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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / ee) Art der Darstellung

Dr. David Markworth
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Rz. 126

[Autor/Zitation]

Die Art der Darstellung der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Nr. 4 steht im Ermessen der Gesellschaft. Die Aufgliederung kann sowohl durch Angabe absoluter Zahlen als auch durch Verhältniszahlen (Prozentangaben) erfolgen (vgl. Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 54 [9/2024]; Forster, DB 1982, 1631). Die Teilbeträge, die auf die einzelnen Umsatzgruppen entfallen, können auch grafisch dargestellt werden. Dagegen wird die verbale Beschreibung in aller Regel nicht genügen, um die Umsatzerlöse hinreichend aufzugliedern. Ebenfalls genügt es nicht, statt einer Aufgliederung der Umsatzerlöse zB Mengenangaben zu machen, die auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche des Unternehmens oder die geografischen Märkte bezogen sind. Nr. 4 verlangt die Aufgliederung der "Umsatzerlöse" (vgl. Rz. 117). Erläuterungen in Mengengrößen sind als freiwillige Angabe zusätzlich denkbar und können gerade bei Währungsschwankungen wirtschaftlich sinnvoll sein. Fraglich ist ferner, wie weit die Umsatzaufgliederung zu erfolgen hat. Zwar verweist Nr. 4 selbst auf die für die Geschäftstätigkeit der KapGes. typischen Erzeugnisse und Dienstleistungen, schließt damit eine detaillierte Untergliederung jedoch nicht aus. Nach dem Zweck der Angabe, Informationen und Beurteilungsgrundlagen zu vermitteln, ist auch die Tiefe der Aufgliederung am Grundsatz der materiality zu messen (Baumann in FS Goerdeler, 1, 22). Umsatzsparten, die betragsmäßig gering und für die Beurteilung zB der Ertragslage der KapGes. unbedeutend sind, dürfen demnach zusammengefasst angegeben werden (so auch Selchert, BB 1986, 560, 561; Westphal, DB 1981, 1421, 1422).

 

Rz. 127

[Autor/Zitation]

Es ist denkbar, die Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und die Aufgliederung nach geografisc...

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