Umsatzerlöse


Puzzleteile greifen ineinander
Puzzleteile greifen ineinander
Zusammenschlüsse von Unternehmen

Update zur Fusionskontrolle: Neudefinition der Umsatzerlöse und Ausweitung auf Startups?

Zusammenschlüsse oder der Erwerb von Anteilen an einem Unternehmen unterfallen bei Überschreiten der maßgeblichen Umsatzschwellen der Fusionskontrolle. Anknüpfungspunkt für die Fusionskontrollpflicht ist der Umsatz der Beteiligten. Seit 2015 ist dabei der bilanzrechtliche Umsatzbegriff nach § 277 HGB maßgeblich. Außerdem plant der Gesetzgeber die Einführung eines Transaktionswerts als zusätzliches Aufgreifkriterium, um wirtschaftlich bedeutsame Startup-Akquisitionen auch dann einer kartellrechtlichen Kontrolle zu unterziehen, wenn diese nicht die Umsatzschwellen erreichen.