Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzerlöse

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Umsatzerlöse

Umsatzerlöse im Sinne der Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 277 Abs. 1 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug der Umsatzsteuer, sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern sowie von Erlösschmälerungen, z. B. Skonti und Rabatte. Erlöse, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätig...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis ist eine (gesetzlich nicht vorgesehene) Zwischensumme in der Gewinn- und Verlustrechnung, die sich ergibt, wenn man sämtliche Größen von den Umsatzerlösen bis zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen addiert. Als Kennzahl dient das Betriebsergebnis der Abgrenzung vom Finanzergebnis. Dies gilt für das Gesamtkosten- und das Umsatzkostenverfahren.mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 6 – Erträge

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1

Rz. 1 Umsatzerlöse Vorbemerkungen Nach § 277 Abs. 1 HGB sind Umsatzerlöse alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Der Begriff "Produkte" ist als Oberbegriff bzw. als Zusammenfassung ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1a

Rz. 1 Umsatzerlöse aus der Bewirtschaftungstätigkeit Hierunter sind – gemindert um Erlösschmälerungen – auszuweisen: Zu a) Rz. 2 Hierunter fallen alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Entgelte ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung, z. B.:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1c

Rz. 1 Umsatzerlöse aus Betreuungstätigkeit Hierunter sind unter anderem folgende Erlöse auszuweisen: Rz. 2 Da...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1b

Rz. 1 Umsatzerlöse aus Verkauf von Grundstücken Hier werden die Bruttoerlöse (vereinbarte Kaufpreise) aus dem Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken des Umlaufvermögens erfasst. Erlöse aus Veräußerungsgeschäften von Grundstücken des Anlagevermögens sind ausnahmsweise dann den Umsatzerlösen zuzuordnen, wenn die betreffenden Vermögensgegenstände trotz ihres Ausweises ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 4

Rz. 1 Sonstige betriebliche Erträge Hierunter sind alle nicht unter andere Posten wie GuV 1, 9, 10 und 11 fallende betriebliche Erträge zu zeigen. Beispiele: Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zum Anlagevermögen Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens oder von Bezugsrechten dieser Wertpapiere Erträge aus der Aufl...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1d

Rz. 1 Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen Hierunter sind alle Erlöse aus dem Verkauf von Produkten (Erzeugnissen und Waren) sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen auszuweisen, soweit sie nicht unter GuV 1a bis 1c zu erfassen sind. Unbedeutend ist, ob sie im Rahmen der gewöhnlichen oder außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sind und ob sie zum t...mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 9 – Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 2. Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 1 Vorbemerkungen In § 275 Abs. 1 HGB wird für die Gliederung der GuV-Rechnung zwingend die Staffelform vorgeschrieben. Im Übrigen wird auf Teil C, Abschnitt IV Allgemeine Grundsätze für die Gliederung von Bilanz und GuV-Rechnung hingewiesen. Rz. 2 Als Form der Darstellung der GuV-Rechnung ist sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren zugelassen. D...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 5

Rz. 1 Unfertige Leistungen Unter dieser Position sind Posten aus der betrieblichen Leistungserstellung zu erfassen, die nicht zu Aktiva B I 1 bis 4 gehören, jedoch andererseits aus Gründen der fehlenden Abrechnung noch nicht den Forderungen zuzurechnen sind. Der Zugang (Aktivierung) und der Abgang (nach Erbringung und Abrechnung) dieser Leistungen sind über GuV 2 (Bestandsver...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva D

Rz. 1 Rechnungsabgrenzungsposten Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (vorausempfangene Zinsen, Mieten und Pachten, Zins- und Aufwendungszuschüsse u. Ä.). Auf § 250 Abs. 2 HGB wird verwiesen. Abgegrenzte Zuschüsse, die zur Mietverbilligung üb...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 16

Rz. 1 Sonstige Steuern Hierunter sind alle Steuern auszuweisen, die nicht unter GuV 14 fallen, insbesondere Rz. 2 Auch aktivierte Grundsteuer während der Bauzeit ist hier auszuweisen. Der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufvermögen ist in GuV 2 (Bestandsveränderungen), im Anlagevermögen in GuV 3 "Andere aktivierte Eigenleistungen" enth...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.4 Ausweis eines Zuwendungsertrags in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 28 Nach alter Rechtslage (bis zum 31.12.2015) waren Zuwendungserträge in Übereinstimmung mit § 275 Abs. 2 Nr. 4 bzw. Abs. 3 Nr. 6 HGB (a. F.) als "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen, da sie nicht aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Erzeugnissen oder Waren bzw. der Erbringung von unternehmenstypische...mehr

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Differenzbesteuerung, Gesam... / 3.2 Einkauf und Verkauf: Vorschläge zur Verwendung von Konten bei der Differenzbesteuerung:

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Differenzbesteuerung, Gesam... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Pos. 2 UKV)

Rz. 131 Dem Grunde nach sind unter diesem Posten die gesamten Herstellungs- und (insbesondere bei Handelsbetrieben) Anschaffungskosten auszuweisen, die auf die im Geschäftsjahr abgesetzten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen entfallen.[1] Nach der Konzeption des Umsatzkostenverfahrens sind die Aufwandsarten bzw. Aufwandsartengruppen Materialaufwand, Personalaufwand, Ab...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Brutto- oder Nettoprinzip

Rz. 18 Das Bruttoprinzip beinhaltet die Forderung, sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen gesondert, also ohne Saldierung, auszuweisen. Es ist in dem für alle Kaufleute geltenden Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB verankert[1] und wird für Kapitalgesellschaften mit dem Wort "gesondert" in § 275 Abs. 1 Satz 2 HGB nochmals hervorgehoben. Der Bruttoausweis, insbe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.2 Für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 5 Die unter Rz. 3 ff. dargestellten Rechtsvorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften und für solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (Kapitalgesellschaften & Co.). Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.[1] verpflichtet, den Jahresabschluss (grundsätzlich)[2] ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.2 Umsatzkostenverfahren

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Der Posten ist eine Auffang- oder Sammelposition mit überaus heterogenem Inhalt, die einer weiteren Aufgliederung zw...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.5 Anpassung der Gliederung und der Bezeichnungen

Rz. 40 Das Regelschema ist auf den Normalfall eines Industrieunternehmens zugeschnitten. Es besteht grundsätzlicher Zwang zur Beachtung der gesetzlichen Reihenfolge und zum gesonderten Postenausweis (§ 275 Abs. 1 Satz 2 HGB). Soweit es jedoch die geschäftszweigbedingten und sonstigen Besonderheiten eines Unternehmens (z. B. des Baugewerbes, der Energieversorgung, der Urprodu...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Materialaufwand (Positionen 5a und 5b nur GKV)

Rz. 83 In der GuV-Rechnung kommt diese Position nur beim Gesamtkostenverfahren vor; beim Umsatzkostenverfahren geht der Materialaufwand in die entsprechenden Funktionskosten (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen bei nicht möglicher Zuordnung zu einem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Sonstige Steuern (Pos. 16 GKV, 15 UKV)

Rz. 187 Dem Grunde nach zählen hierzu alle übrigen, die weder unmittelbar von den Umsatzerlösen nach Position Nr. 1 GKV/UKV abzusetzenden direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern (insbesondere Verbrauchsteuern,vgl. Rz. 49) noch unter der Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV erfassten (also erfolgsabhängigen) Steuern, welche die oben (vgl. Rz. 173–175) beschriebenen Kriteri...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.1 Gesamtkostenverfahren

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Allgemeine Verwaltungskosten (Pos. 5 UKV)

Rz. 138 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Verwaltungskosten, die nicht anderen Bereichen zuzuordnen sind. Zu den hier auszuweisenden allgemeinen Verwaltungskosten zählen insbesondere Ausgaben für die Geschäftsführung und die Unternehmensorgane, einschließlich Aufsichtsrat oder einen unternehmensexternen Unternehmensbeirat,[1], das externe Rechnungswesen, das Rechenzentrum,...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis nach Steuern (Pos. 15 GKV, 14 UKV)

Rz. 184 Diese Saldogröße fasst die Komponenten des Betriebsergebnisses (Positionen Nr. 1–8 GKV/Nr. 1–7 UKV) und des Finanzergebnisses (Positionen Nr. 9–13 GKV/Nr. 8–12 UKV) zusammen und subtrahiert hiervon die "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV). Die im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG neu aufgenommene Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.4 Für publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 10 Für nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen sind die Vorschriften für den Inhalt der GuV-Rechnung, ihre Gliederung und für einzelne Posten, wie sie für Kapitalgesellschaften gelten (mit Ausnahme der Gliederungserleichterungen des § 276 HGB aufgrund der Größenmerkmale der publizitätspflichtigen Unternehmen) sinngemäß anzuwenden (§ 5 Abs. 1 Sat...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung) oder Umsatzkostenverfahren (Umsatzerfolgsrechnung)

Rz. 20 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaften kann wahlweise nach dem sogenannten Gesamtkosten- (GKV) oder dem sogenannten Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB). Beide Verfahren führen zum betragsmäßig gleichen Ergebnis[1] und unterscheiden sich materiell insbesondere in den Positionen 2–3, 5–8 GKV bzw. 2–5 und 7 UKV. Beide Verfahren si...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt.[1] Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[2] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zin...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.1 Konto- oder Staffelform

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Kontoform werden unter Verwendung der Grundstruktur eines T-Kontos auf der Sollseite die Aufwendungen, auf der Habenseite die Erträge zusammengefasst; Gewinn oder Verlust ergibt sich dann als Saldo beider horizontal gegenüberstehenden Kontoseiten, ein Gewinn auf der Soll-/Aufwandsseite bzw. ein Verlust auf der Haben-/Ertragsseite. Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / Zusammenfassung

Überblick Die Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Unternehmen ein Pflichtbestandteil des aufzustellenden handelsrechtlichen Jahresabschlusses und untergliedert das in der Bilanz nur als Bilanzgewinn enthaltene Ergebnis eines Geschäftsjahrs hinsichtlich seiner Zusammensetzung. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt dabei die Entstehung des Jahresüberschusses bzw. -fehlbet...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung, Gebra... / 3.2 Vorschläge zur Verwendung von Konten bei der Differenzbesteuerung:

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Differenzbesteuerung, Antiq... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufsp...mehr

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Differenzbesteuerung, beweg... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung, beweg... / 3.2 Konten für den Warenverkauf

Hier sollten ebenfalls getrennte Konten verwendet werden, weil sich ansonsten die Differenzbesteuerung nicht nachvollziehen lässt. Als Erlöskonten sollten zumindest 4 verschiedene Konten eingerichtet werden und zwar für die Einzeldifferenz ohne Umsatzsteuer, für die Einzeldifferenz mit Umsatzsteuer, für die Gesamtdifferenz ohne Umsatzsteuer, für die Gesamtdifferenz mit Umsatzste...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung, Gebra... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. Begünstigt sind nur Wiederverkäufer,...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung, Antiq... / 3 Einrichtung von Konten für die Differenzbesteuerung in der Buchführung

Die Aufzeichnungen über die Differenzbesteuerung sind getrennt von den übrigen Aufzeichnungen zu führen. Es reicht aus, wenn sich die aufzeichnungspflichtigen Angaben aus der Buchführung ergeben, indem z. B. entsprechende Konten eingerichtet werden. Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sehen nicht für alle Sachverhalte besondere Konten für die Differenzbesteuerung vor. D. h., ...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.2 Umsatzkostenverfahren

Rz. 41 Beim Umsatzkostenverfahren werden den in der Betrachtungsperiode erzielten Umsatzerlösen nur die Aufwendungen gegenübergestellt, die zur Erzielung der umgesetzten Leistungen angefallen sind.[1] Anstelle der Gliederung nach Aufwands- und Ertragsarten wird die GuV bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses nach sachlich abgegrenzten Kostenbereichen bzw. betrieblichen Fu...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 5 Segmentberichterstattung

Rz. 52 Eine Segmentierung der Umsatzerlöse nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten ist gem. § 285 Nr. 4 HGB im Anhang des Jahresabschlusses bzw. gem. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB im Anhang des Konzernabschlusses gefordert. Darüber hinaus können zusätzlich Informationen im Sinne einer Segmentberichterstattung freiwillig offengelegt werden.[1...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 34 Bei der Gliederung der GuV können kleine und mittelgroße Gesellschaften (§ 267 HGB Abs. 1, 2 HGB) das Erleichterungswahlrecht nach § 276 HGB bei der Offenlegung der Erfolgsrechnung in Anspruch nehmen und eine verkürzte GuV erstellen. Die Erleichterung erlaubt die Zusammenfassung der Posten 1–5 der GuV/GKV bzw. 1–3 und 6 der GuV/UKV zu einem Posten unter der Bezeichnun...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.3 Vergleich von Umsatz- und Gesamtkostenverfahren

Rz. 42 Da die einmal gewählte GuV-Gliederung nicht ohne zwingende Gründe geändert werden darf und Abweichungen im Anhang anzugeben und zu begründen sind,[1] ist auch die zeitliche Vergleichbarkeit der Aufwendungen und Erträge gesichert, sodass die Artengliederung im Zeitverlauf Hinweise auf Entwicklungen in der Aufwands- und Ertragsstruktur von Unternehmen erlaubt. Die Ermitt...mehr