Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2 Unentgeltliche Übertragung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 1 UmwStG)

Tz. 40 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Grundsätze Neben der Veräußerung (entgeltliche Übertragung) wird die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns I auch durch eine (unmittelbare oder mittelbare) unentgeltliche Übertragung der maßgebenden Anteile (dh erhaltenen, auf diesen beruhenden oder mitverstrickten Anteilen) auf eine Kap-Ges oder Gen ausgelöst (s § 22 Abs 1 S 6 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / b) Anordnung bei einem bekannten Erben

Rz. 22 Auch bei einem bekannten Erben kann unter engen Voraussetzungen die Nachlasspflegschaft angeordnet werden, wennmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Die nach § 8b Abs 1 KStG begünstigten Empfänger

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 1 KStG nennt keine Voraussetzungen, die in der Person des Empfängers erfüllt sein müssen. Daher gilt die Vorschrift für alle unbeschr oder beschr KStpfl (s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 4). Damit werden auch Dividendenerträge stbefreiter Kö in einem stpfl wG, eines BgA einer jur Pers d öff Rechts, sog doppelansässiger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / f) Familiengesellschaft hält das Vermögen zusammen

Rz. 64 Die Familiengesellschaft kann auch als Erbin in Betracht gezogen werden.[109] Dies kann zur Erhaltung eines Vermögens als Ganzes sinnvoll sein. Zunächst kann die Einbindung des Vermögens in die Familiengesellschaft helfen, die oft ausgesprochen streitanfällige Erbauseinandersetzung zu vermeiden. Insb. aber kann durch Vererbung von Vermögen an die Familiengesellschaft ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nichtkapitalgesellschaften

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zu vGA bei Nicht-Kap-Ges s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 17ff. Eine vGA ist auch bei einem BgA möglich; s § 4 KStG Tz 235ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Betrieb gewerblicher Art". Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Inkongruente Gewinnverteilung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Konzessionsabgaben" Tz 16ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Spenden"; s § 8 Abs 3 KStG Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Dauervollstreckung

Rz. 448 Bei der Dauertestamentsvollstreckung wird zzgl. zu den vorstehenden Vergütungen weiter folgende Vergütung geschuldet (Nr. III. der Empfehlungen):mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.2.4 Zusammenfassende Betrachtung

Betrachtet man die Sätze 3 und 4 des § 34 Abs. 3 TVöD nebeneinander, so ergibt sich damit folgender Anwendungsbereich: § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD regelt die Anrechnung von Vorzeiten bei Arbeitgebern, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. § 34 Abs. 3 Satz 4 TVöD regelt die Vorzeiten bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Hier kommt es nicht darauf an, dass der f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Besonderheiten bei börsennotierten Aktiengesellschaften

Rz. 335 Bei Beteiligungen an börsennotierten Aktiengesellschaften sind bei der Nachfolgeplanung auch die Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu beachten.[246] Rz. 336 Der Erwerb von Aktien im Wege der Erbfolge kann dazu führen, dass der Erwerber ein Pflichtangebot abgeben muss (§ 35 WpÜG). Dies ist dann der Fall, wenn der Erwerber nach dem Erwerb ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / 1. Der Erbe als Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 5 Mit dem Tod des Erblassers fällt dieser als Rechtssubjekt weg. Da der Nachlass – anders als etwa eine Stiftung (von Todes wegen) – keine eigene Rechtspersönlichkeit hat und auch die Miterbengemeinschaft weiterhin nicht als rechtsfähig anerkannt ist,[5] werden der oder die Erben persönlich Schuldner der Gläubiger des Erblassers. Sie treten als Rechtssubjekte an die Stel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundsätzliches

Rz. 779 § 3 GrEStG regelt die allgemeinen Ausnahmen von der Besteuerung. Diese verhindern nicht, dass der Erwerb als solcher grundsätzlich steuerbar bleibt, sie haben lediglich eine Steuerbefreiung für den in Rede stehenden Erwerb zur Folge. Dabei ist jeder grunderwerbsteuerlich relevante Erwerb stets isoliert zu betrachten und daraufhin zu prüfen, ob bzw. welcher Befreiungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / d) Sonderausgabenabzug

Rz. 200 Zuwendungen an gemeinnützige (steuerbegünstigte) Stiftungen können innerhalb bestimmter Grenzen steuerlich im Wege des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber honoriert die Förderung von gemeinnützigen Zwecken, indem Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften einkommensmindernd geltend gemacht werden können, vgl. § 10b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KSt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / c) Steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 171 Steuerfrei sind sämtliche Einnahmen aus dem Bereich der Vermögensverwaltung.[283] Vermögensverwaltung i.S.d. Abgabenordnung liegt i.d.R. vor, wenn Vermögen genutzt wird, z.B. durch verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, vgl. § 14 S. 3 AO. Relevant wird eine Definition insbesondere hinsichtlich der Abgrenzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / cc) Ausnahmen zur zeitnahen Mittelverwendung

Rz. 156 Folgende Zuwendungen unterliegen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und können steuerunschädlich dem Vermögen zugeführt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / dd) Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO)

Rz. 163 Gemäß § 63 Abs. 1 AO muss die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der Satzung über die Voraussetzungen der Steuervergünstigungen entsprechen.[274] Eine erhöhte Nachweispflicht besteht für diejenigen Körperschaften, die ihre steuerbegünstigte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 5. Stiftungsaufsicht

a) Zuständigkeit und Funktion der Stiftungsaufsicht Rz. 92 Die rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts unterliegen einer laufenden Aufsicht durch die Stiftungsbehörden.[132] Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Landesrecht. Die Anerkennungsbehörde ist in den meisten Bundesländern auch Aufsichtsbehörde.[133] Im Zuge der jüngsten zum 1.7.2023 in Kraft getretenen Reform...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 3. Steuerfreie und steuerpflichtige Einkommenserzielung

a) Überblick Rz. 167 Liegt bei einer steuerbegünstigten Körperschaft die subjektive Steuerfreiheit aufgrund der Gemeinnützigkeit im engeren Sinne vor, weil ihre Tätigkeit nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, so muss die Körp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / b) Grenzen der Stiftungsaufsicht

Rz. 95 Die Stiftungsaufsicht ist auf eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle der Handlungen der Stiftungsorgane beschränkt.[140] Sie darf unter keinen Umständen ihr Ermessen an die Stelle des Ermessens der Stiftungsorgane setzen.[141] Darüber hinaus wird der Umfang der Stiftungsaufsicht durch den Grundsatz der Subsidiarität und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.[142...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 19 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2d ErbStG gelten auch Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, als erbschaftsteuerrechtliche Inländer. Körperschaften in diesem Sinne sind neben den privatrechtlichen (insbesondere Stiftungen und Kapitalgesellschaften) auch juristische Personen des öffentlichen Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 4. Verfahren zur Erlangung der Steuerbegünstigung

a) Vorläufige Bescheinigung und Feststellungsverfahren Rz. 184 Ein besonderes Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht nicht vorgesehen. Ob eine Körperschaft steuerbegünstigt ist, entscheidet das Finanzamt im Veranlagungsverfahren spätestens alle drei Jahre. Das Finanzamt ermittelt von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / a) Allgemeine Voraussetzungen

aa) Struktureller Inlandsbezug Rz. 115 Eine Auslandsverwirklichung, wie sie regelmäßig im Rahmen der Entwicklungshilfe stattfindet, ist grundsätzlich weder für die Steuerbefreiung noch für den Spendenabzug schädlich.[184] Bei der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke im Ausland setzt die Gewährung von Steuervergünstigungen jedoch einen sog. strukturellen Inlandsbezug [1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / III. Steuerrecht

1. Überblick Rz. 242 Bedeutendste Erscheinungsform der nicht steuerbegünstigten Stiftung ist die Familienstiftung. Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine juristische Person und wird regelmäßig wie eine solche besteuert. Besonderheiten ergeben sich jedoch, da aufgrund des Familienbezugs ein "Durchgriff" durch die ansonsten steuerlich verselbstständigte Stiftung auf den Sti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Beschränkt Steuerpflichtige iSd § 2 Nr 2 KStG

Tz. 205 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Kreis der beschr Stpfl nach § 2 Nr 2 KStG bestimmt sich aus der Abgrenzung zu den Vorschriften des § 1 KStG und § 2 Nr 1 KStG. Durch das Wort "sonstige" in § 2 Nr 2 KStG wird in Form eines Auffangtatbestandes eine beschr St-Pflicht für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen mit inl stabzugspfl Eink postuliert, wenn diese Subjekte nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / I. Zivilrecht und Stiftungsaufsicht

1. Verhältnis zwischen Staat und Stiftung Rz. 15 Der Staat hat im Stiftungsrecht weit reichende Befugnisse. Bereits bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts bedarf es der Mitwirkung des Staates. Die Stiftung entsteht nicht allein durch das Stiftungsgeschäft. Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist daneben die Anerkennung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 2. Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit im Einzelnen

a) Allgemeine Voraussetzungen aa) Struktureller Inlandsbezug Rz. 115 Eine Auslandsverwirklichung, wie sie regelmäßig im Rahmen der Entwicklungshilfe stattfindet, ist grundsätzlich weder für die Steuerbefreiung noch für den Spendenabzug schädlich.[184] Bei der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke im Ausland setzt die Gewährung von Steuervergünstigungen jedoch einen sog....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / bb) Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 134 Eine weitere Voraussetzung der Gemeinnützigkeit ist, dass die Körperschaft ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke ausschließlich verfolgt, vgl. § 56 AO.[229] Allein die Förderung von zwar steuerbegünstigten, aber nicht satzungsmäßigen Zwecken ist nicht ausreichend bzw. sogar steuerschädlich. Sollen daher weitere oder andere steuerbegünstigte Zwecke gefördert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / II. Zivilrecht und Stiftungsaufsicht

1. Beschränkte Stiftungsaufsicht Rz. 217 Wann eine Stiftung als "Familienstiftung" einzuordnen ist, wird in den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen unterschiedlich geregelt. Maßgeblich für das anwendbare Recht ist der Sitz der Stiftung.[346] Während es nach einigen Landesstiftungsgesetzen genügt, dass die Stiftung mindestens "überwiegend"[347] dem Wohl der Mitglieder einer ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ab Veranlagungszeitraum 2004: 5 % Pauschalierung auch bei Veräußerungsgewinnen; Nichtanwendung des § 3c Abs 1 EStG (§ 8b Abs 3 S 1 und 2 KStG)

Tz. 210 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem durch das sog Korb II-Ges eingefügten und durch das JStG 2008 geänderten § 8b Abs 3 S 1 KStG gelten von dem jeweiligen Gewinn iSd § 8b Abs 2 S 1, 3 und 6 KStG 5 % als Ausgaben, die nicht als BA abgezogen werden dürfen. Nach dem S 2 in § 8b Abs 3 KStG ist § 3c Abs 1 EStG bei der Einkommensermittlung einer Kö nicht anzuwenden. Die Neu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender und Übernehmerin bei einem steuerbegünstigten Anteilstausch (§ 22 Abs 2 UmwStG)

Tz. 23 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Sperrfristtatbestand des § 22 Abs 2 S 1 UmwStG bezieht sich sachlich auf Anteile an Kap-Ges oder Gen, die iRe Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG oder im Zuge einer Betriebseinbringung als unselbständiger Bestandteil der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW auf die Übernehmerin übertragen worden sind. Gem der Regelu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Relevante Erwerbsvorgänge

Rz. 780 Abgesehen von grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerben, bei denen der maßgebende Wert im Sinne von § 8 GrEStG einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, bildet den – jedenfalls im Bereich der Vermögensnachfolge – wesentlichsten Befreiungstatbestand die Regelung des § 3 Nr. 2 GrEStG, der zufolge Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 27 KStG muss zunächst einmal iVm der des § 39 KStG gesehen werden. Die letztgenannte Regelung enthält die Überleitung von der früheren EK-Gliederung zum stlichen Einlagekto. Danach ist ein positiver Endbestand des EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu übernehmen. § 27 KStG regelt die Fortführung des stliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Handbuch Nachlassvermögensverwaltung Band I+II

Roth/Wozniak 2023 Ca. 600 Seiten, 74,99 EUR Springer Gabler, ISBN 978-3-658-41698-0 Der Arbeitstitel "Handbuch Nachlassvermögens Verwaltung" verspricht ein umfassendes und vollständiges Kompendium für jeden Praktiker. Die beiden Herausgeber, Professor Dr. Jan Roth, ein erfahrener Nachlass-Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, sowie Dr. Daniel Wozn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 4. Besteuerung der Anfalls- und Bezugsberechtigten

a) Laufende Besteuerung Rz. 318 Ist nicht der Stifter, aber ein Bezugs- oder Anfallsberechtigter in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, so erfolgt die Zurechnung an diesen entsprechend seinem Anteil, vgl. § 15 Abs. 1 AStG. Eine zentrale Frage im Rahmen des § 15 Abs. 1 AStG ist die Auslegung des Begriffs des Anfalls- bzw. Bezugsberechtigung. Einigkeit besteht insofern, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / e) Anforderungen an die Satzung und an die tatsächliche Geschäftsführung (§§ 59, 60, 61 und 63 AO)

aa) Formelle und materielle Satzungsmäßigkeit Rz. 158 Im Gegensatz zu den §§ 52 bis 58 AO, welche die materiellen Voraussetzungen der Steuervergünstigung enthalten, regeln die §§ 59, 60, 61 sowie 63 AO die satzungsbezogenen Voraussetzungen, unter denen die Steuervergünstigung des jeweiligen Einzelsteuergesetzes gewährt wird.[267] Diese lassen sich inhaltlich unterteilen in:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / c) Familientag bzw. Familienrat

Rz. 241 Einige Familienstiftungen sehen als weiteres Organ einen Familientag oder Familienrat vor. In diesem Organ sind typischerweise die Destinatäre vertreten. Es bleibt dem Stifter überlassen, festzuschreiben, ob alle Destinatäre oder nur einige (z.B. nur einzelne Vertreter der Unterstämme) dem Organ angehören. Dem Familientag können die Berufungs- und Abberufungskompeten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / d) Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit im Überblick

Rz. 112 Der Gesetzgeber knüpft die Gewährung von Steuervergünstigungen an die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit lassen sich untergliedern in die Anforderungen an die Einkommens- oder Mittelverwendung ("subjektiv") und die Anforderungen an die Einkommenserzielung ("objektiv") der Körperschaft. Rz. 113 Die subjektive Steuerbegünstigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick zum Gemeinnützigkeitsrecht

a) Begriff der Gemeinnützigkeit Rz. 105 Die Gemeinnützigkeit ist im deutschen Recht ein Tatbestand des Steuerrechts.[160] Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in den §§ 51 bis 68 AO geregelt. Die Antwort auf zahlreiche Detailfragen findet sich im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Der AEAO gibt teilweise den Standpunkt der Finanzverwaltung wieder, teilweise fasst er aber a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / b) Ideeller Bereich

Rz. 170 Einnahmen aus dem ideellen Bereich unterliegen nicht der Besteuerung, da diese gerade nicht durch eine Tätigkeit der steuerbegünstigten Körperschaft erzielt werden. Im ideellen Bereich fehlen jede Einnahmeerzielungsabsicht sowie die Erlangung wirtschaftlicher Vorteile aus dem Austausch von Leistungen. Einnahmen, die dem ideellen Bereich zuzuordnen sind, sind insbeson...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / IV. Ausländische Familienstiftungen

1. Überblick Rz. 308 Sonderregelungen greifen für Familienstiftungen, deren Geschäftsleitung und Sitz nicht in Deutschland liegt.[454] Familienstiftungen i.S.d. Außensteuergesetzes (AStG) sind solche Stiftungen, bei denen der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugs- oder anfallsberechtigt sind, vgl. § 15 Abs. 2 AStG. Die Feststellung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 5. Gremien

Rz. 236 In der Ausgestaltung der Gremienstruktur ist der Stifter weitgehend frei. Allgemein wird im Rahmen der Satzungsgestaltung zu überlegen sein, ob die Organe mit Familienangehörigen oder Externen oder mit Mitgliedern beider Personengruppen besetzt sein sollen und ob ggf. eine Altersbeschränkung oder eine Amtszeitbeschränkung vorgesehen werden sollte. Für Streitigkeiten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / II. Steuerrecht

1. Überblick zum Gemeinnützigkeitsrecht a) Begriff der Gemeinnützigkeit Rz. 105 Die Gemeinnützigkeit ist im deutschen Recht ein Tatbestand des Steuerrechts.[160] Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in den §§ 51 bis 68 AO geregelt. Die Antwort auf zahlreiche Detailfragen findet sich im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Der AEAO gibt teilweise den Standpunkt der Finanzverwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / e) Steuerfreie Zweckbetriebe (§ 65 AO)

Rz. 178 Steuerfrei sind für die steuerbegünstigten Körperschaften Einkünfte aus sog. Zweckbetrieben, vgl. § 64 Abs. 1 AO a.E.[294] Der Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der nicht als bloßer Mittelbeschaffungsbetrieb dient, sondern mit der Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft dermaßen eng verwoben ist, dass er als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 4. Vermögensübertragung

Rz. 82 Ebenso wie bei den Anforderungen an das Stiftungsgeschäft ist auch bei der Vermögensübertragung zwischen der Stiftungserrichtung unter Lebenden und der Stiftungserrichtung von Todes wegen zu unterscheiden. a) Stiftungserrichtung unter Lebenden Rz. 83 Der Stifter hat der Stiftung im Stiftungsgeschäft ein bestimmtes Ausstattungsvermögen versprochen. Der Stifter ist daher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / b) Zweckbezogene Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

Rz. 118 Der Begriff der steuerbegünstigten Zwecke entspricht den gemeinnützigen Zwecken im weiteren Sinne. Diese sind einzuteilen in die gemeinnützigen Zwecke im engeren Sinne (§ 52 AO), in mildtätige Zwecke (§ 53 AO) und in kirchliche Zwecke (§ 54 AO).[197] aa) Gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO) Rz. 119 Gemeinnützigkeit im engeren Sinne setzt voraus, dass eine Körperschaft ihre T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / aa) Struktureller Inlandsbezug

Rz. 115 Eine Auslandsverwirklichung, wie sie regelmäßig im Rahmen der Entwicklungshilfe stattfindet, ist grundsätzlich weder für die Steuerbefreiung noch für den Spendenabzug schädlich.[184] Bei der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke im Ausland setzt die Gewährung von Steuervergünstigungen jedoch einen sog. strukturellen Inlandsbezug [185] voraus. Dieser kann entwed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 3. Besteuerung des Stifters

a) Besteuerung bei Errichtung Rz. 312 Die Vermögensausstattung einer ausländischen Familienstiftung kann zu einer Ertragsbesteuerung des Stifters in Deutschland führen. Der deutsche Gesetzgeber fingiert nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2 AStG eine steuerpflichtige Veräußerung, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der letzten zwölf Jahre vor der Vermögensübertragung insgesamt m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / c) Modalitäten der Zweckerfüllung

Rz. 124 Verfolgt eine Körperschaft steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. Abgabenordnung, so muss sie Zwecke grundsätzlich selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen. aa) Selbstlosigkeit (§ 55 AO) Rz. 125 Der Begriff der Selbstlosigkeit, der gleichbedeutend mit Uneigennützigkeit ist, wird im Gesetz vor allem negativ definiert.[208] Gemäß § 55 Ab...mehr