Zuständige Rehabilitationsträger sind die[1]

  • Bundesagentur für Arbeit[2],
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung[3],
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung[4],
  • Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge[5],
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe[6],
  • Träger der Eingliederungshilfe.[7]

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