Zuständige Rehabilitationsträger sind die[1]
- Bundesagentur für Arbeit[2],
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung[3],
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung[4],
- Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge[5],
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe[6],
- Träger der Eingliederungshilfe.[7]
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