Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Grundbesitzwerte

Rz. 8 Wird Grundvermögen oder ein teilweise zu betrieblichen Zwecken genutztes Grundstück erworben, ist gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG der jeweilige Grundbesitzwert gesondert festzustellen. Das Grundvermögen umfasst nach § 176 Abs. 1 BewG neben dem Grund und Boden, den Gebäuden und sonstigen Bestandteilen sowie Zubehör auch Erbbaurechte sowie Wohnungs- und Teileigentum,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Die Abgrenzung der Vermögenssphären bei den sonstigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 2)

Rz. 35 Die Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts (dazu gehören die rechtsfähige Vereine), den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen, gehören, bilden gem. § 97 Abs. 2 BewG einen Gewerbebetrieb, soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) dienen. Anders...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3c Schweiz / 2 Erbschaftsteuerrecht

Rz. 10 Anders als in Deutschland ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht landesweit einheitlich. Jeder Kanton kann selbst über die Ausgestaltung dieser Steuern entscheiden. Dies führt dazu, dass die Belastung zum Teil sehr unterschiedlich ist. In zwei Kantonen (Schwyz und Obwalden) existiert weder eine Erbschaftsteuer noch eine Schenkungsteuer. In allen übrigen Kantonen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 23 Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen wurde am 12. Oktober 2006 von beiden Staaten unterzeichnet. Gemäß Art. 19 des DBA Deutschland/Frankreich sind die darin enthaltenen Bestimmungen auf Erbschaften von Personen anwendbar, die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vertikaler Verlustausgleich

Tz. 6 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verluste, die in verschiedenen Einkunftsarten entstanden sind, können (seit dem 01.01.2004) grundsätzlich uneingeschränkt mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (sog. vertikaler Verlustausgleich). Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) wegen Förderung steuerbegünstigter Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Modellbeschreibung

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Erbbaugrundstückskoeffizient werden von den Gutachterausschüssen ermittelt und im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Dabei beschreiben die Gutachterausschüsse grundsätzlich unter welchen Modellannahmen und Rahmenbedingungen des Grundstücksmarkts die Ermittlung der Erbbaugrundstückskoeffizient vorgenommen worden ist. Rz. 38 [Autor/Stand] Der Ansat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 § 1 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl 1920, 393) erklärte alle jur Pers d öff Rechts als unbeschr kstpfl. Durch die Vorschriften über persönliche Befreiungen (s § 2 KStG 1920) und über sachliche Befreiungen (s § 6 KStG 1920) erfolgte jedoch eine Freistellung von der StPflicht. So waren nach § 2 Nr 1 KStG 1920 ua das Reich, die Länder, die Gemeinden...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die unentgeltliche Übertragung eines Vermögensgegenstandes ist grds. auch dann steuerpflichtig, wenn es sich um eine Rückübertragung bzw. Rückschenkung handelt. Auch ändert sich durch die Rückschenkung grds. nichts an der Steuerpflicht der ursprünglichen Übertragung. Diesem häufig unbilligen Ergebnis hilft die Vorschrift des § 29 ErbStG für bestimmte Fälle ab. § 29 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Satz 2

Weitere Voraussetzung ist,... Rz. 516 [Autor/Stand] Auskunftserteilung als weitere Voraussetzung. Die einleitenden Worte von § 8 Abs. 2 Satz 2 ("[w]eitere Voraussetzung ist") stellen klar, dass neben den in § 8 Abs. 2 Satz 1 genannten Tatbestandsvoraussetzungen auch die in § 8 Abs. 2 Satz 2 genannten Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um den Gegenbeweis führen zu können. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 11. Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften – Abs. 1 Nr. 8 (Einkünfte ausschließlich aus aktivem Erwerb)

Rz. 281 [Autor/Stand] Neuregelung durch UntStFG. § 8 Abs. 1 Nr. 8 ist durch das UntStFG[2] neu eingefügt worden. Die Vorschrift ist erstmals auf Beteiligungserträge anzuwenden, die eine ausländische Zwischengesellschaft in einem Wirtschaftsjahr erzielt, das nach dem 31.12.2000 begonnen hat (§ 21 Abs. 7 Satz 4). Für Beteiligungserträge, die in ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 2.1 Grundlegendes

Rz. 2 Der IASB ist unter dem Dach der IFRS-Stiftung parallel zu dem International Sustainability Standards Board (ISSB) eine unabhängige privatrechtliche Organisation mit dem Ziel der Harmonisierung der Rechnungslegungsgrundsätze, das durch die Umstrukturierung der Gesamtorganisation IASC (International Accounting Standards Committee) im Jahr 2001 mit der Erarbeitung und Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Vorstandsmitglieder werden regelhaft auf der Grundlage eines Dienstvertrags (§ 611 Abs. 1 BGB) tätig (hierzu z. B. BSG, Beschluss v. 11.12.2019, B 6 A 1/19 B). Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein (§ 611 Abs. 2 BGB). Bei der Statusbeurteilung ist regelmäßig vom Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen auszugehen, den die V...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Bauherren und Wohnungsunternehmen Antragsberechtigt sind grundsätzlich private und institutionelle Bauherren sowie Wohnungsunternehmen, die in Bremen Mietwohnraum schaffen oder bestehenden Wohnraum modernisieren. Auch Genossenschaften, Stiftungen und andere juristische Personen können einen Antrag stellen, wenn sie den geförderten Wohnraum langfristig vermieten und die Bindun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R; hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2019, L 7 BA 704/18; LSG Hessen, U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 EStG oder § 1a EStG

Die Ehegattenveranlagung ist nur möglich, wenn beide Ehegatten nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. § 1 Abs. 1 EStG: Bei der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG ist ein Wohnsitz nach § 8 AO bzw. ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S.d. § 9 AO im Inland notwendig[34]. Zudem können in der Schweiz lebende Grenzgänger Zusammenve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von nicht eheli... / 1.2 Verdopplung von Freibeträgen

Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich bestimmte Freibeträge, die im Rahmen einer Einzelveranlagung für Alleinstehende nur einfach abgezogen werden können: der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR auf 2.000 EUR[1]; die Höchstbeträge für Parteispenden, und zwar sowohl die Steuerermäßigung von 50 % der Ausgaben[2] (1.650 statt 825 EUR) als auch der zusätzliche Spendenabzug von...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zertifizierung nach DIN 77700 / 2 Bedeutung der DIN 77700 aus der Sicht des DIN

Die Dienstleistungsnorm DIN 77700 "Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine" enthält die Anforderungen an Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, an deren interne Abläufe und Ausstattung und vor allem an die dort tätigen Beratungsstellenleiter. Am 14.1.2003 konstituierte sich der Arbeitsausschuss 039-04-18 AA "Lohnsteuerhilfe-Dienstleistungen" im Normenausschuss Geb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.5 Fraktionen oder Parteien

Fraktionen zählen nicht zu den öffentlichen Arbeitgebern und stehen nicht dem Bund, den Ländern, den Gemeinden sowie den Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts i. S. v. § 358 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB III gleich. Sie sind daher als Arbeitgeber grundsätzlich insolvenzgeldumlagepflichtig. Fraktionen können dann von der Insolvenzgeldumlagepflicht aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Rechtsformneutralität

Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellten Diplom-Psychologen entsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für die heilberuflichen Umsätze im Bereich der Humanmedizin beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL . Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgefü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.1 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 49 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UmwStG fallen unstreitig die folgenden Übertragungen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG in den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG: die Verschmelzung i. S. d. § 2 UmwG sowie die Aufspaltung und Abspaltung i. S. d. § 123 Abs. 1, 2 UmwG von Personen- oder Partnerschaftsgesellschaften auf eine Personengesellschaft oder ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG)

Rz. 198 § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG unterscheidet für die Steuerbefreiung der genannten Leistungen subjektiv nach der Art der Einrichtung, die die betreffende Leistung erbringt. Die Steuerbefreiung – einer dem Grunde nach begünstigten Leistung (Krankenhausbehandlung usw.) – ist nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG ohne weitere Voraussetzungen anwendbar, wenn die Leistung von ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Unselbstständige Stiftung

Rz. 32 Von der selbstständigen Stiftung ist die unselbstständige Stiftung, die als Pendant zur rechtsfähigen Stiftung auch als nicht-rechtsfähige Stiftung bezeichnet wird, zu unterscheiden. Wie bei der rechtsfähigen Stiftung sind auch bei der nicht-rechtsfähigen Stiftung der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und die Stiftungsorganisation wesentliche Elemente.[77] Anders ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Rechtsfähige Stiftung als Leitgedanke

Rz. 30 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts stellt das Leitbild aller Stiftungen dar.[75] Als standardisierte Erscheinungsform fällt sie als Musterbeispiel unter den zuvor definierten Stiftungsbegriff. Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts ist abzugrenzen von der öffentlich-rechtlichen Stiftung, welche maßgebend durch den öffentlich-rechtlichen Status einer Stiftu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftung als Unternehmensträger

Rz. 99 Die rechtsfähige Stiftung hat sich in der Praxis nicht als Rechtsform für das Betreiben von Unternehmen durchgesetzt.[198] Als bekanntestes Beispiel eines Unternehmens, das zunächst in der Rechtsform der Stiftung betrieben wurde, wird regelmäßig die im Jahre 1889 von dem bekannten Physiker Ernst Abbe errichtete Carl-Zeiss-Stiftung in Jena genannt.[199] Seit 1891 war d...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Selbstständige Stiftung

Rz. 31 Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts wird im allgemeinen Sprachgebrauch regelmäßig als "selbstständige Stiftung" bezeichnet.[76] Mit der Anerkennung als rechtsfähige Stiftung durch die Stiftungsaufsicht (§ 80 Abs. 2 BGB n.F.) erlangt die selbstständige Stiftung ihre Rechtsfähigkeit und ist ab diesem Zeitpunkt alleinige Trägerin des Stiftungsvermögens und ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Tauglichkeit der Stiftung als Unternehmensinhaberin

Rz. 98 Wenn ein Unternehmen in eine Stiftung überführt werden soll, bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten an, wie das Unternehmen übertragen wird:mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Unternehmensverbundene Stiftung

Rz. 97 Die "unternehmensverbundene Stiftung" bildet keinen eigenständigen Stiftungstypus. Die Bezeichnung gibt lediglich zu verstehen, dass es sich um eine Stiftung handelt, zu deren Vermögen ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört.[195] Die in der Literatur verwendete Terminologie ist dabei nicht einheitlich,[196] sodass man neben dem Begriff der "unternehm...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / (2) Stiftung als Inhaberin von Kapitalgesellschaftsanteilen, insbesondere von GmbH-Anteilen

Rz. 113 Die Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen stellt sich in der Regel etwas einfacher dar. Im Gegensatz zu Personengesellschaftsanteilen fallen Kapitalgesellschaftsanteile im Erbfall zunächst stets in den Nachlass, ohne dass dies durch gesellschaftsvertragliche Regelungen abbedungen werden könnte.[213] Im Ergebnis entfällt damit aber lediglich die Problematik einer...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 6. Besondere Erscheinungsformen der privatrechtlichen Stiftung

Rz. 53 Wie bereits dargelegt, gehen die stiftungsrechtlichen Regelungen in den §§ 80–88 BGB nicht von unterschiedlichen Stiftungsformen aus, vielmehr regelt das BGB das Grundmodell einer Stiftung, welches auch als eine sog. Einheitsstiftung bezeichnet wird. In der Praxis und dem Stiftungsrecht der einzelnen Länder sind jedoch verschiedene Arten der privatrechtlichen Stiftung...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftung als Beteiligungsträger

Rz. 102 Auch wenn sich die Stiftung als Rechtsform nicht dazu eignet, ein Unternehmen unmittelbar als "Stiftungsunternehmen" fortzuführen, kann man sie doch recht unproblematisch als Beteiligungsträger einsetzen. Überträgt man ihr Unternehmensanteile, ändert sich lediglich die Inhaberschaft des Unternehmens, ohne dass hiervon das Unternehmen selbst tangiert wird. Im Gegensat...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / (1) Stiftung als Inhaberin von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 112 Die Stiftung bürgerlichen Rechts kann als juristische Person problemlos Inhaberin von Anteilen an Personengesellschaften sein.[210] Bei Personengesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage, was mit der Gesellschaft im Falle des Ausscheidens des Gesellschafters durch Tod geschehen soll. Die Gesellschaftsverträge enthalten daher regelmäßig Bestimmungen zur Fortführu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Anerkennung der Stiftung

Rz. 27 Mit Art. 3 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wird zum 1.1.2026 ein Stiftungsregister (§§ 82b–82d BGB n.F.) eingeführt, dessen Einzelheiten durch die §§ 1–20 des Stiftungsregistergesetzes (StiftRG) geregelt werden. Diese Übergangszeit soll genutzt werden, um die noch notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen für den Aufbau und den Bet...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Sammler-Stiftung

Rz. 80 Ebenso wie bei Immobilien-Stiftungen muss auch bei Sammler-Stiftungen geschaut werden, ob die jeweilige Sammlung als Zweckvermögen oder als Anlagevermögen eingebracht wird. Geht es um den Erhalt der Sammlung, eignet sich ein Stiftungskonstrukt nur, wenn entweder mit dem Zweckvermögen ausreichend Ertrag erwirtschaftet werden kann oder weiteres Vermögen eingebracht wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / g) Regelung der Gewinnverteilung zwischen Familien- und gemeinnütziger Stiftung

Rz. 128 Da durch die Familienstiftung regelmäßig auch die Versorgung der Stifterfamilie abgesichert werden soll, bedarf es einer Regelung über die Verteilung des von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Gewinns. In der Regel wird eine von den Beteiligungsquoten abweichende Gewinnverteilungsabrede zugunsten der Familienstiftung vereinbart. Dies wirft steuerrechtliche Frag...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Unternehmensverbundene Stiftungen

Rz. 62 Bereits auf den ersten Blick wirft das Stichwort unternehmensverbundener Stiftungen Fragen bzgl. der Begrifflichkeit, ihres Typus und ihrer maßgeblichen praktischen Relevanz auf. Als ein besonderer Anwendungstypus der Stiftung im Sinne des BGB ist allen unternehmensverbundenen Stiftungen gemein, dass sie durch eine besondere Zwecksetzung, Vermögensausstattung und mitu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Kommunale Stiftungen

Rz. 56 In einem Großteil der Landesstiftungsgesetze ist auch die kommunale Stiftung oder örtliche Stiftung als Stiftungstypus geregelt.[123] Kommunale Stiftungen im Sinne der Stiftungsgesetze sind solche Stiftungen, die eine Zuordnung zu einer kommunalen Körperschaft erfahren haben, deren Zweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben der Körperschaften liegt und die ihre Verwalt...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Kirchliche Stiftungen

Rz. 54 Eine Sonderform von Stiftungen stellen die kirchlichen Stiftungen dar.[117] Nach der gesetzlichen Regelung des § 80 Abs. 3 S. 1 BGB (welcher grundsätzlich dem § 88 S. 1 BGB n.F. entspricht, der besagt, dass die Vorschriften der Landesgesetze über die kirchlichen Stiftungen unberührt bleiben, insbesondere die Vorschriften zur Beteiligung, Zuständigkeit und Anfallsberec...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / C. Wann ist der Einsatz von Stiftungen sinnvoll?

Rz. 71 Stiftungen können für den Zweck des Vermögenserhalts vor allem dann interessant sein, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, auf die das Vermögen übertragen werden könnte oder wenn eine bestimmte Vermögensnachfolge nicht gewünscht wird. Weiterhin kann es sinnvoll sein, einzelne Vermögenswerte aus einer potenziellen Erbmasse herauszunehmen, um sicherzustellen, dass die...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 4. Unternehmens-Stiftungen

Rz. 81 Ein besonderes Anwendungsfeld für Stiftungskonstruktionen sind Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Der Erhalt eines Unternehmens kann durch Übertragung auf eine Stiftung sehr effektiv abgesichert werden. Zum einen gewährleistet das auf die Stiftung übertragene Unternehmen – unterstellt es ist wirtschaftlich gesund – einen dauerhaften Ertrag. Zum anderen ist mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 5. Stiftungen des öffentlichen Rechts

Rz. 48 Die Anzahl der Stiftungen des öffentlichen Rechts ist geringer als die der Stiftungen des bürgerlichen Rechts.[108] Dennoch übernehmen sie in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Bisweilen erreichen sie eine beachtliche Größe. Sie nehmen dabei einen hohen Stellenwert ein und erlangen Anerkennung in der Gesellschaft.[109] Rz. 49 Definiert wird die Stiftung des öffentli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / V. Stiftung und Unternehmensnachfolge

Rz. 96 Die Vorbereitung und Umsetzung der Vermögensnachfolge im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt für viele Unternehmer eine besondere Herausforderung dar. Gerade im unternehmerischen Bereich treffen eine Vielzahl, zum Teil auch gegenläufige Interessen des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens als solchem aufeinander: Der Unternehmer und Unternehmensinhabe...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Immobilien-Stiftungen

Rz. 79 Stiftungen mit Immobilienvermögen sind nicht so weit verbreitet wie reine Kapitalstiftungen. Bei der Immobilien-Stiftung ist zu unterscheiden, ob die Immobilie als "Zweckvermögen" oder als "Anlagevermögen" übertragen wurde. Soweit es sich um reines "Zweckvermögen" handelt, wird die Stiftung erfahrungsgemäß keinen Ertrag erwirtschaften können, sondern im Gegenteil zusä...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / II. Erscheinungsformen von Stiftungen

Rz. 29 Unter dem doch allgemein gehaltenen Oberbegriff der Erscheinungsformen einer Stiftung verbergen sich mitunter unterschiedlichste Stiftungstypen.[74] Es gibt verschiedene Kriterien, die Erscheinungsformen untereinander abzugrenzen. Von dem gesetzlichen Grundmodell der privatrechtlichen Stiftung ausgehend, ist zunächst eine rechtsformbedingte Unterscheidung vorzunehmen....mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungszweck

Rz. 6 Der Stiftungszweck ist das bestimmende und zentrale Element der Stiftung.[18] Er konkretisiert den Stifterwillen, was unmittelbar dazu führt, dass der Stiftungszweck die "Marschroute" der Stiftung vorgibt. Der Stiftungszweck bildet insoweit die Leitlinie für die gesamte künftige Stiftungstätigkeit.[19] Mitunter wird deshalb auch zutreffend vom Stiftungszweck als die "S...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Zweck der Doppelstiftung

Rz. 116 Da die privatnützige Familienstiftung nicht die steuerlichen Vorteile der gemeinnützigen Stiftung genießt, verknüpft man die privatnützige mit einer gemeinnützigen Stiftung, um die Vermögensnachfolge insoweit steuerlich zu optimieren, als man die steuerlichen Vorteile der gemeinnützigen Stiftung zu nutzen versucht.mehr