Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 3 Im allgemeinen Sprachgebrauch existiert kein einheitlicher Stiftungsbegriff. Auch das BGB hielt bislang keine Legaldefinition bereit. In Literatur und Rechtsprechung hat sich ein einheitlicher Begriff herausgebildet, wonach eine rechtsfähige Stiftung verstanden wird als ein selbstständiger, nicht auf einem Personenverband beruhender Rechtsträger, welcher bestimmte, dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 4. Errichtungsbedingte Abgrenzungen

Rz. 40 Der Zeitpunkt der Errichtung einer Stiftung kann variieren. Dieser Zeitpunkt hängt maßgebend davon ab, welchen Weg der Stifter für die Errichtung seiner Stiftung wählt. Hierbei ist er in seinem Ermessen frei. Es stehen ihm die Möglichkeiten der Stiftungserrichtung unter Lebenden oder von Todes wegen zur Verfügung. Der Umstand, ob eine Stiftung lebzeitig oder durch Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Organisation und Satzungsgestaltung bei der Doppelstiftung

Rz. 120 Da der Stifter in der Regel sicherstellen will, in beiden Stiftungen den größtmöglichen Einfluss ausüben zu können, sind die Führungs- und Aufsichtsgremien beider Stiftungen häufig personell miteinander verflochten. Aus steuerlicher Sicht ist allerdings bei der Regelung der Gremienbesetzung darauf zu achten, dass die Führung der Tochtergesellschaft nicht mit der der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / A. Einleitung

Rz. 1 In den vergangenen Jahren hat die Rechtsform der selbstständigen Stiftung bürgerlichen Rechts stetig an Bedeutung gewonnen. So hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland bis Ende 2023 mit knapp 25.777 angegeben.[1] In der rechtsgestaltenden Beratung bietet sich die Stiftung bei der Regelung der Vermögensnachfolge oft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / cc) Sicherung des Gleichlaufs von Erb- und Gesellschaftsrecht

Rz. 111 Ein besonderer Vorteil der Stiftung liegt in ihrer "Unsterblichkeit". Im Gegensatz zu einer natürlichen Person ist eine Stiftung grundsätzlich darauf ausgelegt, dauerhaft zu existieren und ihren Zweck generationenübergreifend zu verfolgen. Dementsprechend stellt sich für die Stiftung eher selten die Frage nach den Rechtsfolgen ihres "Ablebens", was insbesondere für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / IV. Stiftungsverfassung

Rz. 90 Neben einem Stiftungszweck und einem für die Zweckverfolgung ausreichenden Vermögen benötigt jede rechtsfähige Stiftung einen Vorstand, § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 BGB (§ 81 Abs. 1 Nr. 1a BGB n.F.; zudem sind Regelungen zum Stiftungsvorstand jetzt auch noch im § 84 Abs. 1 BGB n.F. festgehalten). Bei lebzeitig errichteten Stiftungen kann der Stifter durch eine entsprechende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftungsvermögen

Rz. 16 Ein weiteres wesentliches Element der Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Erst das Stiftungsvermögen als "materielle Basis" ermöglicht es der Stiftung, ihren Zweck zu verfolgen und zu erfüllen. Im Unterschied zum Verein, der bei der Zweckverfolgung auf "personelle Mittel" in Form seiner Mitglieder zurückgreifen und damit auch ohne eigenen Vermögenseinsatz den Zweck de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Stiftungsorganisation

Rz. 22 Als letztes wesentliches Element der Stiftung ist die Stiftungsorganisation zu nennen.[59] Durch sie wird der Stiftung die notwendige Handlungsfähigkeit ermöglicht.[60] Der Begriff der Stiftungsorganisation findet sich nicht expressis verbis in den §§ 80–89 BGB. Auch in der neuen Fassung findet sich das Wort Stiftungsorganisation nicht explizit wieder, gleichwohl ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / I. Stiftungserrichtung und Vermögenszusammensetzung

Rz. 75 Soll eine Stiftung als Instrument zum Erhalt von Familienvermögen eingesetzt werden, sollte vorab geprüft werden, wie sich das zu erhaltene Vermögen überhaupt zusammensetzt. Die Stiftung muss mit dem übertragenen Vermögen ausreichend Ertrag erwirtschaften können, um den jeweiligen Stiftungszweck überhaupt verfolgen zu können. Dass das Stiftungsvermögen nach Art und Hö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Begriff der Doppelstiftung

Rz. 115 Unter einer Doppelstiftung wird eine Konstruktion verstanden, bei dem sowohl eine gemeinnützige Stiftung als auch eine privatnützige Familienstiftung an einem Unternehmen beteiligt sind.[214] Beide Stiftungen sind also Gesellschafter desselben Unternehmens.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / e) Bürgerstiftungen

Rz. 68 Eine in Deutschland noch junge Erscheinungsform der Stiftung ist die sog. Bürgerstiftung.[167] Bei Bürgerstiftungen handelt es sich um Initiativen nach dem Vorbild der US-amerikanischen "Community Foundations". Die Grundlage der Bürgerstiftung bildet der Gedanke, dass die Stiftung von Bürgern für Bürger zur Förderung bestimmter Zwecke gebildet werden kann. So soll jed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Wesensmerkmale

Rz. 5 Ausgehend von der oben genannten Definition des Stiftungsbegriffes, wonach die Stiftung eine rechtsfähige, nicht verbandsmäßig organisierte juristische Person ist, die bestimmte per Stiftungsgeschäft festgelegte Zwecke mit Hilfe eines Vermögens verfolgt, das diesen Zwecken dauerhaft gewidmet ist,[14] beinhaltet diese Definition, dass die wesentlichen Merkmale einer Sti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Familienstiftungen

Rz. 59 Die Familienstiftung ist keine besondere Form der Stiftung, sondern letztendlich eine Anwendungsvariante der Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 80 ff. BGB [129] und nach h.M. zulässig.[130] Mitunter wird sie gar als "Prototyp der privaten Stiftung" bezeichnet, obwohl ihre Spezifizierung im Einzelnen umso schwerer fällt.[131] Eine einheitliche Begriffsdefiniti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / B. Formen von Stiftungen

I. Allgemeines Rz. 2 Im Juni 2021 wurde vom Deutschen Bundestag eine umfassende Reform des Stiftungsrechts durch die Einführung eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen.[3] An die Stelle der bisherigen neun Paragrafen der §§ 80–88 BGB treten insgesamt 36 weitgehend neugefasste Regelungen. Die große Zahl der Änderungen erklärt sich vor allem mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Dauerhafte Versorgung der Familie

Rz. 85 Geht es dem Stifter vorrangig um die Sicherstellung der Versorgung bestimmter Familienmitglieder, kann diese Motivation auch bei der Wahl des Errichtungszeitpunkts eine Rolle spielen. Gerade, wenn es um die Absicherung der Familie nach dem eigenen Tod geht, bietet es sich an, die Stiftung durch letztwillige Verfügung als Stiftung von Todes wegen zu errichten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungserrichtung unter Lebenden

Rz. 41 Ist im Stiftungsgeschäft bestimmt, dass die Stiftung bereits zu Lebzeiten des Stifters entstehen soll und werden Stiftungsgeschäft und Satzung zu Lebzeiten bei der zuständigen Stiftungsbehörde zum Zwecke der Anerkennung eingereicht, so handelt es sich um eine Stiftungserrichtung unter Lebenden (das Stiftungsgeschäft unter Lebenden wird im § 81 Abs. 1–3 BGB n.F. gerege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / aa) Erhaltung des Unternehmens

Rz. 103 Die Übertragung von Unternehmensanteilen eines Familienunternehmens auf eine Stiftung bietet dem Unternehmensinhaber den wohl größtmöglichen Schutz vor einer ungewollten Zerschlagung, Veräußerung oder sonstigen Änderung des Unternehmens: Durch die (Allein-)Gesellschafterstellung der Stiftung muss bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen stets der in der Stiftung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Konkretisierung des Stiftungszwecks

Rz. 88 Gemäß § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 BGB (§ 81 Abs. 1 Nr. 1a BGB n.F.) muss die Stiftungssatzung Regelungen "über den Zweck" der Stiftung enthalten. Hier reicht es nicht aus, lediglich den Stiftungszweck (z.B. Förderung von Wissenschaft und Forschung) zu benennen. Erforderlich ist vielmehr auch, Angaben dazu zu machen, wie der Stiftungszweck konkret verwirklicht werden soll (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch Einsatz von Stiftungen

A. Einleitung Rz. 1 In den vergangenen Jahren hat die Rechtsform der selbstständigen Stiftung bürgerlichen Rechts stetig an Bedeutung gewonnen. So hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland bis Ende 2023 mit knapp 25.777 angegeben.[1] In der rechtsgestaltenden Beratung bietet sich die Stiftung bei der Regelung der Vermögens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / f) Besteuerung der Doppelstiftung

Rz. 125 Die gemeinnützige Stiftung ist gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, möglichst viele Vermögensanteile an der Kapitalgesellschaft auf die gemeinnützige Stiftung zu übertragen. Die Erbschaftsteuerfreiheit der gemeinnützigen Stiftung schont zugleich die Kapitalbasis des Unternehmens. Die (privatn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Konstrukt der Doppelstiftung

Rz. 114 Setzt man die Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge ein, so übernimmt sie im Ergebnis die Position der gesetzlichen oder gewillkürten Erben des Eigentümers. Die Familienmitglieder kommen nur noch als Destinatäre der Stiftung in den Genuss der Unternehmenserträge, ohne direkten Zugriff auf das Unternehmensvermögen zu haben. Durch eine entsprechende Besetzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Funktionsweise der Doppelstiftung

Rz. 117 Die Besonderheit der Konstruktion der Doppelstiftung liegt in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Beteiligungsrechte der beiden Stiftungsgesellschafter. Üblicherweise wird die Doppelstiftung so errichtet, dass die privatnützige Familienstiftung – aus erbschaftsteuerrechtlichen Gründen – nur eine geringe Beteiligung am Gesellschaftsvermögen erhält. Gleichzeitig üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Zulässige Stiftungszwecke

Rz. 86 Gemäß § 81 Abs. 1 S. 3 BGB (§ 81 Abs. 1 Nr. 1a BGB n.F.) muss die Stiftung durch das Stiftungsgeschäft eine Satzung erhalten, die neben Regelungen über den Namen, den Sitz, das Vermögen und die Bildung des Vorstands auch eine Regelung über den Zweck der Stiftung enthält. Auch § 80 Abs. 1 S. 1 BGB n.F. nennt in seiner Definition der Stiftung als Voraussetzung das Vorha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / e) Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft

Rz. 122 Das Beteiligungsunternehmen der Doppelstiftung kann grundsätzlich in der Rechtsform einer Personengesellschaft[218] oder einer Kapitalgesellschaft betrieben werden. Soll das operativ tätige Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt werden, empfiehlt sich in der Regel die Wahl einer GmbH,[219] da sie aufgrund der weitreichenden Satzungsautonomie stark personalistisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / bb) Schutz vor Liquiditätsabfluss

Rz. 107 Durch die Übertragung von Unternehmensanteilen auf eine Stiftung kann das Unternehmen weiterhin vor ungewollten Mittelabflüssen geschützt werden, die regelmäßig drohen, wenn Ehegatten oder Abkömmlinge güter- oder erbrechtliche Ausgleichsansprüche realisieren wollen. Durch die Anteilsübertragung kann der Stifter sein Unternehmen endgültig aus seiner eigenen Vermögenss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftungserrichtung von Todes wegen

Rz. 44 Die Möglichkeit einer Stiftungserrichtung von Todes wegen ist ausdrücklich im Gesetz geregelt, § 83 BGB (nach der Stiftungsrechtsreform nicht in einer eigenen Norm genannt, durch § 80 Abs. 2 S. 2 und § 81 Abs. 4 BGB n.F. wird die Zulässigkeit aber ersichtlich). Demnach obliegt es dem Stifter, das Stiftungsgeschäft in Form einer Verfügung von Todes wegen festzuhalten. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Verbrauchsstiftung, § 80 Abs. 2 S. 2 BGB

Rz. 34 Durch die Einfügung des neuen S. 2 in § 80 Abs. 2 BGB durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013[83] wurde die bis dahin umstrittene Frage, ob eine Verbrauchsstiftung zulässig ist, positiv beantwortet.[84] Unter einer Verbrauchsstiftung versteht man eine Stiftung, die auf einen Vermögensverzehr im Zuge der Zweckverfolgung ausgerichtet ist. Die Verbrauch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Privatnützige Stiftungszwecke

Rz. 87 Da das geltende Recht grundsätzlich jeden Zweck zulässt, den das Gesetz nicht verbietet,[186] sind auch rein privatnützige Familienstiftungen zulässig. Ein rein gemeinnütziger Zweck ist nicht erforderlich.[187] Unter einer Familienstiftung ist eine Stiftung zu verstehen, deren Zweck ausschließlich oder zumindest überwiegend dem Interesse einer bestimmten oder mehrerer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / II. Stiftermotivation

Rz. 82 Nach der Ertragskalkulation sollte weiterhin klar sein, welches Ziel der Stifter vorrangig mit der Stiftungsgründung erreichen will. In der Regel sind dies vor allem die nachfolgenden drei Ziele:[180]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Kapitalstiftungen

Rz. 78 Kapitalstiftungen sind Stiftungen, die mit einem bestimmten Geldbetrag ausgestattet werden. Soll die Stiftung als reine Kapitalstiftung errichtet werden, wird die o.g. Ertragskalkulation recht einfach durchzuführen sein, da man anhand der jeweiligen Markt- und Zinsgegebenheiten relativ schnell abschätzen können wird, welche durchschnittliche Rendite sich mit dem jewei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / D. Fazit

Rz. 131 Die Familienstiftung kann ein sehr effektives Instrument zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung von Familienvermögen darstellen. Insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge bietet die Stiftung als Beteiligungsträger viele Möglichkeiten, den Erhalt und die Fortführung des Unternehmens abzusichern.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Rechtsformbedingte Unterscheidungen

a) Selbstständige Stiftung Rz. 31 Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts wird im allgemeinen Sprachgebrauch regelmäßig als "selbstständige Stiftung" bezeichnet.[76] Mit der Anerkennung als rechtsfähige Stiftung durch die Stiftungsaufsicht (§ 80 Abs. 2 BGB n.F.) erlangt die selbstständige Stiftung ihre Rechtsfähigkeit und ist ab diesem Zeitpunkt alleinige Trägerin d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Bewahrung des Familienvermögens

Rz. 84 Soll mit der Stiftung der dauerhafte Vermögenserhalt sichergestellt werden, ist es zunächst ratsam, in der Stiftungssatzung eine entsprechende Vermögenserhaltungspflicht zu regeln. Fehlt eine solche Regelung, kann sich ansonsten die Frage stellen, ob der Verbrauch des Stiftungsvermögens bis hin zu seinem vollständigen Verzehr zulässig sein soll. Seit das Ehrenamtsstär...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / III. Bestimmung des Stiftungszwecks

1. Zulässige Stiftungszwecke Rz. 86 Gemäß § 81 Abs. 1 S. 3 BGB (§ 81 Abs. 1 Nr. 1a BGB n.F.) muss die Stiftung durch das Stiftungsgeschäft eine Satzung erhalten, die neben Regelungen über den Namen, den Sitz, das Vermögen und die Bildung des Vorstands auch eine Regelung über den Zweck der Stiftung enthält. Auch § 80 Abs. 1 S. 1 BGB n.F. nennt in seiner Definition der Stiftung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / I. Allgemeines

Rz. 2 Im Juni 2021 wurde vom Deutschen Bundestag eine umfassende Reform des Stiftungsrechts durch die Einführung eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen.[3] An die Stelle der bisherigen neun Paragrafen der §§ 80–88 BGB treten insgesamt 36 weitgehend neugefasste Regelungen. Die große Zahl der Änderungen erklärt sich vor allem mit dem Ziel der Refo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Pflichtteilsrechtliche Motivation

Rz. 83 Wenn es bei der Stiftungserrichtung vorrangig um die Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen geht, bleibt nur die lebzeitige Stiftungserrichtung, da sich etwaige Pflichtteilsansprüche nach dem Nachlassbestand zum Stichtag des Erbfalls richten und für Pflichtteilsergänzungsansprüche grundsätzlich die Schenkungen der letzten ze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Motive für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung

Rz. 1 Das Schicksal des Nachlasses nach dem Ableben des Erblassers und die Frage, inwieweit die von ihm in einer letztwilligen Verfügung getroffenen Anordnungen befolgt werden, hängen von dem Verhalten der Erben bzw. Vermächtnisnehmer ab. Oft haben Erblasser den Wunsch, auf das Schicksal des Nachlasses nach ihrem Tod über einen bestimmten Zeitraum noch Einfluss zu nehmen (z....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Risiken für das Familie... / F. Risiken durch "Verschwendung" des Familienvermögens

Rz. 31 Manche Familienmitglieder müssen auch vor sich selbst geschützt werden, damit sie das möglicherweise über Generationen hinweg aufgebaute Familienvermögen nicht durch übermäßigen Konsum in kurzer Zeit aufbrauchen. Oft kann die "Verschwendung" des Familienvermögens schon durch die Einbringung der relevanten Vermögenswerte in einen Familienpool ausreichend verhindert wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögenserhalt durch V... / c) Übertragung von Geschäftsanteilen als Gegenleistung

Rz. 19 Schwierig sind die Fragen zu beantworten, wie die Übertragung von Geschäftsanteilen zu bewerten ist, wenn sie etwa als "Gegenleistung" für einen Erbverzicht erfolgt. Wenngleich man in der Rechtsprechung zunächst davon ausging, dass auch insoweit eine unentgeltliche Zuwendung vorliegt, ist vom BGH dann doch im Einzelfall eine nur noch gemischte Schenkung angenommen wor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zu nicht rechtsfähige... / a) Definitionen

Rz. 2 Die Bestimmung, wer als leistender Unternehmer anzusehen ist, wenn mehrere Personen im Rahmen von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit ausüben, bereit immer wieder Schwierigkeiten. Rz. 3 Dabei sind die – allerdings nur deklaratorisch wirkenden – Regelungen des § 14a AO zu berücksichtigen. Nach dessen Abs. 1 handelt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Familienstrategie und ... / b) "Wer übernimmt welche Aufgabe?"

Rz. 46 Wie will und kann die Familie künftig sich selbst und ihr Unternehmen führen? Wie balanciert sie diesbezüglich die unterschiedlichen Interessen? Was verlangen Fremdmanagement, gemischte Führung oder die operative Führung durch Familienmitglieder an Kooperationsfähigkeit und an Qualifikationen? Oder trifft die Familie diese Entscheidung nach anderen Prinzipien (Präsenz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1 Rechtsträger

Rechtsübergang erforderlich Im Grunderwerbsteuerrecht spielt der Begriff des Rechtsträgers eine entscheidende Rolle. Nur wenn ein Grundstück von einer Rechtsperson auf eine andere übergeht, d. h. ein Wechsel des Rechtsträgers stattfindet, kann Grunderwerbsteuer entstehen. Wer ist Rechtsträger? Grunderwerbsteuerliche Rechtsträger sind natürliche Personen, Gesamthandsgemeinschaften...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allgem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.2 Fehlerhafte Bezeichnung

Rz. 99 Der Arbeitnehmer muss den Beklagten, d.h. seinen Arbeitgeber, zutreffend angeben. Eine Kündigungsschutzklage gegen einen Dritten wahrt die Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG nicht. Rz. 100 Für die Beurteilung, ob eine falsche Partei verklagt ist, kommt es nicht nur auf deren formale Bezeichnung im Rubrum der Klageschrift an. Entscheidend ist die rechtliche Identität zwis...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Sonstige Rechtsformen

Rz. 8 Für die eG sind sämtliche Mitglieder eines Vorstands unterzeichnungspflichtig.[1] Dies gilt auch für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder. Rz. 9 Unternehmensverbundene Stiftungen haben im unternehmerischen Bereich die handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten einzuhalten. Damit ist von sämtlichen Vorständen einer Stiftung eine Unterzeichnung zu fordern. Das gilt auch fü...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 335b HGB wurde durch das KapCoRiLiG[1] eingeführt. Nach § 335b HGB gelten die Strafvorschriften der §§ 331–333a HGB, die Bußgeldvorschriften des § 334 HGB und die Ordnungsgeldvorschriften des § 335 HGB, die nach dem Wortlaut dieser Vorschriften nur für KapG gelten, auch für oHG und KG i. S. d. § 264a HGB. Dies bedeutet, dass Personenhandelsgesellschaften, Stiftungen ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.2 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 63 Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen folgt aus der Systematik der Trennung von Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz 8 ff.) und dem Stichtag der Bilanzaufstellung (§ 243 Rz 33, § 264 Rz 43) i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sowie § 252 Nr. 4 Hs. 1 HGB. Wenngleich es bei kl...mehr