Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzerlöse

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Gewinn- und Verlustrechnung für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 5)

Rz. 228 [Autor/Zitation] Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) bietet § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Gliederung der GuV. Die Regelung geht zurück auf das MicroBilG und eröffnet Kleinstkapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihre GuV weniger detailliert zu gliedern. Anstelle der Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 oder 3 können diese Unternehmen eine vereinfachte Glie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Eignung der Angabe zur Zufügung eines erheblichen Nachteils

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse brauchen im Anhang nicht aufgegliedert zu werden, wenn die Aufgliederung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen. Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Ausnahmeregelung des Abs. 2 hängt davon ab, dass durch die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen oder nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erhebliche Unterscheidung

Rz. 118 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse sind nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern. Voraussetzung der Angabepflicht ist, dass sich die Tätigkeitsbereiche und die geografisch bestimmten Märkte untereinander "erheblich unterscheiden". Bei der Beurteilung der Unterschiedlichkeit ist die Organisation des Verkaufs zu berücksichtigen. Lieg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 277 wurde durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung v. 1.1.1986 in das HGB eingefügt. Dabei wurde mit der Definition der Umsatzerlöse Art. 28 der RL 78/660/EWG umgesetzt. Darüber hinaus wurden weitere zentrale GuV-Posten unter Bezugnahme auf die RL 78/660/EWG definiert. Eine Erweiterung hat § 277 durch das BilMoG v. 25.5.2009 (B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 30 [Autor/Zitation] In Abs. 2 wird dem Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, die Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu unterlassen. Damit wird seit dem BilRUG das in Art. 18 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) – ehemals Art. 45 Abs. 2 iVm. 1b der 4. EG-RL – den Mitgliedstaaten eingeräumte Wahlrecht transformiert (vgl. B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Größenklassen (Abs. 1 bis 3 Satz 1)

Rz. 11c [Autor/Zitation] Die Schwellenwerte nach § 267a Abs. 1 stellen sich im Vergleich zum § 267a Abs. 1 in der bisherigen Fassung wie folgt dar: Unabhängig vom Erreichen der Größenkriterien gilt eine KapGes. als große KapGes. na...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 113 [Autor/Zitation] Die Bestimmung in Nr. 4 zur Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten ergibt sich aus Art. 18 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 2 Nr. 5 Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 65; ehemals Art. 43 Abs. 1 Nr. 8 der 4. EG-RL). Durch das BilRUG wurde der Wortlaut näher an § 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Unter diesen Posten fallen alle übrigen, nicht unter Nr. 14 auszuweisenden Steuern, die von der Gesellschaft als solche getragen werden und Aufwendungen darstellen, zB: Verbrauchsteuern: Biersteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer; Verkehrssteuern: Ausfuhrzölle, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungssteuer; V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 76 [Autor/Zitation] Der Posten "sonstige betriebliche Erträge" wird im Gesetz nicht definiert. Es handelt sich um einen Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die nicht unter einem anderen im Gliederungsschema aufgeführten Ertragsposten auszuweisen sind. Sonstige betriebliche Erträge sind daher von den Umsatzerlösen, Bestandserhöhungen, aktivierten Eigenleistungen u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Korrektur eines zu günstigen Bildes

Rz. 239 [Autor/Zitation] Zu erläutern sind ungewöhnliche, rein bilanzpolitische Maßnahmen (vgl. auch Budde/Förschle, DB 1988, 1457, 1460; Schülen, WPg 1987, 223, 226; Wölk, Generalnorm, 173 f.; ferner Lutter in Bericht über die Fachtagung 1991 des IDW, 409, 413 ff., 424). Hierzu gehört etwa in bestimmten Situationen das Sale-and-lease-back-Verfahren. Auch sonstige, wirtschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufgliederung

a) Überblick Rz. 115 [Autor/Zitation] Die Angabe nach Nr. 4 hat durch eine Aufgliederung zu erfolgen. Das Gesetz verfolgt mit dieser Verpflichtung den Sinn, Informationen über die Tätigkeitsfelder der KapGes. in sachlicher und geografischer Hinsicht zu vermitteln, um damit zB durch diesen Einblick in die Ertragslage Hinweise auf mögliche Risikofaktoren und deren Beurteilung au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / hh. Segmentangaben

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (g) müssen Unternehmen im Zwischenbericht Segmentinformationen angeben, sofern das bilanzierende Unternehmen zur Angabe von Segmentinformationen nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" verpflichtet ist. Der Anwendungsbereich ist insoweit auf Unternehmen begrenzt, deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Abzug von Erlösschmälerungen

1. Pflicht zum Abzug Rz. 32 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 verlangt den Ausweis der Umsatzerlöse nach Abzug von Erlösschmälerungen. Hierzu gehören alle Arten von Kaufpreisnachlässen und zurückgewährte Entgelte. Umsatzerlöse liegen somit nur in Höhe des Betrags vor, den die Gesellschaft vom Abnehmer fordern kann. Ausgangspunkt ist die Rechnungssumme. Erlösschmälerungen sind von ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzung für das Unterlassen der Angabe nach § 285 Nr. 4

1. Eignung der Angabe zur Zufügung eines erheblichen Nachteils Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse brauchen im Anhang nicht aufgegliedert zu werden, wenn die Aufgliederung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen. Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Ausnahmeregelung des Abs. 2 hängt davon ab, dass durch die Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Art der Aufgliederung

aa) Erhebliche Unterscheidung Rz. 118 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse sind nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern. Voraussetzung der Angabepflicht ist, dass sich die Tätigkeitsbereiche und die geografisch bestimmten Märkte untereinander "erheblich unterscheiden". Bei der Beurteilung der Unterschiedlichkeit ist die Organisation des Verk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die kodifizierten Normen über die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance einschließlich Prüfung und Offenlegung gelten grds. für alle KapGes. als lex generalis. Größenabhängige Erleichterungen im Sinne von Sondervorschriften für kleine und mittelgroße KapGes. sind somit als lex specialis anzusehen, das unter den Voraussetzungen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verrechnungsverbot und Ausnahmen davon

Rz. 20 [Autor/Zitation] Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden (§ 246 Abs. 2). Für die GuV gilt somit das Bruttoprinzip oder Saldierungsverbot. So ist es zB grds. unzulässig, Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter, in Vorjahren gebildeter Rückstellungen mit Aufwendungen des laufenden Jahres zu saldieren. Ebenso wenig dürfen Zinsaufwendungen für ein ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Umsatzkosten- und Gesamtkostenverfahren

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In der GuV oder im Anhang sind die jeweils spezifischen Aufwandskategorien nach dem Umsatz- oder nach dem Gesamtkostenverfahren aufzuschlüsseln, je nachdem, welche Darstellungsform verlässliche und relevantere Informationen ermöglicht (IAS 1.99; zur Begründung s. IAS 1.101ff.). Die Gliederung der GuV nach einem dieser Verfahren wird empfohle...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz und Voraussetzungen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Bei der weitgehenden Gliederung, die das Bilanzschema vorsieht, lassen sich Überschneidungen einzelner Bilanzposten nicht vermeiden. Das gilt umso mehr, als die nach § 266 gesondert ausweispflichtigen Posten nicht nach einem einheitlichen und übergeordneten Gesichtspunkt, sondern nach verschiedenen Kriterien bestimmt sind. Rz. 71 [Autor/Zitation] So woll...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 275 geht zurück auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) und wurde mit Wirkung vom 1.1.1986 in das HGB eingefügt (vgl. auch Stobbe/Schmeisky in Beck HdR, B 310 Rz. 1 [12/2019]). Während der RegE zum BiRiLiG nur eine Gliederung nach dem GKV vorsah, ist im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auch eine Gliederung nach dem UKV in die Vorschrift ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 276 regelt größenabhängige Erleichterungen bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung. Abweichend vom grundsätzlichen Verrechnungsverbot (§ 246 Abs. 2 Satz 1) und den Vorgaben zur Mindestgliederung (§ 275 Abs. 2 und 3) dürfen kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften bestimmte Posten der GuV saldiert ausweisen und in einem Posten mit der Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die GuV wird vielfach das in § 264 Abs. 2 geforderte, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Ertragslage nicht allein vermitteln können. Das Gesetz sieht daher eine Reihe von Angabepflichten im Anhang vor, die sich auf Posten der GuV beziehen und die wichtige Informationen zur Analyse der Ertragslage enthalten. Zum Teil können Angaben a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung

Rz. 443 [Autor/Zitation] Das Merkmal der außergewöhnlichen Größenordnung ist abhängig von den das Unternehmen ansonsten prägenden Größenordnungen zu bestimmen (vgl. Rz. 442; Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67). Demnach findet keine generelle Kategorisierung (vgl. zu einer solchen etwa § 267) statt. Da auf die Größenordnung abgestellt wird, können, anders als nach § 277 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Größenklassen (Abs. 1 bis 3 Satz 1)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 unterscheidet drei Größenklassen mit folgenden Merkmalsausprägungen: Die Einordnung in die...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Publizitätsgesetz (PublG)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Unabhängig von ihrer Rechtsform haben Unternehmen die Vorgaben des PublG zu beachten, wenn sie iSv. § 1 Abs. 1 PublG zwei der drei nachfolgenden Merkmale erfüllen: Bilanzsumme der Jahresbilanz größer als 65 Mio. EUR; mehr als 130 Mio. EUR Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag; durchschnittlich mehr als 5.000 Arbeitnehmer in d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abweichung von der Reihenfolge

Rz. 140 [Autor/Zitation] Umgliederungen, zu denen seltener Anlass sein wird als zu Änderungen der Postenbezeichnungen, sind dann vorzunehmen, wenn die Normgliederung den betrieblichen Sachverhalten nicht gerecht wird. Das Unternehmen muss dabei Besonderheiten aufweisen, die unter Zugrundelegung der üblichen Gliederung die Klarheit und Übersichtlichkeit des JA beeinträchtigen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inhalt einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung

Tz. 25 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung (condensed statement(s) of financial performance) im Zwischenbericht soll den Adressaten des Zwischenberichts unterstützen, die Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens unterjährig zu beurteilen (vgl. Federspieler, 1999, S. 183; ED E 57.10). Tz. 26 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 enthält ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umsatz, Umsatzstruktur und Gesamtleistung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Sowohl beim GKV als auch beim UKV sind die Umsatzerlöse als eine der wichtigsten Kennzahlen eines Unternehmens gesondert auszuweisen. In Verbindung mit der Angabe der Vorjahreszahlen und auch weiter zurückliegender Zahlen lässt sich daraus die Umsatzentwicklung als Maßstab für den Erfolg am Markt ableiten. Eine nach dem GKV gegliederte GuV lässt darüber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Neflin, Der Umfang der Schutzklausel in § 128 Abs. 3 Satz 2 AktG, AG 1963, 12; Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Morgner/Tiefenbacher, Die Schutzklausel für den Geschäftsbericht nach neuem Aktienrecht, BB 1965, 1173; Ertner, Wieweit bietet die Schutzklausel des Geschäftsberichts die Möglichkeit, die Berichterstattung e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Da es sich bei § 277 um ergänzende Vorschriften zur Gliederung der GuV nach § 275 handelt, ergibt sich eine Reihe von Querverbindungen zu anderen Rechtsnormen. Die Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) ist auch grundlegend für die Ermittlung der Größenklasse von KapGes. nach § 267. Aufgrund des Wahlrechts in § 277 Abs. 3, außerplanmäßige Abschreibu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausgliederung und Bildung weiterer Bereiche

Rz. 212 [Autor/Zitation] § 265 Abs. 5 gestattet sowohl eine weitere Untergliederung von Posten als auch die Hinzufügung neuer Posten, deren Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird. Im Zusammenhang mit dem Posten Nr. 2 ist dabei in erster Linie an solche Bereiche zu denken, die zwar iwS dem Fertigungsbereich zugerechnet werden können, aber doch wegen ihrer ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Befreiung von Verpflichtungen nach § 285 (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 befreit mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2) lediglich von den Verpflichtungen: die Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen oder nach geographisch bestimmten Merkmalen aufzugliedern (§ 285 Nr. 4); anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bew...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Definition von Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Kleinstkapitalgesellschaften sind eine Unterkategorie von kleinen KapGes., wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren bei mindestens zwei der drei Merkmale die folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten (vgl. Staake in HKMS[3], § 267a HGB Rz. 8): Bilanzsumme 450.000 EUR (bis 2023: 350.000 EUR), Umsatzerlöse in de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Erträge

Rz. 77 [Autor/Zitation] Im Einzelnen kommen für den Ausweis als sonstige betriebliche Erträge unter Nr. 4 in Betracht (so auch Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 70 [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 94 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 91; Lenz in HdJ, Abt. VI/2 Rz. 59 [8/2023]; Winzker in Beck HdR, ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Darstellung der Rechnungslegungsmethoden

Tz. 187 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Vorschriften zur Angabe der Rechnungslegungsmethode waren mehrmals Gegenstand von Anpassungen des IAS 1 (zu einer weiteren Änderung vgl. Tz. 188). Da die Vorschriften des IAS 1 nur wenig konkrete Hilfestellung bei der Beurteilung anzugebenden Rechnungslegungsmethoden gaben, hatte der IASB schon in der Vergangenheit Verbesserungsbedarf er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendungsbereich

Rz. 83 [Autor/Zitation] Aufgrund der Verordnungsermächtigung für Formblätter und anderer Vorschriften des § 330 wurden Formblätter für folgende Unternehmen erlassen (vgl. Kirsch in Kirsch, Rechnungslegung, § 265 HGB Rz. 102 [10/2023]): Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, Pensionsfonds, Verkehrsunterne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 13)

Rz. 172 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 13 sind alle Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen, gleichgültig, ob sie auf lang-, mittel- oder kurzfristige Verbindlichkeiten entfallen. Saldierungen mit Zinserträgen sind nicht zulässig (vgl. im Einzelnen hierzu Rz. 159 ff.). Zinszuschüsse der öffentlichen Hand können bei periodengerechter Vereinnahmung direkt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Staffelform

Rz. 39 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Wahl zwischen GKV und UKV muss die GuV stets in Staffelform aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1). Hierbei werden die Erträge und Aufwendungen in einer fortlaufenden, Differenzen bildenden Aufstellung dargestellt. Die Darstellung in Form eines T-Kontos ist für KapGes. nicht zulässig. Auch die unter das PublG fallenden Unternehmen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Finanzierungsaufwendungen

Tz. 148 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Inhalt des Postens Finanzierungsaufwendungen (finance costs) ist nicht definiert. Eine Saldierung der Finanzaufwendungen mit -erträgen ist im Übrigen ausgeschlossen (sa. IFRIC Update Oktober 2004 und November 2006). Das IFRS IC vertritt die Auffassung, dass die nach IAS 1.82 auszuweisenden finance costs iVm. dem in IAS 1.32 verankerten S...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz 2015 und nachfolgende Entwicklung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachdem die 8. EG-RL (84/253/EWG) bereits durch die APrRL (2006/43/EG) v. 17.5.2006 aufgehoben worden war, wurden durch die Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 auch die 4. EG-RL (78/660/EWG) und die 7. EG-RL (83/349/EWG) ersetzt. Ziel der Überarbeitung war vor allem eine Deregulierung zur Entlastung von KMU. Zudem wurden – im Sinne einer stärkeren Verg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Integrativer versus eigenständiger Ansatz der Erfolgsermittlung

Tz. 91 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im US-amerikanischen Schrifttum wurde zum einen der integrale Ansatz (integral view) und zum anderen der eigenständige oder diskrete Ansatz (independent view oder discrete view) entwickelt. Die Kritik an diesen beiden Ansätzen brachte als Kompromiss den kombinierten Ansatz (combination view) hervor. Tz. 92 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der integra...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 verlangt von KapGes. und KapCoGes., zu den Posten der Bilanz und der GuV die jeweiligen Vorjahresbeträge anzugeben. Durch diese Angabepflicht wird die Vergleichbarkeit im Zeitablauf gefördert. Bestehen aus formalen oder materiellen Gründen Einschränkungen der Vergleichbarkeit, müssen diese durch Erläuterungen hierzu im Anhang (s. Rz. 47 f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erleichterungen gem. Abs. 1

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Anhang einer kleinen KapGes. (§ 267 Abs. 1) braucht nach Abs. 1 folgende Angaben aus § 285 nicht zu enthalten: Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 286 ergänzt die Vorschriften über den Anhang (insbes., aber nicht ausschließlich §§ 284 und 285) um die Regelung, dass in bestimmten Ausnahmefällen aufgrund der gesetzlich geregelten Voraussetzungen verpflichtende Angaben im Anhang unterlassen werden müssen (Abs. 1, vgl. Rz. 20 ff.) oder dürfen (Abs. 2 bis 4, vgl. Rz. 30 ff., 42 ff. und 64 ff.). Rz. 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung, Angaben zu unterlassen, wenn es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist, hat keine Grundlage in der Bilanz-RL (2013/34/EU). Vielmehr wird eine bereits im AktG aF enthaltene Schutzklausel fortgeführt, soweit die allgemeinen Vorschriften über die Rechnungslegung von KapGes. betroffen sind (v...mehr