Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 4 Literatur

Rz. 114 Baur/Glenzk/Schneider, Die Bedeutung der Expositionsermittlung im Rahmen von Berufskrankheiten-Verfahren, ZblArbeitsmed 2013, 330. Becker, Synkanzerogenese als Berufskrankheit – Ein Lösungsvorschlag, ZblArbeitsmed 2015, 301. ders., Die anzeigepflichtigen Berufskrankheiten, Stuttgart 2010. ders., Stellenwert von Leitlinien und antizipierten Sachverständigengutachten bei ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Berufskrankheitenrecht ist deutlich jünger als die gesetzliche Unfallversicherung, die ursprünglich nur für Arbeitsunfälle in Industriebetrieben konzipiert war (Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884, RGBl. 1884 S. 69, in Kraft getreten am 1.10.1885). Von einem Unfall konnte und kann begrifflich aber nur die Rede sein, wenn die schädigenden Einwirkungen auf eine Ar...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschrift bildet das Herzstück des Berufskrankheitenrechts und galt seit dem 1.1.1997 (Art. 36 S. 1 UVEG) bis zum 31.12.2020 nahezu unverändert. Sie statuiert das sog. Mischsystem mit der Berufskrankheitenliste (Abs. 1) einerseits und der Öffnungsklausel (Abs. 2) andererseits. Darüber hinaus enthält die Norm in Abs. 3 eine Vermutungsregel und verpflichtet die ges...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.12 Mitwirkung der Unfallversicherungsträger in der Forschung (Abs. 8)

Rz. 110 Abs. 8 postuliert die Mitwirkung der Unfallversicherungsträger bei der wissenschaftlichen Forschung zur Gewinnung neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse über schädigende Einwirkungen am Arbeitsplatz, über Expositionsbedingungen sowie über Zusammenhänge zwischen bestimmten Einwirkungen und einer Häufung von Erkrankungen in einer bestimmten Personengruppe. D...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.1 Versicherte Tätigkeit

Rz. 15 Der Versicherungsschutz wird erst dann aktiviert, wenn die schädlichen Einwirkungen, denen der Versicherte ausgesetzt war, einem der Tatbestände zugeordnet werden können, die in §§ 2, 3 oder 6 aufgeführt sind. Allerdings umschreiben diese Vorschriften in aller Regel keine Tätigkeiten (Ausnahme: Rettungshandlung nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a), sondern nur den versicherten Pe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.6 Widerlegbare Kausalitätsvermutung (Abs. 3)

Rz. 78 Die Vermutungsregelung in Abs. 3 wurde mit dem SGB VII zum 1.1.1997 eingeführt. Sie betrifft die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Abs. 1. Nach der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 263/95) handelt es sich um einen Beweisgrundsatz, wonach der ursächliche Zusammenhang zwischen arbeitsplatzbezogenen Einwirkungen und einer in der Berufskrankheitenliste genannten Berufskra...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.7 Versicherungsfall und Leistungsfall

Rz. 36 Der Versicherungsfall einer Listen-Berufskrankheit kann nicht vor dem Zeitpunkt eintreten, zu dem ihre Aufnahme in die Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft getreten ist. In den Stichtagsregelungen des § 6 BKV wird der Begriff des Versicherungsfalls nicht in seiner gemäß § 7 Abs. 1 SGB VII gesetzlichen Bedeutung, sondern untechnisch und gleichbedeuten...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.13 Datenschutzregelungen (Abs. 9)

Rz. 111 Abs. 9 enthält die bereichsspezifische Ermächtigung zur Datenerhebung der für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen. Entsprechend dem Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung dürfen die Daten auch zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verarbeitet oder genutzt werden. Darüber hinaus ist insoweit di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.6.2 Unterlassungszwang – weggefallen

Rz. 34 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 HS 2 2. Alternative vorgesehene Ermächtigung, in der Bezeichnung von Berufskrankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit als Anerkennungsvoraussetzung vorzusehen, wurde durch Art. 7 Nr. 3a des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG)...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2 Aufnahmeschwelle (Abs. 1 Satz 2 HS 1)

Rz. 37 Abs. 1 Satz 2 HS 1 ermächtigt den Verordnungsgeber, solche Erkrankungen in die Liste aufzunehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Rz. 38 Dass nicht jedes beruflich (mit)bedingte ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.8 Normatives Ermessen

Rz. 51 Ist die Aufnahmeschwelle überschritten und sind die Ermächtigungsvoraussetzungen erfüllt, entscheidet der Verordnungsgeber nach seinem normativen Ermessen ("wird ermächtigt" und "kann dabei bestimmen"), ob er das Leiden in die Berufskrankheitenliste aufnimmt (Entschließungsermessen). Er hat dabei zu erwägen, ob sich die berufsbedingte Krankheit von Allgemeinerkrankung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.6 Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft

Rz. 48 Der Verordnungsgeber darf nur solche Erkrankungen in die Liste aufnehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind. Damit koppelt der Gesetzgeber die Rechtssetzungsbefugnis des Verordnungsgebers an einen außerrechtlichen Maßstab und betont damit gleichzeitig, dass die Bezeichnung einer Krankheit als Berufsk...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.3 Einwirkungskausalität

Rz. 23 Bei der Prüfung, ob die versicherte Tätigkeit zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder ähnlichem auf den menschlichen Körper geführt hat (Einwirkungskausalität), ist zunächst die rein naturwissenschaftliche Verursachung zu klären (vgl. dazu Bieresborn, SGb 2016, 310, 311). Es muss hinreichend wahrscheinlich sein, dass die versicherte Tätigkeit nicht hinwegge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.4 Mitwirkungspflichten der Versicherten

Rz. 98 Die in Abs. 4 Satz 3 normierten Mitwirkungspflichten der Versicherten sollen der Bekämpfung der in Satz 1 genannten Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der Berufskrankheit dienen. Sie sollen mithin gewährleisten, dass die Gefahr durch andere geeignete Mittel beseitigt werden kann und dass es zur ultima ratio, der Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit nich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.2 Listenmäßige Einwirkung(en)

Rz. 16 Einwirkungen sind alle Umstände, die die Gesundheit des Menschen von außen beeinflussen. Obwohl das Gesetz in Abs. 1 Satz 2 nur die Mehrzahl (Einwirkungen) benutzt, kann im Extremfall ein einmaliger Vorgang ausreichen (z. B. Infektion bei der BK 3101). Der Einwirkungsbegriff ist weit auszulegen (Becker, in: Brackmann, SGB VII, § 9 Rz. 49; Kater/Leube, SGB VII, § 9 Rz....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 3.2 Wegeunfall

Während sich die Zahl der Arbeitsunfälle aufgrund präventiver Maßnahmen in den letzten Jahren sehr deutlich absenken ließ, ist die Zahl der Wegeunfälle auf relativ hohem Niveau unverändert geblieben. Der Weg zum oder vom Arbeitsort ist in der Gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Hat sich der Wegeunfall infolge Trunkenheit ereignet, entfällt der Versicherungsschutz, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 3.1.2 Trunkenheit

Problematisch sind die Fälle der Alkoholisierung, die nicht den Grad der Volltrunkenheit erreichen. Hier ist darauf abzustellen, ob allein die Trunkenheit Ursache des Unfalls war. Ist das der Fall, ist kein Versicherungsschutz gegeben. Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Versicherte nach den Erfahrungen des täglichen Lebens bei derselben Sachlage wahrscheinlich nicht v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 3.1.1 Volltrunkenheit

Volltrunkenheit am Arbeitsplatz schließt jeglichen Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Unfallversicherung aus, da allein schon dieser Zustand des Arbeitnehmers eine irgendwie geartete versicherte Tätigkeit unmöglich macht. Volltrunkenheit wird dann angenommen, wenn eine zweckgerichtete Tätigkeit gar nicht mehr möglich ist. Standardisierte "Promillegrenzen" gibt es auch im...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Geschäftsführergehalt / 3 Bestandteile des Geschäftsführergehalts

Das Gehalt des Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen: Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt) erfolgsabhängige Bezüge (Tantiemen, Prämien) Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.) Firmenwagen sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z. B. Pensionszusagen, Direktver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 3.3 Steuerfreie Einnahmen, Freibeträge und Freigrenzen

Einige Einnahmen des Steuerpflichtigen dürfen bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Sie sind von dieser befreit, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer der o. a. Einkunftsarten stehen. Gemeint sind vor allem Leistungen der öffentlichen Hand (z. B. Ausbildungshilfen wie BAföG, Stipendien), Subventionen, Sozialleistungen (z. B. Mutterschaftshilfen, Kinder- oder Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.6 Grundsätze des Sozialen Entschädigungsrechts

Rz. 35 Diesen Satzteil hat Art. 28 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzes v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) dem § 5 Satz 1 SGB I mit Wirkung zum 1.1.2024 eingefügt (dazu auch Rz. 1). Gleichzeitig hat das Gesetz das Adjektiv "versorgungsrechtlichen" gestrichen. Im Ergebnis ist die Wortfolge nach "versorgungsrechtlichen Grundsätzen" durch die Wortfolge nach "Grundsätzen des Sozialen Entsc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 64 Benz, Der Anspruch Behinderter auf berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) nach dem SGB, WzS 2005 S. 193. ders., Die Arbeitsassistenz – eine neue Leistung in der gesetzlichen Unfallversicherung für schwerbehinderte Versicherte, BG 2002 S. 528. ders., Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben und sozialen Teilhabe am...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Becker, Soziales Entschädigungsrecht – Bestand, Grundsätze, Neuordnung, Monographie, 2018. Bischofs, Der Anspruch der Opfer von Gewalttaten im Lichte des neuen SGB XIV – eine Annäherung, SGb 2022, 21. Bittner, SGB XIV – Ausblick auf die kommenden Veränderungen, MEDSACH 2023, 68. Grühn, Schutz des Kindes im Sozialen Entschädigungsrecht – vom vorsätzlichen, rechtswidrigen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des SGB IX gehört die Förderung der Teilhabe der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, namentlich am Arbeitsleben. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 94). Hieran knüpft das ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.3 Bundesamt für Strahlenschutz

Rz. 14 Abs. 2b gestattet dem Bundesamt für Strahlenschutz die Verarbeitung der Versicherungsnummer, soweit dies zur Erzeugung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer für Zwecke des Strahlenschutzes erforderlich ist. Nach § 156 des Strahlenschutzgesetzes werden Daten über berufliche Expositionen zum Zweck der Überwachung von beruflichen Dosisgrenzwerten und der Beachtung de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.6 Dauer der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 53 SGB IX)

Rz. 37 Nach § 53 Abs. 1 SGB IX soll der Rehabilitationsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Zeit gewähren, die vorgeschrieben und allgemein üblich ist. Diese Regelung entspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Abs. 2 hält an der generellen Obergrenze von 2 Jahren bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Fortbildungen und Umschulungen) ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 18m Verarb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Betriebsnummer, die ein Kernelement des gesamten Meldeverfahrens darstellt, enthält geschützte Sozialdaten. Deshalb muss die Nutzung dieser Daten gesetzlich geregelt werden. Die Normierung entspricht der bisherigen Praxis und den Bestimmungen des BDSG sowie der Verordnung (EU) 2016/679. Im Ergebnis wird ein sehr weitgehender Einsatz der Betriebsnummer in der gesamt...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Konkretisierung von § 31 Abs. 1 und 2 die Rechte und Pflichten des dritten Organs der Versicherungsträger, nämlich des hauptamtlichen Geschäftsführers bzw. des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie gilt seit dem 1.1.1996 nicht mehr für die gesetzlichen Krankenversicherungsträger (vgl. § 35a). Abs. 2 enthält Bestimmungen über d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 5 Auswahl d... / 2.3 Bedeutung im Sozialbereich

Rz. 5 Im Sozialbereich kommt § 5 keine wesentliche Bedeutung zu, weil der klassische dreistufige Verwaltungsaufbau in der Sozialversicherung überhaupt nicht und in den übrigen Bereichen kaum gegeben ist. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit sind keine Besonderheiten zu beachten, weil für ein Amtshilfeersuchen gegenüber der Arbeitsverwaltung regelmäßig die Agentur für Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.2 Primärbescheide

Rz. 5 Mit dem Inkrafttreten des SGB IV waren Bedenken entstanden, ob die sog. Rentenausschüsse in der gesetzlichen Unfallversicherung noch ausreichend gesetzlich legitimiert sind. § 36a beseitigt diese Zweifel, indem er ausdrücklich derartige Ausschüsse erlaubt. Durch das UVEG v. 7.8.1996 hat der Gesetzgeber diese Entscheidung erneut bestätigt und gleichzeitig die Kompetenze...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.3 Berufsvorbereitung einschließlich Grundausbildung (§ 49 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX)

Rz. 10 Im Einzelfall gewähren die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Hilfen zur Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung, wenn der Verletzte an einer qualifizierten Bildungsmaßnahme nur teilnehmen kann, wenn zuvor bestimmte Grundkenntnisse vermittelt oder aufgefrischt wurden. In der Berufsvorbereitung kann der Verle...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.10.3 Vergütungen der Rehabilitationsträger (§ 58 Abs. 3 SGB IX)

Rz. 52 Die Vorschrift begründet einen Anspruch der Werkstatt gegen den zuständigen Leistungsträger (z. B. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) auf Zahlung einer Vergütung. Die Vergütungen müssen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werkstatt notwendigen Kosten sowie die mit der wirtschaftlichen Betätigung der Werkstatt in Zusammenhang ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.2.2 Maßnahmekosten

Rz. 44 Bezuschusst werden ausschließlich die Maßnahmekosten, die dem Arbeitgeber tatsächlich entstanden sind. Zu den Maßnahmekosten zählen u. a. die Kosten für Personal, Lehrgangs- und Prüfgebühren, die Fahrkosten von und zum Träger sowie die Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder. Zu den Maßnahmekosten können auch erfolgsabhängige Vergütungen (Vermittlungsgebü...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.6 Besonderheiten

Rz. 14 Besonderheiten hinsichtlich der Bestellung des Geschäftsführers gab es noch nach der Neufassung der Vorschrift durch das UVEG v. 7.8.1996 sowie das Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz v. 21.6.2002 für die Unfallkassen der Post, der Telekom und des Bundes . Wegen der privatrechtlichen Struktur von Post und Telekom hatte der Gesetzgeber eine st...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.9.1 Eingangsverfahren

Rz. 48 Die notwendigen Feststellungen und Entscheidungen treffen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Entscheidung über eine kürzere Leistungsdauer ist faktisch bindend für die Werkstatt; denn nur insoweit erhält sie Leistungen der Träger. Die Gesetzesfassung entspricht einem Wunsch des Bundesrats und soll nach dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der Gesetzgeber hat durch die Regelung in § 36a bestimmt, dass bestimmte Amtshandlungen nicht durch die Organe des jeweiligen Versicherungsträgers selbst vorgenommen werden müssen, sondern es dem Versicherungsträger freigestellt wird, durch Beschluss des für die Satzungsgebung zuständigen Organs (Vertreterversammlung, Verwaltungsrat bzw. Bundesvertreterversammlung bei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.5 Wahl

Rz. 12 Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter (sowie die Mitglieder der Geschäftsführung) werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung in nichtöffentlicher Sitzung (LSG Hamburg, Urteil v. 20.7.2017, L 1 KR 24/15) gewählt. Nach dem Gesetzeswortlaut ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vorstand mehrere Vorschläge zur Auswahl unterbreiten ka...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift präzisiert und konkretisiert das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG und den Willen des Gesetzgebers, öffentlich-rechtliche Entschädigungsleistungen für Gesundheitsschäden zu gewähren, die aus Opfern erwachsen sind, die für die Gemeinschaft erbracht wurden oder aus anderen oder gleichartigen oder ähnlichen Gründen entstanden sind (vgl. BT-Drs. 7/868 ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 1 Anwendung... / 2.2 Behördenbegriff

Rz. 6 Der Begriff der "Behörde" stellt einen zentralen "terminus technicus" des Verwaltungsrechts dar und ist für das Sozialrecht in § 1 Abs. 2 zum ersten Mal definiert. Er wird in zahlreichen Vorschriften des SGB X verwendet und gehört somit zu seinen begrifflichen Grundelementen; weder Verwaltungsakt noch Verwaltungsverfahren lassen sich ohne Verwendung des Behördenbegriff...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebsärztliche und siche... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein wichtiger Grundstein der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. In den mehr als 35 Jahren seit dem Inkrafttreten des ASiG sind die das Gesetz konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften mehrfach reformiert worden. Eine bedeutende Reform wurde mit der Einführung der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkr...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebsärztliche und siche... / 1.3 Reform der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

Die Genehmigung der BGV A2/der GUV-V A2 verband das damalige BMWA mit der Auflage, auch die Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten zu reformieren. Die Reform sollte zum 1.1.2009 in Kraft treten. Entsprechende Reformforderungen enthielt auch ein Bundesratsbeschluss der Länder.[1] Danach sollten bei einer Reform u. a. Leitlinien sein: Anpassung der vorgeschri...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.7 Unfallversicherung Bund und Bahn (Abs. 7)

Rz. 24 Die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der Unfallversicherung Bund und Bahn wird in Abs. 7 geregelt. Die Arbeitgebervertreter werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Vorschlag der in Abs. 7 Satz 2 abschließend aufgezählten Behörden ernannt. Um einen hinreichenden Einfluss der Mitgliedsunternehmen der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse in den Se...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 2.2 Zusammenarbeit mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 werden die Krankenkassen und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zu einer engen Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren verpflichtet. Satz 2 stellt dafür einen organisatorischen Rahmen auf, indem sie zur Bildung regionaler Arbeitsgemeinschaften angehalten wer...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 55 Wahlunt... / 2.3 Mitwirkung der Arbeitgeber in der Unfallversicherung

Rz. 6 Die differenzierten Regelungen der §§ 36 bis 40 SVWO sind nicht zuletzt deshalb notwendig, weil den Trägern der Unfallversicherung – anders als den meisten anderen Sozialversicherungsträgern – die für die Ausstellung der Wahlausweise erforderlichen persönlichen Angaben zu den versicherten Beschäftigten nicht zur Verfügung stehen. Soweit sie dennoch zur Ausstellung der ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.4 Prüfung der Unfallumlage (§ 28 Abs. 1c)

Rz. 61 Zum 1.1.2010 ist die Prüfung der Unfallumlage für Prüfzeiträume ab 1.1.2009 von der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Träger der Rentenversicherung übergegangen (dazu Rz. 9). Letztere haben seither die Prüfungen im Auftrag der Unfallversicherung im Rahmen ihrer Arbeitgeberprüfungen nach § 28p durchführen (§ 166 Abs. 2 Satz 1 SGB VII; hierzu auch BT-Drs. 16/9154 ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 2.1 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Abs. 1)

Rz. 3 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ist primär Aufgabe der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. § 14 Abs. 1 SGB VII verpflichtet sie, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei sollen sie auch den Ursachen von arbe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.4 Schadensersatzpflicht des Trägers der Rentenversicherung (Abs. 3)

Rz. 38 Die Vorschrift enthält 3 Regelungsbereiche. Als Grundaussage bestimmt Abs. 3 Satz 1 HS 1, dass der Träger der Rentenversicherung dem Gesundheitsfonds, der Krankenkasse, der Pflegekasse und der Bundesagentur für Arbeit für einen diesen zugefügten Schaden haftet, wenn ein Organ oder ein Bediensteter des Trägers der Rentenversicherung schuldhaft eine diesem nach § 28p au...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.2 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet die Krankenkassen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Trägern der Unfallversicherung und nunmehr auch den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden. Das bedeutet, dass Kranken- und Unfallversicherung und Arbeitsschutz entsprechende Konzepte zur Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbeding...mehr