Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerbilanz nach EStG / 4.3 Personengesellschaften

Rz. 104 Handelsrechtlich bilanzieren Personengesellschaften Vermögensgegenstände, die zu ihrem Gesellschaftsvermögen gehören, die also Gesamthandsvermögen der Gesellschaft sind. Vermögensgegenstände, die einzelnen Gesellschaftern und daher nicht zum Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft gehören, dürfen von der Personengesellschaft nicht bilanziert werden. Es kommt nicht dara...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

Leitsatz Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt. Normenkette § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 17...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Baubranche / 4.2.1 Leistungsempfänger als Steuerschuldner gem. § 13b UStG

Unter bestimmten Umständen schuldet bei Bauleistungen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.[1] Dies gilt insbesondere bei Leistungsbezug von einem nicht inländischen Unternehmer.[2] Aber auch beim Einkauf von Bauleistungen von inländischen Unternehmern kann die Steuerpflicht auf den Leistungsempfänger übergehen. Das ist dann der Fall, wenn der Leistungsempfänger ein Baule...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Steuerschuldner für Umsatzsteuerlagergeschäfte (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift regelt die Steuerschuldnerschaft bei der Auslagerung von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager i. S. v. § 4 Nr. 4a UStG. Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner für den aufgrund der Auslagerung des Gegenstands aus dem USt-Lager steuerpflichtigen letzten Umsatz vor der Auslagerung ist nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 HS 1 UStG...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldner (§§ 92a–92g, § 108, § 109 MWStG)

8.1 Allgemeines Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerpflichtige, der die Lieferung oder Dienstleistung erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der diesen tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Person Steuerschuldner, die als Importeur der Ware auftritt. Überdies ist ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldner (§§ 13a ff. UStG)

8.1 Allgemeines Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Mehrwertsteuer schuldet gem. Art. 76 sloMwStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Dienstleistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Pers...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldner (§§ 13a ff. dUStG)

8.1 Allgemeines Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerzahler, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschriften. Steuerschuldner ist auch eine Person, die ihre Reg...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldner (§ 19 öUStG; §§ 13a ff. dUStG)

8.1 Allgemeines Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt, beim Eigenverbrauch jener Unternehmer, der ihn tätigt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschrift...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Werden Umsätze i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG von einem im Inland ansässigen Unternehmer im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er Unternehmer ist und selbst Umsätze i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt (§ 13b Abs. 5 S. 2 UStG). 2.2.6.4.1 Leistungsempfänger erbringt selbst nachhaltig Bauleistungen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Steuerschuldner bei innergemeinschaftlichem Erwerb (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner eines i. g. Erwerbs (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) ist der Erwerber. Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das gilt auch für den Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer (§ 1b UStG, vgl. auch Nieskens, in R/D, § 13a, Anm. 151). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Fällen des i. g. Verbringens (§ 1a Abs. 2 UStG) ist Erwerber und dami...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldner

8.1 Allgemeines Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die UStG schuldet gemäß kroUStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Leistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist der Steuerschuldner die Person, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Literatur Forster, Qualifikation von Bauträgern als Bauleister i. S. v. § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, DStR 2011, 351. Gerhards, Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bei Bauleistungen im Lichte von Rechtsprechung und aktueller Gesetzgebung, DStZ 2014, 708. Hummels/Krumbholz, Die umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionsentgelten und Handlingfees im Strom-...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Steuerschuldner in den Fällen des § 18k UStG (§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG wird Art. 2 Nr. 30 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Der Grundfall: Steuerschuldner beim Leistungsaustausch (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Grundfall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist Steuerschuldner der Unternehmer, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt. Zum Unternehmerbegriff vgl. § 2 UStG. Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfolge, Vermögensübertragung, Verschmelzung und Umwan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13a Abs. 2 UStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 13a Abs. 2 UStG bestimmt sich die Steuerschuldnerschaft nach § 21 Abs. 2 UStG (hierzu ausführlich vgl. § 21 Rz. 28 ff.).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Steuerschuldner bei unrichtigem Steuerausweis (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 UStG)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schuldner der unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuer (§ 14c Abs. 1 UStG) ist der die Rechnung ausstellende Unternehmer. Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird im Gutschriftswege abgerechnet (§ 14 Abs. 2 S. 2 und 3 UStG), ist nicht der Aussteller der Gutschrift, sondern der leistende Unternehmer (= Gutschriftsempfänger) der Schuldner der unrichtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerschuldner

Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für alle Fälle der KapSt mit Ausnahme der KapSt nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG bestimmt § 44 Abs 1 S 1 EStG den Gläubiger der KapErtr zum Schuldner der KapSt. Die Regelung entspricht dem § 38 Abs 2 S 1 EStG für die LSt.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Steuerschuldner (§ 13a und b dUStG)

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist Steuerschuldner bei Lieferungen und sonstigen Leistungen das leistende Steuersubjekt. Bei unentgeltlichen Lieferungen und Leistungen wird die Umsatzsteuer ebenfalls vom tatsächlichen Leistungserbringer geschuldet. Die Steuerschuldnerschaft bei Einfuhrlieferungen liegt gemäß den umsatzsteuerlichen Bestimmungen grundsätzlich b...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 13a Steuerschuldner

Verwaltungsanweisungen BMF vom 28.01.2004, Az: IV D 1 – S 7157 – 1/04 / IV D 1 – S 7157a – 1/04, Umsatzsteuer; Einführung einer Umsatzsteuerlagerregelung (§ 4 Nr. 4a UStG) und einer Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen, BStBl I 2004, 242 weiter gültig lt. BMF vom 10.03.2023, Nr. 1605. Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Geltungsd...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Steuerschuldner bei unberechtigtem Steuerausweis (§ 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schuldner der unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer (§ 14c Abs. 2 UStG) ist der die Rechnung ausstellende Unternehmer. Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird im Gutschriftswege abgerechnet (§ 14 Abs. 2 S. 2 und 3 UStG), ist nicht der Aussteller der Gutschrift, sondern der Gutschriftsempfänger der Schuldner der unberechtigt ausgewiesenen USt, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Steuerschuldner für den letzten Umsatz eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts (§ 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Fall eines i. g. Dreiecksgeschäfts wird gem. § 25b Abs. 2 UStG die Steuer für die (Inlands-)Lieferung des ersten Abnehmers an den letzten Abnehmer von dem letzten Abnehmer geschuldet (Hinweis auf die Ausführungen vgl. § 25b Rz. 32 ff.). Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Tragen kommt die Regelung, wenn der letzte Abnehmer eine deutsche US...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Steuerschuldner bei Falschangaben zur innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 13a Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht vorliegen, so ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inanspruchnahme des Steuerschuldners

Rn. 34 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Während der Entrichtungspflichtige grundsätzlich haftet und sich entlasten muss, sieht das G eine Inanspruchnahme des Steuerschuldners und Gläubigers der KapErtr nur in abschließend aufgeführten Fällen vor. Rn. 35 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Er kann in Anspruch genommen werden (§ 44 Abs 5 EStG), wennmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Haftung der Entrichtungspflichtigen und Inanspruchnahme des Steuerschuldners (§ 44 Abs 5 EStG)

A. Haftung Rn. 28 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Anders als jeder sonst am Wirtschaftsleben Beteiligte verfügt der Fiskus über besondere gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung eines zeitnahen Steueraufkommens. Der Entrichtungspflichtige, der Schuldner der KapErtr, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder die auszahlende Stelle werden dadurch zur gesetzmäßigen Erfüllung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verstärkte Einbeziehung des Steuerschuldners

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einbehaltung und Abführung der KapSt stößt auf Schwierigkeiten, wenn die KapErtr nicht in Geld bestehen; zB bei einer vGA durch Unterpreisverkauf an den Anteilseigner. Letztlich wird es bei allen Erträgen, die nicht in Geld bestehen, erforderlich sein, den Marktpreis zu ermitteln. Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Reicht der in Geld gelei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerpflichtige, der die Lieferung oder Dienstleistung erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der diesen tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Person Steuerschuldner, die als Importeur der Ware auftritt. Überdies ist jede Person Ste...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Mehrwertsteuer schuldet gem. Art. 76 sloMwStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Dienstleistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Person Steuerschuld...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.1 Regelung bis zum 14.02.2014

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kj. Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) mehr als 10 % der Summe seiner steuerbaren Umsätze...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerzahler, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschriften. Steuerschuldner ist auch eine Person, die ihre Registrierungspfli...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die UStG schuldet gemäß kroUStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Leistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist der Steuerschuldner die Person, die als Importe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Allgemein lässt sich sagen, dass i. d. R. derjenige Steuerschuldner ist, der die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die FinBeh im Beitreibungsverfahren halten kann (Brockmeyer, in Klein, A...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt, beim Eigenverbrauch jener Unternehmer, der ihn tätigt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschriften, wonach grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftungsbescheid

Rn. 37 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Regelverfahren zur Inanspruchnahme des Entrichtungspflichtigen als Haftungsschuldner ist der Haftungsbescheid nach § 191 AO . Dieser darf generell nur ergehen, solange der KapSt-Anspruch noch besteht, weil die Haftung einen bestehenden Steueranspruch voraussetzt. Rn. 38 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Haftungsbescheid muss innerhalb der Festset...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.2 Leistungsempfänger erbringt selbst andersartige Bauleistungen

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist nicht erforderlich, dass die an den Leistungsempfänger erbrachten Umsätze, für die er als Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, mit von ihm erbrachten Umsätzen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG unmittelbar zusammenhängen (Abschn. 13b.3 Abs. 10 UStAE; zu den möglichen Steuerschuldnern im Allgemeinen vgl. Rn. 104 ff.). Insoweit orienti...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.3 Leistungsempfänger ist selbst anderweitig unternehmerisch tätig oder Nichtunternehmer

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Leistungsempfänger ist für an ihn erbrachte in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannte Leistungen nicht Steuerschuldner, wenn er keine entsprechenden Umsätze selbst erbringt. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gilt deshalb vor allem nicht für Nichtunternehmer (vgl. Rn. 62) sowie für Unternehmer mit anderen als den vorgenannte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen ausgedehnt. Rz. 4 Sta...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14 Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuldnerschaft (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist bei bestimmten Beförderungsleistungen nach § 13b Abs. 6 UStG ausgeschlossen: In den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG bedarf es keiner Steuerschuld des Leistungsempfängers, weil durch die Erhebung der Steuer an den Außengrenzen zum Drittland durch die Zollverwa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich muss derjenige, der umsatzsteuerbare Tatbestände bewirkt, hierüber Aufzeichnungen führen. Üblicherweise ist das der leistende Unternehmer bzw. der Leistungsempfänger für seinen Vorsteuerabzug. In bestimmten Fällen können jedoch auch Nichtunternehmer oder Personen, die für Unternehmer steuerrelevante Tätigkeiten übernehmen (z. B. V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.4 Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 17 Abs. 1 S. 5 UStG gilt § 17 Abs. 1 S. 1 bis 4 UStG auch für die Fälle der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. § 13b UStG (wegen Einzelheiten vgl. die Kommentierung zu § 13b) regelt den Übergang der Steuerschuldnerschaft für bestimmte in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgelistete Umsätze auf den Leistungsempfänger (vgl. § 13b Abs. 5...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Mitbetroffene Vorschriften

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die spezielle Ortsregelung für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze wird klargestellt, dass Lieferungen dieser Gegenstände keine bewegten Lieferungen sind (Abschn. 3g.1 Abs. 6 S. 1 UStAE). Daraus ergeben sich Konsequenzen auch auf andere Vorschriften des UStG. Rz. 55 Stand:...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.5 Fehlbeurteilungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erbringt ein Unternehmer eine Leistung, die keine Bauleistung i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG ist, und bezeichnet er sie dennoch in der Rechnung als Bauleistung, ist der Leistungsempfänger für diesen Umsatz nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG (Abschn. 13b.3 Abs. 13 UStAE). Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat ein Leistungsempfän...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.7 Vorsteuerbeträge

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen und von dem Wahlrecht der steuerlichen Erfassung in nur einem EU-Mitgliedstaat Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge nur i. R. d. Vors...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Umsätze, die der Lotteriesteuer unterliegen

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Lotteriesteuer unterliegen gem. § 26 Abs. 1 RennwLottG im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen. Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lotterien und Ausspielungen (zur Definition s. § 22 RennwLottDV) handelt es sich um Spiele, bei denen der Spieler durch einen glücklichen Zufall begünstigt wird. In beiden Fällen wird e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist, wer die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die FinBeh im Beitreibungsverfahren halten kann. Als Steuerschuldner kommen nach § 13a Abs. 1 UStG sowohl Unternehmer als auch Nichtunternehmer in Betracht (vgl. Rz. 2).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.4 Leistungen an Unternehmer für den nichtunternehmerischen Bereich

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erfüllt der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 UStG, ist er auch dann Steuerschuldner, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird (§ 13b Abs. 5 S. 3 UStG). Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausgenommen hiervon sind entsprechende Bauleistungen, die ausschließlich an den hoheitlichen Bereich von ju...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1 Regelung bis zum 14.02.2014

Rz. 86 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Werden Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er Unternehmer ist und selbst Gebäudereinigungsleistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 S. 2 UStG). Der Leistungsempfänger muss derartige Gebäudereinigungsleistungen nachhaltig erbringen oder erb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die vielfältigen Verpflichtungen des UStG knüpfen grundsätzlich an die Eigenschaft als Unternehmer an. § 2 UStG stellt daher die zentrale Norm des Umsatzsteuerrechts dar. So ist sie insbesondere auch maßgebend für die Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des ö...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.3 Zahlungspflichten für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 4c S. 2 UStG) und für übrige Unternehmer in besonderen Fällen (§ 18 Abs. 4e S. 4 UStG) für vor dem 01.07.2021 erbrachte Umsätze

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von § 18 Abs. 1 S. 4 UStG kann der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, der als Steuerschuldner Umsätze nach § 3a Abs. 5 UStG im Gemeinschaftsgebiet erbringt, bis zum 20. Tag nach Ablauf des Besteuerungszeitraums die Steueranmeldung einreichen und die Steuer entrichten (§ 18 Abs. 4c S. 2 UStG). Auch ein im übrigen Ge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Keine Ausfallhaftung (§ 25e Abs. 8 UStG)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der liefernde Unternehmer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, keinen Sitz oder keine Geschäftsleitung im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist, ist § 219 AO nicht anzuwenden. § 219 AO ordnet eine subsidiäre Inan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.3 Verhältnis zum allgemeinen Verfahrensrecht

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Verhältnis zu § 38 AO ist § 13 UStG die speziellere Vorschrift und geht damit vor. Liegt der Zeitpunkt der entstandenen Steuer fest, so ist jemand zu benennen, der die Steuer schuldet. Gegen den Schuldner der Steuer macht der Fiskus seine Ansprüche geltend. Eine Definition des Steuerschuldners sieht die AO nicht vor und verweist auf die Ei...mehr