Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzerlöse

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 811 Buchwertabgang aus geschäftsmäßigem Verkauf von Grundstücken des Anlagevermögens

Hierunter wird der Buchwertabgang aus geschäftsmäßigem Verkauf von Grundstücken des Anlagevermögens ausgewiesen. Das Entgelt aus der Veräußerung ist unter dem Konto 612 "Umsatzerlöse aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken des Anlagevermögens" auszuweisen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 609 Erlösschmälerungen

Die Erfassung der Sollmieten bedingt es, dass Ausfälle durch Leerstand sowie durch vorübergehende Mietnachlässe gesondert zu buchen sind. Hierfür ist das Konto 609 vorgesehen, das als Korrekturkonto zu den Sollmiete-Konten anzusehen ist und saldiert mit diesen zum Abschluss gebracht wird. Ein etwaiger Ausfall von Mietforderungen ist nicht hier, sondern auf dem Konto 865 "Absc...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 644 Bestandsverminderungen aus Veräußerungen

Auf dieses Konto ist der Buchwert der verkauften Objekte einschließlich Bauvorbereitungskosten im Zeitpunkt der Realisierung von den Bestandskonten der Kontengruppen 11 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten, selbst erschlossen", 12 "Bauvorbereitungskosten", 13 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten" und 14 "Grundstücke und grundstüc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 9: Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 603 Miet-, Zins- und Aufwendungszuschüsse

Die hier zu erfassenden Zuschüsse sowie entsprechende Beihilfen sind zur Mietverbilligung bestimmt. Sie werden von dritter Seite neben der vertraglichen Miete gewährt. Hierher gehören ebenfalls Zuschüsse, die in erster Linie von öffentlichen Stellen gegeben werden, um eine möglichst weitgehende Finanzierung des Wohnungsbaus aus Mitteln des Kapitalmarktes zu erreichen (Zinszus...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 820 Fremdkosten für die Baubetreuung

Hierunter fallen alle Fremdkosten, die beim Wohnungsunternehmen im Rahmen der Durchführung einer Baubetreuung anfallen. Diese Kosten sind ebenso wie die Kosten der durch eigenes Personal erbrachten Leistungen aus der vereinbarten Betreuungsgebühr zu decken, die auf dem Konto 620 "Umsatzerlöse aus Baubetreuung" zu erfassen ist. Zu den Fremdkosten für die Baubetreuung zählen z....mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 431 Anzahlungen auf unfertige Leistungen

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von vereinnahmten Raten für noch abzurechnende Betreuungsleistungen, Betriebskosten und sonstige Leistungen. Vor Erbringung der Gesamtleistung bzw. abrechnungsfähiger Teilleistungen ist eine Saldierung mit den in der Kontengruppe 15 bzw. 16 erfassten Kosten nicht zulässig. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine weitere kontenmäßige Glieder...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 5Leistungsverrechnung

Nach den Gliederungsvorschriften haben die Wohnungsunternehmen die erzielten Erträge und die angefallenen Aufwendungen in der GuV-Rechnung nach dem Primärausweisprinzip, d. h. ohne Saldierung und kostenrechnerische Korrekturen, auszuweisen. Die Realisierung dieses Prinzips, dem auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, führt dazu, dass das Ergebnis des Gesamtuntern...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 83 Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen

Unter dieser Kontengruppe sind alle übrigen Fremdkosten für betriebstypische Leistungen zu erfassen, für die die entsprechenden Erträge unter den Umsatzerlösen zu buchen sind. 830 Aufwendungen für andere Sach- und Dienstleistungen Beispiele für hier zu erfassende Aufwendungen...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 666 Gutschriften und Kostenerstattungen

Hierher gehören Gutschriften und Kostenerstattungen, soweit sie nicht z. B. bei den Umsatzerlösen oder Zinserträgen zu erfassen sind. 667 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil 6670-6673 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklagenanteil sind, soweit diese Posten über den 31.12.20...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 80 Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeit

Unter dieser Gruppe sind die den Umsatzerlösen aus der Bewirtschaftungstätigkeit (Kontengruppe 60) zuzurechnenden Aufwendungen für Fremdleistungen zusammengefasst. Eine Unterteilung dieser Aufwendungen lässt sich in Betriebskosten, Instandhaltungskosten und andere Aufwendungen der Bewirtschaftungstätigkeit vornehmen. Betriebskostenmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 8Aufwendungen

Klasse 8 enthält die Konten für sämtliche Aufwendungen, gleichgültig ob es sich um betriebliche oder außerbetriebliche, laufende oder einmalige Aufwendungen handelt. Die Aufwendungen sind primär ohne Verrechnung zu buchen. In den unter der Bezeichnung "Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen" zusammengefassten Kontengruppen 80 bis 83 sind die Aufwendungen für die...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 490 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Zu erfassen sind vorausempfangene Zinsen und Verwaltungskosten auf Ausleihungen sowie vorausempfangene Mieten und Pachten, Zins- und Aufwendungszuschüsse u. Ä. Abgegrenzte Zuschüsse, die zur Mietverbilligung über einen bestimmten Zeitraum bestimmt sind, sind erfolgswirksam über das Konto 603 "Miet-, Zins- und Aufwendungszuschüsse" aufzulösen und unter den Umsatzerlösen aus de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Abgrenzung der Umsatzerlöse

1. Definition der Umsatzerlöse Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG einge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse

Rz. 20 [Autor/Zitation] Umsatzerlöse als Kriterium für die Zuordnung eines Unternehmens in die Größenkategorien nach § 267 sind aus der GuV abzuleiten unabhängig davon, ob das Gesamt- oder das Umsatzkostenverfahren zur Anwendung gebracht wird. Sie müssen der Definition des § 277 Abs. 1 entsprechen, wonach es sich um Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse bilden den Ausgangspunkt der Gewinn- und Verlustrechnung und stellen eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens dar. Angesichts ihrer hohen Bedeutung werden Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 explizit definiert (§ 277 Rz. 9). Danach handelt es sich um solche Erlöse, die aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Umsatzerlöse

Rz. 117 [Autor/Zitation] Der Begriff "Umsatzerlöse" in Nr. 4 knüpft an den in der GuV (§ 275 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 277 Abs. 1) verwendeten Terminus an. Die Summe der sich bei der Aufgliederung der Umsatzerlöse ergebenden Teilbeträge muss dem in der GuV ausgewiesenen Betrag entsprechen. Gemeint sind damit die Umsatzerlöse aus Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wa...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Umsatzerlöse

Tz. 125 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Umsatzerlöse (revenues) bilden zusammen mit den anderen Erträgen (gains) die Erträge (income) eines Unternehmens. Die Erfolgsermittlung nach dem eigenständigen Ansatz impliziert, dass die den Jahreserfolg bestimmenden Grundsätze auf die unterjährige Erfolgsermittlung übertragen werden. Im Zwischenbericht darf somit eine Umsatzerfassung nu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Umsatzerlöse

Tz. 143 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1.82 (a) verwendet den allgemeinen Begriff Erträge (revenue), ohne dass dieser in IAS 1 näher erläutert wird. Dieser Begriff wird ebenfalls im Rahmenkonzept (CF4.29) und IFRS 15 verwendet. Nach IFRS 15 werden Erträge definiert als das aus der gewöhnlichen Tätigkeit eines Unternehmens resultierende (income), wobei Letzteres definiert wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 202 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse bilden auch beim UKV den Ausgangspunkt der GuV. Der Inhalt des Postens und seine Abgrenzung gegenüber anderen Erträgen wird ebenfalls durch § 277 Abs. 1 bestimmt und ist damit für GKV und UKV identisch (§ 277 Rz. 8).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Umsatzerlöse (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 8 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 umschreibt die Erlöse, die in der GuV (§ 275) unter dem Posten Nr. 1 als Umsatzerlöse auszuweisen sind, und bestimmt die abzusetzenden Posten (Erlösschmälerungen, USt., sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern). Die Vorschrift gilt gleichermaßen für das GKV wie für das UKV; der Inhalt des Postens Nr. 1 des Gliederungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Abs. 3 Nr. 2)

1. Abgrenzung Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Unterlassen der Aufgliederung der Umsatzerlöse (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 30 [Autor/Zitation] In Abs. 2 wird dem Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, die Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu unterlassen. Damit wird seit dem BilRUG das in Art. 18 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) – ehemals Art. 45 Abs. 2 iVm. 1b der 4. EG-RL – den Mitgliedstaaten eingeräumte Wahlrecht transfo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten (Nr. 4)

1. Allgemeines Rz. 113 [Autor/Zitation] Die Bestimmung in Nr. 4 zur Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten ergibt sich aus Art. 18 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 2 Nr. 5 Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 65; ehemals Art. 43 Abs. 1 Nr. 8 der 4. EG-RL). Durch das BilRUG wurde der Wortlau...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / mm. Anhangangaben zu Umsatzerlösen

Tz. 71a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (l) müssen Unternehmen wie in IFRS 15.114f. geregelt die Umsatzerlöse im Zwischenbericht aufgliedern. Dabei sind die Gesamtumsatzerlöse in verschiedene Kategorien aufzuteilen, um die Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf die Art, die Höhe, den Zeitpunkt und die Ungewissheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen abzubilden (v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Branchenspezifische Besonderheiten

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Definition der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 gilt branchenübergreifend und unabhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens. Gleichwohl gibt es in Abhängigkeit von Branche und Geschäftsmodell häufig spezifische Fragen zur Abgrenzung der Umsatzerlöse. Rz. 23 [Autor/Zitation] Industrieunternehmen erzielen Umsätze vor allem durch den Verkauf der von ihn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Arten von Erlösschmälerungen

Rz. 33 [Autor/Zitation] Preisnachlässe: Als Erlösschmälerungen kommen in erster Linie Preisnachlässe in Betracht. Preisnachlässe sind Barzahlungsnachlässe (§ 2 RabattG), Mengennachlässe (§ 7 RabattG) und Sondernachlässe (§ 9 RabattG). Skonti (Barzahlungsnachlässe) sind demnach nicht als zinsähnliche Aufwendungen auszuweisen, sondern bei der Ermittlung der Umsatzerlöse in Abzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Art der Darstellung

Rz. 126 [Autor/Zitation] Die Art der Darstellung der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Nr. 4 steht im Ermessen der Gesellschaft. Die Aufgliederung kann sowohl durch Angabe absoluter Zahlen als auch durch Verhältniszahlen (Prozentangaben) erfolgen (vgl. Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 54 [9/2024]; Forster, DB 1982, 1631). Die Teilbeträge, die auf die einzelnen Umsatzgruppe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Das mit § 276 gewährte Wahlrecht trägt dem Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer KapGes. Rechnung. Sofern diese nur ein Produkt oder nur wenige Produkte anbieten, kann die Angabe der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen eine sensible Information darstellen, die Wettbewerbern, Kunden und Arbeitnehmern einen Einblick in die Produktkalkulation und Kost...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Besonderheiten bei Neugründung und Umwandlung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Vorschriften zur Eingruppierung eines Unternehmens als kleine, mittelgroße oder große KapGes. gelten für den Fall, dass dasselbe Unternehmen kontinuierlich fortgeführt wird. Für den Fall, dass eine Umwandlung oder Neugründung stattgefunden hat, bedarf es daher Sondervorschriften für die Kategorisierung in Größenklassen, die diesen bes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern

Rz. 41 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind die Umsatzerlöse nach Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Dies war mangels einer expliziten Regelung im Gesetz bis zum BilRUG umstritten (zur uneinheitlichen Praxis vgl. Kolb/Roß, WPg 2015, 869, 872 f.). Mehrheitlich wurde im Schrifttum von einem faktischen Wahlrecht ausgegangen (Kirsch, DStR 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Pflicht zum Abzug

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 verlangt den Ausweis der Umsatzerlöse nach Abzug von Erlösschmälerungen. Hierzu gehören alle Arten von Kaufpreisnachlässen und zurückgewährte Entgelte. Umsatzerlöse liegen somit nur in Höhe des Betrags vor, den die Gesellschaft vom Abnehmer fordern kann. Ausgangspunkt ist die Rechnungssumme. Erlösschmälerungen sind von den Bruttoerlösen ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Arbeitskreis Gewinn- und Verlustrechnung, WPg 1960, 545; Betriebswirtschaftlicher Ausschuß des Verbandes der chemischen Industrie e. V., Gliederungsvorschriften der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bewertungsvorschriften im Aktiengesetz 1965, ZfB Erg.-Heft 1/1966, 17; Schulze-Osterloh, Das Recht der Unternehmensverträge und die stille Beteiligung a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 umschreibt die Erlöse, die in der GuV (§ 275) unter dem Posten Nr. 1 als Umsatzerlöse auszuweisen sind, und bestimmt die abzusetzenden Posten (Erlösschmälerungen, USt., sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern). Die Vorschrift gilt gleichermaßen für das GKV wie für das UKV; der Inhalt des Postens Nr. 1 des Gliederungsschemas ist da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Abzug der Umsatzsteuer

Rz. 40 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 bestimmt, dass die auf die Umsatzerlöse entfallende USt. abzuziehen ist. Außer der deutschen USt. kommen ggf. auch im Ausland gezahlte Steuern in Betracht, wenn sie der USt. vergleichbar sind. Die Umsätze sind demnach "netto" auszuweisen. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob der Ausweis der Umsatzerlöse auch so erfolgen kann, dass die USt. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 115 [Autor/Zitation] Die Angabe nach Nr. 4 hat durch eine Aufgliederung zu erfolgen. Das Gesetz verfolgt mit dieser Verpflichtung den Sinn, Informationen über die Tätigkeitsfelder der KapGes. in sachlicher und geografischer Hinsicht zu vermitteln, um damit zB durch diesen Einblick in die Ertragslage Hinweise auf mögliche Risikofaktoren und deren Beurteilung aus dem Absatz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Organisation des Verkaufs

Rz. 124 [Autor/Zitation] Bei der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsgebieten oder geografisch bestimmten Märkten aufgrund erheblicher Unterschiede ist die Organisation des Verkaufs zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber legt seiner Gesetzesformulierung damit wohl die Annahme zugrunde, dass unterschiedliche Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft oder unterschiedliche geog...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a entstammt der EU-Richtlinie 2012/6/EU v. 14.3.2012 und wurde durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) v. 27.12.2012 in das HGB eingefügt. Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23.7.2015 in Kraft gesetzt worden war (vgl. Staake in HKMS[3], § 274a HGB Rz. 7), erfuhr § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Analyse des Geschäftsverlaufs unter Einbeziehung bedeutsamer finanzieller Leistungsindikatoren

Rz. 88 [Autor/Zitation] Nach § 289 Abs. 1 Satz 2 hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage zu enthalten. In diese sind aufgrund von § 289 Abs. 1 Satz 3 die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im JA ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Rz. 89 [Autor/Zitation] Un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Ausweis des Rohergebnisses (Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Welche Erträge und Aufwendungen zu einem Posten "Rohergebnis" zusammengefasst werden dürfen, wird in § 276 Satz 1 genau festgelegt:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Geografisch bestimmte Märkte

Rz. 123 [Autor/Zitation] Die Aufgliederung nach geografisch bestimmten Märkten hat die Differenzierung nach örtlich unterschiedenen Absatzgebieten zum Gegenstand. Auch für diese Angabe ist Voraussetzung, dass sich die Märkte untereinander erheblich unterscheiden. Als grundlegend für die Auslegung der Vorschrift wird man die Aufgliederung in Inlands- und Auslandsumsätze ansehe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 277 gelten für alle Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a). Dies ergibt sich aus der Einordnung des § 277 in die ergänzenden Vorschriften für KapGes. Genossenschaften brauchen Abs. 3 Satz 1 nicht anzuwenden (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2). Gesellschaften, die unter das PublG fallen, h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei Handelswaren

Rz. 213 [Autor/Zitation] Werden Waren, die ohne Bearbeitung veräußert werden, verkauft, so treten an die Stelle der Herstellungskosten die Anschaffungskosten der Waren. Auch Abschreibungen auf Handelswaren können in den Posten Nr. 2 einbezogen werden (Kliem/Müller in Beck BilKomm.14, § 275 HGB Rz. 268). Besteht ein wesentlicher Teil der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 277 ergänzt die Vorschriften des § 275 zur Gliederung der GuV, indem wichtige GuV-Posten definiert und zusätzliche Vorschriften zum Ausweis bestimmter Erträge und Aufwendungen kodifiziert werden. Definiert werden zum einen die Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) und zum anderen die Bestandsveränderungen (§ 277 Abs. 2). Während die Definition der Umsatzerlöse ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Tätigkeitsbereiche

Rz. 119 [Autor/Zitation] Das Gesetz gibt keine Erläuterungen, wonach die Tätigkeitsbereiche bzw. die geografisch bestimmten Märkte im Einzelnen gegeneinander abzugrenzen sind. Die Tätigkeitsbereiche der Unternehmen lassen sich zB organisatorisch, sachlich, funktional oder örtlich voneinander abgrenzen. So kann sich die Aufgliederung auf bestimmte Betriebsabteilungen, die unte...mehr