Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzerlöse

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Abs. 3 Nr. 2)

1. Abgrenzung Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten (Nr. 4)

1. Allgemeines Rz. 113 [Autor/Zitation] Die Bestimmung in Nr. 4 zur Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten ergibt sich aus Art. 18 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 2 Nr. 5 Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 65; ehemals Art. 43 Abs. 1 Nr. 8 der 4. EG-RL). Durch das BilRUG wurde der Wortlau...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Unterlassen der Aufgliederung der Umsatzerlöse (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 30 [Autor/Zitation] In Abs. 2 wird dem Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, die Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu unterlassen. Damit wird seit dem BilRUG das in Art. 18 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) – ehemals Art. 45 Abs. 2 iVm. 1b der 4. EG-RL – den Mitgliedstaaten eingeräumte Wahlrecht transfo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / mm. Anhangangaben zu Umsatzerlösen

Tz. 71a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (l) müssen Unternehmen wie in IFRS 15.114f. geregelt die Umsatzerlöse im Zwischenbericht aufgliedern. Dabei sind die Gesamtumsatzerlöse in verschiedene Kategorien aufzuteilen, um die Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf die Art, die Höhe, den Zeitpunkt und die Ungewissheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen abzubilden (v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Branchenspezifische Besonderheiten

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Definition der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 gilt branchenübergreifend und unabhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens. Gleichwohl gibt es in Abhängigkeit von Branche und Geschäftsmodell häufig spezifische Fragen zur Abgrenzung der Umsatzerlöse. Rz. 23 [Autor/Zitation] Industrieunternehmen erzielen Umsätze vor allem durch den Verkauf der von ihn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Arten von Erlösschmälerungen

Rz. 33 [Autor/Zitation] Preisnachlässe: Als Erlösschmälerungen kommen in erster Linie Preisnachlässe in Betracht. Preisnachlässe sind Barzahlungsnachlässe (§ 2 RabattG), Mengennachlässe (§ 7 RabattG) und Sondernachlässe (§ 9 RabattG). Skonti (Barzahlungsnachlässe) sind demnach nicht als zinsähnliche Aufwendungen auszuweisen, sondern bei der Ermittlung der Umsatzerlöse in Abzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Art der Darstellung

Rz. 126 [Autor/Zitation] Die Art der Darstellung der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Nr. 4 steht im Ermessen der Gesellschaft. Die Aufgliederung kann sowohl durch Angabe absoluter Zahlen als auch durch Verhältniszahlen (Prozentangaben) erfolgen (vgl. Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 54 [9/2024]; Forster, DB 1982, 1631). Die Teilbeträge, die auf die einzelnen Umsatzgruppe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Besonderheiten bei Neugründung und Umwandlung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Vorschriften zur Eingruppierung eines Unternehmens als kleine, mittelgroße oder große KapGes. gelten für den Fall, dass dasselbe Unternehmen kontinuierlich fortgeführt wird. Für den Fall, dass eine Umwandlung oder Neugründung stattgefunden hat, bedarf es daher Sondervorschriften für die Kategorisierung in Größenklassen, die diesen bes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern

Rz. 41 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind die Umsatzerlöse nach Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Dies war mangels einer expliziten Regelung im Gesetz bis zum BilRUG umstritten (zur uneinheitlichen Praxis vgl. Kolb/Roß, WPg 2015, 869, 872 f.). Mehrheitlich wurde im Schrifttum von einem faktischen Wahlrecht ausgegangen (Kirsch, DStR 20...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Pflicht zum Abzug

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 verlangt den Ausweis der Umsatzerlöse nach Abzug von Erlösschmälerungen. Hierzu gehören alle Arten von Kaufpreisnachlässen und zurückgewährte Entgelte. Umsatzerlöse liegen somit nur in Höhe des Betrags vor, den die Gesellschaft vom Abnehmer fordern kann. Ausgangspunkt ist die Rechnungssumme. Erlösschmälerungen sind von den Bruttoerlösen ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Arbeitskreis Gewinn- und Verlustrechnung, WPg 1960, 545; Betriebswirtschaftlicher Ausschuß des Verbandes der chemischen Industrie e. V., Gliederungsvorschriften der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bewertungsvorschriften im Aktiengesetz 1965, ZfB Erg.-Heft 1/1966, 17; Schulze-Osterloh, Das Recht der Unternehmensverträge und die stille Beteiligung a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Das mit § 276 gewährte Wahlrecht trägt dem Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer KapGes. Rechnung. Sofern diese nur ein Produkt oder nur wenige Produkte anbieten, kann die Angabe der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen eine sensible Information darstellen, die Wettbewerbern, Kunden und Arbeitnehmern einen Einblick in die Produktkalkulation und Kost...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 umschreibt die Erlöse, die in der GuV (§ 275) unter dem Posten Nr. 1 als Umsatzerlöse auszuweisen sind, und bestimmt die abzusetzenden Posten (Erlösschmälerungen, USt., sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern). Die Vorschrift gilt gleichermaßen für das GKV wie für das UKV; der Inhalt des Postens Nr. 1 des Gliederungsschemas ist da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Abzug der Umsatzsteuer

Rz. 40 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 bestimmt, dass die auf die Umsatzerlöse entfallende USt. abzuziehen ist. Außer der deutschen USt. kommen ggf. auch im Ausland gezahlte Steuern in Betracht, wenn sie der USt. vergleichbar sind. Die Umsätze sind demnach "netto" auszuweisen. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob der Ausweis der Umsatzerlöse auch so erfolgen kann, dass die USt. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 115 [Autor/Zitation] Die Angabe nach Nr. 4 hat durch eine Aufgliederung zu erfolgen. Das Gesetz verfolgt mit dieser Verpflichtung den Sinn, Informationen über die Tätigkeitsfelder der KapGes. in sachlicher und geografischer Hinsicht zu vermitteln, um damit zB durch diesen Einblick in die Ertragslage Hinweise auf mögliche Risikofaktoren und deren Beurteilung aus dem Absatz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Organisation des Verkaufs

Rz. 124 [Autor/Zitation] Bei der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsgebieten oder geografisch bestimmten Märkten aufgrund erheblicher Unterschiede ist die Organisation des Verkaufs zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber legt seiner Gesetzesformulierung damit wohl die Annahme zugrunde, dass unterschiedliche Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft oder unterschiedliche geog...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a entstammt der EU-Richtlinie 2012/6/EU v. 14.3.2012 und wurde durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) v. 27.12.2012 in das HGB eingefügt. Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23.7.2015 in Kraft gesetzt worden war (vgl. Staake in HKMS[3], § 274a HGB Rz. 7), erfuhr § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 277 gelten für alle Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a). Dies ergibt sich aus der Einordnung des § 277 in die ergänzenden Vorschriften für KapGes. Genossenschaften brauchen Abs. 3 Satz 1 nicht anzuwenden (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2). Gesellschaften, die unter das PublG fallen, h...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Analyse des Geschäftsverlaufs unter Einbeziehung bedeutsamer finanzieller Leistungsindikatoren

Rz. 88 [Autor/Zitation] Nach § 289 Abs. 1 Satz 2 hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage zu enthalten. In diese sind aufgrund von § 289 Abs. 1 Satz 3 die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im JA ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Rz. 89 [Autor/Zitation] Un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Ausweis des Rohergebnisses (Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Welche Erträge und Aufwendungen zu einem Posten "Rohergebnis" zusammengefasst werden dürfen, wird in § 276 Satz 1 genau festgelegt:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Geografisch bestimmte Märkte

Rz. 123 [Autor/Zitation] Die Aufgliederung nach geografisch bestimmten Märkten hat die Differenzierung nach örtlich unterschiedenen Absatzgebieten zum Gegenstand. Auch für diese Angabe ist Voraussetzung, dass sich die Märkte untereinander erheblich unterscheiden. Als grundlegend für die Auslegung der Vorschrift wird man die Aufgliederung in Inlands- und Auslandsumsätze ansehe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 277 ergänzt die Vorschriften des § 275 zur Gliederung der GuV, indem wichtige GuV-Posten definiert und zusätzliche Vorschriften zum Ausweis bestimmter Erträge und Aufwendungen kodifiziert werden. Definiert werden zum einen die Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) und zum anderen die Bestandsveränderungen (§ 277 Abs. 2). Während die Definition der Umsatzerlöse ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei Handelswaren

Rz. 213 [Autor/Zitation] Werden Waren, die ohne Bearbeitung veräußert werden, verkauft, so treten an die Stelle der Herstellungskosten die Anschaffungskosten der Waren. Auch Abschreibungen auf Handelswaren können in den Posten Nr. 2 einbezogen werden (Kliem/Müller in Beck BilKomm.14, § 275 HGB Rz. 268). Besteht ein wesentlicher Teil der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Tätigkeitsbereiche

Rz. 119 [Autor/Zitation] Das Gesetz gibt keine Erläuterungen, wonach die Tätigkeitsbereiche bzw. die geografisch bestimmten Märkte im Einzelnen gegeneinander abzugrenzen sind. Die Tätigkeitsbereiche der Unternehmen lassen sich zB organisatorisch, sachlich, funktional oder örtlich voneinander abgrenzen. So kann sich die Aufgliederung auf bestimmte Betriebsabteilungen, die unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Gewinn- und Verlustrechnung für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 5)

Rz. 228 [Autor/Zitation] Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) bietet § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Gliederung der GuV. Die Regelung geht zurück auf das MicroBilG und eröffnet Kleinstkapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihre GuV weniger detailliert zu gliedern. Anstelle der Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 oder 3 können diese Unternehmen eine vereinfachte Glie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 30 [Autor/Zitation] In Abs. 2 wird dem Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, die Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu unterlassen. Damit wird seit dem BilRUG das in Art. 18 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) – ehemals Art. 45 Abs. 2 iVm. 1b der 4. EG-RL – den Mitgliedstaaten eingeräumte Wahlrecht transformiert (vgl. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Eignung der Angabe zur Zufügung eines erheblichen Nachteils

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse brauchen im Anhang nicht aufgegliedert zu werden, wenn die Aufgliederung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen. Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Ausnahmeregelung des Abs. 2 hängt davon ab, dass durch die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen oder nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erhebliche Unterscheidung

Rz. 118 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse sind nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern. Voraussetzung der Angabepflicht ist, dass sich die Tätigkeitsbereiche und die geografisch bestimmten Märkte untereinander "erheblich unterscheiden". Bei der Beurteilung der Unterschiedlichkeit ist die Organisation des Verkaufs zu berücksichtigen. Lieg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 277 wurde durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung v. 1.1.1986 in das HGB eingefügt. Dabei wurde mit der Definition der Umsatzerlöse Art. 28 der RL 78/660/EWG umgesetzt. Darüber hinaus wurden weitere zentrale GuV-Posten unter Bezugnahme auf die RL 78/660/EWG definiert. Eine Erweiterung hat § 277 durch das BilMoG v. 25.5.2009 (B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 113 [Autor/Zitation] Die Bestimmung in Nr. 4 zur Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten ergibt sich aus Art. 18 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 2 Nr. 5 Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 65; ehemals Art. 43 Abs. 1 Nr. 8 der 4. EG-RL). Durch das BilRUG wurde der Wortlaut näher an § 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Größenklassen (Abs. 1 bis 3 Satz 1)

Rz. 11c [Autor/Zitation] Die Schwellenwerte nach § 267a Abs. 1 stellen sich im Vergleich zum § 267a Abs. 1 in der bisherigen Fassung wie folgt dar: Unabhängig vom Erreichen der Größenkriterien gilt eine KapGes. als große KapGes. na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Unter diesen Posten fallen alle übrigen, nicht unter Nr. 14 auszuweisenden Steuern, die von der Gesellschaft als solche getragen werden und Aufwendungen darstellen, zB: Verbrauchsteuern: Biersteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer; Verkehrssteuern: Ausfuhrzölle, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungssteuer; V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 76 [Autor/Zitation] Der Posten "sonstige betriebliche Erträge" wird im Gesetz nicht definiert. Es handelt sich um einen Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die nicht unter einem anderen im Gliederungsschema aufgeführten Ertragsposten auszuweisen sind. Sonstige betriebliche Erträge sind daher von den Umsatzerlösen, Bestandserhöhungen, aktivierten Eigenleistungen u...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / hh. Segmentangaben

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (g) müssen Unternehmen im Zwischenbericht Segmentinformationen angeben, sofern das bilanzierende Unternehmen zur Angabe von Segmentinformationen nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" verpflichtet ist. Der Anwendungsbereich ist insoweit auf Unternehmen begrenzt, deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Korrektur eines zu günstigen Bildes

Rz. 239 [Autor/Zitation] Zu erläutern sind ungewöhnliche, rein bilanzpolitische Maßnahmen (vgl. auch Budde/Förschle, DB 1988, 1457, 1460; Schülen, WPg 1987, 223, 226; Wölk, Generalnorm, 173 f.; ferner Lutter in Bericht über die Fachtagung 1991 des IDW, 409, 413 ff., 424). Hierzu gehört etwa in bestimmten Situationen das Sale-and-lease-back-Verfahren. Auch sonstige, wirtschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Abzug von Erlösschmälerungen

1. Pflicht zum Abzug Rz. 32 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 verlangt den Ausweis der Umsatzerlöse nach Abzug von Erlösschmälerungen. Hierzu gehören alle Arten von Kaufpreisnachlässen und zurückgewährte Entgelte. Umsatzerlöse liegen somit nur in Höhe des Betrags vor, den die Gesellschaft vom Abnehmer fordern kann. Ausgangspunkt ist die Rechnungssumme. Erlösschmälerungen sind von ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufgliederung

a) Überblick Rz. 115 [Autor/Zitation] Die Angabe nach Nr. 4 hat durch eine Aufgliederung zu erfolgen. Das Gesetz verfolgt mit dieser Verpflichtung den Sinn, Informationen über die Tätigkeitsfelder der KapGes. in sachlicher und geografischer Hinsicht zu vermitteln, um damit zB durch diesen Einblick in die Ertragslage Hinweise auf mögliche Risikofaktoren und deren Beurteilung au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die kodifizierten Normen über die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance einschließlich Prüfung und Offenlegung gelten grds. für alle KapGes. als lex generalis. Größenabhängige Erleichterungen im Sinne von Sondervorschriften für kleine und mittelgroße KapGes. sind somit als lex specialis anzusehen, das unter den Voraussetzungen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzung für das Unterlassen der Angabe nach § 285 Nr. 4

1. Eignung der Angabe zur Zufügung eines erheblichen Nachteils Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse brauchen im Anhang nicht aufgegliedert zu werden, wenn die Aufgliederung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen. Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Ausnahmeregelung des Abs. 2 hängt davon ab, dass durch die Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Art der Aufgliederung

aa) Erhebliche Unterscheidung Rz. 118 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse sind nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern. Voraussetzung der Angabepflicht ist, dass sich die Tätigkeitsbereiche und die geografisch bestimmten Märkte untereinander "erheblich unterscheiden". Bei der Beurteilung der Unterschiedlichkeit ist die Organisation des Verk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verrechnungsverbot und Ausnahmen davon

Rz. 20 [Autor/Zitation] Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden (§ 246 Abs. 2). Für die GuV gilt somit das Bruttoprinzip oder Saldierungsverbot. So ist es zB grds. unzulässig, Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter, in Vorjahren gebildeter Rückstellungen mit Aufwendungen des laufenden Jahres zu saldieren. Ebenso wenig dürfen Zinsaufwendungen für ein ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 275 geht zurück auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) und wurde mit Wirkung vom 1.1.1986 in das HGB eingefügt (vgl. auch Stobbe/Schmeisky in Beck HdR, B 310 Rz. 1 [12/2019]). Während der RegE zum BiRiLiG nur eine Gliederung nach dem GKV vorsah, ist im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auch eine Gliederung nach dem UKV in die Vorschrift ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz und Voraussetzungen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Bei der weitgehenden Gliederung, die das Bilanzschema vorsieht, lassen sich Überschneidungen einzelner Bilanzposten nicht vermeiden. Das gilt umso mehr, als die nach § 266 gesondert ausweispflichtigen Posten nicht nach einem einheitlichen und übergeordneten Gesichtspunkt, sondern nach verschiedenen Kriterien bestimmt sind. Rz. 71 [Autor/Zitation] So woll...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Umsatzkosten- und Gesamtkostenverfahren

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In der GuV oder im Anhang sind die jeweils spezifischen Aufwandskategorien nach dem Umsatz- oder nach dem Gesamtkostenverfahren aufzuschlüsseln, je nachdem, welche Darstellungsform verlässliche und relevantere Informationen ermöglicht (IAS 1.99; zur Begründung s. IAS 1.101ff.). Die Gliederung der GuV nach einem dieser Verfahren wird empfohle...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr