Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzerlöse

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Modifiziertes Prüfungsurteil

Rz. 427 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 401 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 6 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Lage- oder Konzernlageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Erlöschen der Aufforderungspflicht und der Erstellungspflichten (Abs. 4)

Rz. 19 [Autor/Zitation] Nach § 342e Abs. 4 erlöschen die Aufforderungspflicht nach § 342e Abs. 1 und die Erstellungspflichten nach § 342e Abs. 2, wenn die in den JA der KapGes. ausgewiesenen Umsatzerlöse in zwei aufeinander folgenden GJ jeweils einen Betrag unterschreiten, der zum Wechselkurs vom 21.12.2021 bei Rundung auf das nächste Tausend einem Betrag von 750 Mio. EUR ent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Laufende Prüfungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die sog. genossenschaftliche Pflichtprüfung ist in § 53 GenG geregelt. § 53 GenG Pflichtprüfung (1) 1 Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. 2 Bei Genossen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Unternehmen im Geltungsbereich des Publizitätsgesetzes

Rz. 138 [Autor/Zitation] Für große Unternehmen, die zwei der drei Größenvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 PublG (Bilanzsumme größer als 65 Mio. EUR; Umsatzerlöse größer als 130 Mio. EUR; mehr als 5.000 Arbeitnehmer) erfüllen oder (kapitalmarktorientierte) Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 Nr. 1 (§ 1 Abs. 3 PublG) sind, gelten – vorbehaltlich einschlägige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (Abs. 1a)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die durch den europäischen Gesetzgeber initiierte CSR-Richtlinie soll Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen Versicherungsunternehmen gehören, dazu zu verpflichten, ausführlich über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten und somit eine höhere Transparenz hinsichtlich der unternehmerischen Betätigungen herzustellen, die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Gesetzliche Vermutungen (Abs. 4 Satz 4 und 5)

Rz. 21 [Autor/Zitation] § 342m Abs. 4 Satz 4 und 5 enthalten Vermutungen für den Fall, dass eine fristgemäße Mitteilung unterbleibt. Rz. 22 [Autor/Zitation] Wird die fristgemäße Mitteilung der Umsatzerlöse der Zweigniederlassung unterlassen, wird nach § 342m Abs. 4 Satz 4 vermutet, dass die Umsatzerlösgrenze des § 342 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a überschritten ist. Unterbleibt die fr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Große oder mittelgroße Tochterunternehmen (Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a)

Rz. 19 [Autor/Zitation] Mittelgroß oder groß iSd. § 267 Abs. 2-4 sind solche TU, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 6 Mio. EUR Bilanzsumme, 12 Mio. EUR Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt (Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342 Rz. 26; Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342 HGB Rz. 7 [7/2023...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsätzliches

Rz. 21 [Autor/Zitation] Abs. 2 eröffnet den Anwendungsbereich auch für rechtlich unselbständige, inländische Zweigniederlassungen von KapGes. mit Sitz in einem Drittstaat (Kliem/Rimmelspacher in Beck BilKomm.14, § 342 HGB Rz. 40; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342 Rz. 7). Diese KapGes. können unverbundene Unternehmen sein oder verbundene Unternehmen, wenn das oberst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Erlöschen der Pflicht zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts (Abs. 3)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Gemäß § 342b Abs. 3 erlischt die Erstellungspflicht nach § 342b Abs. 1, wenn die in den JA ausgewiesenen Umsatzerlöse in zwei aufeinander folgenden GJ jeweils 750 Mio. EUR unterschreiten. Das letzte GJ, über das berichtet werden muss, ist folglich das erste der beiden aufeinander folgenden GJ, in denen die Schwelle von 750 Mio. EUR unterschritten wird ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Pflicht

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, die Hauptniederlassung dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht, trifft nach § 342e Abs. 1 primär die im HR angemeldeten ständigen Vertreter für die Tätigkeit einer Zweigniederlassung iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 2 einer KapGes. iSd...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vergleich mit § 267 HGB

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die gleichen Größenmerkmale – wenn auch mit erheblich niedrigeren Beträgen – werden auf der Grundlage von Art. 11, 27 der 4. EG-Richtlinie auch in § 267 HGB für die Abgrenzung der Größenklassen von KapGes. herangezogen. Allerdings weicht die Regelung der Größenmerkmale im PublG in wichtigen Punkten von der vergleichbaren Regelung des § 267 HGB ab. Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.6 Länderbezogene Berichte (Country-by-Country Reporting – CbCR)

Rz. 26e Im Rahmen des BEPS-Projekts wurde u. a. eine Verschärfung der Dokumentation konzerninterner, grenzüberschreitender Lieferungs- und Leistungsbeziehungen vereinbart.[1] Das Ergebnis dieses Maßnahmenpakets wurde auf Ebene der EU Gegenstand der EU-Amtshilferichtlinie (Rz. 28). Im Verhältnis zu Drittstaaten trat die Bundesrepublik in einer Verhandlungsrunde am 31.1.2016 d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Wohnungsunternehmen

Rz. 38 [Autor/Zitation] Für Wohnungsunternehmen ist aufgrund von § 330 die VO über Formblätter für die Gliederung des JA von Wohnungsunternehmen ergangen. Danach haben Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der AG, KGaA, GmbH oder eingetragenen Genossenschaft die Bilanz nach einem bestimmten Formblatt zu gliedern (§ 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2), in der GuV den Posten Umsatzerlöse ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342b regelt die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung von im Inland ansässigen unverbundenen Unternehmen, die eine Niederlassung, eine feste Geschäftseinrichtung oder eine dauerhafte Geschäftstätigkeit in mindestens einem anderen Staat haben. Rz. 2 [Autor/Zitation] § 342b Abs. 1 schreibt vor, wer nach dieser Vorschrift...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 11. Ausschluss wegen Umsatzabhängigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 150 [Autor/Zitation] Der Ausschluss von der Prüfungstätigkeit wegen Umsatzabhängigkeit von einem Prüfungsmandanten entspricht internationalen Grundsätzen (so schon im Positionspapier "Audit Independence and Objectivity" der FEE – Fédération des Experts-comptables Européen, heutige Accountancy Europe; dazu Windmöller in FS Ludewig, 1089, 1113). Durch das KonTraG wurde die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Pflicht

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts trifft nach § 342b Abs. 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1, wenn die in den JA der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in mindestens zwei aufeinander folgenden GJ jeweils 750 Mio. EUR übersteigen. Das erste GJ, über das beri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342e regelt die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung von inländischen Zweigniederlassungen von unverbundenen KapGes. mit Sitz in einem Drittstaat (vgl. § 342a Nr. 3). Rz. 2 [Autor/Zitation] § 342e Abs. 1 begründet für die im HR angemeldeten ständigen Vertreter der Zweigniederlassung oder, wenn solche nicht vorhanden s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsfolgen (Abs. 2)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 341o Abs. 2 sind die §§ 335 bis 335b grundsätzlich entsprechend anzuwenden. Daher gelten für das Ordnungsgeldverfahren und die Rechtsfolgen die dort geregelten Grundsätze; vgl. § 335 Rz. 1 ff.; § 335a Rz. 1 ff.; § 335b Rz. 1 ff. Rz. 11 [Autor/Zitation] Die analoge Anwendung der für alle KapGes sowie haftungsbeschränkte PersGes erfolgt weiterhin n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Beispiele aus der Abschlussprüfungspraxis

Rz. 421 [Autor/Zitation] Beispiele für Einschränkungen des Prüfungsurteils zum Lage- bzw. Konzernlagebericht, weil dieser nicht in allen wesentlichen Belangen den für seine Aufstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht bzw. nicht insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des jeweiligen Unternehmens oder Konzerns vermittelt (vgl. IDW PS 350 nF Rz. A111 f.; IDW PS 4...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Anpassungen

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG wurden durch das Euro-Bilanzgesetz (Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände v. 10.12.2001, BGBl. I 2001,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Prüfungsbericht

Rz. 45 [Autor/Zitation] Über das Prüfungsergebnis haben die Prüfer schriftlich zu berichten und den Bericht zu unterzeichnen (Abs. 3 Satz 5; vgl. hierzu grundlegend Erl. zu § 321 HGB). Rz. 46 [Autor/Zitation] Zum Inhalt des Berichts enthält das Gesetz keine Bestimmungen. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift wird nur zu verlangen sein, dass der Bericht eine Aussage über das Besteh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Weitere Rechtsformen kraft Verweises auf § 324

Rz. 75 [Autor/Zitation] In den Geltungsbereich von § 324 fallen ferner Unternehmen der weiteren Rechtsformen, für welche die Vorschrift durch gesonderte Verweise gilt. Erfasst werden können danach unter bestimmten Umständen auch kleinere Genossenschaften (Rz. 76) sowie aufgrund von speziellen Regelungen für Unternehmen des Finanzsektors und für große Unternehmen Personenhande...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen (Abs. 3 bis 3b)

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Rechtsfolgen der in Abs. 1 bis 2a normierten Ordnungswidrigkeitstatbestände sind in Abs. 3 bis 3b geregelt. Darin wird zwischen Instituten, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und solchen, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, und in Bezug auf kapitalmarktorientierte Kreditinstitute zwischen Bußgeldern gegen natürliche ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Rechnungslegungskriminalität als empirisches Phänomen

Rz. 43 [Autor/Zitation] In der Literatur wird den Tatbeständen des § 331 aufgrund geringer Fallzahlen idR nur eine "untergeordnete Bedeutung" zugesprochen (Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 331 HGB Rz. 6; Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 96 [9/2023]; Waßmer, ZIS 2011, 648; Ransiek in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht5, 8.1 Rz. 27). So wurden in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auswirkungen auf das Gesamtbild (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 285 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk darf mit Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) nur erteilt werden, wenn der geprüfte Abschluss auch trotz der vom Abschlussprüfer in ihrer Tragweite erkennbar gemachten Einwendungen oder Prüfungshemmnisse unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher Rechnu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Seit Inkrafttreten des BaBiRiLiG, das als lex specialis zum BiRiLiG ebenfalls das Ziel einer weitgehenden Harmonisierung der Vorschriften über die Rechnungslegung für Unternehmen in der EU unterstützte und erstmals für das GJ 1993 anzuwenden war, haben sich weitgehende Änderungen im Zusammenhang mit § 340a ergeben. In seiner ursprünglichen Fassung unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Auskunftsverlangen (Abs. 4 Satz 2 und 3)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342m Abs. 4 Satz 2 erlaubt es der das Unternehmensregister führenden Stelle bei inländischen Zweigniederlassungen von KapGes. iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 1 von den angemeldeten ständigen Vertretern oder, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der KapGes. zu verlangen, ihr innerhalb einer ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausschluss bestimmter allgemeiner Vorschriften zur Konzernrechnungslegung nach HGB (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die größenabhängigen Befreiungsmöglichkeiten nach § 293 sind auf den Konzernabschluss von Instituten nicht anzuwenden. In Übereinstimmung mit Abs. 1 Satz 1 sowie § 293 Abs. 5 haben Institute somit größenunabhängig einen Konzernabschluss aufzustellen. Zu gleichwohl an den Größenklassen orientierten Regelungen für Institute vgl. Rz. 52 ff. und Rz. 69 ff....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 3, 3a und 3b)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Verstöße gegen die in § 341n Abs. 1 bis 2a aufgeführten Vorschriften können gem. § 341n Abs. 3 und 3a mit Geldbußen geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße ist grds. abhängig von der Ordnungswidrigkeit. Rz. 23 [Autor/Zitation] Bei allen Versicherungsunternehmen können gem. § 341n Abs. 3 Satz 1 Geldbußen iHv. bis zu 50.000 EUR bei Verstößen gegen Rechnungsl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 277 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 16 APrVO haben Unternehmen von öffentlichem Interesse ein Auswahlverfahren in Vorbereitung der Entscheidung über die Bestellung des Abschlussprüfers durchzuführen. Dabei hat der Prüfungsausschuss mindestens zwei Vorschläge für das Prüfungsmandat an den AR zu machen. Damit soll einerseits die Rolle des Prüfungsausschusses gestärkt und zum an...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Kreditinstitutseigenschaft der Tochterunternehmen

Rz. 44 [Autor/Zitation] Die Rechtsfolgen nach § 340 Abs. 3 treten nur ein, wenn die TU ausschließlich oder überwiegend Kreditinstitute sind. Nach diesem Wortlaut der Vorschrift ist grds. fraglich, ob für die TU der Begriff des Kreditinstituts eng nach § 340 Abs. 1 HGB iVm. § 1 Abs. 1 KWG oder weit nach § 340 einschließlich dessen Abs. 4 bis 5 auszulegen ist. § 340 regelt nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zeitpunkt, Form und Inhalt der Anzeige

Rz. 27 [Autor/Zitation] Die Erklärung ist jeweils unverzüglich einzureichen. Da die Größenmerkmale auf der Grundlage des JA zu ermitteln sind (vgl. dazu § 1 Rz. 8 ff.), ist die Mitteilung grds. nach Aufstellung des JA ohne schuldhaftes Zögern vorzunehmen. Verzögert sich die Aufstellung ohne sachlichen Grund, muss die Erklärung gleichwohl spätestens nach Ablauf der Aufstellung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit einer Falschdarstellung nach HGB und IFRS

Rz. 36 [Autor/Zitation] Am sorgfältigsten ausgearbeitet wurde der Begriff der Wesentlichkeit für die Zwecke der Prüfung des JA und Lageberichts. Nach § 317 Abs. 1 Satz 3 ist eine Prüfung des JA und Konzernabschlusses so anzulegen, dass (unbewusste) Unrichtigkeiten und (bewusste) Verstöße gegen die einschlägigen Rechnungslegungsnormen (HGB, IFRS), die sich auf die Darstellung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Außerordentliches Ergebnis (Abs. 2 Satz 4 und 5)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Mit dem BilRUG sind die Posten "außerordentliche Aufwendungen" und "außerordentliche Erträge" in der Gliederung des § 275 Abs. 2 Nr. 16 und 17 aF (in der bis zum BilRUG geltenden Fassung) iVm. § 277 Abs. 4 Satz 1 sowie die Erläuterungspflichten nach § 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 aF vor dem Hintergrund der Erweiterung des Begriffs "Umsatzerlöse" weggefallen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Unvollständige bzw. verschwiegene relevante Angaben

Rz. 138 [Autor/Zitation] Grundsätzlich sind unvollständige bzw. verschwiegene Angaben, zB die Nichtpassivierung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie wesentliche Angaben im Anhang und Lagebericht, im Sinne eines positiven täuschenden Tuns tatbestandsmäßig, weil diese idR zu einer unrichtigen Wiedergabe oder ggf. Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. führen (Waß...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechte und Pflichten der Prüfer; Prüfungsgegenstand

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die Sonderprüfer haben das Recht, die Bücher und Schriften der Gesellschaft zu prüfen; sie können alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, die sie benötigen (§ 145 Abs. 1, 2 AktG). Zur Feststellung der Größenkriterien für die Pflicht zur Aufstellung von KA (§ 11 PublG) bestehen die Auskunftsrechte auch gegenüber Konzernunternehmen sowie abhängigen od...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Unberechtigte Inanspruchnahme von Erleichterungen (Abs. 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Gibt die von der das Unternehmensregister führenden Stelle durchgeführte Prüfung nach Abs. 1 Satz 1 (Rz. 9 f.) Anlass zu der Annahme, dass die Erleichterungen der §§ 326 f. oder die Erleichterung des § 327a nicht hätten in Anspruch genommen werden dürfen, kann die das Unternehmensregister führende Stelle von der KapGes. innerhalb einer angemessenen Fri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 11 [Autor/Zitation] Nach § 3 Abs. 1 PublG sind die Vorschriften zum JA und Lagebericht des ersten Abschnitts im PublG auf die Unternehmen der folgenden Rechtsformen anzuwenden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1545): der Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG), für die kein Abschluss nach § 264a oder § 264b HGB aufgestellt wird, des Einzelkaufmanns, des Vereins, dessen Zweck auf eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Arbeitnehmer

Rz. 43 [Autor/Zitation] Für das Kriterium der Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer sind nach § 11 PublG lediglich die bei inländischen Konzernunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Maßgebend ist folglich nicht der gesamte (ggf. auch ausländische) Konsolidierungskreis des Konzerns. Arbeitnehmer im Ausland von Konzernunternehmen mit Sitz im I...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Einwendungen (Abs. 4 Satz 1) oder Prüfungshemmnisse

Rz. 276 [Autor/Zitation] Sind von Abschlussprüfern gegen den von ihnen geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) Einwendungen zu erheben, müssen sie den Bestätigungsvermerk gem. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 einschränken oder gem. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 versagen. Die Abgrenzung zwischen Einschränkung und Versagung lässt sich nicht trennscharf ziehen, si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Frist

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Erklärung ist unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 2 BGB) abzugeben, wenn für den jeweiligen Abschlussstichtag zwei der drei Größenmerkmale des § 11 Abs. 1 PublG erfüllt sind. Ein schuldhaftes Zögern kann in diesem Kontext erst entstehen, wenn die gesetzlichen Vertreter von der Überschreitung der Größenkriterien Kenntnis erlangt h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 321 stellt bestimmte Anforderungen an die Gliederung des Prüfungsberichts (vgl. auch Forster in FS Baetge, 935, 939 ff.; krit. IDW, FN 1997, 4, 10): In einem (ersten) Teil des Prüfungsberichts ist "vorweg" Stellung zur Beurteilung der Unternehmenslage durch die gesetzlichen Vertreter zu nehmen. Außerdem ist in diesem Teil des Prüfungsberichts die sog....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Zusammenfassung mehrerer Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns (Abs. 5)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Nach § 1 Abs. 5 PublG qualifizieren mehrere Handelsgeschäfte eines Einzelkaufmanns, auch wenn sie nicht unter der gleichen Firma (§ 17 HGB) betrieben werden oder branchenfremd sind, als ein Unternehmen iSd. PublG. Zweck der Vorschrift ist, dass eine Umgehung der Rechnungslegung nach dem PublG nicht durch eine Aufteilung der Unternehmen des Einzelkaufma...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht anzuwendende Vorschriften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Aufgrund der Branchenspezifika sind für Kreditinstitute die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften nicht anzuwenden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände

Rz. 190 [Autor/Zitation] Nach § 320 Abs. 2 Satz 1 iVm. Abs. 3 Satz 2 kann der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung vom vertretungsberechtigten Organ "alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind". Der Begriff "alle" erzwingt eine weite Auslegung (Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 242 [9/2023]; Klinger ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 550 [Autor/Zitation] Eine aussagebezogene Prüfungshandlung ist eine Prüfungshandlung, die darauf ausgerichtet ist, wesentliche falsche Darstellungen auf Aussageebene aufzudecken. Zu den aussagebezogenen Prüfungshandlungen gehören Einzelfallprüfungen (für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben) sowie aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen. Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Tateinheit und Tatmehrheit

Rz. 218 [Autor/Zitation] Werden vom Täter mehrere Tathandlungen begangen, die eine der Varianten von § 331 erfüllen, zB mehrere Falschdarstellungen (Rückstellungen, Abschreibungen, Sachanlagevermögen) in einem JA, oder sind mehrere Tatbestände des § 331 erfüllt, zB Falschdarstellungen in einem JA nach § 331 Abs. 1 Nr. 1 sowie im Konzernabschluss nach § 331 Abs. 1 Nr. 2, so is...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Anzuwendende Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf die Geltung der Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (§§ 290 bis 315a) wird verdeutlicht, dass mit den §§ 341i und 341j kein eigenes versicherungsspezifisches Regelwerk geschaffen wurde. Die versicherungsspezifischen Regelungen der §§ 341a–341h ergänzen l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr