Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mitunternehmer anteilig entfallende Gewerbeertrag bzw. (mit Minuszeichen) der Gewerbeverlust im laufe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 22 Bei einem unterjährigen Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen oder umgekehrt

Vor Zeilen 145–147 Die Zeilen 145–147 sind in Zusammenhang mit Zeile 16 zu sehen. In diesem Fall endet die sachliche Steuerpflicht nicht, sondern besteht fort, wenn das Unternehmen unverändert fortgeführt wird (R 2.7 Abs. 2 GewStR). Es endet jedoch die persönliche Steuerpflicht des Einzelunternehmens und der Personengesellschaft bzw. sie beginnt neu. Für jeden Steuerschuldner...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft ("RETT-Blocker") – Kein Vertrauensschutz

Leitsatz 1. Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes – wie bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft – die Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Erklärung ... / 5 Angaben zur Zerlegung

Zeilen 14–15 In diesen Zeilen sind die in Betracht kommenden Zerlegungsmaßstäbe sowie die Vorschriften, auf denen diese Maßstäbe beruhen, anzugeben. Es kommen folgende Fallgruppen in Betracht: § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (Regelfall): Zerlegungsmaßstab ist die Summe der Arbeitslöhne in den jeweiligen Betriebsstätten. Zu den Arbeitslöhnen gehört bei Einzelunternehmen und Mitunterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.10 Steuerschuld des Leistungsempfängers nach § 13b UStG

Grundsätzlich ist der leistenden Unternehmer der Steuerschuldner nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG. In bestimmten Fällen wird aber der Leistungsempfänger zum Steuerschuldner nach § 13b UStG Reverse-Charge-Verfahren. Da in den letzten Jahren die Anwendungsfälle des Reverse-Charge-Verfahrens erheblich erweitert worden sind, müssen sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1.1 Besteuerungsverfahren und Gewinnermittlungsvorschriften

Die Verprobung der Umsatzsteuer hängt entscheidend von dem Besteuerungsverfahren ab, dem der Unternehmer unterworfen ist. Da die Sollversteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten nach § 16 Abs. 1 UStG) der Regelfall ist, wird von dieser Annahme ausgegangen. Erläuterungen zu dem – für die Verprobung im Fall eines bilanzierenden Unternehmers komplizierteren – Fall der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1.2 Die Verprobung der Ausgangsumsätze (Umsatzsteuerverprobung)

Bilanzierende Unternehmer mit Sollversteuerung müssen schon aufgrund der in § 22 Abs. 1 UStG festgelegten zwingenden Aufzeichnungspflichten ihre Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 UStG getrennt aufzeichnen. Damit ist eine den Anforderungen dieser Vorschrift entsprechende Finanzbuchhaltung gleichzeitig bereits die Ausgangsbasis der Verprobung. Da nach § 1 Abs. 1 UStG zwei für die Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.9 Unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer

Hat der Unternehmer in einer Rechnung einen unrichtigen Umsatzsteuerbetrag [1] ausgewiesen oder in unberechtigter Weise in einem Abrechnungspapier eine Umsatzsteuer ausgewiesen[2], schuldet er diese Umsatzsteuer unabhängig von einer von ihm erbrachten Leistung.[3] Wichtig Steuerschuld bei Leistungen an Nichtunternehmer fraglich Nach bisher von der Finanzverwaltung vertretener A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Zweckzuwendung (§ 10 Abs. 1 S. 5 ErbStG)

Rz. 53 Bei der Zweckzuwendung[1] tritt an die Stelle des Vermögensanfalls die Verpflichtung des Beschwerten.[2] Diese Regelung ist erforderlich, weil bei dem Erwerber eine von § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG vorausgesetzte Bereicherung gerade nicht eintritt. Der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte darf jedoch von der Zuwendung die für die Entrichtung der Steuer erforderliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beginn der sachlichen Gewer... / I. Einleitung

Die GewSt ist eine Realsteuer, deren Besteuerungsobjekt der Gewerbebetrieb selbst ist (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Steuerschuldner ist der Unternehmer, der dieses Gewerbe betreibt (§ 5 GewStG). Objektsteuerprinzip ...: Der objektivierte Gewerbebetrieb[1] mit seiner Ertragskraft – also unabhängig von den Rechtsbeziehungen des Unternehmers und auch der Art der Finanzierung des Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beginn der sachlichen Gewer... / II. Objektsteuercharakter

Der GewSt unterliegt der stehende Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG); Steuerschuldner ist der Unternehmer, auf dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird (§ 5 GewStG); der Gewerbeertrag ist der nach dem EStG oder dem KStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (§ 7 S. 1 GewStG). Insbesondere aus dem Sinn und Zweck der Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kontrollverfahren / 4 Enges Zusammenwirken von Lieferer und Erwerber

Der Datenabgleich zwischen dem leistenden Unternehmer und seinem EU-ausländischen Kunden birgt aufgrund alltäglicher Geschäftsvorfälle, wie z. B. die Einräumung bestimmter Zahlungsbedingungen objektiv immer die Gefahr einer (wenn auch nur zeitweiligen) nichtübereinstimmenden ZM. Dies lässt sich teilweise nur schwerlich vermeiden. Sowohl aus Verwaltungs- wie auch aus Sicht de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Identifikation... / 3.2 Bei sonstigen Leistungen

Seit dem 1.1.2010 gilt mit § 3a Abs. 2 UStG das Empfängerortprinzip für die meisten Fälle der sonstigen Leistung im B2B-Bereich. Für grundstücksbezogene Leistungen, kurzfristige Fahrzeugvermietungen, Personenbeförderungsleistungen, veranstaltungsbezogene Leistungen und Restaurationsleistungen gelten Sonderregelungen. Für die Bestimmung des Leistungsortes kommt es demnach maß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 EUSt-Schuldner

Rz. 32 Aufgrund der Gesetzesänderung zum 1.1.1997 wird im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG nicht mehr auf den Anmelder, sondern auf den EUStSchuldner abgestellt. Wer Schuldner der EUSt ist, bestimmt sich gem. § 13a Abs. 2 UStG i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG sinngemäß nach den Vorschriften der Zölle. Schuldner der EUSt ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung schuldet die EUSt a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.3 Angabe des Steuerschuldners (persönlicher Regelungsbereich)

Rz. 26 Steuerbescheide müssen angeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich) und damit Inhaltsadressat des Steuerbescheids ist; diese Angabe ist konstituierender Teil jedes Steuerbescheids.[1] Wer Steuerschuldner ist, ergibt sich aus § 43 AO i. V. m. den Einzelsteuergesetzen.[2] Das bedeutet, dass sich die Bezeichnung des Steuersubjekts, d. h. der steuerrec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.17 Unterjähriger Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen und umgekehrt

Die Zeilen 145-147 betreffen den Rechtsformwechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt. Findet ein Rechtsformwechsel von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter statt oder scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, besteht die sachliche Gewerbest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 57 Schulden mehrere Stpfl. eine Steuer als Gesamtschuldner, kann die Finanzbehörde nach § 155 Abs. 3 S. 1 AO gegen sie zusammengefasste Steuerbescheide erlassen. Die Regelung knüpft an die Regelung über die Gesamtschuld nach § 44 AO an und setzt eine Gesamtschuld mehrerer Steuerschuldner voraus. Das ist u. a. der Fall, wenn mehrere Personen denselben bestimmten Steuertat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 11 § 157 Abs. 1 S. 2 AO konkretisiert die inhaltlichen Mindestanforderungen eines Steuerbescheids. Danach ist zwingend die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag (sachlicher Regelungsbereich) zu bezeichnen und anzugeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich). Ferner gehört zum sachlichen Anwendungsbereich die Angabe des Besteuerungszeitraums oder -zeit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 1 Allgemeines

Der Erwerber ist nach § 20 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich der Steuerschuldner, bei einer Schenkung ist auch der Schenker Steuerschuldner. Hierbei sind sowohl Erwerber als auch Schenker Gesamtschuldner i. S. d. § 44 AO.[1] Hinweis Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft ist verfassungsgemäß Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 ErbStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil er eine Sche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 3 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Abs. 2)

Rz. 39 Wie bei allen anderen schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakten gilt auch bei Steuerbescheiden, dass sie, wenn sie schriftlich oder elektronisch erlassen werden, mit einer Begründung zu versehen sind, soweit dies zu ihrem Verständnis erforderlich ist.[1] Ausdruck dieser Begründung ist bei Steuerbescheiden u. a. die Angabe der Besteuerungsgrundlagen. Die Begrü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.6 Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht (§ 5 KBV)

Rz. 26 § 5 S. 1 KBV [1] regelt, dass die KraftSt in Fällen der Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht in dem Entrichtungszeitraum, in dem die Steuerpflicht endet, auf 0 EUR festzusetzen ist, wenn der für den diesen Entrichtungszeitraum festzusetzende Betrag weniger als 5 EUR betragen würde. Mit dieser Regelung soll die Anforderung von Kleinbeträgen in Fällen vermieden werd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungen: Ausstellung und... / 7 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Rz. 67 § 14 a UStG regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Zu den besonderen Fällen gehören: sonstige Leistungen im Sinne des § 3 a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 schuldet; Lieferungen i. S. d. § 3 c UStG, sog. Versandhandelslieferungen; innergemeinschaftliche Lieferu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuer nach Art (z. B. ESt, KSt, USt, GewSt) und Betrag und über welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. nach den Grundsätzen der Erklärungstheorie eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) fü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.1.3 Anfechtung von zusammengefassten Steuerbescheiden

Rz. 64 Da ein in der Form des § 155 Abs. 3 S. 1 AO ergangener Steuerbescheid mehrere inhaltlich und verfahrensrechtlich selbständige, nur der äußeren Form nach zusammengefasste Verwaltungsakte enthält, die ein unterschiedliches (verfahrens-)rechtliches Schicksal haben können, müssen zusammengefasste Bescheide von jedem Betroffenen für sich angefochten werden. Jeder Gesamtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.1.2 Verfahren

Rz. 60 Es steht im Ermessen der Finanzbehörde, ob sie in Fällen der Gesamtschuld zusammengefasste Bescheide oder getrennte Steuerbescheide erlässt.[1] Übt die Finanzbehörde ihr Ermessen dahingehend aus, dass sie gegenüber den Gesamtschuldnern Einzelsteuerbescheide erlässt, ist ein Hinweis auf die Inanspruchnahme anderer Gesamtschuldner ist nicht erforderlich.[2] Rz. 61 Verfah...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungen: Ausstellung und... / 4.3 Steuer- oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

Rz. 26 Der leistende Unternehmer muss gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG in der Rechnung die ihm vom inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer oder wahlweise die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.[1] Wurde dem leistenden Unternehmer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, ist zwingend die erteilte Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.2 Regelungsinhalt des Steuerbescheids

Rz. 18 Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt[1], mit dem eine nach Art, Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt und Höhe näher bestimmte Steuer durch die Finanzbehörde gegenüber einem bestimmten Steuerschuldner verbindlich festgesetzt wird. Mit dem Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO ist im engeren Sinn die „Steuerfestsetzung“ gemeint. Alle Entscheidungen, die in die F...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerschuldnerschaft bei unberechtigtem Steuerausweis in einer Rechnung durch einen Arbeitnehmer

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Frage, ob in dem Fall, dass ein Arbeitnehmer eines Unternehmers ohne Wissen und Zustimmung dieses Steuerpflichtigen eine falsche Mehrwertsteuerrechnung ausgestellt hat, im Licht von Art. 203 MwStSystRL als diejenige Person, die die MwSt in der Rechnung ausweist und somit zur Entrichtung der MwSt verpfli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Eine Regelung analog zu § 255 AO fand sich bereits in § 202 Abs. 8 RAO, die allerdings weniger differenziert ausgestaltet war, sondern allgemein den Einsatz von Zwangsmitteln gegen Behörden für unzulässig erklärte.[1] Zu beachten ist, dass sich die Einschränkungen, die § 255 AO bei der Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts macht, nur auf die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Begriff des Vollstreckungsschuldners

Rz. 2 Vollstreckungsschuldner ist nach der Definition des § 253 AO derjenige, gegen den sich ein Vollstreckungsverfahren nach § 249 AO richtet. Der Begriff des Vollstreckungsschuldners ist damit verfahrensrechtlich und nicht materiell-rechtlich zu verstehen, da jeder, gegen den sich das Vollstreckungsverfahren richtet, Vollstreckungsschuldner ist.[1] Dies gilt auch dann, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.1 Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 2 Eine innerstaatliche Amtshilfe ist nach § 112 AO grundsätzlich nur dann zulässig, wenn und soweit die ersuchende Behörde die Maßnahmen nicht selbst durchführen kann.[1] Dies ist vor allem bei einer örtlichen Unzuständigkeit hinsichtlich einer Vollstreckung in bewegliche Sachen der Fall, nicht hingegen bei der Vollstreckung in Forderungen oder in unbewegliches Vermögen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Steuerpflicht

Rz. 5 Die Vorschrift gilt für nicht rechtsfähige Gebilde, die als solche steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist daher stets, dass der Vollstreckungsschuldner überhaupt als solches steuerpflichtig und somit Steuerschuldner sein kann. Insoweit ist zwischen der Steuerpflicht und der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden. Unabhängig von der lange zweifelhaften Rechtsfähigkeit einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Adressat bei rechtsfähigen Personenvereinigungen

Rz. 6 Steuerbescheide sind an die Personenvereinigung selbst zu richten und Bescheide, welche sich an den Gesellschafter richten, sind an diesen zu richten.[1] Die rechtsfähige Personengesellschaft als Steuerschuldner ist daher Inhaltsadressat. Für die Vollstreckung in das Vermögen einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt gegen dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnveredelung / 3.2.2 Auftraggeber oder Auftragnehmer als Steuerschuldner

Seit Einführung des generellen Reverse-Charge-Verfahrens gem. § 13b UStG und der Neuregelung der Dienstleistungsorte kann unter den bereits genannten Voraussetzungen bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen einheitlich von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden: Aus der Sicht des deutschen Auftragnehmers (Gegenstände werden am Sitz des Auftragnehmers verarbeite...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.1 Körperliches Gelangen in einen anderen EU-Mitgliedstaat

Gem. § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG ist der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllt, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in einen deutschen Freihafen gelangt. Allein das Gelangen in einen anderen Mitgliedstaat setzt ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
One-Stop-Shop (OSS) / 3.1 Anwendungsbereich

Gem. § 3c UStG wird der Besteuerungsort für Versendungs- und Beförderungslieferungen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ab Überschreitung einer bestimmten Lieferschwelle an den Ankunftsort der Waren verlagert. Der liefernde Unternehmer ist daher auch in diesem Fall Steuerschuldner im Land des Kunden. Mit der Zunahme des Online-Handels wurde die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Dänemark / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Unternehmer aus Drittstaaten, mit den Dänemark kein gegenseitiges Amtshilfeabkommen geschlossen hat, müssen sich über einen in Dänemark ansässigen Steuervertreter registrieren lassen. Das gilt nicht für Umsätze, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Wenn durch notariellen Vertrag GmbH-Anteile übertragen werden und zum Gesellschaftsvermögen ein Grundstück gehört, müssen der beurkundende Notar und der Steuerschuldner der GrESt-Stelle des zuständigen FA entsprechende schuldrechtliche Geschäfte anzeigen. Die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO endet drei Jahre nach dem Ende des Jahres der Steuerentstehung. Die dann...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 Abs. 1 AO)

Der Schmuggel nach § 373 AO enthält Qualifikationstatbestände zur Steuerhinterziehung (vgl. Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 373 AO Rz. 10 [Oktober 2022]; Tormöhlen in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 373 AO Rz. 7 [April 2021]). Der Grundtatbestand setzt im Fall der Begehung durch Unterlassen voraus, dass der Täter die FinBeh. pflichtwidrig über steuerli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Da § 278 Abs. 1 AO nur die Vollstreckung aus dem im Wege der Zusammenveranlagung ergangenen Steuerbescheid beschränkt, wird der Erlass eines Haftungsbescheids nach § 71 AO gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung nicht dadurch ausgeschlossen, dass wegen der Aufteilung der Steuerschuld nach § 278 Abs. 1 AO gegen diesen nicht als Steuerschuldner volls...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.1 Zweck der Regelung

Rz. 6 Im Fall der unentgeltlichen Übertragung von Vermögensgegenständen von einem Gesamtschuldner auf einen anderen kann der Zuwendungsempfänger unter den in § 278 Abs. 2 AO näher geregelten Voraussetzungen über den sich nach § 278 Abs. 1 AO ergebenden Betrag hinaus in Anspruch genommen werden. Die Regelung soll verhindern, dass die Vollstreckung dadurch erschwert oder verei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 9. Umsatzsteuer: Vorsteuerkorrektur nach Beendigung einer Organschaft

Streitig ist, ob zugunsten der klagenden GmbH die Voraussetzungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorliegen für Veranlagungszeiträume, in denen sie eine Organgesellschaft war. Es ist zweifelhaft, ob die von der Organgesellschaft während einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegenüber dem Organträger erbrachten Leistungen nicht steuerbar sind – insbesondere, wenn der O...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.7 Erstattung nichtabziehbarer Beträge

Rz. 45 Aus dem Abzugsverbot für nichtabziehbare Steuern folgt im Umkehrschluss, dass Erhöhungen des Jahresergebnisses, die aus der Erstattung nichtabziehbarer Ausgaben oder gewinnerhöhenden Auflösung von Rückstellungen resultieren, nicht der KSt unterliegen dürfen und bei Ermittlung des steuerlichen Einkommens außerbilanziell zu kürzen sind, soweit sie das Jahresergebnis erh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Steuerschuldner

Rz. 315 Die Betriebe des Einzelunternehmers und – anders als bei der Einkommensteuer – der Personengesellschaft als solche unterliegen der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG), wenn die Einkünfte einkommensteuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG zu qualifizieren sind. Freiberufliche Betriebe [549] sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden nicht mit de...mehr