Digitalisierung in Arbeitsschutzbehörden

Die Arbeitsschutzbehörden müssen heutzutage aufgrund von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen wie z.B. durch die Corona-Pandemie schnell ihr Leistungsspektrum erweitern oder modifizieren. Um diese Herausforderungen der modernen Arbeitswelt zu meistern, bedarf es hochkomplexer IT-Anwendungen und -Strukturen. Aber verfügen diese Behörden bereits über die notwendige Digitalisierung?
Digitalisierung in Arbeitsschutzbehörden - Technologien und Anwendungen
Die Arbeitsschutzbehörden wenden unterschiedliche Risikomanagementsysteme, Big Data, neuronale Netze, Drohnen und Künstliche Intelligenz-Lösungen an. Die unterschiedlichen Technologien bzw. Anwendungen werden zumeist nur für spezifische Aufgabenfelder genutzt.
So setzen die Arbeitsschutzinstitutionen Big-Data-Anwendungen und Risikomanagementsysteme im Bereich der Planung von Betriebskontrollen ein. Neuronale Netze werden zur Identifizierung arbeitsbezogener Ereignisse in allgemein zugänglichen Quellen genutzt. Die Big Data- bzw. Business-Intelligence-Lösungen unterstützen zwei Zwecke: erstens die Identifikation von Fällen, die für die Überwachung eine erhöhte Priorität aufweisen, z.B. Unternehmen mit hohem Beratungs- oder Kontrollbedarf und zweitens die Anfertigung von Statistiken, die für das Controlling oder den übergeordneten Informationsbedarf von Parlamenten, Ministerien oder Behörden benötigt werden.
Lediglich die Nutzung moderner Kommunikationstechniken (Videotelefonie einschließlich geteilter Dokumente und Bildschirmzusammenarbeit) unterstützt alle Beratungs- und Aufsichtsdienste der Behörden gleichermaßen.
Digitalisierung in Arbeitsschutzbehörden - Hemmnisse für IT-Anwendungen
Eine 2022 erschienene Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kommt zu dem Ergebnis, dass die IT-Infrastruktur der Behörden bereits relativ gut entwickelt ist. Es liege darüber hinaus nur in Ausnahmefällen an technischen oder finanziellen Gründen, dass diese nicht noch schneller ausgebaut wird oder aber digitale Anwendungen nicht noch öfter oder umfangreicher eingesetzt werden. Vielmehr hemmten in erster Linie organisatorische Strukturen und vor allem datenschutzrechtliche Anforderungen und Regelungen einen schnelleren Ausbau digitaler Angebote/Dienste und eine noch weitreichendere Nutzung von IT-Anwendungen im Bereich des Arbeitsschutzes.
Studie: Günter Becker, Tanja Schenke, Hildegard Blank: Digitale Technologien für Beratung und Überwachung im Arbeitsschutz. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2022.
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