Digitalisierung in Arbeitsschutzbehörden
Die Arbeitsschutzbehörden müssen heutzutage aufgrund von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen wie z.B. durch die Corona-Pandemie schnell ihr Leistungsspektrum erweitern oder modifizieren. Um diese Herausforderungen der modernen Arbeitswelt zu meistern, bedarf es hochkomplexer IT-Anwendungen und -Strukturen. Aber verfügen diese Behörden bereits über die notwendige Digitalisierung?
Digitalisierung in Arbeitsschutzbehörden - Technologien und Anwendungen
Die Arbeitsschutzbehörden wenden unterschiedliche Risikomanagementsysteme, Big Data, neuronale Netze, Drohnen und Künstliche Intelligenz-Lösungen an. Die unterschiedlichen Technologien bzw. Anwendungen werden zumeist nur für spezifische Aufgabenfelder genutzt.
So setzen die Arbeitsschutzinstitutionen Big-Data-Anwendungen und Risikomanagementsysteme im Bereich der Planung von Betriebskontrollen ein. Neuronale Netze werden zur Identifizierung arbeitsbezogener Ereignisse in allgemein zugänglichen Quellen genutzt. Die Big Data- bzw. Business-Intelligence-Lösungen unterstützen zwei Zwecke: erstens die Identifikation von Fällen, die für die Überwachung eine erhöhte Priorität aufweisen, z.B. Unternehmen mit hohem Beratungs- oder Kontrollbedarf und zweitens die Anfertigung von Statistiken, die für das Controlling oder den übergeordneten Informationsbedarf von Parlamenten, Ministerien oder Behörden benötigt werden.
Lediglich die Nutzung moderner Kommunikationstechniken (Videotelefonie einschließlich geteilter Dokumente und Bildschirmzusammenarbeit) unterstützt alle Beratungs- und Aufsichtsdienste der Behörden gleichermaßen.
Digitalisierung in Arbeitsschutzbehörden - Hemmnisse für IT-Anwendungen
Eine 2022 erschienene Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kommt zu dem Ergebnis, dass die IT-Infrastruktur der Behörden bereits relativ gut entwickelt ist. Es liege darüber hinaus nur in Ausnahmefällen an technischen oder finanziellen Gründen, dass diese nicht noch schneller ausgebaut wird oder aber digitale Anwendungen nicht noch öfter oder umfangreicher eingesetzt werden. Vielmehr hemmten in erster Linie organisatorische Strukturen und vor allem datenschutzrechtliche Anforderungen und Regelungen einen schnelleren Ausbau digitaler Angebote/Dienste und eine noch weitreichendere Nutzung von IT-Anwendungen im Bereich des Arbeitsschutzes.
Studie: Günter Becker, Tanja Schenke, Hildegard Blank: Digitale Technologien für Beratung und Überwachung im Arbeitsschutz. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2022.
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
4.634
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.733
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
1.096
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
1.021
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
1.007
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
884
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
698
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
6922
-
Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz richtig durchführen
663
-
Bildschirmarbeitsplätze: Alles Wissenswerte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
642
-
Kosten senken im Arbeitsschutz – aber ohne Sicherheitsverluste
19.09.2024
-
So geht sicheres Arbeiten an LCD-Bildschirmen
18.09.2024
-
Gefahrstofflager: Diese Punkte sind zu beachten
16.09.2024
-
Sicherheit bei Datenbrillen: Auf diese Dinge sollten Betriebe achten
12.09.2024
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
09.09.20242
-
Muss der Arbeitgeber Kleinstarbeitsmittel auf ihre Sicherheit prüfen?
06.09.2024
-
Die Bradley-Kurve und ihr Nutzen für die Unternehmensentwicklung
05.09.2024
-
Smartwatch & Co: Gesundheitshelfer mit kleinen Gesundheitsrisiken
04.09.2024
-
Ototoxische Gefahrstoffe und Lärm: Gefährliche Mischung für die Ohren
03.09.2024
-
Mykotoxine – ein „unbekannter Faktor“ beim Staubschutz
30.08.2024