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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / c) Art der Aufgliederung

Dr. David Markworth
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aa) Erhebliche Unterscheidung

 

Rz. 118

[Autor/Zitation]

Die Umsatzerlöse sind nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern. Voraussetzung der Angabepflicht ist, dass sich die Tätigkeitsbereiche und die geografisch bestimmten Märkte untereinander "erheblich unterscheiden". Bei der Beurteilung der Unterschiedlichkeit ist die Organisation des Verkaufs zu berücksichtigen. Liegen erhebliche Unterschiede nur in einem der beiden Bereiche vor, so beschränkt sich die vom Gesetz vorgeschriebene Aufgliederung auf diesen (vgl. Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 52 [9/2024]).

[Autor/Zitation] Markworth in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 285 HGB, Randziffer 118

bb) Tätigkeitsbereiche

 

Rz. 119

[Autor/Zitation]

Das Gesetz gibt keine Erläuterungen, wonach die Tätigkeitsbereiche bzw. die geografisch bestimmten Märkte im Einzelnen gegeneinander abzugrenzen sind. Die Tätigkeitsbereiche der Unternehmen lassen sich zB organisatorisch, sachlich, funktional oder örtlich voneinander abgrenzen. So kann sich die Aufgliederung auf bestimmte Betriebsabteilungen, die unterschiedliche Produkte oder nach unterschiedlichen Produktionsverfahren herstellen, beziehen, sie kann aber auch auf Unterschieden in der Absatz(-Markt-)struktur oder auf unterschiedlichen Produktionsstandorten beruhen; möglich ist auch eine Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen oder insbes. bei Großunternehmen nach Unternehmensbereichen (hierzu Baumann in FS Goerdeler, 1, 3, 21). Als Beispiel für eindeutig voneinander abgegrenzte Bereiche lassen sich anführen:

  • Produktion von Lkw. und Pkw;
  • Produktion chemischer Erzeugnisse und Pharmaerzeugnisse;
  • Metallhandel und Nichtmetallhandel;
  • Energieerzeugung und energiefremde Aktivitäten;
  • Produktion von Waren und Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen;
  • Farben...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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