzierungssystems keine Anwendung in der knappschaftlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte (§ 215 SGB VI; § 78 ALG). Ihrem wesentlichen Inhalt nach rege...mehr

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 82a ist mit dem Achten SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 vollständig neu in das im Übrigen bereits seit dem 1.1.1977 geltende Kapitel über das Vermögen und die Anlagegrundsätze der Versicherungsträger eingefügt worden. Bei der Einführung des SGB im Jahre 1976 hatte die amtliche Begründung die Zuordnung dem...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.2.3 Liquidität

Rz. 4 Die Liquidität einer Vermögensanlage erfordert, dass der Versicherungsträger stets ausreichend kurzfristig verfügbare und dabei ohne erhebliche finanzielle Nachteile aufzulösende Mittel zur Deckung seiner laufenden Ausgaben bereithält, und zwar gerade auch dann, wenn die Ausgaben unvorhersehbar höher als erwartet ausfallen oder unverhoffte Einnahmeverluste auftreten (v...mehr

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Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 2.1 Höhe der Betriebsmittel

Rz. 3 Hinsichtlich der Höhe der Betriebsmittel ergeben sich aus § 81 unmittelbar keine Festlegungen. Näheres ergibt sich jedoch aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse (Krankenversicherung: bis zum 1,5fachen der durchschnittlichen Monatsausgabe, § 260 SGB V; Krankenversicherung der Landwirte: ...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Feststellung der Sozialleistung setzt voraus, dass dem Leistungsberechtigten ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung und dem Sozialhilfeträger genau wegen dieses Anspruchs ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Leistungsträger zusteht. Mit "anderer Sozialleistung" sind zunächst alle Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I gemeint, die im Einzelnen in §§ 18 bis ...mehr

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Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2.1 Aufgabe der Sozialhilfe

Rz. 3 Bereits zu § 8 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4.12.1924 hatte der das Fürsorgerecht zuständige 5. Senat des BVerwG die Auffassung vertreten, dass nur realisierbare Ansprüche, mithin bereite Mittel, die Hilfsbedürftigkeit ausschließen (Urteile v. 3.4.1957, C 94.56, C 152.54). Diese Rechtsprechung hat das BVerwG dann na...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift wurde durch Art. 16 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen[1] neu in das UStG aufgenommen, und zwar mWv 1.1.2017.[2] Nach dieser Gesetzesfassung waren steuerfrei: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen mit sozial...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen

Rz. 14 Nach § 36 SGB IX (Rehabilitationsdienste und -einrichtungen) wirken die Rehabilitationsträger (nach § 6 SGB IX sind die dort genannten Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) u. a. die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Träger der Alterssicherung der Landwirte...mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

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Jung, SGB VII § 219a Alters... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 37 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 1.1.2010 neu eingeführt. Lediglich Abs. 2 trat bereits zum 5.11.2008 in Kraft. Durch Art. 5 Nr. 13a des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgese...mehr

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Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 5 wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 31.10.2008 (BGBl. I S. 2130) geändert. Rz. 1a Das Inkrafttreten der Reg...mehr

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Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.1 Übernahme von Altfällen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung des Abs. 1 stellt sicher, dass eventuell noch nach dem 31.12.1996 bekannt werdende Altfälle im Beitrittsgebiet aus der Zeit vor dem 1.1.1992 (also vor dem Inkrafttreten des RÜG) nach Maßgabe von § 1150 Abs. 2 und 3 RVO dem Unfallversicherungsrecht des SGB VII zugeordnet werden. Rz. 4 Es gilt das Versicherungsfallprinzip. Das bedeutet, dass ein bis zum 31.12...mehr

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Jung, SGB VII § 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 39 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 5.11.2008 neu in das SGB VII eingefügt. Sie regelt die Vorgehensweise bei der Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger mit dem klaren Ziel,...mehr

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Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen aus Anlass der Überleitung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung auf das Beitrittsgebiet der DDR. Diese Regelungen waren bisher in den §§ 1148 ff. RVO und in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet I Abschnitt III des Einigungsvertrages enthalten. Sie betreffen die Angleichung der Organisationsstruktur, des Rentenniveaus und...mehr

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Jung, SGB VII § 210 Zuständige Verwaltungsbehörde

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 31.10.2008 (BGBl. I S. 2130) wurden mit Wirkung zum 5.11.2008 Abs. 1 und 2 aufgehoben und die Absatzbezeichnung d...mehr

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Jung, SGB VII § 218b Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

Rz. 1 Die zuvor geltende Fassung der Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 15 i. V. m. Art. 17 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. S. 3836) zum 1.1.2015 aufgehoben. Grund dafür ist die zu diesem Zeitpu...mehr

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Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.6 Ruhens- und Zuständigkeitsregelungen (Abs. 8)

Rz. 21 Abs. 8 regelt, dass bestimmte Ruhens- und Zuständigkeitsregelungen für alte Versicherungsfälle, die im Zusammenhang mit der Überleitung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung für die neuen Bundesländern getroffen worden sind, weiter gelten. Diese sind in § 1156 RVO geregelt. Rz. 22 Nach § 1156 Abs. 1 RVO werden Leistungen frühestens für Zeiten ab 1.1.1992 erbra...mehr

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Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 2.1 Allgemeine Bestandsschutzregelung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Bestandsschutzregelung betrifft Leistungen, die aufgrund von Versicherungsfällen zu leisten sind, die vor dem 1.1.1997 eingetreten sind und die daher nach dem früher geltenden Recht festzustellen war. Sie ist der Regelung in § 48 Abs. 3 SGB X ähnlich. Ist die aus früherem Recht resultierende Leistung höher als sie nach den Vorschriften des SGB VII wäre, wird sie so...mehr

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Jung, SGB VII § 222 Neuorga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 39 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 5.11.2008 neu in das SGB VII eingefügt. Durch Art. 5 Nr. 15a des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleic...mehr