Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich auf Unfälle im Arbeitsraum und auf dem Weg dorthin (versicherter Betriebsweg).[1] Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Weg zum Arbeitsplatz in der Absicht aufgenommen wird, dort mit der Arbeit zu beginnen. Der Versicherungsschutz endet mit dem Verlassen des Arbeitsplatzes. Ereignet sich der Unfall in Räumen, die gleichzeitig privaten und beruflichen Zwecken dienen, spricht die Vermutung so lange gegen einen Arbeitsunfall, wie nicht belegt worden ist, dass der Unfall tatsächlich bei einer beruflichen Arbeit geschehen ist.[2]

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