Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Fremdkosten, Weiterbelastun... / 4 Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung

Bei der Umsatzsteuer kommt es immer darauf an, wer am Leistungsaustausch beteiligt ist und wo der Ort der sonstigen Leistung ist. Wo sich der Ort der sonstigen Leistung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen befindet, richtet sich nach § 3a UStG. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen kommt es außerdem darauf an, ob der Unternehmer seine sonstigen Leistungen gegenübe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 306 gilt für die im Wege der Vollkonsolidierung zu erstellenden Konzernabschlüsse nach HGB, in denen sich aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen zeitlich begrenzte Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen einerseits und den steuerlichen Wertansätzen andererseits ergeben. Nach § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG gilt § 306 sinngemäß auch für Konzern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Konsolidierung von Organgesellschaften

Rz. 129 [Autor/Zitation] Bei der Konsolidierung von Organgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen temporären Differenzen, die während der Organschaft entstehen bzw. vororganschaftlichen Differenzen. Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft (nach § 14 Abs. 1 Satz 1 iVm. 17 KStG Abs. 1 Satz 1 KStG und § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) stellt sich zudem die Frage, auf welcher Ebene ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die bandenmäßige Begehung

Rz. 43 Das Tatbestandsmerkmal der bandenmäßigen Begehung des § 26c UStG ist – wie das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit – bereits Inhalt anderer allgemeiner Tatbestände des Strafgesetzbuchs und der AO (§ 373 AO). Der Begriff ist also gleichfalls kein neuer (originärer) Begriff des Steuerstrafrechts und insoweit kann auf allgemeine strafrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines zur Täterschaft

Rz. 60 §§ 26a Abs. 1, 26c UStG stellen das Unterlassen der Zahlung einer angemeldeten Umsatzsteuerschuld unter bestimmten erschwerten Bedingungen unter Strafe, § 26c UStG ist mithin ein echtes Unterlassungsdelikt. Täter kann demnach gem. § 13 Abs. 1 StGB nur eine solche Person sein, die rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg (die Zahlung der Steuerschuld) nicht ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Beihilfe

Rz. 68 Nach § 27 Abs. 1 StGB (Beihilfe) wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Beihilfe unterscheidet sich von der Allein- oder Mittäterschaft dadurch, dass der Gehilfe die Tat eines anderen unterstützt, über die dieser die Tatherrschaft hat.[1] Nach der Rechtsprechung des BGH brau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Privatvermögen und fiktiver Steueraufwand (Abs. 3)

Rn. 30 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 264c Abs. 3 darf das sonstige Vermögen der Gesellschafter (PV) nicht in die Bilanz der PersG aufgenommen werden (vgl. zur Abgrenzung der UN- von der Privatsphäre der Gesellschaft HdR-E, Kap. 5, Rn. 8ff.). Entsprechend sind auch die auf das PV entfallenden Aufwendungen und Erträge nicht in der GuV der PersG zu erfassen (vgl. auch BeckOG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umsatzerlöse (§ 275 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 32 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die sicherlich bedeutendste Änderung des BilRUG war die Neudefinition des Begriffs der "UE". Gemäß § 277 Abs. 1 (a. F.) waren unter den "UE" "Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Erzeugnisse und Waren sowie [...] Dienstleistungen" abzgl. USt und Erlösschmälerungen (wie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1 Vorbemerkung

Eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR) unterliegt als solche nicht der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer und ist insoweit nicht Steuersubjekt, sondern die Gesellschafter selbst sind Subjekt der Einkünftebesteuerung (sog. Transparenzprinzip). Einkommensteuerpflichtig und damit Steuerschuldner sind die Gesellschafter als natürliche Personen (§ 1 EStG). Ist eine j...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Berichtigung des Adressaten bei Rechtsnachfolge, Abs. 3

Rz. 59 Der Feststellungsbescheid richtet sich gegen den Feststellungsbeteiligten als Adressaten. Der Feststellungsbeteiligte entspricht dem Steuerschuldner nach § 157 AO. Feststellungsbeteiligter ist derjenige, über dessen Beteiligung an dem Zurechnungsobjekt (positiv oder negativ) entschieden wird. Ist dieser Feststellungsbeteiligte in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 6 Die Vorschrift ist nur auf gesonderte Feststellungsbescheide anwendbar, nicht auf Steuerbescheide. Da die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Feststellungsbescheide anwendbar ist, gilt sie nicht für Grundlagenbescheide, die keine Feststellungsbescheide sind. Rz. 7 § 183 AO erfasst die Fälle, in denen sich der Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen r...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zweitwohnungsteuer / 2 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehat. Hierbei sind zu unterscheiden: Eigentümer einer eigengenutzten Zweitwohnung Der Eigentümer ist Steuerschuldner, wenn er die Zweitwohnung selbst innehat. Davon ist auszugehen, wenn er sie selbst nutzt, oder sie für die Eigennutzung in bestimmten Zeiträumen freihält oder sie einem Angehörigen oder Dritten unen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 Das UStG 1951 enthielt keine Regelung über die Entstehung der Steuer. Eine entsprechende Regelung war vielmehr in § 3 Abs. 5 Nr. 4 StAnpG enthalten, während § 9 UStG 1951 den Steuerschuldner bestimmte. Im UStG 1967/1973 wurden dann beide Vorschriften in § 13 UStG zusammengefasst. Ferner wurde die Entstehung der USt bei Teilleistungen, bei der Einzelbesteuerung nach § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zweitwohnungsteuer / 7 Billigkeitsmaßnahmen

Einige Satzungen in nordrhein-westfälischen Gemeinden sehen vor, dass die Steuerschuld auf Antrag um die Hälfte ermäßigt wird, wenn der Steuerschuldner mehr als 2 minderjährige Kinder hat. Ansonsten gelten für Billigkeitsmaßnahmen die Bestimmungen der Abgabenordnung über Stundung und Erlass.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Entstehung der Steuer bei der Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 UStG)

Rz. 141 § 13 Abs. 1 Nr. 9 UStG ist durch Gesetz v. 15.12.2003[1] mWv 1.1.2004 angefügt worden. Die Vorschrift regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bei der Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager. Die Steuer für den der Auslagerung vorangehenden Umsatz [2] entsteht danach mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem der Gegenstand aus dem Umsatzsteuerlager aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zweitwohnungsteuer / 4 Steuersatz

Über den Steuersatz entscheidet der Gemeinderat beim Beschluss über die Zweitwohnungsteuersatzung. In den norddeutschen Gemeinden gilt überwiegend als Steuersatz ein bestimmter Prozentsatz des ermittelten Mietwerts. In den nordrhein-westfälischen Gemeinden gilt ein Steuersatz von 10–15 %. In Baden-Württemberg liegen die Steuersätze bei bis zu 35 % (Baden-Baden) in Schleswig-Ho...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Entstehung der Steuer bei unrichtigem und unberechtigtem Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 und 2 UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 127 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteht die nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldete Steuer im gleichen Zeitpunkt wie die Steuer für den zugrunde liegenden Umsatz, spätestens jedoch mit Ausgabe der (unrichtigen) Rechnung. Ein unrichtiger Steuerausweis (§ 14c Abs. 1 UStG) kann sich zum einen ergeben, wenn der Unternehmer bei einer Leistung, für die eine USt entsteht, einen übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zweitwohnungsteuer / 3.3 Bemessungsgrundlage

Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert. Die Satzungen sehen meist als Mietwert die Jahresrohmiete an. Die Vorschrift des § 79 BewG zur Jahresrohmiete wird entsprechend angewendet. Dies wird entsprechend der Steigerung der Nettokaltmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte indexiert. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.6 Wirkung der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Er wird insoweit Steuerschuldner, da § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Der zuwendende Steuerpflichtige wird durch § 37b Abs. 3 Satz 3 EStG verpflichtet, den Empfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Steuerschuldner in den Fällen der Teilnahme am Import-One-Stop-Shop (IOSS) nach § 18k UStG (§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 32 Die Regelung wurde notwendig durch die Einführung des § 18k UStG und ist ebenso Teil des Digitalpaktes Teil 2.[1] Sie tritt mit Wirkung vom 1.7.2021 in Kraft[2] und beinhaltet zwei Konstellationen: Der Unternehmer, der am IOSS-Verfahren teilnimmt, egal ob als Leistender oder als Leistungsempfänger, wird selbst zum alleinigen Steuerschuldner. Der Unternehmer, der am IOSS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Auslagerer und Lagerhalter als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 25 § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG regelt die Steuerschuldnerschaft bei der Auslagerung (zum Begriff der Auslagerung vgl. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 3 UStG) von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager.[1] Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 12c des Steueränderungsgesetzes 2003[2] m. W. v. 1.1.2004 in § 13a Abs. 1 UStG angefügt. Rz. 26 Steuerschuldner für den aufgrund der Aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Der Unternehmer als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 7 Steuerschuldner i. S. v. § 13a Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. UStG ist der Unternehmer, der die Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG oder die gleichgestellten unentgeltlichen Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen i. S. v. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG ausgeführt hat.[1] Unternehmer i. S. d. UStG und damit Steuerschuldner kann jedes Gebilde sein, das im Wirtschaftsverkehr nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Abnehmer einer innergemeinschaftlichen Lieferung als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 18 § 13a Abs. 1 Nr. 3 UStG wiederholt die Aussage des § 6a Abs. 4 S. 2 UStG, dass in den Fällen, in denen ein Abnehmer einem liefernden Unternehmer unrichtige Angaben macht, die Lieferung aber gleichwohl nach den Grundsätzen des § 6a Abs. 4 S. 1 UStG beim Lieferer als steuerfrei anzusehen ist, die Steuerschuld beim Abnehmer entsteht. Der Abnehmer wird in diesen Fällen St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Der Rechnungsaussteller nach § 14c Abs. 2 UStG als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 21 Weist jemand in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert aus, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist (§ 14c Abs. 2 UStG), so schuldet er gem. § 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG die ausgewiesene USt. Als Rechnungsaussteller und damit Steuerschuldner kommen neben Unternehmern auch Nichtunternehmer in Betracht (§ 14c UStG). Aussteller einer Rechnung ist derjenige, dem das Inverke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Der Erwerber als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 15 In den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) bestimmt § 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG den Erwerber als Steuerschuldner. Zum Erwerberkreis vgl. § 1a UStG. Die Regelung des § 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG gilt auch für den Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer (§ 1b UStG). Beim innergemeinschaftlichen Verbringen (§ 1a Abs. 2 UStG) ist Erwerber der U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13a Abs. 2 UStG)

Rz. 35 Nach § 13a Abs. 2 UStG gilt für die Bestimmung des Schuldners der EUSt § 21 Abs. 2 UStG, der wiederum auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle verweist. Danach ist der Schuldner der EUSt der Anmelder (Art. 201 Abs. 3 ZK). Im Fall der direkten Stellvertretung, bei der z. B. die Zollanmeldung "im Auftrag und Vollmacht" durch einen Spediteur für einen Impo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 13a Steuerschuldner

1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht Rz. 1 § 13a UStG bestimmt, wer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1, des § 14c Abs. 1, des § 1 Abs. 1 Nr. 5, des § 6a Abs. 4, des § 14c Abs. 2, des § 25b Abs. 2, des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 sowie des § 18k UStG Steuerschuldner ist. Für die Steuerschuldnerschaft der Einfuhrumsatzsteuer wird auf § 21 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Der letzte Abnehmer beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 23 Durch § 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG wird die materiell-rechtliche Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Dreiecksgeschäften i. S. v. § 25b UStG für die Lieferung des mittleren Unternehmers an den letzten Abnehmer auf den letzten Abnehmer in der Reihe geregelt. § 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG stellt eine Folgeänderung der Vereinfachungsregelung des § 25b UStG dar, die mWv 1.1.199...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 § 13a UStG bestimmt, wer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1, des § 14c Abs. 1, des § 1 Abs. 1 Nr. 5, des § 6a Abs. 4, des § 14c Abs. 2, des § 25b Abs. 2, des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 sowie des § 18k UStG Steuerschuldner ist. Für die Steuerschuldnerschaft der Einfuhrumsatzsteuer wird auf § 21 Abs. 2 UStG und damit auf die Zollvorschriften verwiesen. Die Vorschrift...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Steuerschuldner

Rz. 139 [Autor/Stand] Steuerschuldner ist stets diejenige Person, die steuergesetzlich als solcher bestimmt wird (§ 43 AO). Dies geschieht durch § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG: Steuerschuldner der Erbschaft-/Schenkungsteuer „ist ... der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker, bei einer Zweckzuwendung der mit der Auflage der Zuwendung Beschwerte ...”. Da § 2a Sätze 2 und 3 Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erklärungspflicht der Steuerschuldner (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Stand]"Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist" (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG) sind diejenigen, die eine (mögliche) Erbschaft-/Schenkungsteuer oder Grunderwerbsteuer schulden (§ 154 Abs. 1 Nr. 3 BewG). Steuerschuldner der Erbschaftsteuer sind die jeweiligen Erwerber (§ 20 ErbStG). Das sind nicht nur die Erben, sondern auch etw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Beteiligung als Steuerschuldner und Gesamtschuldner (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 [Autor/Stand] Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteiligt, die eine Steuer als Schuldner oder Gesamtschuldner schulden und für deren Festsetzung die Feststellung von Bedeutung ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG). Die Vorschrift gilt erstmals für Bewertungsstichtage nach dem 30.6.2011 (§ 205 Abs. 1 BewG).[2] Für frühere Bewertungsstichtage folgt dies aus der R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Steuerschuldner sind die Gesellschafter

aa) verfassungsrechtliche Zweifel Rz. 47 [Autor/Stand] Fingiert als Erwerber werden die Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften zugleich auch zu Steuerschuldnern (§ 2a Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; s. Rz. 141 ff. Hinweis: Die Kommentierung des § 20 ErbStG unter Rz. 25 ff. [Stand April 2017] ist überholt.). Dies mag man verfassungsrechtlich kritisch sehe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Personengesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Personengesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BewG) sowie als Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG, deren Gesellschaftsanteile zu bewerten sind (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG). Für Grunderwerbsteuerzwecke können Personengesellschaften selbst Steuerschuldner sein. Dann ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalgesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 3)

Rz. 50 [Autor/Stand] Kapitalgesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig entweder als Steuerschuldner (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG), als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 BewG) oder auch bei Bewertung sog. Mitunternehmeranteile (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG) sowie – ausschließlich – in Fällen der Bedarfsbewertung nicht börsennotierter Anteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bedarfswertfeststellungen

Rz. 132 [Autor/Stand] Wer mit den Bedarfswertfeststellungen nicht einverstanden ist, kann dies nicht gegenüber dem Besteuerungsfinanzamt vortragen (s. aber § 155 BewG Rz. 2 f.), sondern muss hierzu den/die jeweiligen Bedarfswertbescheide angreifen (Bindungswirkung; § 351 Abs. 2 AO). Als potentieller Steuerschuldner ist jeder Gesellschafter einer bereicherten rechtsfähigen Pe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) verfassungsrechtliche Zweifel

Rz. 47 [Autor/Stand] Fingiert als Erwerber werden die Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften zugleich auch zu Steuerschuldnern (§ 2a Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; s. Rz. 141 ff. Hinweis: Die Kommentierung des § 20 ErbStG unter Rz. 25 ff. [Stand April 2017] ist überholt.). Dies mag man verfassungsrechtlich kritisch sehen. Nachdem zivilrechtlich klarges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bekanntgabe bei Anteilsbewertungen (Abs. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] § 154 Abs. 2 BewG gilt ausdrücklich nur für Fälle der Bedarfsbewertung nicht börsennotierter Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG). Die Gesellschaft hat jedoch kein eigenes Interesse an den nach ihrer Erklärung zu treffenden Feststellungen. Der Wortlaut der Norm, wonach der Feststellungsbescheid auch der Kapitalgesellschaft be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenregelung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] Im Grundfall des § 13b Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG (85 % des Betriebsvermögens steuerfrei) entfällt der Verschonungsabschlag anteilig, wenn die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 3 Sätze 6 bis 9 ErbStG) innerhalb der fünf Jahre nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) die Mindestlohnsumme von 400 % der Ausgangslohnsumme ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Drittwirkung der Feststellungserklärungen (Abs. 4 Satz 5)

Rz. 85 [Autor/Stand] Eine rechtswirksame Feststellungserklärung führt – außer in Erbbaurechtsfällen (§ 153 Abs. 2 Satz 4 BewG – zur Befreiung auch anderer Beteiligter von ihren insoweit bestehenden Erklärungspflichten (§ 153 Abs. 4 Satz 5 BewG). Grundsätzlich kommen mehrere Adressaten hinsichtlich desselben Feststellungsgegenstands nur nach § 153 Abs. 1 Satz 1 und/oder Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einheitliche und gesonderte Feststellung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Gegenüber mehreren Beteiligten nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BewG erfolgt nach § 154 Abs. 1 Satz 2 BewG eine gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Nimmt man diese Vorschrift wörtlich, ist – für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 (§ 205 Abs. 9 BewG[2]) – jede für Zwecke des ErbStG oder GrEStG bedeutsame Bedarfsbewertung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Ein Erwerb, aber mehrere Erwerber

Rz. 49 [Autor/Stand] Die Besteuerung einschlägiger Erwerbsvorgänge wird nicht einfach. Rechtsfähige Personengesellschaften haben stets mehrere, mindestens aber zwei Gesellschafter (§ 705 Abs. 1, 712a Abs. 1 Satz 1 BGB). In Anwendung des § 2a Satz 2 ErbStG gelangt man daher zu einer entsprechenden Vielzahl von Besteuerungsfällen, je nach Zahl der Gesellschafter, die der erwer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) Veränderungen im Gesellschafterkreis

Rz. 62 [Autor/Stand] Nach dem Bewertungsstichtag eintretende Ereignisse sind grundsätzlich irrelevant (§ 11 ErbStG). Dies gilt selbstverständlich auch für einen Gesellschafterwechsel (§ 711 Abs. 1 Satz 1 BGB) und bei Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern, die lediglich das Anteilsverhältnis verändern und ggf. zur Vollbeendigung der Gesellschaft führen (§§ 712, 712a Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erklärungspflicht bei Anteilsbewertung (Abs. 3)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG zu bewerten. Die ausschließliche Erklärungspflicht der Kapitalgesellschaft (§ 153 Abs. 3 BewG) schließt grundsätzlich eine Einflussnahme der/s Steuerschuldner/s auf die Wertermittlung gegenüber dem Feststellungsfinanzamt aus. Rz. 61 [Autor/Stand] Die Kapitalgesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kein Verstoß gegen die Behaltensregelung des § 13a Abs. 6 ErbStG (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung (Behaltensfrist) gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird. Die Gründe für den Verstoß gegen die Behaltensregelungen sind unbeachtlich.[2] Bereits zu § 13a Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beteiligung aufgrund Zurechnung des Feststellungsgegenstands (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 [Autor/Stand] Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteiligt, denen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG). Es kommt auf die personelle Zurechnung des jeweiligen Feststellungsgegenstands an. Sie richtet sich grundsätzlich nach den Eigentumsverhältnissen (§ 39 Abs. 1 AO). Es gilt eine zivilrechtliche Betrachtungsweise,[2] d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Mit im Spiel: Das Bundesverfassungsgericht

Rz. 7 [Autor/Stand] Am 12.1.2024 wurde publik, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 28.11.2023 und damit vor der Umverpackung des Gesetzentwurfs in das KrZwMG (s. Rz. 4) einen dicken Brocken von der Seite in den "stetigen Fluss" des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts[2] geworfen hatte.[3] Ob dies den Initiatoren des § 2a ErbStG in der Steuerabteilung des BMF bekann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Bewertung der Erwerbsgegenstände

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Wertermittlung, vorzunehmen auf den grundsätzlich nach dem Steuerentstehungszeitpunkt fixierbaren Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG), erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des BewG (§ 12 ErbStG).[2] Regelmaßstab ist hierbei der gemeine Wert des jeweiligen Erwerbsgegenstands (§ 9 BewG). Umfasst der steuerbare Erwerb der rechtsfähigen Personengesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Die Gegenstände des Erwerbs der Gesellschaft

Rz. 51 [Autor/Stand] § 2a Satz 2 ErbStG setzt nicht nur voraus, dass eine rechtsfähige Personengesellschaft in steuerbarer Weise bereichert wurde. Tatbestandlich zu klären ist auch, was sie hierdurch erworben hat. Um welche ihr zustehenden Wirtschaftsgüter es sich im Einzelfall handelt, richtet sich regelmäßig nach der zivilrechtlichen Rechtslage (§ 39 Abs. 1 AO); eine hierv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Persönliche Bereicherung der Gesellschafter

Rz. 59 [Autor/Stand] Die praktisch wichtigste Entscheidung für die anstelle der Gesellschaft steuerpflichtigen Gesellschafter ist die betragsmäßige Feststellung ihrer persönlichen Bereicherung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Dies geschieht durch Verteilung der Bedarfswerte der Feststellungsgegenstände auf die Gesellschafter "nach dem Verhältnis ihrer Anteile" (§ 3 Satz 2 BewG; ...mehr