Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Stiftung

Rz. 1043 Bei der Stiftung & Co. KG handelt es sich um eine KG, bei der eine Stiftung die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt.[1421] Schätzungen zufolge bestehen heute in Deutschland ca. 100 Unternehmen, die in der Rechtsform der Stiftung & Co. KG geführt werden.[1422] Beispielemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Mittel einer öffentlichen Stiftung (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 375 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach H 3.11 EStH 2021 "öffentliche Stiftung" liegt eine "öffentliche Stiftung" unter folgenden drei alternativen Voraussetzungen vor (glA FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): die Stiftung ist selbst juristische Person des öffentlichen Rechts; das Stiftungsvermögen steht im Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; die Sti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Beschränkung auf Leistungen aus dem Programm "Humanitäre Soforthilfe" bzw aus der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen"

Rn. 2575 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 69 EStG stellt nicht jede beliebige Leistung an durch Blut oder Blutprodukte HIV-Infizierte oder an AIDS erkrankte Personen steuerfrei. Sie sind nur dann steuerfrei, wenn es sich um Leistungen aus der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" handelt. Rn. 2576 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die rechtsfähi...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Stiftungen im unternehmerischen Bereich

Rz. 609 Die Rechtsform der Stiftung [747] gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, jedenfalls seinen Namen und seinen Willen zu verewigen. Dieser oft zitierte Satz, angewandt auf die Unternehmensstiftung, beleuchtet das Grundproblem der Institutionalisierung eines Unternehmens durch eine Stiftungslösung. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der auf "Ewigkeit" gerichteten,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Die Leistungen der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" nach dem HIV-HilfeG (§ 3 Nr 69 EStG)

a) Allgemeines, Entstehungsgeschichte der Vorschrift Rn. 2570 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 69 EStG wurde durch das JStG 1996 (vom 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) mit Wirkung ab VZ 1994 (also mit echter Rückwirkung, s § 52 Abs 2f EStG aF) eingefügt. Der Gesetzgeber knüpfte in seiner Begründung (s Roland, JStG 1996, 447) an einen Billigkeitserlass für frühere VZ an und führ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die Quelle der Bezüge: öffentliche Mittel oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

fa) Überblick Rn. 373b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG sieht 2 verschiedene Quellen der Bezüge vor: fb) Öffentliche Mittel (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 1) fba) Definition Rn. 374 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Mittel" sind solche, die aus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Stiftungen

Rz. 55 Stiftungen sind (derzeit noch) nicht registriert. Die Vertretungsmacht der Organe wird durch eine Bescheinigung der Aufsichtsbehörde nachgewiesen.[61] Rz. 56 Der Gesetzgeber hat mit der Stiftungsrechtsreform[62] ein Stiftungsregister eingeführt, das zum 1.1.2026 seine Arbeit aufnehmen wird. Es ist bundesweit zuständig beim Bundesamt der Justiz angesiedelt. Bestehende S...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 667 Für die Besteuerung der laufenden Geschäftstätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung kommt es auf die Abgrenzung der Sphären Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb an. Die Vermögensverwaltung ist als Kernbereich der Einkommenserzielung einer steuerbegünstigten Stiftung anzusehen. Darunter fällt insb. die Anlage des Stiftungsvermögens (vgl. § 14 Satz ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Stiftungszweck

Rz. 617 Der Stiftungszweck ist das zentrale Element des Stiftungsbegriffs. Er definiert maßgeblich, was mit den Mitteln der Stiftung getan werden soll und darf. Die Stiftung existiert nur um der Zweckerfüllung willen und nicht um Willen des Selbsterhalts. So sind die Organe der Stiftung auch nicht zu autonomer Willensbildung, sondern allein zur Erfüllung des Stiftungszwecks ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Stiftungen

Rz. 191 Stiftungen unterliegen Landesgesetzen, die zum Teil eine stiftungsaufsichtliche Genehmigung, bei kirchlichen Stiftungen eine kirchenaufsichtliche Genehmigung für Veräußerung und Belastung von Grundstücken vorschreiben.[488]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Vereine, Stiftungen

Rz. 34 Für Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, und bürgerlich-rechtliche Stiftungen gelten ebenfalls die selben Grundsätze wie bei den Kapitalgesellschaften; für Vereine deren Zeck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, gelten die selben Grundsätze wie für die GbR.[59] Eine Auflassung ist erforderlich bei:...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Stiftungsvermögen

Rz. 627 Die Stiftung muss bereits bei der Errichtung derart mit Vermögenswerten ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint" (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Stiftungsbehörde wird einer Stiftung regelmäßig bereits die Anerkennung versagen, wenn das vom Stifter bereit- oder in Aussicht gestellte Vermögen nicht ausreicht...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / E. Stiftungen und Unternehmen

I. Einleitung 1. Stiftungen im unternehmerischen Bereich Rz. 609 Die Rechtsform der Stiftung [747] gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, jedenfalls seinen Namen und seinen Willen zu verewigen. Dieser oft zitierte Satz, angewandt auf die Unternehmensstiftung, beleuchtet das Grundproblem der Institutionalisierung eines Unternehmens durch eine Stiftungslösung. Es besteht ein Spann...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Gestaltungsmodelle und Gestaltungsoptionen

Rz. 613 Grds. werden zwei Arten von Unternehmensstiftungen unterschieden: Rz. 614 Die Unternehmensträgerstiftung betreibt selbst ein Unternehmen, die Beteiligungsträgerstiftung hält dagegen Beteiligungen an Gesellschaften. Eine Stiftung kann sich an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Stiftungsorganisation

Rz. 634 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben (vgl. § 84 Abs. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen.[774] Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.[775] Der Umfang de...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Familienstiftung und Familie des Stifters

Rz. 655 Die Familienstiftung ist der Prototyp der privatnützigen Stiftung.[798] Dabei ist allerdings weder die privatnützige Stiftung im Allgemeinen noch die Familienstiftung im Speziellen eine besondere Rechtsform der Stiftung, sondern eine Anwendungsform.[799] Das Charakteristikum der Familienstiftung, das sie von anderen Stiftungen unterscheidet, liegt in ihrem familiären...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personengesellschaften

Rz. 673 Ob eine an einer Personengesellschaft beteiligte steuerbegünstigte Körperschaft gewerbliche Einkünfte (z.B. aus einer Maschinenfabrik, einer Druckerei oder einem Sägewerk) bezieht und damit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 Satz 1 und Satz 2 AO) unterhält, wird im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid der Personengesellschaft bindend f...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Überblick

Rz. 663 Stiftungen haben den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und v.a. gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 90 % aller existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[812] Rz. 664 Stiftungen sind sowohl bei historischer Betrachtung wi...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Struktur

Rz. 652 Bei einer Doppelstiftung sind zwei Stiftungen, eine gemeinnützige Stiftung und eine Familienstiftung, zu errichten. Auf die Familienstiftung werden sodann so viele Anteile eines Unternehmens übertragen, wie für die in der Satzung vorgesehene Unterstützung von Familienmitgliedern und der nachfolgenden Generationen erforderlich erscheint. Die restlichen Anteile erhält ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen

Rz. 379 Praktisch hohe Relevanz hat die Besteuerung des unentgeltlichen Übergangs von Anteilen an Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften. Primärer Anwendungsfall sind Anteilsschenkungen und Erbfälle, in deren Rahmen Anteile übergehen. Teilweise können auch bestimmte gruppeninterne Umstrukturierungsmaßnahmen unter die Vorschriften für unentgeltliche Übertragungen von A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bsp für Stipendien

Rn. 1649 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Stipendien nach dem Honnefer Modell, der Maximal-Planck-Gesellschaft, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Fritz-Thyssen-Stiftung sowie Habilitationsstipendien nach dem Hochschulsonderprogramm II (FM Sachsen vom 26.01.1994, DStR 1994, 466), des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) (BFH vom 29.0...mehr

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ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

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ZErb 01/2024, Anwaltformulare Erbrecht

Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler (Hrsg.), 7. Auflage, 2023 2.500 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-134-6 Nun liegt das Standardwerk der Anwaltformulare im Erbrecht in 7. Auflage mit Stand der Rechtsprechung zum 1.2.2023 vor. Das Werk beinhaltet 600 Muster und Formulare und deckt sämtliche Bereiche erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten für den Rechtsanwalt ab. Die Ausführu...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / II. Satzungsgestaltung unter Berücksichtigung der Stiftungscharakteristika

Rz. 616 Die rechtsfähige Stiftung i.S.d. §§ 80 ff. BGB erlaubt es dem Stifter, eine Rechtsperson zu schaffen, die mithilfe eines Vermögens auf Dauer einen bestimmten, vom Stifter vorgegebenen Zweck verfolgt. Kennzeichnend sind die Bindung an den Stifterwillen im Zeitpunkt der Errichtung, die Unabhängigkeit von Eigentümern, Mitgliedern oder Gesellschaftern sowie die staatlich...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Fehlende Feststellung der Person des Berechtigten

Rz. 18 Eine Amtslöschung kommt ebenfalls in Betracht, wenn die Person des Berechtigten nicht mehr feststellbar ist. Ob dies der Fall ist, muss sehr sorgfältig geprüft werden. Dabei sind der Sprachgebrauch zur Zeit der Eintragung und die damaligen Verhältnisse zu berücksichtigen. So kann z.B. die Person des Berechtigten bei einer Eintragung "die Herrschaft hat das Vorkaufsrec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 2570 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 69 EStG wurde durch das JStG 1996 (vom 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) mit Wirkung ab VZ 1994 (also mit echter Rückwirkung, s § 52 Abs 2f EStG aF) eingefügt. Der Gesetzgeber knüpfte in seiner Begründung (s Roland, JStG 1996, 447) an einen Billigkeitserlass für frühere VZ an und führt aus: § 3 Nr 69 EStG sei erforderlich, um die bezei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überblick

Rn. 373b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG sieht 2 verschiedene Quellen der Bezüge vor:mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Begriff der Firma

Rz. 13 § 17 Abs. 1 HGB enthält die Legaldefinition der Handelsfirma. Diese beinhaltet drei Elemente: Die Firma ist ein Name. Nur Kaufleute können eine Firma haben. Die Firma ist der Name, unter der ein Kaufmann Geschäfte abschließt und zeichnet. Anders als nach ihrer umgangssprachlichen Verwendung handelt es sich bei der Firma nicht um das Unternehmen selbst, sondern nur um e...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Abspaltungsverbot

Rz. 654 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht stellt sich bei der GmbH die Frage, ob eine solche Kombination von Mehrstimmrechten und stimmrechtslosen Anteilen im Fall einer kapitalmäßig nur symbolischen Beteiligung des Mehrstimmberechtigten eine Umgehung des Abspaltungsverbotes darstellt. Inhalt des von der herrschenden Meinung als allgemeiner Grundsatz des Gesellschaftsrechts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Analoge Anwendung der Vorschrift

Rz. 171 Der Erbfolge nach einer Person wird der Fall gleich behandelt, dass ein Verein oder eine Stiftung aufgelöst wird[332] oder die Rechtsfähigkeit verliert und das Vermögen aufgrund gesetzlicher Vorschrift (§ 45 Abs. 3 BGB) oder der Stiftungsverfassung (§ 87c BGB) anfällt oder nach dem Landesrecht an näher bestimmte Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Öffentliche Mittel (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 1)

fba) Definition Rn. 374 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Mittel" sind solche, die aus einem öffentlicher Haushalt stammen, dh haushaltsmäßig als Ausgaben festgelegt und verausgabt werden (BFH BStBl II 2017, 432 mwN; BFH vom 14.07.2020, VIII R 27/18, BStBl II 2021, 672; BFH vom 25.03.2021, VIII R 37/19, BStBl II 2021, 685; FG Niedersachsen vom 14.04.2020, 9 K 21/19, DSt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Einzelfälle

Rz. 40 a) Geschäftsfähigkeit: Die Geschäftsfähigkeit wird – wie generell im Privatrecht – vermutet. Nachforschungen bzw. Zwischenverfügung zu weiterer Aufklärung sind erst dann zulässig und erforderlich, wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit hinreichend begründet sind.[101] Ist die Geschäftsfähigkeitsvermutung entsprechend durch z.B. formfreies ärztliche Attest (formfrei al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbd) Unterschied öffentliche Mittel – öffentliche Kassen

Rn. 374c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu unterstreichen ist nochmals, dass der Begriff der "öffentlichen Mittel" (zB in § 3 Nr 6, 11 EStG) nicht mit dem Begriff der "öffentlichen Kassen" (s Rn 441ff) identisch ist (FG Nds EFG 1980, 452 rkr; FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), auch s Rn 441b.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2574 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Aus sozialen Erwägungen heraus konnte der Gesetzgeber (auch mit echter Rückwirkung, da begünstigend) eine solche Steuerfreistellung vornehmen. Eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen an diese Personengruppe (s Rn 2575) ist möglich; Art 3 Abs 1 GG verlangt nicht, sämtlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Bsp aus der Rspr

Rn. 374b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 2005, 22 verneint daher die Steuerfreiheit von Krankheitsbeihilfen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Vereins, wenn diese Beihilfen für andere Zwecke bestimmt sind oder nicht haushaltsrechtlicher Kontrolle unterliegen.mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / V. Keine Handelsgesellschaften

Rz. 74 Keine Handelsgesellschaften i.S.d. § 6 Abs. 1 HGB sind die GbR, die Wohnungseigentümergemeinschaft i.S.d. WEG,[135] der Verein, die Stiftung, die Stille Gesellschaft sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Gleiche gilt für Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 PartGG), obwohl auf diese kraft gesetzlicher Anordnung in erhebliche...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Geltung des Gründungsstatuts bei Gründung in einem EWR-Staat

Rz. 25 Die Art. 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von 1992 enthalten mit den Freizügigkeitsregeln des AEUV inhaltlich weitgehend identische Vorschriften.[38] Daher ergibt sich für in einem anderen EWR-Mitgliedstaat – gegenwärtig Island, Liechtenstein und Norwegen – gegründete Gesellschaften das gleiche Privileg wie für die EU-Gesellschaften....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Unerhebliche Kriterien

Rn. 374a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unerheblich ist daher auf welcher Rechtsgrundlage die "öffentlicher Mittel" beruhen (zB Steuereinnahmen, Gebühren oder Beiträge) (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), ob sich zB hierbei eine Gemeinde wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich oder in einer GbR betätigt (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), die Art der Ha...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / G. Gesellschaftsrechtliche Auswirkungen des Insolvenzverfahrens

Rz. 758 Die InsO enthält nur sehr wenige spezielle Regelungen für Gesellschaftsinsolvenzen, etwa die durch das ESUG eingefügten Regelungen zum Einbezug der Gesellschafter in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft, §§ 217 Satz 2, 225a u.a. InsO. In § 11 InsO ist die Insolvenzfähigkeit von Gesellschaften, also die Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens übe...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / F. Mitbestimmung im Aufsichtsrat, insb. Drittelbeteiligungsgesetz

Rz. 136 Neben der im BetrVG geregelten Mitbestimmung der Arbeitnehmer wirken Arbeitnehmer bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit mindestens 500 Arbeitnehmern auch auf Unternehmensebene im Aufsichtsrat mit. Die Mitbestimmung in Unternehmensorganen gibt es nur in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, nicht in Unternehmen, deren Träger ein Einzelkaufmann, eine...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / V. Gemeinnützige Unternehmensstiftung

1. Überblick Rz. 663 Stiftungen haben den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und v.a. gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 90 % aller existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[812] Rz. 664 Stiftungen sind sowohl bei historischer Be...mehr

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AGS 01/2024, Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch mit Nebengesetzen

Bearbeitet von RiBGH Dr. Christian Grüneberg. 83. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVIII, 3.288 S., 125,00 EUR Im Jahresrhythmus arbeitet der Grüneberg aus der immensen Ansammlung aktueller Rspr. und Lit. die wesentlichen Informationen heraus und gibt dazu klare und praxisrelevante Antworten. Die Grüneberg-Webseite (GrünHome: www.grueneberg.beck.de) bietet Raum f...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 244 Von den Meldepflichten betroffen sind "bestimmte Vereinigungen". Darunter sind nach § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zu verstehen, also etwa AG, SE, KGaA, GmbH, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und rechtsfähige Stiftungen als juristische Personen sowie OHG, KG und PartG (mbB) als e...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / I. Einleitung

1. Stiftungen im unternehmerischen Bereich Rz. 609 Die Rechtsform der Stiftung [747] gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, jedenfalls seinen Namen und seinen Willen zu verewigen. Dieser oft zitierte Satz, angewandt auf die Unternehmensstiftung, beleuchtet das Grundproblem der Institutionalisierung eines Unternehmens durch eine Stiftungslösung. Es besteht ein Spannungsverhältni...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Arbeitnehmerlose (Vorrats-)SE

Rz. 2226 Gem. Art. 12 SE-VO kann eine Europäische Gesellschaft (SE) erst eingetragen werden, wenn eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer geschlossen worden ist. Dieses Gebot wirft Fragen auf, wenn jedenfalls zur Zeit der Gründung keine Arbeitnehmer bei der SE beschäftigt sind. Dazu haben das AG[5547] und das LG[5548] Hamburg einen ersten Fall entschieden. Im...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Die Bewilligung durch Behörden

Rz. 167 Für die Bewilligung durch eine Behörde gilt § 19 GBO, nicht § 38 GBO. Wird die Bewilligung von der Behörde in öffentlicher Urkunde (§ 415 ZPO) erklärt, so bedarf sie keiner notariellen Beglaubigung. Beurkundungspflichtige Erklärungen (§§ 128, 125 BGB) können nach h.M. nur in einer notariellen Urkunde wirksam abgegeben werden, nicht in einer Eigenurkunde der Behörde.[...mehr