Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzerlöse

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.2 Umsatzkostenverfahren

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Der Posten ist eine Auffang- oder Sammelposition mit überaus heterogenem Inhalt, die einer weiteren Aufgliederung zw...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.5 Anpassung der Gliederung und der Bezeichnungen

Rz. 40 Das Regelschema ist auf den Normalfall eines Industrieunternehmens zugeschnitten. Es besteht grundsätzlicher Zwang zur Beachtung der gesetzlichen Reihenfolge und zum gesonderten Postenausweis (§ 275 Abs. 1 Satz 2 HGB). Soweit es jedoch die geschäftszweigbedingten und sonstigen Besonderheiten eines Unternehmens (z. B. des Baugewerbes, der Energieversorgung, der Urprodu...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Materialaufwand (Positionen 5a und 5b nur GKV)

Rz. 83 In der GuV-Rechnung kommt diese Position nur beim Gesamtkostenverfahren vor; beim Umsatzkostenverfahren geht der Materialaufwand in die entsprechenden Funktionskosten (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen bei nicht möglicher Zuordnung zu einem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Sonstige Steuern (Pos. 16 GKV, 15 UKV)

Rz. 187 Dem Grunde nach zählen hierzu alle übrigen, die weder unmittelbar von den Umsatzerlösen nach Position Nr. 1 GKV/UKV abzusetzenden direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern (insbesondere Verbrauchsteuern,vgl. Rz. 49) noch unter der Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV erfassten (also erfolgsabhängigen) Steuern, welche die oben (vgl. Rz. 173–175) beschriebenen Kriteri...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Allgemeine Verwaltungskosten (Pos. 5 UKV)

Rz. 138 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Verwaltungskosten, die nicht anderen Bereichen zuzuordnen sind. Zu den hier auszuweisenden allgemeinen Verwaltungskosten zählen insbesondere Ausgaben für die Geschäftsführung und die Unternehmensorgane, einschließlich Aufsichtsrat oder einen unternehmensexternen Unternehmensbeirat,[1], das externe Rechnungswesen, das Rechenzentrum,...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis nach Steuern (Pos. 15 GKV, 14 UKV)

Rz. 184 Diese Saldogröße fasst die Komponenten des Betriebsergebnisses (Positionen Nr. 1–8 GKV/Nr. 1–7 UKV) und des Finanzergebnisses (Positionen Nr. 9–13 GKV/Nr. 8–12 UKV) zusammen und subtrahiert hiervon die "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV). Die im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG neu aufgenommene Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.1 Gesamtkostenverfahren

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.4 Für publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 10 Für nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen sind die Vorschriften für den Inhalt der GuV-Rechnung, ihre Gliederung und für einzelne Posten, wie sie für Kapitalgesellschaften gelten (mit Ausnahme der Gliederungserleichterungen des § 276 HGB aufgrund der Größenmerkmale der publizitätspflichtigen Unternehmen) sinngemäß anzuwenden (§ 5 Abs. 1 Sat...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt.[1] Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[2] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zin...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung) oder Umsatzkostenverfahren (Umsatzerfolgsrechnung)

Rz. 20 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaften kann wahlweise nach dem sogenannten Gesamtkosten- (GKV) oder dem sogenannten Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB). Beide Verfahren führen zum betragsmäßig gleichen Ergebnis[1] und unterscheiden sich materiell insbesondere in den Positionen 2–3, 5–8 GKV bzw. 2–5 und 7 UKV. Beide Verfahren si...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.1 Konto- oder Staffelform

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Kontoform werden unter Verwendung der Grundstruktur eines T-Kontos auf der Sollseite die Aufwendungen, auf der Habenseite die Erträge zusammengefasst; Gewinn oder Verlust ergibt sich dann als Saldo beider horizontal gegenüberstehenden Kontoseiten, ein Gewinn auf der Soll-/Aufwandsseite bzw. ein Verlust auf der Haben-/Ertragsseite. Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / Zusammenfassung

Überblick Die Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Unternehmen ein Pflichtbestandteil des aufzustellenden handelsrechtlichen Jahresabschlusses und untergliedert das in der Bilanz nur als Bilanzgewinn enthaltene Ergebnis eines Geschäftsjahrs hinsichtlich seiner Zusammensetzung. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt dabei die Entstehung des Jahresüberschusses bzw. -fehlbet...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung, beweg... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung, Gebra... / 3.2 Vorschläge zur Verwendung von Konten bei der Differenzbesteuerung:

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Differenzbesteuerung, beweg... / 3.2 Konten für den Warenverkauf

Hier sollten ebenfalls getrennte Konten verwendet werden, weil sich ansonsten die Differenzbesteuerung nicht nachvollziehen lässt. Als Erlöskonten sollten zumindest 4 verschiedene Konten eingerichtet werden und zwar für die Einzeldifferenz ohne Umsatzsteuer, für die Einzeldifferenz mit Umsatzsteuer, für die Gesamtdifferenz ohne Umsatzsteuer, für die Gesamtdifferenz mit Umsatzste...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung, Gebra... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. Begünstigt sind nur Wiederverkäufer,...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung, Antiq... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufsp...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung, Antiq... / 3 Einrichtung von Konten für die Differenzbesteuerung in der Buchführung

Die Aufzeichnungen über die Differenzbesteuerung sind getrennt von den übrigen Aufzeichnungen zu führen. Es reicht aus, wenn sich die aufzeichnungspflichtigen Angaben aus der Buchführung ergeben, indem z. B. entsprechende Konten eingerichtet werden. Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sehen nicht für alle Sachverhalte besondere Konten für die Differenzbesteuerung vor. D. h., ...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.2 Umsatzkostenverfahren

Rz. 41 Beim Umsatzkostenverfahren werden den in der Betrachtungsperiode erzielten Umsatzerlösen nur die Aufwendungen gegenübergestellt, die zur Erzielung der umgesetzten Leistungen angefallen sind.[1] Anstelle der Gliederung nach Aufwands- und Ertragsarten wird die GuV bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses nach sachlich abgegrenzten Kostenbereichen bzw. betrieblichen Fu...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 5 Segmentberichterstattung

Rz. 52 Eine Segmentierung der Umsatzerlöse nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten ist gem. § 285 Nr. 4 HGB im Anhang des Jahresabschlusses bzw. gem. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB im Anhang des Konzernabschlusses gefordert. Darüber hinaus können zusätzlich Informationen im Sinne einer Segmentberichterstattung freiwillig offengelegt werden.[1...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 34 Bei der Gliederung der GuV können kleine und mittelgroße Gesellschaften (§ 267 HGB Abs. 1, 2 HGB) das Erleichterungswahlrecht nach § 276 HGB bei der Offenlegung der Erfolgsrechnung in Anspruch nehmen und eine verkürzte GuV erstellen. Die Erleichterung erlaubt die Zusammenfassung der Posten 1–5 der GuV/GKV bzw. 1–3 und 6 der GuV/UKV zu einem Posten unter der Bezeichnun...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.3 Vergleich von Umsatz- und Gesamtkostenverfahren

Rz. 42 Da die einmal gewählte GuV-Gliederung nicht ohne zwingende Gründe geändert werden darf und Abweichungen im Anhang anzugeben und zu begründen sind,[1] ist auch die zeitliche Vergleichbarkeit der Aufwendungen und Erträge gesichert, sodass die Artengliederung im Zeitverlauf Hinweise auf Entwicklungen in der Aufwands- und Ertragsstruktur von Unternehmen erlaubt. Die Ermitt...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / b) Weitere Aspekte

Die Genossenschaft muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben (§ 9 GenG). Der Vorstand vertritt die Genossenschaft (§ 24 Abs. 1 S. 1 GenG). Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen (§ 38 Abs. 1 S. 1 GenG). Die Satzung sowie die Mitglieder des Vorstands sind in das Genossenschaftsregister einzutragen (§ 10 Abs. 1 GenG). Außerdem ist die S...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 4.2.1 Aufstellungserleichterungen

Rz. 26 Kleinst-KGaAs dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, die sich auf die mit großen Buchstaben in der Standard-Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2, 3 HGB bezeichneten Posten beschränkt (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB). Von der Aufgliederung des Grundkapitals und der Rücklagen kann abgesehen werden (§ 152 Abs. 4 AktG). Gem. § 275 Abs. 5 HGB können Kleinstkapitalgesellschaften abw...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 4.1 Allgemeines

Rz. 25 Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz[1] wurden durch den Gesetzgeber weitere Erleichterungen, die über diejenigen für kleine Kapitalgesellschaften hinausgehen, eingeführt. Solche Gesellschaften sind in § 267a Abs. 1 HGB geregelt. Wie bei der Abgrenzung in § 267 HGB dürfen 2 der 3 der folgenden Kriterien nicht überschritten werden, wenn die ents...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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Länderbezogene Berichtersta... / 2 Inhalt

Der länderbezogene Bericht soll den Finanzbehörden standardisierte Informationen hinsichtlich der weltweiten Verteilung der Einkünfte und der entrichteten Steuern der multinationalen Unternehmensgruppe sowie bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der multinationalen Unternehmensgruppe bereitstellen (Tz. 5.16. OECD-Verrechnungspreisleitlinien)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anhang / 5.5.1 Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sind aufzugliedern nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung und Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Gesellschaft die Tätigkeitsbereiche und geografisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterscheiden.[1] Die Aufgl...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anhang / 5.2.5 Vorjahreszahlen

In der Bilanz und in der GuV ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahres anzugeben.[1] Sind die Beträge nicht vergleichbar, ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern.[2] Praxis-Beispiel Verkauf eines Betriebsteils Da der Betriebsteil XY der Gesellschaft zum 30.10.2023 veräußert wurde, sind die Zahlen des Berichtsjahrs mit denen des Vorja...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anhang / 5.2.2 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Es sind zusätzliche Angaben im Anhang erforderlich, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.[1] Besondere Umstände werden z. B. angenommen, wenn die Umsatzerlöse bei langfristiger Fertigung stark schwanken, ungewöhnliche Veränderungen beim Vorra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 3.7 Umlaufvermögen

Beim Umlaufvermögen sind zu unterscheiden: Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse, unfertige Erzeugnisse Waren, Forderungen Wertpapiere und liquide Mittel. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unterscheiden sich folgendermaßen: Rohstoffe und Hilfsstoffe gehen als Bestandteile in das Erzeugnis ein, und zwar die Rohstoffe als Hauptbestandteil und die Hilfsstoffe als ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufzeichnungspflichten im B... / 2.1 Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht

Die Buchführungspflicht nach Handelsrecht geht der Buchführungspflicht nach Steuerrecht vor. D.h. wer bereits nach Handelsrecht[1] Bücher führen muss, ist dazu auch steuerrechtlich verpflichtet.[2] Aufzeichnungen sind alle dauerhaft verkörperten Erklärungen über Geschäftsvorfälle in Schriftform oder elektronischer Form (Datenträger, Cloud) als Text, Zahlen, Symbole und Grafik...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufzeichnungspflichten im B... / 1.1 Gewinnermittlungsvorschriften für Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Die steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift gilt nur für die sog. Gewinneinkünfte,[1] den betrieblichen Bereich (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit). Sie beschreibt die Gewinnermittlung mittels Bilanz für handelsrechtlich[2] und steuerrechtlich[3] Buchführungspflichtige sowie freiwillig Buchführende bzw. Aufzeichnungen als Einnahmen-Überschussre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.3.1 Allgemeines

Rz. 437 § 163 BewG regelt die Ermittlung der Wirtschaftswerte für die einzelnen Nutzungen i. S. d. § 160 Abs. 2 BewG, die in ihrer Summe den Wert des Wirtschaftsteils ergeben. Die Wirtschaftswerte werden durch Kapitalisierung des jeweiligen Reingewinns mit dem Kapitalisierungsfaktor 18,6 ermittelt, der einem Kapitalisierungszinssatz von 5,5 % entspricht.[1] Der Reingewinn wir...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.3.2 Reingewinn für die landwirtschaftliche Nutzung (§ 163 Abs. 3 BewG)

Rz. 441 § 163 Abs. 3 BewG konkretisiert die Bewertungsfaktoren zur Ermittlung des Reingewinns der landwirtschaftlichen Nutzung unter Beachtung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Da die betriebswirtschaftliche Ausrichtung eines Betriebs und die Betriebsgröße relevante Merkmale für die wirtschaftliche Ertragskraft eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind, müssen diese...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.4 Aufwands- und Ertragsanalyse

Rz. 90 Neben der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten sowie nach Unternehmenssegmenten ist die Aufwands- und Ertragsanalyse ein weiteres Element der strukturellen Analyse des Erfolgs, wobei dies auch bereits im Rahmen der flexiblen Analyse teilweise untersucht wurde. Mit ihr sollen der Anteil einzelner Teilergebnisse und Erfolgskomponenten an der Ergebnisentstehung tieferg...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 8 Tool Jahresabschlussanalyse

Rz. 179 Mit dem " Jahresabschlussanalyse-Tool " kann eine eigene teilflexible und standardisierte Jahresabschlussanalyse nach HGB oder IFRS für Einzel- oder Konzernabschlüsse vorgenommen werden. Das Programm ist kompatibel mit den Microsoft-Excel-Versionen 1997-2003, 2007, 2010, 2013 und 2016. Rz. 180 Das Programm besteht aus 18 Excel-Arbeitsblättern: Startseite Hilfe Deckblatt Gli...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Umsatzerlöse

Rz. 39 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 sind auf Basis einer Konzern-GuV zu ermitteln. Deren Zeitraum bezieht sich auf die zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag, Aufgrund der Bezugnahme auf eine Konzern-GuV wird deutlich, dass es sich bei den Umsatzerlösen um eine konsolidierte Größe handeln muss, welche letztlich nur die vom Konzern erzielten "Außenum...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Umsatzerlöse (Abs. 5 Satz 3 Nr. 1)

Rz. 293 [Autor/Zitation] Umfang und Inhalt der anzugebenden Umsatzerlöse ergibt sich aus § 277 Abs. 1 HGB . Demnach sind als Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen (weiterführend zu den Umsatze...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Begriff der Umsatzerlöse (Abs. 5)

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 342e Abs. 5 schreibt vor, dass im Rahmen von § 342e Abs. 1 und 4 für die Bestimmung der Umsatzerlöse der KapGes. die Rechnungslegungsgrundsätze maßgeblich sind, die im jeweiligen Sitzstaat der KapGes. für die Aufstellung von JA gelten.mehr