Die zuständigen Behörden sind die für den Arbeitsschutz zuständigen Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer. Aufgrund von Funktional- und Gebietsreformen sind die Behörden auf ganz unterschiedlichen Organisationsebenen eingebunden. Sie reichen von der kommunalen Ebene (z. B. Fachabteilungen in Landratsämtern) bis hin zu landeseignen Strukturen (Staatliche Gewerbeaufsichtsämter). In einigen Bundesländern wurden sie Zuständigkeiten auch den Baubehörden oder den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen.

 
Praxis-Tipp

Auskunft über die Zuständigkeit einer Behörde

Auskünfte über die Zuständigkeit der Behörden erhält man bei den obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder in den entsprechenden Ministerien (Arbeits- oder Sozialministerium). Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat auf ihrer Homepage (www.baua.de) eine Datei mit den Adressen der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden bereitgestellt.

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