Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

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Unfallversicherung / Lohnsteuer

1 Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Beiträge an die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gehören zu den Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer.[1] Sie sind steuerfrei, da der Arbeitgeber die Berufsgenossenschaftsbeiträge aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung entrichtet.[2] Freiwillig vers...mehr

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Unfallversicherung / 2.3 Freiwillig Versicherte

Freiwillig versichern können sich Unternehmer, die weder kraft Gesetzes noch kraft Satzung versichert sind. Zu diesen Unternehmern gehören nach § 6 SGB VII: Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten/Lebenspartner; ausgenommen sind Haushaltsführende, Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien oder Imkereien, von nicht gewerbsmäßig betri...mehr

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Unfallversicherung / 4 Finanzierung

Die Mittel für die Unfallversicherung werden bei den Berufsgenossenschaften durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht.[1] Die Versicherten, mit Ausnahme der freiwillig Versicherten, sind an der Finanzierung nicht beteiligt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Arbeitsentgelt der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze und nach dem ...mehr

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Unfallversicherung / 2.1 Versicherte kraft Gesetzes

In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten[1] kraft Gesetzes versichert,[2] darüber hinaus noch zahlreiche andere Personengruppen wie z. B. Lernende bei der beruflichen Aus- und Fortbildung, Unternehmer in der Landwirtschaft und deren Ehegatten/Lebenspartner, ehrenamtlich Tätige, die für Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbände und Ar...mehr

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Unfallversicherung / 3.5 Unfallrenten

Ist die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls gemindert, wird Verletztenrente gezahlt. Sie wird gewährt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % über die 26. Woche hinaus nach dem Unfall andauert. Die Minderung wird nicht individuell festgestellt, sondern richtet sich nach den Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerb...mehr

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Unfallversicherung / 3.1 Prävention

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen.[1] Dabei sollen sie den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen arbeiten sie im Rahme...mehr

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Unfallversicherung / 3.1.1 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen.[1] Dabei gewinnen Fragen rund um die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zunehmend an Bedeutung. Die Berufsgenossenschaften beraten heute nicht mehr nur zu Fragen des Arbeitsschutzes im engeren Sinne, sondern zu allen Themen der Gesundheit im Zusam...mehr

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Unfallversicherung / 3.6.2 Einkommensanrechnung

Halb- und Vollwaisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Auch wenn ein waisenrentenberechtigtes Kind eigenes Einkommen bezieht, erhält die Waise die Hinterbliebenenrente in voller Höhe. Das gilt auch für Rentenbescheide, die vor dem 1.7.2015 ergangen sind. Zudem besteht ein Anspruch auf Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des ...mehr

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Unfallversicherung / 3.1.3 Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger

Zur Überwachung setzen die Unfallversicherungsträger Aufsichtspersonen (früher: Technische Aufsichtsbeamte) ein. Sie sind u. a. befugt, Grundstücke und Betriebsstätten während der Betriebs- und Geschäftszeiten zu besichtigen und zu prüfen; zur Verhütung dringender Gefahren dürfen sie die Geschäfts- und Wohnräume zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.[1] Das Grundrecht der Un...mehr

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Unfallversicherung / 3.4 Übergangsgeld bei Umschulung

Sofern die Schwere der Verletzung zur weiteren Teilhabe am Arbeitsleben eine Umschulung erfordert, trägt der Unfallversicherungsträger alle hiermit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen und zahlt für die Dauer der Umschulung Übergangsgeld.[1]mehr

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Unfallversicherung / Sozialversicherung

1 Unfallversicherungsträger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (als Träger der Unfallversicherung innerhalb der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), die Unfallversicherung Bund und Bahn, die Unfallkassen der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsverbän...mehr

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Unfallversicherung / 3.6 Hinterbliebenenrenten

Vom Todestag an besteht Anspruch auf Hinterbliebenenrente für den hinterbliebenen Ehegatten/überlebenden Lebenspartner und die Waisen. Für die ersten 3 Monate nach dem Tod erhält der hinterbliebene Ehegatte/überlebende Lebenspartner 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes. Danach beträgt die Witwenrente/Witwerrente regelmäßig 3/10 des Jahresarbeitsverdienstes. Sie beträgt 40 % ("gr...mehr

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Unfallversicherung / 3.1.2 Unfallverhütungsvorschriften

Die Berufsgenossenschaften haben das (autonome) Recht, eigene Vorschriften zur Unfallverhütung – sog. DGUV-Vorschriften – zu erlassen.[1] Nach dem Erlass der Rahmenvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV-Vorschrift 1) machen die Berufsgenossenschaften kaum noch von diesem Recht Gebrauch. Hinweis Prüfung ausländischer Unternehmen Im Rahmen der Unfallverhütung dürfen die Un...mehr

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Unfallversicherung / 3.7 Sterbegeld

Bei Tod durch Arbeitsunfall haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Sterbegeld, Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung[1] Hinterbliebenenrenten und Beihilfe. Das Sterbegeld beträgt 1/7 der im Zeitpunkt des Todes geltenden jährlichen Bezugsgröße.mehr

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Unfallversicherung / 2 Beiträge zu beruflichen Gesamtunfallversicherungen

Der Teilbetrag, der auf das Unfallrisiko bei beruflichen Auswärtstätigkeiten entfällt, bleibt als Reisenebenkostenvergütung steuerfrei.[1] Für das berufliche Risiko bei Auswärtstätigkeiten können 40 % des Gesamtbeitrags steuerfrei belassen werden. Dem Lohnsteuerabzug unterliegen die verbleibenden 60 % des Gesamtbeitrags, der vom Arbeitnehmer in gleicher Höhe im Rahmen der Ei...mehr

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Unfallversicherung / 4 Ersatz für entgangene Einnahmen

Versicherungsleistungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen[1] gezahlt werden, z. B. Leistungen wegen einer Körperverletzung, soweit sie den Verdienstausfall ersetzen, sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Sie unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Lohnzahlung durch Dritte Wickelt das Versicherungsunternehmen die Auszahlung der Versicherungsleistun...mehr

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Unfallversicherung / 3.3 Verletztengeld

Ist der Verletzte arbeitsunfähig, gewährt der Unfallversicherungsträger Verletztengeld. Es beträgt 80 % des Brutto-Arbeitsentgelts, darf jedoch das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Steuerfreie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Einmalzahlungen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Kann der Arbeitnehmer keine Entgeltfortzahlung beanspruchen, weil die Arbe...mehr

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Berufskrankheit / 1 Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis bleibt bei bestehender Berufskrankheit grundsätzlich bestehen. Wird ein Arbeitnehmer durch eine Berufskrankheit[1] arbeitsunfähig, so hat er zunächst Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG). Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung besteht auch dann, wenn der Arbeitnehm...mehr

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Praxis-Beispiele: Benefits ... / 1 Benefitspaket: Mobilität und Unfallschutz

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält folgende Benefits: Deutschlandticket (58 EUR) Parkplatz auf dem Betriebsgelände (50 EUR) Lademöglichkeit für E-Autos beim Arbeitgeber (100 EUR) Unfallversicherung (monatlicher Beitrag: 49 EUR) Ergebnis Daraus ergeben sich gewährte Mitarbeiterbenefits i. H. v. 257 EUR. Diese sind nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen. Deutschlandticket: Die Übernahm...mehr

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Ein-Euro-Job / 10 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Während des "Ein-Euro-Jobs" besteht der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung weiter, da der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II andauert. Ebenso stellt der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Der Ein-Euro-Job ist selbs...mehr

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Berufskrankheit / 1 Entschädigung durch Berufsgenossenschaft

Primär werden die Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt, wenn ihr Gesundheitsschaden durch ein plötzliches schädigendes Ereignis bei einer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist. Der soziale Schutzgedanke greift aber auch dann, wenn der Gesundheitsschaden auf einer allmählich schädigenden Einwirkung im Betrieb beruht, aber grundsätzlich nur, wenn die...mehr

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Berufskrankheit / Zusammenfassung

Begriff Berufskrankheiten treten nicht durch ein plötzliches Ereignis ein. Hier wird die gesundheitliche Beeinträchtigung und Schädigung des gesetzlich Unfallversicherten durch eine schädigende Einwirkung bei einer beruflichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg verursacht. Liegt hierbei ein ursächlicher Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit (z. B. als Arbe...mehr

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Berufskrankheit / 2 Aufteilung in Gruppen

In der zurzeit gültigen Liste der Berufskrankheiten-Verordnung sind die Berufskrankheiten in folgende 6 Gruppen eingeteilt: Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten, z. B. Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol (BK-Ziffer 1318). Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten, z. B. Schwerhörigkeit durch Lärm ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 7 Vorenthalten von Arbeitgeberanteilen

Die Regelung des § 266a Abs. 2 StGB unterstellt auch das Vorenthalten der Arbeitgeberanteile von Beiträgen zur Sozialversicherung der Strafdrohung. Erfasst sind von dieser Regelung auch die Sachverhalte, in denen der Arbeitgeber alleiniger Beitragsschuldner ist (z. B. bei Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung). Der Strafbestand liegt bereits dann vor, wenn eine Zahlu...mehr

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Unfallversicherung: Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Zusammenfassung Überblick Wer sich selbstständig macht, muss sich bzw. sein Unternehmen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Für Existenzgründer kommt nur die Anmeldung bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Betracht. Die Unternehmensgründung muss dem Unfallversicherungsträger inne...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / Zusammenfassung

Überblick Wer sich selbstständig macht, muss sich bzw. sein Unternehmen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Für Existenzgründer kommt nur die Anmeldung bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Betracht. Die Unternehmensgründung muss dem Unfallversicherungsträger innerhalb einer Woc...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 1 Einteilung der Berufsgenossenschaften

Die Einteilung der Unfallversicherungsträger ist gekennzeichnet durch eine weitgehend fachliche Gliederung innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften (und in deren Verhältnis zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), Sonderregelungen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die Unfallversicherung Bund und Bahn, 16 Unfallkassen der ...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2.1 Gliederung

Die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Dabei sind in jeder Berufsgenossenschaft mehrere Wirtschaftszweige zusammengefasst. Der Gesetzgeber hat diesen Berufsgenossenschaften (BGen) generalklauselartig alle Unternehmen zugewiesen, soweit sich nicht aus Spezialvorschriften die besondere Zuständigkeit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, F...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 3 Formelle Zuständigkeit

Um nach außen hin festzustellen, welche Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen zuständig ist, fordert das Gesetz einen rechtsbegründenden (formellen) Akt: Der Unfallversicherungsträger muss Beginn und Ende seiner Zuständigkeit für ein Unternehmen durch schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer feststellen. Dieser Bescheid kann mit Widerspruch und Klage angefochten w...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 5 Möglichkeiten für Zuständigkeitskorrekturen

5.1 Zuständigkeit ist von Anfang an unrichtig Die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften sind historisch gewachsen. Es fehlt an einer Regelung der Zuständigkeiten durch Rechtsverordnung. Daher kann es leicht vorkommen, dass die Feststellung der Zuständigkeit von Anfang an unrichtig ist. Gelegentlich kommt es auch vor, dass eine Berufsgenossenschaft ein Unternehmen ohne ei...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 6 Ende der Zuständigkeit

Die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen endet kraft Gesetzes oder durch Überweisung an eine andere Berufsgenossenschaft. 6.1 Ende kraft Gesetzes Wenn ein Unternehmen beendet wird (Unternehmensaufgabe, Ende des Insolvenzverfahrens etc.), endet auch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft. Nach dem Gesetzeswortlaut muss das Unternehmen "erlöschen...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / Sozialversicherung

1 Einteilung der Berufsgenossenschaften Die Einteilung der Unfallversicherungsträger ist gekennzeichnet durch eine weitgehend fachliche Gliederung innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften (und in deren Verhältnis zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), Sonderregelungen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die Unfallversiche...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2 Die sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit regelt, für welche Bereiche der gewerblichen Wirtschaft die einzelnen gewerblichen Berufsgenossenschaften die oben genannten Aufgaben erfüllen müssen. Ergänzend werden Angaben für die Landwirtschaft und den Gartenbau gemacht. 2.2.1 Gliederung Die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Dabei sind in jeder Berufsgenossens...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.3 Die örtliche Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften

2.3.1 Unternehmen mit Sitz im Inland Unternehmer mit Sitz im Inland können sich problemlos anmelden. Die Berufsgenossenschaft wird dem Unternehmer mitteilen, welche Bezirksverwaltung oder Bezirksstelle für die weitere Betreuung des Unternehmens und der Versicherten zuständig ist. Falls es keinen Unternehmenssitz gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Unte...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften

2.1 Die materielle Zuständigkeit Unter der materiellen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften versteht man das Recht und die Pflicht, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Wichtigste Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern (Prävention) sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie Rehabilitation und Entschädig...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 4 Meldepflicht des Unternehmers

Die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft tritt immer dann ein, sobald ein Unternehmen entstanden ist (Beginn der Unternehmenstätigkeit). Zum Schutz der Versicherten beginnt die Unternehmenstätigkeit bereits mit den vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen. Achtung Meldepflicht auch schon vor "Eröffnung" des Unternehmens Keine Meldepflicht: Ein Einzelhandelskaufmann will...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.3.1 Unternehmen mit Sitz im Inland

Unternehmer mit Sitz im Inland können sich problemlos anmelden. Die Berufsgenossenschaft wird dem Unternehmer mitteilen, welche Bezirksverwaltung oder Bezirksstelle für die weitere Betreuung des Unternehmens und der Versicherten zuständig ist. Falls es keinen Unternehmenssitz gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Unternehmers als Unternehmenssitz.mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 5.2 Die Zuständigkeit ändert sich im Verlauf der Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft

Veränderungen im Unternehmen können auch eine Veränderung der berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit mit sich bringen. In den meisten Fällen muss das Unternehmen jedoch nicht sofort an die nun sachlich zuständige Berufsgenossenschaft überwiesen werden. Der Gesetzgeber sagt hierzu: "Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse, die zu einer Änderung der Zuständigkeit führt, li...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 6.2 Ende durch Überweisung

Wenn sich die Beteiligten über den Übergang eines Unternehmens von einer auf eine andere Berufsgenossenschaft geeinigt haben[1] oder ein rechtskräftiges Urteil des Gerichts vorliegt, erteilt die abgebende Berufsgenossenschaft dem Unternehmer einen Bescheid über das Ende der Zuständigkeit, die nun zuständige Berufsgenossenschaft stellt ihre Zuständigkeit gegenüber dem Unterne...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.1 Die materielle Zuständigkeit

Unter der materiellen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften versteht man das Recht und die Pflicht, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Wichtigste Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern (Prävention) sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie Rehabilitation und Entschädigung.mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.3.2 Unternehmen mit Sitz im Ausland

Falls ein Unternehmen keinen Sitz im Inland hat, muss der Unternehmer einen Bevollmächtigten mit Sitz im Inland bestellen. In diesen Fällen gilt der Ort der Betriebsstätte im Inland als Sitz des Unternehmens. Falls es keine Betriebsstätte gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bevollmächtigten als Sitz des Unternehmens. Wenn kein Bevollmächtigter bestellt is...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 5.3 Das Überweisungsverfahren

Unter den oben geschilderten Voraussetzungen kann das Unternehmen entweder von Anfang an[1] oder nach angemessener Beobachtungsdauer[2] an die sachlich zuständige Berufsgenossenschaft überwiesen werden. Wenn eine Berufsgenossenschaft das Überweisungsverfahren betreibt, muss sie den Unternehmer nicht um Zustimmung bitten, obwohl seine Interessen betroffen sind. Sie muss ihn le...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 5.1 Zuständigkeit ist von Anfang an unrichtig

Die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften sind historisch gewachsen. Es fehlt an einer Regelung der Zuständigkeiten durch Rechtsverordnung. Daher kann es leicht vorkommen, dass die Feststellung der Zuständigkeit von Anfang an unrichtig ist. Gelegentlich kommt es auch vor, dass eine Berufsgenossenschaft ein Unternehmen ohne eingehende Prüfung formell aufnimmt, um drohend...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 6.1 Ende kraft Gesetzes

Wenn ein Unternehmen beendet wird (Unternehmensaufgabe, Ende des Insolvenzverfahrens etc.), endet auch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft. Nach dem Gesetzeswortlaut muss das Unternehmen "erlöschen". Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Unternehmen endgültig und dauernd eingestellt worden ist. In einem Unternehmerwechsel liegt jedoch keine Einstellung, hier ...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2.2 Die sachliche Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen mit verschiedenen Bestandteilen

Gesamtunternehmen Um den Unternehmenszweck zu erfüllen, beschäftigt sich das Unternehmen häufig nicht nur mit seiner Kernaufgabe, sondern richtet andere Unternehmensteile ein. Für ein solches "Gesamtunternehmen" ist die Berufsgenossenschaft zuständig, die für das Hauptunternehmen der richtige Unfallversicherungsträger ist. Die nachfolgend erläuterten Begriffe des Haupt-, Neben...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2.3 Die Branchengliederung (sachliche Zuständigkeit)

Die nachstehenden Informationen zur sachlichen Zuständigkeit beruhen auf eigenen Angaben der einzelnen Berufsgenossenschaften. Sie bezeichnen sich für die aufgeführten Branchen/Unternehmen durch Erwähnung in ihren Satzungen (dort in der Regel § 3) oder durch Nennung in ihren Gefahrtarifen als zuständig. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Sowohl die Satzung als auc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 2 Unfallversicherung

Arbeitnehmer, die während der Kurzarbeitsphase noch in ihrem Betrieb arbeiten, sind durch ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Kurzarbeiter unterliegen der Meldepflicht, wenn sie von der Agentur für Arbeit dazu aufgefordert werden.[1] Auch können sie eine Aufforderung erhalten, sich bei anderen Arbeitgebern vorzustellen. Erleiden sie auf diesen...mehr

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Kurzarbeitergeld (Sozialver... / Zusammenfassung

Begriff Solange Bezieher von Kurzarbeitergeld noch Arbeitsentgelt von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind sie in der gesetzlichen Sozialversicherung und Arbeitsförderung versichert. Soweit sie Arbeitsentgeltausfälle haben (das Arbeitsentgelt kann auch vollständig ausfallen), setzt die Sozialversicherung der Kurzarbeiter ein. Dies ist eine Versicherung für die ausfallenden Entge...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4 Meldungen

Beträgt die Unterbrechung der Beschäftigung durch die Entgeltersatzleistung nicht mehr als einen Kalendermonat, ist keine Meldung erforderlich. Ansonsten muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung abgeben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen, insbesondere Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, erforderlichen Entgeltbesch...mehr

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Grenzgänger / 8 Unfallversicherung

Unterliegt der Grenzgänger den deutschen Rechtsvorschriften, ist er versicherungspflichtig in der Unfallversicherung. Sollte ein Grenzgänger einen Unfall erleiden, kann sich der Grenzgänger sowohl im Beschäftigungsstaat als auch im Wohnstaat behandeln lassen. Für die Leistungsinanspruchnahme im Wohnstaat erhält der Grenzgänger vom deutschen Träger der Unfallversicherung eine...mehr